Umsatzsteuervoranmeldung

Umsatzsteuervoranmeldung

Umsatzsteuervoranmeldung leicht gemacht

Du stehst kurz davor, den großen Schritt in die hauptberufliche Selbstständigkeit zu wagen? Herzlichen Glückwunsch! Neben der aufregenden Planung deines Geschäftsmodells und der Akquise deiner ersten Kunden gibt es jedoch auch weniger glamouröse, aber dennoch wichtige Aspekte zu berücksichtigen – wie zum Beispiel die Umsatzsteuervoranmeldung.

Keine Sorge, wir sind hier, um dir zu helfen! In diesem Blogartikel erklären wir dir Schritt für Schritt, was die Umsatzsteuervoranmeldung ist, warum sie so wichtig ist und wie du sie erfolgreich meisterst. Also, lass uns gemeinsam in den Steuerdschungel eintauchen und Licht ins Dunkel bringen!

Was ist die Umsatzsteuervoranmeldung überhaupt?

Die Umsatzsteuervoranmeldung ist ein regelmäßiger Bericht an das Finanzamt über deine Umsätze und die darauf entfallende Umsatzsteuer. Du zeigst darin auf, wie viel Umsatzsteuer du eingenommen hast (auf deinen Verkäufen) und wie viel Vorsteuer du gezahlt hast (auf deinen Einkäufen). Die Differenz daraus ist entweder deine Umsatzsteuerschuld (wenn du mehr Umsatzsteuer eingenommen als Vorsteuer gezahlt hast) oder dein Vorsteuerüberhang (wenn du mehr Vorsteuer gezahlt als Umsatzsteuer eingenommen hast).

Diese Differenz zwischen den beiden Beträgen ist die Umsatzsteuer, die du ans Finanzamt abführen musst – oder die du vom Finanzamt erstattet bekommst, falls du mehr Vorsteuer gezahlt hast als Umsatzsteuer eingenommen.

Warum ist die Umsatzsteuervoranmeldung so wichtig?

Die Umsatzsteuervoranmeldung ist eine deiner zentralen Pflichten als Unternehmer. Sie stellt sicher, dass der Staat seine Steuereinnahmen erhält und du keine bösen Überraschungen erlebst. Wenn du deine Umsatzsteuervoranmeldungen nicht oder nicht korrekt abgibst, können empfindliche Strafen auf dich zukommen.

Die Umsatzsteuervoranmeldung kann für dich zwei Vorteile haben:

1. Wenn du mehr Vorsteuer gezahlt hast als du Umsatzsteuer eingenommen hast (bspw. durch hohe Investitionen zum Start deiner Gründung) erhältst du Geld zurück.

2. Durch die regelmäßige Pflicht zur Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldung wirst du immer wieder angehalten deine Buchführung ordentlich und zeitnah zu pflegen, wodurch du permanent einen Überblick über deinen Geschäftsverlauf behältst.

Unserer Erfahrung nach ist vor allem der zweite Vorteil derjenige, der anfangs oft nicht von Gründern gesehen, jedoch von erfahrenen Unternehmern sehr geschätzt wird, da eine ordentliche Buchführung zu einem wichtigen Instrument deiner strategischen Unternehmensentwicklung werden wird!

Wer muss eine Umsatzsteuervoranmeldung abgeben?

Grundsätzlich bist du zur Abgabe einer Umsatzsteuervoranmeldung verpflichtet, wenn du als Unternehmer tätig bist und Lieferungen oder Leistungen erbringst, die der Umsatzsteuer unterliegen. Es gibt jedoch Ausnahmen und Sonderfälle, die wir im Folgenden genauer betrachten:

Regelfall: Umsatzsteuerpflichtige Unternehmer

  • Du bist Unternehmer im Sinne des Umsatzsteuergesetzes.
  • Du führst Lieferungen oder Leistungen aus, die in Deutschland steuerpflichtig sind.
  • Du hast dich nicht für die Kleinunternehmerregelung entschieden oder überschreitest deren Umsatzgrenzen.

Die Kleinunternehmerreglung haben wir kurz in unserem Blogartikel zur Rechtsform des Einzelunternehmens erläutert.

Ausnahmen und Sonderfälle

  • Befreite Umsätze: Bestimmte Umsätze sind von der Umsatzsteuer befreit, z. B. Umsätze im medizinischen Bereich, Umsätze im Bildungsbereich oder Umsätze im Bereich der öffentlichen Hand. Wenn du ausschließlich befreite Umsätze erzielst, musst du keine Umsatzsteuervoranmeldung abgeben. Leider sehr unübersichtlich, aber dafür vollständig findest du die umsatzsteuerbefreiten Umsätze in § 4 des Umsatzsteuergesetzes (UStG).
  • Land- und Forstwirte: Für Land- und Forstwirte gelten besondere Regelungen. Sie können die Umsatzsteuerpauschalierung in Anspruch nehmen und müssen dann nur eine jährliche Umsatzsteuererklärung abgeben.
  • Existenzgründer: Existenzgründer können unter bestimmten Voraussetzungen von der Umsatzsteuervoranmeldung befreit werden. Dies gilt in der Regel für das Jahr der Gründung und das Folgejahr.

Wenn du dir unsicher bist, ob du zur Abgabe einer Umsatzsteuervoranmeldung verpflichtet bist, empfehlen wir dir, dich an einen Steuerberater oder an dein zuständiges Finanzamt zu wenden. Eine frühzeitige Klärung kann dir helfen, unnötige Strafzahlungen oder andere Probleme zu vermeiden.

Wie oft muss ich die Umsatzsteuervoranmeldung abgeben?

Das hängt von deiner individuellen Situation ab. In der Regel musst du die Umsatzsteuervoranmeldung

  • Monatlich: Wenn du im Vorjahr mehr als 7.500 Euro Umsatzsteuer zahlen musstest oder im laufenden Jahr voraussichtlich mehr als 7.500 Euro zahlen wirst.
  • Quartalsweise: Wenn du im Vorjahr höchstens 7.500 Euro Umsatzsteuer zahlen musstest und im laufenden Jahr voraussichtlich auch nicht mehr zahlen wirst.
  • Jährlich: In Ausnahmefällen, z. B. bei Existenzgründern oder wenn du nur sehr geringe Umsätze erzielst.

Die Frist für die Umsatzsteuervoranmeldung endet am 10. Tag des Folgemonats (z.B. der 10. April für den Umsatz im März oder das erste Quartal).

Es gibt jedoch auch Ausnahmen und Sonderfälle. Wenn du dir unsicher bist, welcher Rhythmus für dich gilt, empfehlen wir dir, dich direkt an dein Finanzamt oder an einen Steuerberater zu wenden.

Wie gebe ich die Umsatzsteuervoranmeldung ab?

Die Umsatzsteuervoranmeldung gibst du elektronisch über das ELSTER-Portal ab. Dafür benötigst du ein Benutzerkonto und ein Zertifikat, das deine Identität bestätigt. Die Einrichtung kann etwas Zeit in Anspruch nehmen, aber keine Sorge, auf der ELSTER-Website findest du ausführliche Anleitungen und Hilfestellungen.

Noch einfacher und stressfreier wird es, wenn du eine Buchhaltungssoftware nutzt. Über eine solche Software kannst du normalerweise deine Rechnungen versenden, erhaltene Belege direkt einpflegen und deine Betriebswirtschaftliche Abrechnung (BWA) erstellen. Durch eine Schnittstelle zum Finanzamt kannst du dann auch direkt mit wenigen Klicks deine Umsatzsteuervoranmeldung an das Finanzamt übersenden.

Da wir immer wieder nach einem Tipp für die Wahl einer Buchhaltungssoftware gefragt werden, möchten wir dir unsere meist gegebene Empfehlung hier direkt präsentieren:

Lexoffice

Lexoffice ist das Buchhaltungsprogramm, mit dem wir selbst und zahlreiche unserer Gründer besonders gute Erfahrungen gemacht haben. Die schnell zu erlernende Bedienbarkeit, Übersichtlichkeit und dass es normalerweise ohne viel Ärger schlicht funktioniert, machen es zu einer guten Wahl. Für die meisten Gründer genügt zu Beginn der Selbstständigkeit zudem das L Paket von Lexoffice, wodurch die Kosten mit rund 20 Euro im Monat überschaubar bleiben.

Welche Angaben muss ich in der Umsatzsteuervoranmeldung machen?

In der Umsatzsteuervoranmeldung musst du verschiedene Angaben machen, darunter:

  • Deine Steuernummer
  • Den Voranmeldungszeitraum
  • Deine Umsätze und die darauf entfallende Umsatzsteuer
  • Deine Vorsteuerbeträge
  • Die daraus resultierende Umsatzsteuerzahllast oder -erstattung

Es ist wichtig, dass du alle Angaben sorgfältig und korrekt machst. Wenn du Fehler machst, kann das zu Rückfragen oder sogar zu einer Steuerprüfung führen.

Was passiert nach der Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldung?

Nachdem du die Umsatzsteuervoranmeldung abgegeben hast, erhältst du einen Bescheid vom Finanzamt. Darin wird dir mitgeteilt, ob du Umsatzsteuer nachzahlen musst oder ob du eine Erstattung erhältst. Wenn du eine Zahllast hast, musst du den Betrag innerhalb der angegebenen Frist überweisen.

Prüfe diesen Bescheid gründlich und lege bei Unstimmigkeiten Widerspruch ein, denn auch beim Finanzamt passieren mal Fehler.

Was passiert, wenn ich die Umsatzsteuervoranmeldung nicht rechtzeitig abgeben?

Die Nichteinhaltung der Fristen für die Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldung kann schwerwiegende Folgen haben und sollte daher unbedingt vermieden werden.

Finanzielle Konsequenzen:

  • Verspätungszuschläge: Bei verspäteter Abgabe drohen Verspätungszuschläge, die sich nach der Höhe der Steuerschuld und der Dauer der Verspätung richten. Diese Zuschläge können schnell beträchtliche Summen erreichen und deine finanzielle Belastung erhöhen.
  • Säumniszuschläge: Zusätzlich zu den Verspätungszuschlägen können Säumniszuschläge anfallen, wenn die fällige Umsatzsteuer nicht rechtzeitig gezahlt wird. Diese Zuschläge betragen 1% der Steuerschuld pro angefangenem Monat der Säumnis.
  • Zwangsvollstreckung: Im schlimmsten Fall kann das Finanzamt die Zwangsvollstreckung einleiten, um die ausstehende Steuerschuld einzutreiben. Dies kann zur Pfändung von Konten, Wertgegenständen oder sogar Immobilien führen.

Strafrechtliche Konsequenzen:

  • Steuerhinterziehung: In besonders schweren Fällen, wenn die Umsatzsteuer vorsätzlich nicht abgeführt wird, kann dies als Steuerhinterziehung gewertet werden. Dies ist eine Straftat, die mit Geldstrafen oder sogar Freiheitsstrafen geahndet werden kann.

Um andere Konsequenzen als den Verspätungs- und ggf. den Säumniszuschlag zu erleiden, musst du normalerweise bereits zahlreiche Zahlungsaufforderungen und sonstige Nachrichten ignorieren. Es steht also nicht gleich der Steuereintreiber bei dir vor der Türe, solltest du die Umsatzsteuervoranmeldung einmalig zu spät einreichen.

Tipps für eine erfolgreiche Umsatzsteuervoranmeldung

  • Führe deine Buchhaltung sorgfältig: Eine gute Buchhaltung ist die Grundlage für eine korrekte Umsatzsteuervoranmeldung. Stelle sicher, dass du alle deine Einnahmen und Ausgaben lückenlos dokumentierst.
  • Bewahre alle Belege auf: Bewahre alle Rechnungen, Quittungen und andere Belege sorgfältig auf. Du musst sie zwar nicht mit der Umsatzsteuervoranmeldung einreichen, aber du musst sie im Falle einer Prüfung vorlegen können.
  • Beachte die Fristen: Die Fristen für die Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldung sind unbedingt einzuhalten. Wenn du zu spät bist, drohen Verspätungszuschläge.
  • Nutze die Hilfe eines Steuerberaters: Wenn du dir unsicher bist oder Fragen hast, scheue dich nicht, einen Steuerberater zu konsultieren. Er kann dir helfen, Fehler zu vermeiden und Zeit zu sparen.
  • Überprüfe deine Angaben gründlich: Bevor du die Umsatzsteuervoranmeldung abschickst, überprüfe alle Angaben sorgfältig auf ihre Richtigkeit. Fehler können zu Rückfragen, Verzögerungen oder sogar zu einer Steuerprüfung führen.
  • Nutze Online-Tools und Ressourcen: Es gibt viele hilfreiche Online-Tools und Ressourcen, die dich bei der Umsatzsteuervoranmeldung unterstützen können. Dazu gehören beispielsweise Umsatzsteuerrechner, Informationsseiten des Finanzamts und das bereits von uns empfohlene LexOffices.
  • Bleibe auf dem Laufenden: Das Steuerrecht ändert sich ständig. Informiere dich regelmäßig über aktuelle Entwicklungen und Neuerungen, um sicherzustellen, dass du immer auf dem neuesten Stand bist.
  • Lerne aus deinen Fehlern: Solltest du einmal einen Fehler machen oder eine Rückfrage vom Finanzamt erhalten, nutze dies als Gelegenheit, daraus zu lernen und deine Prozesse zu verbessern.

Fazit: Die Umsatzsteuervoranmeldung – kein Grund zur Panik

Die Umsatzsteuervoranmeldung mag auf den ersten Blick etwas abschreckend wirken, aber keine Sorge, mit der richtigen Vorbereitung und Unterstützung ist sie gut zu bewältigen. Sie ist ein wichtiger Bestandteil deiner unternehmerischen Pflichten und trägt dazu bei, dass dein Geschäft auf soliden Füßen steht.

Wenn du weitere Fragen hast oder Unterstützung bei der Gründung deines Unternehmens benötigst, zögere nicht, uns zu kontaktieren. Wir sprechen gerne mit dir darüber, was du wirklich brauchst.

Du willst noch mehr wissen?

In unseren weiteren Blogartikeln findest du hilfreiche Tipps und Informationen rund um die Themen Existenzgründung, Selbstständigkeit und Unternehmensführung. Außerdem kannst du dich jederzeit mit uns in Verbindung setzen. Unsere erfahrenen Gründungsberater stehen dir gerne zur Seite.

Rechtsform: UG

Rechtsform: UG

UG: Deine kleine GmbH? – Ein Sprungbrett für Gründerträume

Aber die GmbH erscheint Dir als zu große Hürde am Anfang? Dann könnte die Unternehmergesellschaft (UG) genau das Richtige für Dich sein! In diesem Artikel erfährst Du, was eine UG ist, welche Vor- und Nachteile sie hat und ob sie das passende Sprungbrett für Deinen Weg in die Selbstständigkeit sein könnte.

Was ist eine UG überhaupt?

Die UG, auch liebevoll „Mini-GmbH“ genannt, ist eine spezielle Form der GmbH, die speziell für Gründer mit kleinem Budget entwickelt wurde. Der größte Unterschied zur klassischen GmbH liegt im Stammkapital: Während Du für eine GmbH mindestens 25.000 Euro Stammkapital benötigst, kannst Du eine UG bereits mit einem Euro gründen. Klingt verlockend, oder?

Die Vorteile der UG: Deine Startrampe in die Selbstständigkeit

  • Geringes Startkapital: Der größte Vorteil der UG ist zweifellos das niedrige Stammkapital. Du kannst Deine Geschäftsidee also auch dann umsetzen, wenn Du nicht über große finanzielle Mittel verfügst.
  • Haftungsbeschränkung: Wie bei der GmbH haftet auch bei der UG nur das Gesellschaftsvermögen. Dein Privatvermögen ist also geschützt, falls es mal wirtschaftlich schwierig wird.
  • Imagegewinn: Die UG verleiht Deinem Unternehmen eine seriöse und professionelle Außenwirkung, ähnlich wie die GmbH. Das kann Dir bei Kunden und Geschäftspartnern einen Vertrauensvorschuss verschaffen.
  • Flexibilität: Die UG bietet Dir eine hohe Flexibilität bei der Gestaltung Deiner Gesellschaftsverträge. Du kannst also Deine individuellen Bedürfnisse und Vorstellungen berücksichtigen.
  • Umwandlung in eine GmbH: Wenn Dein Unternehmen wächst und Du das notwendige Stammkapital gangesemallt hast, kannst Du Deine UG jederzeit in eine GmbH umwandeln.

Über die Themen Stammkapital und Haftungsbeschränkung haben wir in unserem Blogartikel zur Rechtsform der GmbH berichtet. Den Blogartikel und alle Informationen findest du hier.

 

Die Nachteile der UG: Es ist nicht alles Gold, was glänzt

  • Thesaurierungspflicht: Ein Viertel Deines jährlichen Gewinns muss in eine Rücklage fließen, bis Du das Stammkapital von 25.000 Euro erreicht hast. Das kann Deine finanzielle Flexibilität in der Anfangsphase einschränken.
  • Image: Obwohl die UG eine seriöse Rechtsform ist, genießt sie bei manchen Geschäftspartnern und Banken noch nicht das gleiche Ansehen wie die GmbH.
  • Gründungskosten: Die Gründungskosten einer UG sind zwar niedriger als bei einer GmbH, aber dennoch nicht zu unterschätzen. Du musst zum Beispiel Notarkosten und Gebühren für die Eintragung ins Handelsregister einkalkulieren. In der Realität zeigt sich also, dass eine UG nicht mit einem Euro gegründet wird, sondern dies nur dem Stammkapital entspricht!
  • Bürokratie: Wie bei jeder Kapitalgesellschaft gibt es auch bei der UG einige bürokratische Hürden zu überwinden. Du musst zum Beispiel eine Bilanz erstellen und diese beim Handelsregister einreichen.

Da die UG umgangssprachlich neben “Mini-GmbH” auch “1-Euro-GmbH” genannt wird, erleben wir es immer wieder, dass bei vielen Gründern der Eindruck entsteht, dass ein Euro reichen würde, um in diese Kapitalgesellschaft zu gründen. So leicht ist es allerdings leider nicht. Die “1-Euro” beziehen sich ausschließlich auf das Stammkapital. Kosten für den Notar, ggf. die Erstellung eines Gesellschaftsvertrages und die Eintragung ins Handelsregister entstehen auch bei der UG und belaufen sich schnell auf 500 bis 1.500 €. Auch bei der späteren Umfirmierung deines Unternehmens in eine GmbH fallen diese Kosten erneut an.

Um nicht über solche Stolpersteine zu stürzen, empfehlen wir dir mit deinem Steuerberater ausführlich über die Gründung einer Kapitalgesellschaft zu sprechen oder eine Gründungsberatung in Anspruch zu nehmen.

Schritt für Schritt zur eigenen UG

1. Erstellung eines Gesellschaftsvertrags: Der Gesellschaftsvertrag legt die grundlegenden Regeln deiner UG fest, wie z.B. den Firmennamen, den Sitz, den Gegenstand des Unternehmens und die Höhe des Stammkapitals. Du kannst einen Mustervertrag nutzen oder einen Anwalt hinzuziehen.

2. Einzahlung des Stammkapitals: Mindestens ein Euro muss als Stammkapital muss ein spezielles Bankkonto eingezahlt werden. Die Bank stellt eine Bescheinigung über die Einzahlung aus, die du für die Handelsregistereintragung benötigst. Dieses Konto wirst du mit einem Viertel Deines jährlichen Gewinns weiter füllen müssen, bis das Stammkapital 25.000 Euro erreicht. Das Konto für das Stammkapital führst du normalerweise dort, wo du auch dein Geschäftskonto hast-

3. Notarielle Beurkundung: Der Gesellschaftsvertrag muss von einem Notar beurkundet werden. Dabei werden auch die Geschäftsführer bestellt.

4. Eintragung ins Handelsregister: Die UG wird erst mit der Eintragung ins Handelsregister rechtskräftig. Dazu musst du beim zuständigen Amtsgericht einen Antrag stellen und verschiedene Unterlagen einreichen.

5. Anmeldung beim Gewerbeamt: Du musst dein Gewerbe beim Gewerbeamt anmelden. Die Gewerbeanmeldung kostet je nach Gemeinde zwischen 26 und 60 Euro.

6. Anmeldung beim Finanzamt: Melde deine UG beim Finanzamt an und beantrage eine Steuernummer. Du musst regelmäßig Umsatzsteuer- und Gewerbesteuererklärungen abgeben.

 

UG oder GmbH: Welche Rechtsform passt zu Dir?

Die Entscheidung für die richtige Rechtsform hängt von Deinen individuellen Bedürfnissen und Zielen ab. Wenn Du mit wenig Kapital starten möchtest und eine haftungsbeschränkte Rechtsform suchst, ist die UG eine gute Option. Wenn Du jedoch von Anfang an ein hohes Stammkapital zur Verfügung hast, ein besonders seriöses Image aufbauen möchtest und dir die später anfallenden Kosten für die Umfirmierung sparen möchtest, könnte die GmbH die bessere Wahl sein.

Fazit: Die UG als Sprungbrett für Deine Gründung

Die UG bietet Dir eine hervorragende Möglichkeit, Deine Geschäftsidee mit relativ geringem finanziellen Aufwand und Haftungsbeschränkung umzusetzen. Sie ist eine attraktive Alternative zur GmbH, insbesondere für Gründer mit kleinem Budget. Bedenke jedoch auch die Nachteile, wie die Thesaurierungspflicht und das möglicherweise geringere Ansehen im Vergleich zur GmbH.

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Freiberuflichkeit vs. Gewerbebetrieb

Freiberufler oder Gewerbetreibender: Was ist der Unterschied?

Du träumst von der Selbstständigkeit, weißt aber nicht genau, ob du freiberuflich tätig sein kannst oder ein Gewerbe anmelden musst?

In diesem Blogartikel erfährst du alles Wichtige rund um die Unterschiede zwischen Freiberuflichkeit und Gewerbebetrieb. So kannst du die richtige Form für deine Gründung wählen und vermeidest von Anfang an teure Fehler.

Freiberufler und Gewerbetreibende sind beides selbstständige Tätigkeiten, aber es gibt einige wichtige Unterschiede in den rechtlichen und steuerlichen Rahmenbedingungen.

 

Freiberufler vs. Gewerbetreibender: Die wichtigsten Unterschiede

Die Wahl zwischen Freiberuflichkeit und Gewerbebetrieb hat sowohl steuerliche als auch rechtliche Konsequenzen. Daher ist es wichtig, die wichtigsten Unterschiede zu kennen. Vorab sei jedoch gesagt, dass vor allem die Begriffe Freiberufler und Freiberuflichkeit umgangssprachlich für einen Einzelunternehmer genutzt werden, jedoch ist bei weiterem nicht jeder Einzelunternehmer auch Freiberufler.

 

Was ist ein Freiberufler?

Wer Freiberufler ist wird in §18 des Einkommensteuergesetz (EStG) genannt. In Kategorien fallen hier all jene Selbstständige, die eine wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende oder erzieherische Tätigkeit ausüben. Genauer in §18 sind auch die sogenannten Katalogberufen genannt, zu denen unter anderem die folgenden Berufe gehören:

  • Ärzte
  • Rechtsanwälte
  • Ingenieure
  • Architekten
  • Steuerberater
  • Beratende Volks- und Betriebswirte
  • Journalisten

Auf Grund der genannten Kategorien zählen zahlreiche Berufe als Freiberufler, sodass häufig im Einzelfall geprüft werden muss, ob ein Selbstständiger freiberuflich tätig sein wird. Sollte du nicht wissen, ob du Freiberufler sein oder einen Gewerbebetrieb führen wirst, dann sprich am besten mit deinem Steuerberater oder schreibe uns eine Nachricht, damit wir dir eine Einschätzung geben können.

 

Vorteile einer freiberuflichen Tätigkeit?

Freiberufler zu sein, kann einige Vorteile für dich bedeuten. Ein kleiner Vorteil ist die vereinfachte Anmeldung deiner Tätigkeit. Während Gewerbetreibenden sich bei ihrem zuständigen Gewerbeamt und beim Finanzamt anmelden müssen, müssen sich Freiberufler ausschließlich beim Finanzamt anmelden.

Wesentlich größere Vorteile der Freiberuflichkeit liegen in den Bereichen der Steuer und der Buchführung. Freiberufler sind grundsätzlich von der Gewerbesteuer befreit und sparen sich so schnell einige Tausende Euro im Jahr. Zudem sind Freiberufler von der Pflicht zur doppelten Buchführung befreit. Das bedeutet, dass Freiberufler dauerhaft die einfache Buchführung (bspw. in Form der Einnahmen-Überschuss-Rechnung) anfertigen dürfen, während Gewerbebetriebe ab einem Umsatz von 800.000 Euro oder einem Gewinn von 80.000 Euro bilanzieren müssen. Dies bedeutet nicht nur einen Mehraufwand für die Buchführung, sondern häufig auch erhöhte Kosten für einen Buchhalter oder Steuerberater.

 

Was ist ein Gewerbetreibender?

Gewerbetreibende sind selbstständig Tätige, die keine freiberufliche Tätigkeit ausüben. Das bedeutet, dass sie im gewerblichen Bereich tätig sind, z. B. im Handel, Handwerk oder in vielen Dienstleistungsbereichen wie dem Marketing.

Gewerbetreibende müssen im Gegensatz zu Freiberuflern Gewerbesteuer zahlen und sind ab der oben genannten Umsatz- bzw. Gewinnhöhe zur Bilanzierung verpflichtet.

 

Welche Form ist für dich die richtige?

Die Wahl zwischen Freiberufler und Gewerbetreibender hängt von deiner Tätigkeit und deiner Rechtsform ab. Wenn du Einzelunternehmer bist oder eine Partnergesellschaft gründen möchtest und deiner Tätigkeit den Kriterien in §18 des EStG entsprechen, dann kannst du Freiberufler werden und die damit die genannten Vorteile genießen. Dies ist insbesondere zu Beginn einer Selbstständigkeit ratsam, da Kosten reduziert werden und die Buchhaltung vereinfacht wird.

Alle, die diese Kriterien nicht erfüllen, müssen Freiberufler werden. Solltest du deine Tätigkeit fälschlicherweise als Freiberufler anmelden, dann drohen dir bei einer Prüfung durch das Finanzamt Steuernachzahlungen sowie ein Bußgeld. Sprich also am besten vor deiner Anmeldung mit einem Steuerberater oder melde dich bei uns, damit wir dir eine Einschätzung deiner Einordnung geben können.

 

Zusammenfassung

Die wichtigsten Unterschiede zwischen Freiberuflern und Gewerbetreibenden sind:

  • Steuern: Freiberufler zahlen keine Gewerbesteuer, Gewerbetreibende zahlen Gewerbesteuer.
  • Tätigkeitsbereich: Freiberufler sind in den Bereichen nach §18 EStG tätig.
  • Anmeldung: Freiberufler müssen ihre Tätigkeit beim Finanzamt anzeigen, Gewerbetreibende müssen ihr Gewerbe beim Gewerbeamt und beim Finanzamt anmelden.

Da mit einer fehlerhaften Anmeldung Nachzahlungen und Bußgelder verbunden sein können, erkundige dich frühzeitig, ob du Freiberufler oder Gewerbetreibender sein wirst.

 

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Durch den Besuch der Webseite erhält Google Informationen, dass Sie die entsprechende Unterseite unserer Webseite aufgerufen haben. Dies erfolgt unabhängig davon, ob Google ein Nutzerkonto bereitstellt, über das Sie eingeloggt sind, oder ob keine Nutzerkonto besteht. Wenn Sie bei Google eingeloggt sind, werden Ihre Daten direkt Ihrem Konto zugeordnet. Wenn Sie die Zuordnung in Ihrem Profil bei Google nicht wünschen, müssen Sie sich vor Aktivierung des Buttons bei Google ausloggen. Google speichert Ihre Daten als Nutzungsprofile und nutzt sie für Zwecke der Werbung, Marktforschung und/oder bedarfsgerechter Gestaltung seiner Webseite. Eine solche Auswertung erfolgt insbesondere (selbst für nicht eingeloggte Nutzer) zur Erbringung bedarfsgerechter Werbung und um andere Nutzer des sozialen Netzwerks über Ihre Aktivitäten auf unserer Webseite zu informieren. Ihnen steht ein Widerspruchsrecht zu gegen die Bildung dieser Nutzerprofile, wobei Sie sich zur Ausübung dessen an Google richten müssen.

SPEICHERDAUER:

Wir erheben keine personenbezogenen Daten, durch die Einbindung von Google Maps.

DRITTLANDTRANSFER:

Google verarbeitet Ihre Daten in den USA und hat sich dem EU_US Privacy Shield unterworfen https://www.privacyshield.gov/EU-US-Framework.

WIDERRUF DER EINWILLIGUNG:

Wenn Sie nicht möchten, dass Google über unseren Internetauftritt Daten über Sie erhebt, verarbeitet oder nutzt, können Sie in Ihrem Browsereinstellungen JavaScript deaktivieren. In diesem Fall können Sie unsere Webseite jedoch nicht oder nur eingeschränkt nutzen.

BEREITSTELLUNG VORGESCHRIEBEN ODER ERFORDERLICH:

Die Bereitstellung Ihrer personenbezogenen Daten erfolgt freiwillig, allein auf Basis Ihrer Einwilligung. Sofern Sie den Zugriff unterbinden, kann es hierdurch zu Funktionseinschränkungen auf der Website kommen.

GOOGLE ADWORDS

ART UND ZWECK DER VERARBEITUNG:

Unsere Webseite nutzt das Google Conversion-Tracking. Betreibergesellschaft der Dienste von Google AdWords ist die Google LLC, 1600 Amphitheatre Parkway, Mountain View, CA 94043, USA. Sind Sie über eine von Google geschaltete Anzeige auf unsere Webseite gelangt, wird von Google Adwords ein Cookie auf Ihrem Rechner gesetzt. Das Cookie für Conversion-Tracking wird gesetzt, wenn ein Nutzer auf eine von Google geschaltete Anzeige klickt. Besucht der Nutzer bestimmte Seiten unserer Website und das Cookie ist noch nicht abgelaufen, können wir und Google erkennen, dass der Nutzer auf die Anzeige geklickt hat und zu dieser Seite weitergeleitet wurde. Jeder Google AdWords-Kunde erhält ein anderes Cookie. Cookies können somit nicht über die Websites von AdWords-Kunden nachverfolgt werden. Die mithilfe des Conversion-Cookies eingeholten Informationen dienen dazu, Conversion-Statistiken für AdWords-Kunden zu erstellen, die sich für Conversion-Tracking entschieden haben. Die Kunden erfahren die Gesamtanzahl der Nutzer, die auf ihre Anzeige geklickt haben und zu einer mit einem Conversion-Tracking-Tag versehenen Seite weitergeleitet wurden. Sie erhalten jedoch keine Informationen, mit denen sich Nutzer persönlich identifizieren lassen.

RECHTSGRUNDLAGE:

Rechtsgrundlage für die Einbindung von Google AdWords und dem damit verbundenen Datentransfer zu Google ist Ihre Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO).

EMPFÄNGER:

Bei jedem Besuch unsere Webseite werden personenbezogene Daten, einschließlich Ihrer IP-Adresse an Google in die USA übertragen. Diese personenbezogenen Daten werden durch Google gespeichert. Google gibt diese über das technische Verfahren erhobenen personenbezogenen Daten unter Umständen an Dritte weiter. Unser Unternehmen enthält keine Informationen von Google, mittels derer die betroffene Person identifiziert werden könnte.

SPEICHERDAUER:

Diese Cookies verlieren nach 30 Tagen ihre Gültigkeit und dienen nicht der persönlichen Identifizierung.

DRITTLANDTRANSFER:

Google verarbeitet Ihre Daten in den USA und hat sich dem EU_US Privacy Shield unterworfen https://www.privacyshield.gov/EU-US-Framework.

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Möchten Sie nicht am Tracking teilnehmen, können Sie das hierfür erforderliche Setzen eines Cookies ablehnen – etwa per Browser-Einstellung, die das automatische Setzen von Cookies generell deaktiviert oder Ihren Browser so einstellen, dass Cookies von der Domain „googleleadservices.com“ blockiert werden. Bitte beachten Sie, dass Sie die Opt-out-Cookies nicht löschen dürfen, solange Sie keine Aufzeichnung von Messdaten wünschen. Haben Sie alle Ihre Cookies im Browser gelöscht, müssen Sie das jeweilige Opt-out Cookie erneut setzen.

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