Umsatzsteuervoranmeldung

Umsatzsteuervoranmeldung

Umsatzsteuervoranmeldung leicht gemacht

Du stehst kurz davor, den großen Schritt in die hauptberufliche Selbstständigkeit zu wagen? Herzlichen Glückwunsch! Neben der aufregenden Planung deines Geschäftsmodells und der Akquise deiner ersten Kunden gibt es jedoch auch weniger glamouröse, aber dennoch wichtige Aspekte zu berücksichtigen – wie zum Beispiel die Umsatzsteuervoranmeldung.

Keine Sorge, wir sind hier, um dir zu helfen! In diesem Blogartikel erklären wir dir Schritt für Schritt, was die Umsatzsteuervoranmeldung ist, warum sie so wichtig ist und wie du sie erfolgreich meisterst. Also, lass uns gemeinsam in den Steuerdschungel eintauchen und Licht ins Dunkel bringen!

Was ist die Umsatzsteuervoranmeldung überhaupt?

Die Umsatzsteuervoranmeldung ist ein regelmäßiger Bericht an das Finanzamt über deine Umsätze und die darauf entfallende Umsatzsteuer. Du zeigst darin auf, wie viel Umsatzsteuer du eingenommen hast (auf deinen Verkäufen) und wie viel Vorsteuer du gezahlt hast (auf deinen Einkäufen). Die Differenz daraus ist entweder deine Umsatzsteuerschuld (wenn du mehr Umsatzsteuer eingenommen als Vorsteuer gezahlt hast) oder dein Vorsteuerüberhang (wenn du mehr Vorsteuer gezahlt als Umsatzsteuer eingenommen hast).

Diese Differenz zwischen den beiden Beträgen ist die Umsatzsteuer, die du ans Finanzamt abführen musst – oder die du vom Finanzamt erstattet bekommst, falls du mehr Vorsteuer gezahlt hast als Umsatzsteuer eingenommen.

Warum ist die Umsatzsteuervoranmeldung so wichtig?

Die Umsatzsteuervoranmeldung ist eine deiner zentralen Pflichten als Unternehmer. Sie stellt sicher, dass der Staat seine Steuereinnahmen erhält und du keine bösen Überraschungen erlebst. Wenn du deine Umsatzsteuervoranmeldungen nicht oder nicht korrekt abgibst, können empfindliche Strafen auf dich zukommen.

Die Umsatzsteuervoranmeldung kann für dich zwei Vorteile haben:

1. Wenn du mehr Vorsteuer gezahlt hast als du Umsatzsteuer eingenommen hast (bspw. durch hohe Investitionen zum Start deiner Gründung) erhältst du Geld zurück.

2. Durch die regelmäßige Pflicht zur Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldung wirst du immer wieder angehalten deine Buchführung ordentlich und zeitnah zu pflegen, wodurch du permanent einen Überblick über deinen Geschäftsverlauf behältst.

Unserer Erfahrung nach ist vor allem der zweite Vorteil derjenige, der anfangs oft nicht von Gründern gesehen, jedoch von erfahrenen Unternehmern sehr geschätzt wird, da eine ordentliche Buchführung zu einem wichtigen Instrument deiner strategischen Unternehmensentwicklung werden wird!

Wer muss eine Umsatzsteuervoranmeldung abgeben?

Grundsätzlich bist du zur Abgabe einer Umsatzsteuervoranmeldung verpflichtet, wenn du als Unternehmer tätig bist und Lieferungen oder Leistungen erbringst, die der Umsatzsteuer unterliegen. Es gibt jedoch Ausnahmen und Sonderfälle, die wir im Folgenden genauer betrachten:

Regelfall: Umsatzsteuerpflichtige Unternehmer

  • Du bist Unternehmer im Sinne des Umsatzsteuergesetzes.
  • Du führst Lieferungen oder Leistungen aus, die in Deutschland steuerpflichtig sind.
  • Du hast dich nicht für die Kleinunternehmerregelung entschieden oder überschreitest deren Umsatzgrenzen.

Die Kleinunternehmerreglung haben wir kurz in unserem Blogartikel zur Rechtsform des Einzelunternehmens erläutert.

Ausnahmen und Sonderfälle

  • Befreite Umsätze: Bestimmte Umsätze sind von der Umsatzsteuer befreit, z. B. Umsätze im medizinischen Bereich, Umsätze im Bildungsbereich oder Umsätze im Bereich der öffentlichen Hand. Wenn du ausschließlich befreite Umsätze erzielst, musst du keine Umsatzsteuervoranmeldung abgeben. Leider sehr unübersichtlich, aber dafür vollständig findest du die umsatzsteuerbefreiten Umsätze in § 4 des Umsatzsteuergesetzes (UStG).
  • Land- und Forstwirte: Für Land- und Forstwirte gelten besondere Regelungen. Sie können die Umsatzsteuerpauschalierung in Anspruch nehmen und müssen dann nur eine jährliche Umsatzsteuererklärung abgeben.
  • Existenzgründer: Existenzgründer können unter bestimmten Voraussetzungen von der Umsatzsteuervoranmeldung befreit werden. Dies gilt in der Regel für das Jahr der Gründung und das Folgejahr.

Wenn du dir unsicher bist, ob du zur Abgabe einer Umsatzsteuervoranmeldung verpflichtet bist, empfehlen wir dir, dich an einen Steuerberater oder an dein zuständiges Finanzamt zu wenden. Eine frühzeitige Klärung kann dir helfen, unnötige Strafzahlungen oder andere Probleme zu vermeiden.

Wie oft muss ich die Umsatzsteuervoranmeldung abgeben?

Das hängt von deiner individuellen Situation ab. In der Regel musst du die Umsatzsteuervoranmeldung

  • Monatlich: Wenn du im Vorjahr mehr als 7.500 Euro Umsatzsteuer zahlen musstest oder im laufenden Jahr voraussichtlich mehr als 7.500 Euro zahlen wirst.
  • Quartalsweise: Wenn du im Vorjahr höchstens 7.500 Euro Umsatzsteuer zahlen musstest und im laufenden Jahr voraussichtlich auch nicht mehr zahlen wirst.
  • Jährlich: In Ausnahmefällen, z. B. bei Existenzgründern oder wenn du nur sehr geringe Umsätze erzielst.

Die Frist für die Umsatzsteuervoranmeldung endet am 10. Tag des Folgemonats (z.B. der 10. April für den Umsatz im März oder das erste Quartal).

Es gibt jedoch auch Ausnahmen und Sonderfälle. Wenn du dir unsicher bist, welcher Rhythmus für dich gilt, empfehlen wir dir, dich direkt an dein Finanzamt oder an einen Steuerberater zu wenden.

Wie gebe ich die Umsatzsteuervoranmeldung ab?

Die Umsatzsteuervoranmeldung gibst du elektronisch über das ELSTER-Portal ab. Dafür benötigst du ein Benutzerkonto und ein Zertifikat, das deine Identität bestätigt. Die Einrichtung kann etwas Zeit in Anspruch nehmen, aber keine Sorge, auf der ELSTER-Website findest du ausführliche Anleitungen und Hilfestellungen.

Noch einfacher und stressfreier wird es, wenn du eine Buchhaltungssoftware nutzt. Über eine solche Software kannst du normalerweise deine Rechnungen versenden, erhaltene Belege direkt einpflegen und deine Betriebswirtschaftliche Abrechnung (BWA) erstellen. Durch eine Schnittstelle zum Finanzamt kannst du dann auch direkt mit wenigen Klicks deine Umsatzsteuervoranmeldung an das Finanzamt übersenden.

Da wir immer wieder nach einem Tipp für die Wahl einer Buchhaltungssoftware gefragt werden, möchten wir dir unsere meist gegebene Empfehlung hier direkt präsentieren:

Lexoffice

Lexoffice ist das Buchhaltungsprogramm, mit dem wir selbst und zahlreiche unserer Gründer besonders gute Erfahrungen gemacht haben. Die schnell zu erlernende Bedienbarkeit, Übersichtlichkeit und dass es normalerweise ohne viel Ärger schlicht funktioniert, machen es zu einer guten Wahl. Für die meisten Gründer genügt zu Beginn der Selbstständigkeit zudem das L Paket von Lexoffice, wodurch die Kosten mit rund 20 Euro im Monat überschaubar bleiben.

Welche Angaben muss ich in der Umsatzsteuervoranmeldung machen?

In der Umsatzsteuervoranmeldung musst du verschiedene Angaben machen, darunter:

  • Deine Steuernummer
  • Den Voranmeldungszeitraum
  • Deine Umsätze und die darauf entfallende Umsatzsteuer
  • Deine Vorsteuerbeträge
  • Die daraus resultierende Umsatzsteuerzahllast oder -erstattung

Es ist wichtig, dass du alle Angaben sorgfältig und korrekt machst. Wenn du Fehler machst, kann das zu Rückfragen oder sogar zu einer Steuerprüfung führen.

Was passiert nach der Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldung?

Nachdem du die Umsatzsteuervoranmeldung abgegeben hast, erhältst du einen Bescheid vom Finanzamt. Darin wird dir mitgeteilt, ob du Umsatzsteuer nachzahlen musst oder ob du eine Erstattung erhältst. Wenn du eine Zahllast hast, musst du den Betrag innerhalb der angegebenen Frist überweisen.

Prüfe diesen Bescheid gründlich und lege bei Unstimmigkeiten Widerspruch ein, denn auch beim Finanzamt passieren mal Fehler.

Was passiert, wenn ich die Umsatzsteuervoranmeldung nicht rechtzeitig abgeben?

Die Nichteinhaltung der Fristen für die Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldung kann schwerwiegende Folgen haben und sollte daher unbedingt vermieden werden.

Finanzielle Konsequenzen:

  • Verspätungszuschläge: Bei verspäteter Abgabe drohen Verspätungszuschläge, die sich nach der Höhe der Steuerschuld und der Dauer der Verspätung richten. Diese Zuschläge können schnell beträchtliche Summen erreichen und deine finanzielle Belastung erhöhen.
  • Säumniszuschläge: Zusätzlich zu den Verspätungszuschlägen können Säumniszuschläge anfallen, wenn die fällige Umsatzsteuer nicht rechtzeitig gezahlt wird. Diese Zuschläge betragen 1% der Steuerschuld pro angefangenem Monat der Säumnis.
  • Zwangsvollstreckung: Im schlimmsten Fall kann das Finanzamt die Zwangsvollstreckung einleiten, um die ausstehende Steuerschuld einzutreiben. Dies kann zur Pfändung von Konten, Wertgegenständen oder sogar Immobilien führen.

Strafrechtliche Konsequenzen:

  • Steuerhinterziehung: In besonders schweren Fällen, wenn die Umsatzsteuer vorsätzlich nicht abgeführt wird, kann dies als Steuerhinterziehung gewertet werden. Dies ist eine Straftat, die mit Geldstrafen oder sogar Freiheitsstrafen geahndet werden kann.

Um andere Konsequenzen als den Verspätungs- und ggf. den Säumniszuschlag zu erleiden, musst du normalerweise bereits zahlreiche Zahlungsaufforderungen und sonstige Nachrichten ignorieren. Es steht also nicht gleich der Steuereintreiber bei dir vor der Türe, solltest du die Umsatzsteuervoranmeldung einmalig zu spät einreichen.

Tipps für eine erfolgreiche Umsatzsteuervoranmeldung

  • Führe deine Buchhaltung sorgfältig: Eine gute Buchhaltung ist die Grundlage für eine korrekte Umsatzsteuervoranmeldung. Stelle sicher, dass du alle deine Einnahmen und Ausgaben lückenlos dokumentierst.
  • Bewahre alle Belege auf: Bewahre alle Rechnungen, Quittungen und andere Belege sorgfältig auf. Du musst sie zwar nicht mit der Umsatzsteuervoranmeldung einreichen, aber du musst sie im Falle einer Prüfung vorlegen können.
  • Beachte die Fristen: Die Fristen für die Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldung sind unbedingt einzuhalten. Wenn du zu spät bist, drohen Verspätungszuschläge.
  • Nutze die Hilfe eines Steuerberaters: Wenn du dir unsicher bist oder Fragen hast, scheue dich nicht, einen Steuerberater zu konsultieren. Er kann dir helfen, Fehler zu vermeiden und Zeit zu sparen.
  • Überprüfe deine Angaben gründlich: Bevor du die Umsatzsteuervoranmeldung abschickst, überprüfe alle Angaben sorgfältig auf ihre Richtigkeit. Fehler können zu Rückfragen, Verzögerungen oder sogar zu einer Steuerprüfung führen.
  • Nutze Online-Tools und Ressourcen: Es gibt viele hilfreiche Online-Tools und Ressourcen, die dich bei der Umsatzsteuervoranmeldung unterstützen können. Dazu gehören beispielsweise Umsatzsteuerrechner, Informationsseiten des Finanzamts und das bereits von uns empfohlene LexOffices.
  • Bleibe auf dem Laufenden: Das Steuerrecht ändert sich ständig. Informiere dich regelmäßig über aktuelle Entwicklungen und Neuerungen, um sicherzustellen, dass du immer auf dem neuesten Stand bist.
  • Lerne aus deinen Fehlern: Solltest du einmal einen Fehler machen oder eine Rückfrage vom Finanzamt erhalten, nutze dies als Gelegenheit, daraus zu lernen und deine Prozesse zu verbessern.

Fazit: Die Umsatzsteuervoranmeldung – kein Grund zur Panik

Die Umsatzsteuervoranmeldung mag auf den ersten Blick etwas abschreckend wirken, aber keine Sorge, mit der richtigen Vorbereitung und Unterstützung ist sie gut zu bewältigen. Sie ist ein wichtiger Bestandteil deiner unternehmerischen Pflichten und trägt dazu bei, dass dein Geschäft auf soliden Füßen steht.

Wenn du weitere Fragen hast oder Unterstützung bei der Gründung deines Unternehmens benötigst, zögere nicht, uns zu kontaktieren. Wir sprechen gerne mit dir darüber, was du wirklich brauchst.

Du willst noch mehr wissen?

In unseren weiteren Blogartikeln findest du hilfreiche Tipps und Informationen rund um die Themen Existenzgründung, Selbstständigkeit und Unternehmensführung. Außerdem kannst du dich jederzeit mit uns in Verbindung setzen. Unsere erfahrenen Gründungsberater stehen dir gerne zur Seite.

Rechtsform: GmbH

Rechtsform: GmbH

Du träumst vom eigenen Unternehmen? Die Sicherheit der GmbH kann dir vielleicht bei der Gründung helfen!

Die GmbH ist in Deutschland eine beliebte Wahl, vor allem für Gründer, die langfristig denken und ihr persönliches Risiko minimieren möchten. Lass uns gemeinsam herausfinden, ob die GmbH auch für dich der richtige Weg ist!

In diesem Blogartikel erfährst du alles Wichtige über die GmbH-Gründung: von den Vorteilen und Voraussetzungen bis hin zum Gründungsprozess und den laufenden Pflichten. Wir erklären dir Schritt für Schritt, was du beachten musst, um dein Unternehmen erfolgreich auf den Weg zu bringen.

Bereit, dein Unternehmen auf ein solides Fundament zu stellen? Dann lass uns eintauchen in die Welt der GmbH!

 

Was ist eine GmbH und warum ist sie so beliebt?

Die GmbH, kurz für Gesellschaft mit beschränkter Haftung, ist eine Kapitalgesellschaft, die von einer oder mehreren Personen gegründet werden kann. Das Besondere an der GmbH ist die Haftungsbeschränkung: Im Falle einer Insolvenz haften die Gesellschafter nur mit ihrer Einlage, nicht aber mit ihrem Privatvermögen. Das macht die GmbH zu einer attraktiven Rechtsform für Gründer, die ihr persönliches Risiko minimieren möchten.

 

Weitere Vorteile der GmbH:

  • Haftungsbeschränkung: Die GmbH sorgt dafür, dass alle Gesellschafter nicht mit ihrem privaten Vermögen haften. Dies ist der häufigste Grund warum sich Gründer für diese Rechtsform entscheiden.
  • Seriöses Image: Die GmbH gilt als seriöse und vertrauenswürdige Rechtsform, was bei Kunden, Geschäftspartnern und Investoren einen positiven Eindruck hinterlassen kann.
  • Flexibilität: Die GmbH bietet flexible Gestaltungsmöglichkeiten, sowohl bei der Geschäftsführung als auch bei der Gewinnverteilung.
  • Klare Strukturen: Die GmbH hat klare gesetzliche Regelungen, was für Rechtssicherheit und Transparenz sorgt.
  • Nachfolgeplanung: Die GmbH erleichtert die Unternehmensnachfolge, da die Anteile übertragen werden können.

Da die Haftungsbeschränkung ein Thema ist, auf welches wir häufig angesprochen werden und leider häufig die Ausnahmen von dieser nicht betrachtet werden, geben wir dir direkt weitere Informationen dazu.

 

Die Haftungsbeschränkung: Dein persönlicher Schutzschild

Die Haftungsbeschränkung ist eines der zentralen Merkmale der GmbH und ein entscheidender Grund für ihre Beliebtheit bei Gründern. Sie bietet dir als Gesellschafter einen wichtigen Schutz, indem sie dein persönliches Vermögen von den Geschäftsrisiken trennt. Lass uns genauer betrachten, wie die Haftungsbeschränkung funktioniert und welche Vorteile sie dir bietet:

 

Was bedeutet Haftungsbeschränkung?

  • Im Falle einer Insolvenz oder bei Schulden der GmbH haften die Gesellschafter grundsätzlich nur mit ihrer Einlage, also dem Betrag, den sie in das Stammkapital der GmbH eingebracht haben.
  • Dein Privatvermögen bleibt in der Regel unangetastet, selbst wenn die GmbH zahlungsunfähig wird.
  • Das schafft eine klare Trennung zwischen deinem persönlichen Vermögen und dem Geschäftsvermögen der GmbH.

 

Ausnahmen von der Haftungsbeschränkung

Es gibt einige Ausnahmen, in denen Gesellschafter auch mit ihrem Privatvermögen haften können:

  • Bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung, z.B. bei Verstößen gegen das GmbH-Gesetz oder den Gesellschaftsvertrag.
  • Bei persönlichen Bürgschaften oder Garantien, die ein Gesellschafter für die GmbH übernimmt. Viele Unternehmen, wie bspw. Lieferanten oder Partner verlangen in der Zusammenarbeit mit einer neu gegründeten GmbH von den Gesellschaftern oder zumindest vom geschäftsführenden Gesellschafter eine Bürgschaft, wodurch die Haftungsbeschränkung in diesem Rahmen unwirksam wird.
  • Bei bestimmten Steuerverbindlichkeiten, z.B. bei nicht abgeführter Lohnsteuer oder Umsatzsteuer.

 

Vorteile der Haftungsbeschränkung

  • Risikominimierung: Die Haftungsbeschränkung schützt dein Privatvermögen vor den finanziellen Risiken des Unternehmens.
  • Kreditwürdigkeit: Die Haftungsbeschränkung kann die Kreditwürdigkeit der GmbH erhöhen, da Gläubiger wissen, dass sie auf das Gesellschaftsvermögen zurückgreifen können.
  • Unternehmerische Freiheit: Die Haftungsbeschränkung ermöglicht es dir, unternehmerische Entscheidungen zu treffen, ohne Angst vor persönlicher Haftung haben zu müssen.
  • Attraktivität für Investoren: Die Haftungsbeschränkung macht die GmbH für Investoren attraktiver, da ihr Risiko begrenzt ist.

 

Bedeutung der Haftungsbeschränkung

Die Haftungsbeschränkung ist ein entscheidender Vorteil der GmbH und bietet dir als Gründer einen wichtigen Schutz. Sie ermöglicht es dir, unternehmerische Risiken einzugehen, ohne dein persönliches Vermögen zu gefährden. Dennoch solltest du dir der Ausnahmen von der Haftungsbeschränkung bewusst sein und verantwortungsvoll handeln, um dein Unternehmen und dich selbst zu schützen.

Denke daran: Die Haftungsbeschränkung ist ein wertvolles Instrument, aber kein Freifahrtschein für leichtsinniges Handeln!

Wenn du eine GmbH gründen möchtest, dann nimm gerne Kontakt zu uns auf, damit wir dich dabei unterstützen können, alle nötigen Planungsschritte zu gehen.

 

Voraussetzungen für die GmbH-Gründung

Bevor du deine GmbH gründen kannst, musst du einige Voraussetzungen erfüllen:

  • Mindestens ein Gesellschafter: Du kannst die GmbH alleine gründen oder mit mehreren Gesellschaftern.
  • Stammkapital: Das Mindeststammkapital beträgt 25.000 Euro. Davon muss mindestens die Hälfte bei der Gründung eingezahlt werden.
  • Gesellschaftsvertrag: Der Gesellschaftsvertrag regelt die Rechte und Pflichten der Gesellschafter. Er muss notariell beurkundet werden.
  • Eintragung ins Handelsregister: Die GmbH muss ins Handelsregister eingetragen werden, um rechtsfähig zu sein.

Da das Stammkapital, unserer Erfahrung nach, meist ein sehr großes und wichtiges Thema ist, wollen wir dir hierzu direkt einige Informationen mehr mitgeben.

 

Das Stammkapital: Das finanzielle Fundament deiner GmbH

Das Stammkapital ist das finanzielle Fundament deiner GmbH und spielt eine zentrale Rolle bei der Gründung. Es stellt das Eigenkapital dar, mit dem dein Unternehmen startet, und dient als Sicherheit für Gläubiger. Lass uns genauer betrachten, was du über das Stammkapital wissen musst:

 

Mindesthöhe und Einzahlung:

  • Das Mindeststammkapital für eine GmbH beträgt 25.000 Euro.
  • Bei der Gründung muss mindestens die Hälfte des Stammkapitals, also 12.500 Euro, eingezahlt werden.
  • Die Einzahlung erfolgt auf ein spezielles Bankkonto, das für die GmbH eröffnet wird.
  • Die Bank stellt eine Bescheinigung über die Einzahlung aus, die für die Handelsregistereintragung benötigt wird.
  • Der Rest des Stammkapitals kann später eingezahlt werden.

 

Geschäftsanteile:

  • Das Stammkapital wird in Geschäftsanteile aufgeteilt.
  • Jeder Gesellschafter erhält mindestens einen Geschäftsanteil.
  • Die Höhe der Geschäftsanteile bestimmt die Beteiligung der Gesellschafter am Unternehmen und ihre Stimmrechte in der Gesellschafterversammlung.
  • Der Nennbetrag eines Geschäftsanteils muss mindestens 1 Euro betragen.

 

Sacheinlagen:

  • Neben Bareinlagen können auch Sacheinlagen zum Stammkapital geleistet werden.
  • Sacheinlagen sind Vermögensgegenstände wie Maschinen, Fahrzeuge oder Patente, die in das Unternehmen eingebracht werden.
  • Sacheinlagen müssen von einem Sachverständigen bewertet werden, um ihren Wert zu ermitteln.
  • Die Bewertung muss im Gesellschaftsvertrag festgehalten werden.
  • Der Anteil an Sacheinlagen am Stammkapital einer GmbH darf maximal 50% betragen.

 

Bedeutung des Stammkapitals:

Das Stammkapital ist ein wichtiger Bestandteil der GmbH-Gründung. Es stellt das finanzielle Fundament deines Unternehmens dar und sollte sorgfältig geplant werden. Wenn du Fragen zur Höhe des Stammkapitals oder zur Leistung von Sacheinlagen hast, zögere nicht, deinen Steuerberater danach zu fragen oder nimm Kontakt zu uns auf.

 

Der GmbH-Gründungsprozess Schritt für Schritt

Die GmbH-Gründung erfordert einige Schritte, die du sorgfältig planen solltest:

1. Erstellung des Gesellschaftsvertrags: Der Gesellschaftsvertrag ist das Herzstück deiner GmbH. Er legt die grundlegenden Regeln fest, wie zum Beispiel den Firmennamen, den Sitz der Gesellschaft, den Gegenstand des Unternehmens, die Höhe des Stammkapitals und die Rechte und Pflichten der Gesellschafter. Ein Notar muss den Gesellschaftsvertrag beurkunden.

2. Einzahlung des Stammkapitals: Mindestens die Hälfte des Stammkapitals muss auf ein spezielles Bankkonto eingezahlt werden. Die Bank stellt eine Bescheinigung über die Einzahlung aus, die du für die Handelsregistereintragung benötigst.

3. Notarielle Beurkundung: Der Gesellschaftsvertrag muss von einem Notar beurkundet werden. Dabei werden auch die Geschäftsführer bestellt.

4. Handelsregistereintragung: Die GmbH wird erst mit der Eintragung ins Handelsregister rechtsfähig. Der Notar kümmert sich in der Regel um die Anmeldung beim Handelsregister. Die Kosten für die Handelsregistereintragung betragen etwa 200 Euro.

5. Anmeldung beim Gewerbeamt: Du musst dein Gewerbe beim Gewerbeamt anmelden. Die Gewerbeanmeldung kostet je nach Gemeinde zwischen 26 und 60 Euro.

6. Steuerliche Anmeldung: Nach der Handelsregistereintragung erhältst du automatisch eine Steuernummer vom Finanzamt. Du musst dich dann noch gesondert für die Körperschaftsteuer und die Gewerbesteuer anmelden.

 

Laufende Pflichten einer GmbH

Auch nach der Gründung hat eine GmbH einige Pflichten zu erfüllen:

  • Buchführung und Jahresabschluss: Die GmbH ist zur doppelten Buchführung verpflichtet und muss jährlich einen Jahresabschluss erstellen.
  • Steuererklärungen: Die GmbH muss Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer und Umsatzsteuererklärungen abgeben.
  • Veröffentlichungspflichten: Der Jahresabschluss muss beim elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht werden.
  • Gesellschafterversammlung: Mindestens einmal im Jahr muss eine Gesellschafterversammlung stattfinden.

 

Fazit: Ist die GmbH die richtige Rechtsform für dich?

Die GmbH bietet viele Vorteile, insbesondere für Gründer, die langfristig denken und ihr persönliches Risiko minimieren möchten. Allerdings ist die Gründung einer GmbH mit einigen Formalitäten und Kosten verbunden. Wenn du dir unsicher bist, ob die GmbH die richtige Rechtsform für dich ist, empfehlen wir dir, eine Gründungsberatung in Anspruch zu nehmen.

 

Du willst noch mehr wissen?

In unseren weiteren Blogartikeln findest du hilfreiche Tipps und Informationen rund um die Themen Existenzgründung, Selbstständigkeit und Unternehmensführung. Außerdem kannst du dich jederzeit mit uns in Verbindung setzen. Unsere erfahrenen Gründungsberater stehen dir gerne zur Seite.

Rechtsform: Einzelunternehmen

Rechtsform: Einzelunternehmen

Bist du bereit für den Sprung in die Selbstständigkeit? Mit dem Einzelunternehmen legst du den Grundstein!

Als angehender Gründer träumst du von der Freiheit und Flexibilität der Selbstständigkeit? Dann ist die Rechtsform des Einzelunternehmens vielleicht genau das Richtige für dich, denn diese Rechtsform ist die einfachste und schnellste Möglichkeit, dein eigenes Unternehmen zu gründen! 

In diesem Blogartikel erfährst du alles, was du über diese beliebte Gründungsoption wissen musst.

 

Der Einzelunternehmer: Dein Unternehmen, deine Verantwortung

Im Einzelunternehmen bist du dein Chef. Du übernimmst die volle Verantwortung für dein Geschäft, von der Akquise über die Buchhaltung bis zur Geschäftsentwicklung. Aber keine Sorge: Das musst du nicht alleine machen! Als Gründungsberatung stellen wir dir gerne auf unserem Blog Online-Ressourcen zur Verfügung und über das Kontaktformular kannst du uns jederzeit Fragen stellen.

 

Die Vorteile des Einzelunternehmens:

  • Schnelle und einfache Gründung: Mit wenigen Formalitäten und geringem Startkapital kannst du dein Unternehmen ins Leben rufen. Du meldest dich beim Finanz- oder beim Gewerbeamt an, je nachdem ob du Freiberufler oder Gewerbetreibender sein wirst.
  • Unkomplizierte Führung: Du genießt unternehmerische Freiheit und musst keine komplexen Gesellschaftsstrukturen beachten.
  • Volle Kontrolle: Alle Entscheidungen liegen in deiner Hand. Du bestimmst den Kurs deines Unternehmens.
  • Geringere Steuerbelastung: Im Vergleich zu anderen Rechtsformen profitierst du oft von Steuervorteilen wie z.B. dem Gewerbesteuerfreibertrag von 24.500 Euro.

 

Die Nachteile des Einzelunternehmens:

  • Unbegrenzte Haftung: Bei einem Einzelunternehmen gibt es keine Trennung von Privat- und Betriebsvermögen. Das bedeutet, dass du mit deinem Privatvermögen haftest, solltest du in deiner selbstständigen Tätigkeit Verbindlichkeiten nicht nachkommen.
  • Kein Firmenmantel: Du handelst unter deinem eigenen Namen. Das kann deine Reputation beeinflussen.

 

Ist das Einzelunternehmen die richtige Wahl für dich?

Ob das Einzelunternehmen die richtige Rechtsform für dich ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Du solltest dir vor der Gründung genau überlegen, ob du bereit bist, mit deinem Privatvermögen zu haften und die alleinige Verantwortung für das Unternehmen zu tragen.. Beantworte dir folgende Fragen, um Klarheit zu gewinnen:

  • Wie viel Risiko bist du bereit einzugehen?
  • Benötigst du fremdes Kapital für deine Gründung?
  • Wie wichtig ist dir der Schutz deines Privatvermögens?
  • Planst du, dein Unternehmen mit anderen Personen zu führen?

Bei der Beantwortung dieser und vieler weiterer Fragen können die Experten helfen. Wir empfehlen dir daher vorher mit deinem Steuerberater, der IHK, einer Wirtschaftsförderung oder mit uns Kontakt aufzunehmen, bevor du deine Selbstständigkeit anmeldest.

 

Die Kleinunternehmerregelung: Eine Erleichterung für Einzelunternehmer

Die Kleinunternehmerregelung ist eine Sonderregelung in der Umsatzsteuer, die speziell für kleine Unternehmen mit geringem Umsatz eingeführt wurde und besonders häufig bei nebenberuflichen Selbstständigkeiten genutzt wird. 

Einzelunternehmer, die im aktuellen Geschäftsjahr voraussichtlich nicht mehr als 22.000 Euro Umsatz erwirtschaften werden und deren Umsatz im folgenden Jahr 50.000 Euro voraussichtlich nicht überschreiten wird, können die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen. Hierbei ist die Umsatzgrenze an die Person gebunden. Das bedeutet, dass auch wenn du mehrere Unternehmen führst, du nur in der Kleinunternehmerregelung sein darfst, solange der addierte Umsatz aller Unternehmen nicht die Grenze von 22.000 Euro überschreitet. Der Gewinn, also dein letztendlicher Verdienst, ist hierbei egal.

 

Vorteile der Kleinunternehmerregelung:

  • Keine Umsatzsteuerpflicht: Einzelunternehmer, die die Kleinunternehmerregelung anwenden, müssen keine Umsatzsteuer auf ihre Leistungen berechnen und an das Finanzamt abführen.
  • Keine Umsatzsteuervoranmeldung: Einzelunternehmer, welche die Kleinunternehmerregelung nicht an Anspruch nehmen, sind dazu verpflichtet regelmäßige Umsatzsteuervoranmeldungen beim Finanzamt einzureichen.
  • Vereinfachte Buchführung: Die Buchführungspflichten für Einzelunternehmer, die die Kleinunternehmerregelung anwenden, sind vereinfacht. Sie müssen lediglich ein einfaches Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) erstellen.

 

Nachteile der Kleinunternehmerregelung:

  • Kein Vorsteuerabzug: Einzelunternehmer, die die Kleinunternehmerregelung anwenden, können keine Vorsteuer auf ihre Eingangsleistungen abziehen. Das bedeutet, dass sie die Kosten für ihre Einkäufe und Leistungen vollumfänglich selbst tragen müssen.
  • Ausweis der Kleinunternehmerregelung auf Rechnungen: Einzelunternehmer, die die Kleinunternehmerregelung anwenden, müssen dies nach § 19 Umsatzsteuergesetz (UStG) auf ihren Rechnungen vermerken. Das kann für einige Kunden abschreckend wirken.

 

Fazit: Der Start für deine unternehmerische Zukunft

Das Einzelunternehmen bietet eine gute Möglichkeit, um schnell und einfach in die Selbstständigkeit einzusteigen. Mit seinen Vorteilen in puncto Gründungsaufwand, Führung und Steuerbelastung ist es besonders für Gründer mit überschaubaren Geschäftsmodellen und geringerem Investitionsbedarf geeignet. Du solltest hierbei nur trotzdem nicht vergessen, dein Geschäftskonzept gründlich auszuarbeiten, insbesondere wenn aus deiner Selbstständigkeit dein Haupterwerb werden soll.

 

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Freiberuflichkeit vs. Gewerbebetrieb

Freiberufler oder Gewerbetreibender: Was ist der Unterschied?

Du träumst von der Selbstständigkeit, weißt aber nicht genau, ob du freiberuflich tätig sein kannst oder ein Gewerbe anmelden musst?

In diesem Blogartikel erfährst du alles Wichtige rund um die Unterschiede zwischen Freiberuflichkeit und Gewerbebetrieb. So kannst du die richtige Form für deine Gründung wählen und vermeidest von Anfang an teure Fehler.

Freiberufler und Gewerbetreibende sind beides selbstständige Tätigkeiten, aber es gibt einige wichtige Unterschiede in den rechtlichen und steuerlichen Rahmenbedingungen.

 

Freiberufler vs. Gewerbetreibender: Die wichtigsten Unterschiede

Die Wahl zwischen Freiberuflichkeit und Gewerbebetrieb hat sowohl steuerliche als auch rechtliche Konsequenzen. Daher ist es wichtig, die wichtigsten Unterschiede zu kennen. Vorab sei jedoch gesagt, dass vor allem die Begriffe Freiberufler und Freiberuflichkeit umgangssprachlich für einen Einzelunternehmer genutzt werden, jedoch ist bei weiterem nicht jeder Einzelunternehmer auch Freiberufler.

 

Was ist ein Freiberufler?

Wer Freiberufler ist wird in §18 des Einkommensteuergesetz (EStG) genannt. In Kategorien fallen hier all jene Selbstständige, die eine wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende oder erzieherische Tätigkeit ausüben. Genauer in §18 sind auch die sogenannten Katalogberufen genannt, zu denen unter anderem die folgenden Berufe gehören:

  • Ärzte
  • Rechtsanwälte
  • Ingenieure
  • Architekten
  • Steuerberater
  • Beratende Volks- und Betriebswirte
  • Journalisten

Auf Grund der genannten Kategorien zählen zahlreiche Berufe als Freiberufler, sodass häufig im Einzelfall geprüft werden muss, ob ein Selbstständiger freiberuflich tätig sein wird. Sollte du nicht wissen, ob du Freiberufler sein oder einen Gewerbebetrieb führen wirst, dann sprich am besten mit deinem Steuerberater oder schreibe uns eine Nachricht, damit wir dir eine Einschätzung geben können.

 

Vorteile einer freiberuflichen Tätigkeit?

Freiberufler zu sein, kann einige Vorteile für dich bedeuten. Ein kleiner Vorteil ist die vereinfachte Anmeldung deiner Tätigkeit. Während Gewerbetreibenden sich bei ihrem zuständigen Gewerbeamt und beim Finanzamt anmelden müssen, müssen sich Freiberufler ausschließlich beim Finanzamt anmelden.

Wesentlich größere Vorteile der Freiberuflichkeit liegen in den Bereichen der Steuer und der Buchführung. Freiberufler sind grundsätzlich von der Gewerbesteuer befreit und sparen sich so schnell einige Tausende Euro im Jahr. Zudem sind Freiberufler von der Pflicht zur doppelten Buchführung befreit. Das bedeutet, dass Freiberufler dauerhaft die einfache Buchführung (bspw. in Form der Einnahmen-Überschuss-Rechnung) anfertigen dürfen, während Gewerbebetriebe ab einem Umsatz von 800.000 Euro oder einem Gewinn von 80.000 Euro bilanzieren müssen. Dies bedeutet nicht nur einen Mehraufwand für die Buchführung, sondern häufig auch erhöhte Kosten für einen Buchhalter oder Steuerberater.

 

Was ist ein Gewerbetreibender?

Gewerbetreibende sind selbstständig Tätige, die keine freiberufliche Tätigkeit ausüben. Das bedeutet, dass sie im gewerblichen Bereich tätig sind, z. B. im Handel, Handwerk oder in vielen Dienstleistungsbereichen wie dem Marketing.

Gewerbetreibende müssen im Gegensatz zu Freiberuflern Gewerbesteuer zahlen und sind ab der oben genannten Umsatz- bzw. Gewinnhöhe zur Bilanzierung verpflichtet.

 

Welche Form ist für dich die richtige?

Die Wahl zwischen Freiberufler und Gewerbetreibender hängt von deiner Tätigkeit und deiner Rechtsform ab. Wenn du Einzelunternehmer bist oder eine Partnergesellschaft gründen möchtest und deiner Tätigkeit den Kriterien in §18 des EStG entsprechen, dann kannst du Freiberufler werden und die damit die genannten Vorteile genießen. Dies ist insbesondere zu Beginn einer Selbstständigkeit ratsam, da Kosten reduziert werden und die Buchhaltung vereinfacht wird.

Alle, die diese Kriterien nicht erfüllen, müssen Freiberufler werden. Solltest du deine Tätigkeit fälschlicherweise als Freiberufler anmelden, dann drohen dir bei einer Prüfung durch das Finanzamt Steuernachzahlungen sowie ein Bußgeld. Sprich also am besten vor deiner Anmeldung mit einem Steuerberater oder melde dich bei uns, damit wir dir eine Einschätzung deiner Einordnung geben können.

 

Zusammenfassung

Die wichtigsten Unterschiede zwischen Freiberuflern und Gewerbetreibenden sind:

  • Steuern: Freiberufler zahlen keine Gewerbesteuer, Gewerbetreibende zahlen Gewerbesteuer.
  • Tätigkeitsbereich: Freiberufler sind in den Bereichen nach §18 EStG tätig.
  • Anmeldung: Freiberufler müssen ihre Tätigkeit beim Finanzamt anzeigen, Gewerbetreibende müssen ihr Gewerbe beim Gewerbeamt und beim Finanzamt anmelden.

Da mit einer fehlerhaften Anmeldung Nachzahlungen und Bußgelder verbunden sein können, erkundige dich frühzeitig, ob du Freiberufler oder Gewerbetreibender sein wirst.

 

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ERFASSUNG ALLGEMEINER INFORMATIONEN BEIM BESUCH UNSERER WEBSITE

ART UND ZWECK DER VERARBEITUNG:

Wenn Sie auf unsere Website zugreifen, d.h., wenn Sie sich nicht registrieren oder anderweitig Informationen übermitteln, werden automatisch Informationen allgemeiner Natur erfasst. Diese Informationen (Server-Logfiles) beinhalten etwa die Art des Webbrowsers, das verwendete Betriebssystem, den Domainnamen Ihres Internet-Service-Providers, Ihre IP-Adresse und ähnliches. Sie werden insbesondere zu folgenden Zwecken verarbeitet:
  • Sicherstellung eines problemlosen Verbindungsaufbaus der Website,
  • Sicherstellung einer reibungslosen Nutzung unserer Website,
  • Auswertung der Systemsicherheit und -stabilität sowie
  • zu weiteren administrativen Zwecken.
Wir verwenden Ihre Daten nicht, um Rückschlüsse auf Ihre Person zu ziehen. Informationen dieser Art werden von uns ggfs. statistisch ausgewertet, um unseren Internetauftritt und die dahinterstehende Technik zu optimieren.

RECHTSGRUNDLAGE:

Die Verarbeitung erfolgt gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO auf Basis unseres berechtigten Interesses an der Verbesserung der Stabilität und Funktionalität unserer Website.

EMPFÄNGER:

Empfänger der Daten sind ggf. technische Dienstleister, die für den Betrieb und die Wartung unserer Webseite als Auftragsverarbeiter tätig werden.

SPEICHERDAUER:

Die Daten werden gelöscht, sobald diese für den Zweck der Erhebung nicht mehr erforderlich sind. Dies ist für die Daten, die der Bereitstellung der Webseite dienen, grundsätzlich der Fall, wenn die jeweilige Sitzung beendet ist.

BEREITSTELLUNG VORGESCHRIEBEN ODER ERFORDERLICH:

Die Bereitstellung der vorgenannten personenbezogenen Daten ist weder gesetzlich noch vertraglich vorgeschrieben. Ohne die IP-Adresse ist jedoch der Dienst und die Funktionsfähigkeit unserer Website nicht gewährleistet. Zudem können einzelne Dienste und Services nicht verfügbar oder eingeschränkt sein. Aus diesem Grund ist ein Widerspruch ausgeschlossen.

KONTAKTFORMULAR

ART UND ZWECK DER VERARBEITUNG:

Die von Ihnen eingegebenen Daten werden zum Zweck der individuellen Kommunikation mit Ihnen gespeichert. Hierfür ist die Angabe einer validen E-Mail-Adresse sowie Ihres Namens erforderlich. Diese dient der Zuordnung der Anfrage und der anschließenden Beantwortung derselben. Die Angabe weiterer Daten ist optional.

RECHTSGRUNDLAGE:

Die Verarbeitung der in das Kontaktformular eingegebenen Daten erfolgt auf der Grundlage eines berechtigten Interesses (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO). Durch Bereitstellung des Kontaktformulars möchten wir Ihnen eine unkomplizierte Kontaktaufnahme ermöglichen. Ihre gemachten Angaben werden zum Zwecke der Bearbeitung der Anfrage sowie für mögliche Anschlussfragen gespeichert. Sofern Sie mit uns Kontakt aufnehmen, um ein Angebot zu erfragen, erfolgt die Verarbeitung der in das Kontaktformular eingegebenen Daten zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO).

EMPFÄNGER:

Empfänger der Daten sind ggf. Auftragsverarbeiter.

SPEICHERDAUER:

Daten werden spätestens 6 Monate nach Bearbeitung der Anfrage gelöscht. Sofern es zu einem Vertragsverhältnis kommt, unterliegen wir den gesetzlichen Aufbewahrungsfristen nach HGB und löschen Ihre Daten nach Ablauf dieser Fristen.

BEREITSTELLUNG VORGESCHRIEBEN ODER ERFORDERLICH:

Die Bereitstellung Ihrer personenbezogenen Daten erfolgt freiwillig. Wir können Ihre Anfrage jedoch nur bearbeiten, sofern Sie uns Ihren Namen, Ihre E-Mail-Adresse und den Grund der Anfrage mitteilen.

VERWENDUNG VON GOOGLE ANALYTICS

ART UND ZWECK DER VERARBEITUNG:

Diese Website benutzt Google Analytics, einen Webanalysedienst der Google LLC, 1600 Amphitheatre Parkway, Mountain View, CA 94043 USA (nachfolgend: „Google“). Google Analytics verwendet sog. „Cookies“, also Textdateien, die auf Ihrem Computer gespeichert werden und die eine Analyse der Benutzung der Webseite durch Sie ermöglichen. Die durch das Cookie erzeugten Informationen über Ihre Benutzung dieser Webseite werden in der Regel an einen Server von Google in den USA übertragen und dort gespeichert. Aufgrund der Aktivierung der IP-Anonymisierung auf diesen Webseiten, wird Ihre IP-Adresse von Google jedoch innerhalb von Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder in anderen Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zuvor gekürzt. Nur in Ausnahmefällen wird die volle IP-Adresse an einen Server von Google in den USA übertragen und dort gekürzt. Im Auftrag des Betreibers dieser Website wird Google diese Informationen benutzen, um Ihre Nutzung der Webseite auszuwerten, um Reports über die Webseitenaktivitäten zusammenzustellen und um weitere mit der Websitenutzung und der Internetnutzung verbundene Dienstleistungen gegenüber dem Webseitenbetreiber zu erbringen. Die im Rahmen von Google Analytics von Ihrem Browser übermittelte IP-Adresse wird nicht mit anderen Daten von Google zusammengeführt. Die Zwecke der Datenverarbeitung liegen in der Auswertung der Nutzung der Website und in der Zusammenstellung von Reports über Aktivitäten auf der Website. Auf Grundlage der Nutzung der Website und des Internets sollen dann weitere verbundene Dienstleistungen erbracht werden.

RECHTSGRUNDLAGE:

Die Verarbeitung der Daten erfolgt auf Grundlage einer Einwilligung des Nutzers (Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO).

EMPFÄNGER:

Empfänger der Daten ist Google als Auftragsverarbeiter. Hierfür haben wir mit Google den entsprechenden Auftragsverarbeitungsvertrag abgeschlossen.

SPEICHERDAUER:

Die Löschung der Daten erfolgt, sobald diese für unsere Aufzeichnungszwecke nicht mehr erforderlich sind.

DRITTLANDTRANSFER:

Google verarbeitet Ihre Daten in den USA und hat sich dem EU_US Privacy Shield unterworfen https://www.privacyshield.gov/EU-US-Framework.

BEREITSTELLUNG VORGESCHRIEBEN ODER ERFORDERLICH:

Die Bereitstellung Ihrer personenbezogenen Daten erfolgt freiwillig, allein auf Basis Ihrer Einwilligung. Sofern Sie den Zugriff unterbinden, kann es hierdurch zu Funktionseinschränkungen auf der Website kommen.

WIDERRUF DER EINWILLIGUNG:

Sie können die Speicherung der Cookies durch eine entsprechende Einstellung Ihrer Browser-Software verhindern; wir weisen Sie jedoch darauf hin, dass Sie in diesem Fall gegebenenfalls nicht sämtliche Funktionen dieser Website vollumfänglich werden nutzen können. Sie können darüber hinaus die Erfassung der durch das Cookie erzeugten und auf Ihre Nutzung der Webseite bezogenen Daten (inkl. Ihrer IP-Adresse) an Google sowie die Verarbeitung dieser Daten durch Google verhindern, indem sie das unter dem folgenden Link verfügbare Browser-Plugin herunterladen und installieren: Browser Add On zur Deaktivierung von Google Analytics. Zusätzlich oder als Alternative zum Browser-Add-On können Sie das Tracking durch Google Analytics auf unseren Seiten unterbinden, indem Sie diesen Link anklicken. Dabei wird ein Opt-out-Cookie auf Ihrem Gerät installiert. Damit wird die Erfassung durch Google Analytics für diese Website und für diesen Browser zukünftig verhindert, so lange das Cookie in Ihrem Browser installiert bleibt.

PROFILING:

Mit Hilfe des Tracking-Tools Google Analytics kann das Verhalten der Besucher der Webseite bewertet und die Interessen analysiert werden. Hierzu erstellen wir ein pseudonymes Nutzerprofil.

VERWENDUNG VON SCRIPTBIBLIOTHEKEN (GOOGLE WEBFONTS)

ART UND ZWECK DER VERARBEITUNG:

Um unsere Inhalte browserübergreifend korrekt und grafisch ansprechend darzustellen, verwenden wir auf dieser Website „Google Web Fonts“ der Google LLC (1600 Amphitheatre Parkway, Mountain View, CA 94043, USA; nachfolgend „Google“) zur Darstellung von Schriften. Die Datenschutzrichtlinie des Bibliothekbetreibers Google finden Sie hier: https://www.google.com/policies/privacy/

RECHTSGRUNDLAGE:

Rechtsgrundlage für die Einbindung von Google Webfonts und dem damit verbundenen Datentransfer zu Google ist Ihre Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO).

EMPFÄNGER:

Der Aufruf von Scriptbibliotheken oder Schriftbibliotheken löst automatisch eine Verbindung zum Betreiber der Bibliothek aus. Dabei ist es theoretisch möglich – aktuell allerdings auch unklar ob und ggf. zu welchen Zwecken – dass der Betreiber in diesem Fall Google Daten erhebt.

SPEICHERDAUER:

Wir erheben keine personenbezogenen Daten, durch die Einbindung von Google Webfonts. Weitere Informationen zu Google Web Fonts finden Sie unter https://developers.google.com/fonts/faq und in der Datenschutzerklärung von Google: https://www.google.com/policies/privacy/.

DRITTLANDTRANSFER:

Google verarbeitet Ihre Daten in den USA und hat sich dem EU_US Privacy Shield unterworfen https://www.privacyshield.gov/EU-US-Framework.

BEREITSTELLUNG VORGESCHRIEBEN ODER ERFORDERLICH:

Die Bereitstellung der personenbezogenen Daten ist weder gesetzlich, noch vertraglich vorgeschrieben. Allerdings kann ggfs. die korrekte Darstellung der Inhalte durch Standardschriften nicht möglich sein.

WIDERRUF DER EINWILLIGUNG:

Zur Darstellung der Inhalte wird regelmäßig die Programmiersprache JavaScript verwendet. Sie können der Datenverarbeitung daher widersprechen, indem Sie die Ausführung von JavaScript in Ihrem Browser deaktivieren oder einen JavaScript-Blocker installieren. Bitte beachten Sie, dass es hierdurch zu Funktionseinschränkungen auf der Website kommen kann.

VERWENDUNG VON GOOGLE MAPS

ART UND ZWECK DER VERARBEITUNG:

Auf dieser Webseite nutzen wir das Angebot von Google Maps. Google Maps wird von Google LLC, 1600 Amphitheatre Parkway, Mountain View, CA 94043, USA (nachfolgend „Google“) betrieben. Dadurch können wir Ihnen interaktive Karten direkt in der Webseite anzeigen und ermöglichen Ihnen die komfortable Nutzung der Karten-Funktion. Nähere Informationen über die Datenverarbeitung durch Google können Sie den Google-Datenschutzhinweisen entnehmen. Dort können Sie im Datenschutzcenter auch Ihre persönlichen Datenschutz-Einstellungen verändern. Ausführliche Anleitungen zur Verwaltung der eigenen Daten im Zusammenhang mit Google-Produkten finden Sie hier.

RECHTSGRUNDLAGE:

Rechtsgrundlage für die Einbindung von Google Maps und dem damit verbundenen Datentransfer zu Google ist Ihre Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO).

EMPFÄNGER:

Durch den Besuch der Webseite erhält Google Informationen, dass Sie die entsprechende Unterseite unserer Webseite aufgerufen haben. Dies erfolgt unabhängig davon, ob Google ein Nutzerkonto bereitstellt, über das Sie eingeloggt sind, oder ob keine Nutzerkonto besteht. Wenn Sie bei Google eingeloggt sind, werden Ihre Daten direkt Ihrem Konto zugeordnet. Wenn Sie die Zuordnung in Ihrem Profil bei Google nicht wünschen, müssen Sie sich vor Aktivierung des Buttons bei Google ausloggen. Google speichert Ihre Daten als Nutzungsprofile und nutzt sie für Zwecke der Werbung, Marktforschung und/oder bedarfsgerechter Gestaltung seiner Webseite. Eine solche Auswertung erfolgt insbesondere (selbst für nicht eingeloggte Nutzer) zur Erbringung bedarfsgerechter Werbung und um andere Nutzer des sozialen Netzwerks über Ihre Aktivitäten auf unserer Webseite zu informieren. Ihnen steht ein Widerspruchsrecht zu gegen die Bildung dieser Nutzerprofile, wobei Sie sich zur Ausübung dessen an Google richten müssen.

SPEICHERDAUER:

Wir erheben keine personenbezogenen Daten, durch die Einbindung von Google Maps.

DRITTLANDTRANSFER:

Google verarbeitet Ihre Daten in den USA und hat sich dem EU_US Privacy Shield unterworfen https://www.privacyshield.gov/EU-US-Framework.

WIDERRUF DER EINWILLIGUNG:

Wenn Sie nicht möchten, dass Google über unseren Internetauftritt Daten über Sie erhebt, verarbeitet oder nutzt, können Sie in Ihrem Browsereinstellungen JavaScript deaktivieren. In diesem Fall können Sie unsere Webseite jedoch nicht oder nur eingeschränkt nutzen.

BEREITSTELLUNG VORGESCHRIEBEN ODER ERFORDERLICH:

Die Bereitstellung Ihrer personenbezogenen Daten erfolgt freiwillig, allein auf Basis Ihrer Einwilligung. Sofern Sie den Zugriff unterbinden, kann es hierdurch zu Funktionseinschränkungen auf der Website kommen.

GOOGLE ADWORDS

ART UND ZWECK DER VERARBEITUNG:

Unsere Webseite nutzt das Google Conversion-Tracking. Betreibergesellschaft der Dienste von Google AdWords ist die Google LLC, 1600 Amphitheatre Parkway, Mountain View, CA 94043, USA. Sind Sie über eine von Google geschaltete Anzeige auf unsere Webseite gelangt, wird von Google Adwords ein Cookie auf Ihrem Rechner gesetzt. Das Cookie für Conversion-Tracking wird gesetzt, wenn ein Nutzer auf eine von Google geschaltete Anzeige klickt. Besucht der Nutzer bestimmte Seiten unserer Website und das Cookie ist noch nicht abgelaufen, können wir und Google erkennen, dass der Nutzer auf die Anzeige geklickt hat und zu dieser Seite weitergeleitet wurde. Jeder Google AdWords-Kunde erhält ein anderes Cookie. Cookies können somit nicht über die Websites von AdWords-Kunden nachverfolgt werden. Die mithilfe des Conversion-Cookies eingeholten Informationen dienen dazu, Conversion-Statistiken für AdWords-Kunden zu erstellen, die sich für Conversion-Tracking entschieden haben. Die Kunden erfahren die Gesamtanzahl der Nutzer, die auf ihre Anzeige geklickt haben und zu einer mit einem Conversion-Tracking-Tag versehenen Seite weitergeleitet wurden. Sie erhalten jedoch keine Informationen, mit denen sich Nutzer persönlich identifizieren lassen.

RECHTSGRUNDLAGE:

Rechtsgrundlage für die Einbindung von Google AdWords und dem damit verbundenen Datentransfer zu Google ist Ihre Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO).

EMPFÄNGER:

Bei jedem Besuch unsere Webseite werden personenbezogene Daten, einschließlich Ihrer IP-Adresse an Google in die USA übertragen. Diese personenbezogenen Daten werden durch Google gespeichert. Google gibt diese über das technische Verfahren erhobenen personenbezogenen Daten unter Umständen an Dritte weiter. Unser Unternehmen enthält keine Informationen von Google, mittels derer die betroffene Person identifiziert werden könnte.

SPEICHERDAUER:

Diese Cookies verlieren nach 30 Tagen ihre Gültigkeit und dienen nicht der persönlichen Identifizierung.

DRITTLANDTRANSFER:

Google verarbeitet Ihre Daten in den USA und hat sich dem EU_US Privacy Shield unterworfen https://www.privacyshield.gov/EU-US-Framework.

WIDERRUF DER EINWILLIGUNG:

Möchten Sie nicht am Tracking teilnehmen, können Sie das hierfür erforderliche Setzen eines Cookies ablehnen – etwa per Browser-Einstellung, die das automatische Setzen von Cookies generell deaktiviert oder Ihren Browser so einstellen, dass Cookies von der Domain „googleleadservices.com“ blockiert werden. Bitte beachten Sie, dass Sie die Opt-out-Cookies nicht löschen dürfen, solange Sie keine Aufzeichnung von Messdaten wünschen. Haben Sie alle Ihre Cookies im Browser gelöscht, müssen Sie das jeweilige Opt-out Cookie erneut setzen.

BEREITSTELLUNG VORGESCHRIEBEN ODER ERFORDERLICH:

Die Bereitstellung Ihrer personenbezogenen Daten erfolgt freiwillig, allein auf Basis Ihrer Einwilligung. Sofern Sie den Zugriff unterbinden, kann es hierdurch zu Funktionseinschränkungen auf der Website kommen.

SSL-VERSCHLÜSSELUNG

Um die Sicherheit Ihrer Daten bei der Übertragung zu schützen, verwenden wir dem aktuellen Stand der Technik entsprechende Verschlüsselungsverfahren (z. B. SSL) über HTTPS.

ÄNDERUNG UNSERER DATENSCHUTZBESTIMMUNGEN

Wir behalten uns vor, diese Datenschutzerklärung anzupassen, damit sie stets den aktuellen rechtlichen Anforderungen entspricht oder um Änderungen unserer Leistungen in der Datenschutzerklärung umzusetzen, z.B. bei der Einführung neuer Services. Für Ihren erneuten Besuch gilt dann die neue Datenschutzerklärung.

FRAGEN AN DEN DATENSCHUTZBEAUFTRAGTEN

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