Das große FAQ zum AVGS

Das große FAQ zum AVGS

Der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) der Agentur für Arbeit unterstützt Arbeitslose, die planen, hauptberuflich in die Selbstständigkeit zu starten! Ziel ist die umfassende Vorbereitung der Gründenden auf die anstehenden Herausforderungen, die mit der Führung einer Selbstständigkeit kommen, durch die Finanzierung einer Gründungsberatung. Ob strategische Planung der Geschäftsidee, steuerliche Pflichten, rechtliche Fristen, die Akquirierung von Kunden oder die Erstellung eines Businessplans – auf all diese Punkte sollte in der Gründungsberatung durch einen AVGS eingegangen werden.

Da wir tagtäglich mit dem AVGS arbeiten, haben wir hier inzwischen über 50 Fragen gesammelt, die uns regelmäßig von Gründenden zu diesem Thema gestellt werden.

1. Allgemeine Informationen

1. Allgemeine Informationen

Was ist der AVGS für Gründer und wie funktioniert er?

Der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) für Gründer ist ein Gutschein der Agentur für Arbeit bzw. des Jobcenters, mit dem Arbeitslose oder von Arbeitslosigkeit bedrohte Personen ein individuelles Gründercoaching bei einem zertifizierten Bildungsträger in Anspruch nehmen können. Ziel ist die professionelle Vorbereitung auf die Selbstständigkeit. Die Kosten für das Coaching können dabei vollständig von der Arbeitsagentur übernommen werden.

Welche Ziele verfolgt die Förderung?

Der AVGS soll Menschen den Übergang in eine nachhaltige Selbstständigkeit erleichtern. Neben der Entwicklung eines tragfähigen Geschäftskonzepts werden auch betriebswirtschaftliche, rechtliche und organisatorische Grundlagen vermittelt. Damit sollen Gründer Risiken besser einschätzen und vermeiden sowie ihre Erfolgschancen deutlich steigern.
Mit ihrer Erfahrung sollen Gründungsberater im Rahmen dieser Maßnahme angehende Gründer dabei unterstützen, Stolpersteine zu vermeiden und möglichst erfolgreich in die Selbstständigkeit zu starten.

Wie unterscheidet sich der AVGS vom Gründungszuschuss?

Der AVGS ist ein Gutschein für ein Coaching bzw. eine Beratung und übernimmt Beratungskosten. Der Gründungszuschuss hingegen ist eine finanzielle Förderung zum Lebensunterhalt während der Gründungsphase. Oft wird der AVGS genutzt, um die Unterlagen und das Geschäftskonzept für den Antrag auf Gründungszuschuss qualifiziert vorzubereiten.

Seit wann gibt es den AVGS?

Der AVGS wurde 2012 im Rahmen arbeitsmarktpolitischer Reformen eingeführt. Er ersetzte die bis dahin geltenden Bildungsgutscheine für Arbeitslose im Bereich Existenzgründung und Arbeitsvermittlung. Seither ist er ein bewährtes Instrument zur Förderung von Qualifizierung und Selbstständigkeit.

Ist die Nutzung des AVGS verpflichtend oder freiwillig?

Die Teilnahme an einer AVGS-Maßnahme ist freiwillig. Niemand wird verpflichtet, den Gutschein einzulösen. Allerdings kann die Agentur für Arbeit im Beratungsgespräch nahelegen, den AVGS zu nutzen, um die Chancen auf eine erfolgreiche Existenzgründung zu verbessern.
Damit du von der Maßnahme profitierst, solltest du mit verschiedenen Gründungsberatern sprechen und dich für den entscheiden, dem du am meisten vertraust.

2. Zielgruppen und Anspruchsberechtigte

2. Zielgruppen und Anspruchsberechtigte

Wer kann den AVGS für Gründer beantragen?

Beantragen können ihn grundsätzlich Arbeitslose, von Arbeitslosigkeit bedrohte Personen oder ALG-II-Empfänger, die eine Selbstständigkeit anstreben. Auch Menschen in Beschäftigung, die ihre Arbeitslosigkeit absehen können, erhalten unter Umständen auf Kulanz bereits einen AVGS.

Gilt der AVGS nur für ALG-I-Empfänger oder auch für ALG-II-Empfänger?

Beide Gruppen können den Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) beantragen. Grundsätzlich ist der AVGS eine Ermessensleistung der Agentur für Arbeit bzw. deiner Sachbearbeitung, das heisst, ob dir ein AVGS bewilligt wird hängt von der Einschätzung deiner Person und Geschäftsidee sowie von der für dich zuständigen Stelle ab.

Können auch Menschen ohne Arbeitslosigkeit den AVGS erhalten?

Ja, auch Personen, die zwar noch angestellt sind, deren Beschäftigung aber absehbar endet, können förderberechtigt sein. Die Entscheidung liegt jedoch immer im Ermessen der zuständigen Arbeitsagentur.

Gibt es Altersgrenzen oder andere Einschränkungen?

Es gibt keine festen Altersgrenzen. Entscheidend ist vielmehr die persönliche Eignung für eine Selbstständigkeit, die im Gespräch mit deiner Sachbearbeitung geprüft wird. Auch die von einer zertifizierten Gründungsberatung ausgestellte Beratungsempfehlung kann einen positiven Effekt auf die Entscheidung deiner Sachbearbeitung haben.

Welche Rolle spielt die Dauer der bisherigen Arbeitslosigkeit?

Keine. Viel wichtiger ist, dass du deiner Sachbearbeitung eine sinnvolle Geschäftsidee präsentieren kannst, für die du die grundlegenden Qualifikationen mitbringst. Alles weitere liegt im Ermessen deiner Sachbearbeitung.

3. Inhalte und Maßnahmen

3. Inhalte und Maßnahmen

Welche Themen werden im AVGS-Gründercoaching behandelt?

Das Coaching deckt Themen wie Businessplan-Erstellung, Finanzierung, Marketing, Steuern, rechtliche Grundlagen und persönliche Unternehmerkompetenzen ab. Die genauen Inhalte hängen vom Träger und den individuellen Bedürfnissen des Teilnehmers ab.

Wie lange dauert eine typische Maßnahme?

Etwas als typische Maßnahme zu bezeichnen ist in dem Bereich der geförderten Gründungsberatung schwer, da jeder zertifizierte Bildungsträger eigene Maßnahmen anmeldet und die Agentur für Arbeit den bewilligten Umfang der Gründungsberatung häufig individuell festlegt.

Unserer Erfahrung nach sollte eine qualifizierte Gründungsberatung mindestens 35 Unterrichtseinheiten (UEs) zu je 45 Minuten umfassen. Bei aufwändigen Gründungen, wie bspw. Unternehmensübernahmen und größeren Finanzierungsprojekten, sollte mit einem entsprechenden Mehraufwand gerechnet werden.

Die genaue Dauer wird individuell im Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) festgelegt.

Wird ein Businessplan gemeinsam erarbeitet?

Ja, meist ist die Erstellung eines fundierten Businessplans ein zentrales Element der Maßnahme. Der Coach oder Berater unterstützt dich dabei, Zahlen, Strategien und Marktanalysen korrekt aufzubereiten.

Kann die Maßnahme individuell angepasst werden?

Ja, jede qualifizierte Beratung bietet einen Rahmen, in dem die Maßnahme auf dich und deine Geschäftsidee angepasst sind. Dadurch können deine Wissenslücken gezielt geschlossen werden.

Eine Maßnahme sollte also nie so aussehen, dass dir nur jemand einige Power Point Folien zeigt, sondern die Beratung sollte sich an deinem Bedarf orientieren.

Gibt es Unterschiede zwischen verschiedenen Trägern?

Ja, einige Träger sind auf bestimmte Branchen spezialisiert, andere bieten sehr allgemeines Coaching oder Beratung an. Daher lohnt es sich, den passenden Anbieter sorgfältig auszuwählen.

Auch im Punkt der Qualität unterscheiden sich die verschiedenen Träger. Sprich daher vor der Übergabe des AVGS mit verschiedenen Trägern und lasse dir erklären, wie der Ablauf der Beratung sein wird.

4. Beantragung und Ablauf

4. Beantragung und Ablauf

Wo beantrage ich den AVGS für Gründer?

Der Antrag erfolgt direkt bei der zuständigen Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter im Rahmen eines Beratungsgesprächs. Als zertifizierte Gründungsberatung können wir dir im Vorfeld des Beratungsgesprächs eine kostenfreie Empfehlung ausstellen, die du als Basis für das Gespräch mit deiner Sachbearbeitung nutzen kannst. Nehme dafür gerne einfach Kontakt zu uns auf.

Welche Unterlagen muss ich einreichen?

Üblicherweise genügen ein formloser Antrag und die Darlegung des Gründungsvorhabens in einem Gespräch mit deiner Sachbearbeitung. Gelegentlich fordert die Arbeitsagentur zusätzlich eine kurze Skizze der Geschäftsidee.

Wie lange dauert die Bewilligung in der Regel?

Die Bearbeitungszeit variiert je nach Auslastung  der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter, aber beträgt in der Regel nicht länger als zwei Wochen.

Kann ich den AVGS mehrfach beantragen?

Ja, eine Mehrfachbeantragung ist theoretisch möglich, wenn erneut ein Förderbedarf festgestellt wird. Die Entscheidung liegt im Ermessen der Sachbearbeitung. Unserer Erfahrung nach neigen die meisten Sachbearbeitungen dazu, nur einen AVGS zu bewilligen.

Was passiert nach der Bewilligung?

Nach Erhalt des Gutscheins suchst du dir einen geeigneten Träger, der die Maßnahme durchführt. Den Gutschein reichst du dort ein und der Bildungsträger kümmert sich um die Einreichung. Anschließend erhalten du und der Träger die Bewilligung. Ab diesem Zeitpunkt darf mit der Beratung begonnen werden.

Lasse dich von dem Träger im Vorfeld der Beratung darüber informieren, welche Inhalte und Unterstützung du erwarten kannst.

Unter Gründungsberatung und im Orientierungskurs geben wir dir bereits Einblicke dazu, wie eine Gründungsberatung bei uns aussieht.

5. Förderumfang und Kostenübernahme

5. Förderumfang und Kostenübernahme

Welche Kosten werden übernommen?

Der AVGS deckt die vollständigen Kosten für die Maßnahme bei einem zertifizierten Träger ab. Dazu gehören die Coachingstunden sowie gegebenenfalls Lehrmaterialien. Der Teilnehmer muss nichts vorstrecken, da die Abrechnung direkt zwischen Träger und Arbeitsagentur erfolgt. Auch die Fahrtkosten zur Maßnahme, wenn sie anfallen, werden auf Antrag hin übernommen.

Muss ich selbst etwas zuzahlen?

Nein, für den Teilnehmer entstehen keine zusätzlichen Kosten. Der AVGS ist eine 100%ige Förderung. Lediglich optionale Zusatzleistungen oder Beratung über die bewilligten Unterrichtseinheiten hinaus können außerhalb der Maßnahme kostenpflichtig sein.

Wie hoch ist der maximale Umfang der Förderung?

Die Stundenzahl wird individuell festgelegt. Typisch sind zwischen 20 und 60 Unterrichtseinheiten, in besonderen Fällen auch mehr. Einen festen Maximalbetrag gibt es nicht, solange die Maßnahme angemessen ist. Der Umfang der bewilligten Maßnahme liegt im Ermessen deiner Sachbearbeitung.

Welche Leistungen sind von der Förderung ausgeschlossen?

Nicht übernommen werden Kosten für Unternehmensgründungen selbst, also z. B. Notargebühren, Gewerbeanmeldungen oder laufende Betriebskosten. Der AVGS fördert ausschließlich die Coaching- und Beratungsleistungen sowie die direkt zur Maßnahme zurechenbaren Kosten.

6. Einlösung des AVGS

6. Einlösung des AVGS

Bei welchen Trägern kann ich den AVGS einlösen?

Der Gutschein kann nur bei Bildungsträgern eingelöst werden, die nach AZAV (Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung) zertifiziert sind. Eine Liste geeigneter Anbieter findest du online über die Arbeitsagentur.

Lasse dich von dem Träger im Vorfeld der Beratung darüber informieren, welche Inhalte und Unterstützung du erwarten kannst.

Unter Gründungsberatung und im Orientierungskurs geben wir dir bereits Einblicke dazu, wie eine Gründungsberatung bei uns aussieht.

Warum ist die AZAV-Zertifizierung wichtig?

Die AZAV-Zertifizierung stellt sicher, dass die Qualität der Maßnahme regelmäßig geprüft wird. Diese Träger werden einem jährlichen, externen Audit unterzogen, wodurch die Qualität sichergestellt werden soll.

Nur zertifizierte Träger dürfen Leistungen über den AVGS anbieten, damit ein bundesweit einheitlicher Qualitätsstandard gewährleistet ist.

Kann ich meinen Träger frei wählen?

Grundsätzlich ja, solange der gewählte Anbieter eine gültige AZAV-Zertifizierung hat. Die Arbeitsagentur kann Vorschläge machen, aber die Entscheidung liegt im Regelfall beim Teilnehmer.

In wenigen Ausnahmefällen kommt es vor, dass eine Agentur für Arbeit einen Rahmenvertrag mit einem bestimmten Bildungsträger geschlossen hat. In einem solchen Fall kannst du regulär nur die Angebote dieses Bildungsträgers nutzen bzw. musst im Gespräch mit deiner Sachbearbeitung begründen, wenn du an der Maßnahme eines anderen Trägers teilnehmen möchtest. Deine Agentur für Arbeit wird dich darüber informieren, wenn dieser Fall für dich zutrifft.

Wie prüfe ich, ob ein Anbieter zertifiziert ist?

Anbieter müssen ihre AZAV-Zertifizierung transparent auf der Website darstellen, wenn sie vorhanden ist. Zusätzlich kann die Agentur für Arbeit eine Bestätigung geben.

Kann ich den AVGS auch online einlösen (z. B. für digitales Coaching)?

Ja, mittlerweile sind viele Coachings auch online möglich, solange der Träger die Maßnahme dafür zugelassen hat. Online-Coaching bietet sich besonders für flexible oder ortsunabhängige Gründer an.

7. Kombination mit anderen Förderungen

7. Kombination mit anderen Förderungen

Kann der AVGS mit dem Gründungszuschuss kombiniert werden?

Ja, eine Kombination ist üblich. Oft wird der AVGS genutzt, um den Businessplan für den Gründungszuschuss vorzubereiten. Beide Förderungen haben unterschiedliche Ziele und schließen sich nicht aus, sondern ergänzen sich optimal.

Welche weiteren Förderungen sind parallel möglich?

Neben dem Gründungszuschuss können Gründer auch Mikrokredite, Landesförderprogramme oder Zuschüsse von der KfW in Anspruch nehmen. Der AVGS steht diesen in der Regel nicht im Wege.

Auch Zuschüsse zu Büro- oder Produktionsflächen, die von einigen Kommunen angeboten werden, können parallel genutzt werden.

Nimm gerne unverbindlich Kontakt zu uns auf, wenn du wissen möchtest, ob du ein bestimmtes Fördermittel mit dem Gründungszuschuss kombinieren kannst.

Schließt der AVGS bestimmte Förderungen aus?

Im Regelfall ist der AVGS mit anderen Förderungen kompatibel. Da der AVGS lediglich Coaching- und Beratungsleistungen finanziert, betrifft er z.B. keine finanziellen Zuschüsse zum Lebensunterhalt.

Ist eine Kombination mit Mikrokrediten oder Landesförderprogrammen möglich?

Ja, Gründer können parallel Mikrokredite aufnehmen oder Förderungen auf Landesebene beantragen. Auch Förderungen vom Bund oder von der kommunaler Ebene sind möglich. Der AVGS schließt andere Förderungen in der Regel nicht aus.

Sollte man den AVGS vor oder nach Beantragung des Gründungszuschusses nutzen?

Der AVGS kann im Regelfall nur vor Beantragung des Gründungszuschusses eingesetzt werden, da er nur in der Zeit deiner Arbeitslosigkeit genutzt werden kann. Wenn du zum Zeitpunkt deines Wechsels in die hauptberufliche Selbstständigkeit an einer geförderten Maßnahme teilnimmst, muss diese umgehend beendet werdet.

Gibt es Einschränkungen bei der Kombination von Fördermitteln?

Ja: Doppelfinanzierungen zu lasten desselben Zwecks sind nicht erlaubt. Fördergeber verlangen häufig Nachweise über die bereits erhaltene Fördermittel.

Muss ich die Kombination von Förderungen melden?

Bei der Beantragung des Gründungszuschuss geht es nur um eine Einkunftsprogranose im Businessplan. Sollten später höhere Einkünfte oder Förderungen vorliegen, so musst du diese nicht melden.

Beachte, dass Doppelförderungen – also die Nutzung von Fördermitteln aus unterschiedlichen Quellen zum gleichen Zweck – weiterhin im Regelfall unzulässig sind.

Kann die Förderung gekürzt werden, wenn ich andere Zuschüsse erhalte?

Solange keine Doppelfinanzierung vorliegt, nimmt die Agentur für Arbeit im Regelfall keine Kürzung vor.

Kann ich nach Ablauf des Zuschusses weitere Förderungen beantragen?

Ja. Für Skalierung, Digitalisierung oder Innovation gibt es viele nachgeschaltete Programme – z. B. Innovationsförderungen, Förderdarlehen oder Beratungszuschüsse.

Alle Förderprogramme von Bund, Ländern und EU findest du in der Förderdatenbank des Bundesministerium für Wirtschaft und Energie.

Gibt es Alternativen zum Gründungszuschuss?

Es gibt einige Alternativen, jedoch sind diese im Regelfall an eigene Bedingungen gekoppelt.

Für Bürgergeldempfänger (ehemals Arbeitslosengeld II) gibt es das Einstiegsgeld

Darüber hinaus gibt es Förderkredite für Existenzgründer von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und den Landesbank.

Bundesweit kann für Gründungen aus dem wissenschaftlichen Umfeld das EXIST-Programm genutzt werden.

In verschiedenen Bundesländern gibt es zudem noch verschiedene Arten von Gründerstipendien, wie bspw. das Gründerstipendium.NRW, das Berliner Startup Stipendium oder das Starter Stipendium Saar.

Zusammenfassend lässt sich jedoch sagen, dass der Gründungszuschuss das zugänglichste und am häufigsten bewilligte Fördermittel aus dieser Liste ist. 

8. Pflichten und Nachweise

8. Pflichten und Nachweise

Welche Verpflichtungen gehe ich als Teilnehmer ein?

Der Teilnehmer verpflichtet sich, die vereinbarte Maßnahme aktiv zu besuchen und mitzuarbeiten. Unentschuldigtes Fernbleiben kann zur Rücknahme der Förderung führen.

Muss ich meiner Arbeitsagentur Zwischenberichte vorlegen?

In der Regel nicht, da die Kommunikation über den Träger erfolgt. Manche Sachbearbeiter verlangen jedoch kurze Rückmeldungen, meist nach Abschluss der Beratung.

Was passiert, wenn ich die Maßnahme abbreche?

Bei einem vorzeitigen Abbruch informiert der Träger die Agentur. Je nach Begründung kann dies Auswirkungen auf künftige Förderungen haben.

Bin ich während der Maßnahme weiterhin verpflichtet, Bewerbungen zu schreiben?

ALG-I- oder ALG-II-Bezieher haben in der Regel während der Coachingzeit weiterhin gewisse Pflichten. Die genaue Handhabung hängt vom Einzelfall ab und sollte mit deiner zuständigen Sachbearbeitung abgestimmt werden. Im Regelfall musst du während einer Maßnahme zur Heranführung an eine selbstständige Tätigkeit keine Bewerbungen schreiben.

Welche Rolle spielt die Rückmeldung des Trägers an die Arbeitsagentur?

Der Träger meldet den Verlauf und die Teilnahme zurück. Diese Informationen dienen der Agentur als Grundlage für weitere Entscheidungen, etwa über zusätzliche Förderungen wie den Gründungszuschuss.

9. Ablehnung und Rechtsmittel

9. Ablehnung und Rechtsmittel

Kann der Antrag auf AVGS abgelehnt werden?

Ja, insbesondere wenn die Arbeitsagentur Zweifel an der Tragfähigkeit der Gründung oder an der Eignung des Antragstellers hat. Ein ordentliches Auftreten, der Nachweis der eigenen Kompetenz und die Maßnahmenempfehlung eines zertifizierten Bildungsträgers unterstützen dich dabei, dass dir ein AVGS ausgestellt wird. Nimm für die Maßnahmenempfehlung gerne unverbindlich Kontakt zu uns auf.

Welche Gründe führen typischerweise zur Ablehnung?

Häufige Gründe sind fehlende Qualifikation, mangelnde Vorbereitung oder wenn die Arbeitsagentur keine Notwendigkeit sieht.

Habe ich ein Recht auf den AVGS oder handelt es sich um eine Ermessensleistung?

Der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) zur Heranführung an eine selbstständige Tätigkeit ist eine Ermessensleistung. Für diesen AVGS gibt es keinen Rechtsanspruch, jedoch stellen die meisten Agenturen für Arbeit diesen aus. Sprich aktiv deine Sachbearbeitung auf den Gutschein an, um diesen zu beantragen.

Gibt es Erfahrungswerte, wie oft AVGS-Anträge abgelehnt werden?

Es gibt keine offiziellen Quoten. Erfahrungsberichte zeigen jedoch, dass viele Anträge bei guter Begründung und einem ordentlichen Auftreten des Antragstellers bewilligt werden.

10. Nach der Maßnahme

10. Nach der Maßnahme

Welche Vorteile bringt mir die Teilnahme am AVGS-Gründercoaching?

Teilnehmer profitieren von individuellem Coaching, einem professionellen Businessplan und höheren Erfolgsaussichten in der Selbstständigkeit. Zudem signalisiert die Teilnahme Seriosität bei Banken und Förderstellen.

Steigert die Maßnahme meine Chancen auf den Gründungszuschuss?

Ja, da ein tragfähiger Businessplan und fundierte Vorbereitung die wichtigsten Kriterien für die Bewilligung des Gründungszuschusses sind. Die meisten Teilnehmer nutzen den AVGS gezielt, um Unterstützung bei der Antragsstellung und der Zusammenstellung aller relevanten Unterlagen zu erhalten.

Welche weiteren Unterstützungsangebote kann ich danach nutzen?

Nach Abschluss stehen Gründer oft weitere Förderungen offen, wie Gründungszuschuss, Gründerstipendien, BAFA-Beratungsförderungen oder KfW-Kredite. 

Im Rahmen einer Nachgründungsberatung nutzen wir verschiedene Fördermittel, um dich nicht nur in die Selbstständigkeit starten zu lassen, sondern dich auch die ersten Meter sicher zu begleiten.

Gibt es ein Zertifikat oder einen Nachweis über die Teilnahme?

Ja, der Träger stellt in der Regel eine Teilnahmebescheinigung aus. Diese kann später als Nachweis gegenüber der Agentur für Arbeit oder Förderbanken dienen.

Gründungsberatung kostenfrei! Dank AVGS.

Der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein, kurz AVGS, ist das Instrument, um arbeitslosen Gründungswilligen eine Beratung kostenfrei zur Verfügung zu stellen.

Im Normalfall genügt es bereits, wenn du freigestellt und arbeitssuchend gemeldet bist, damit dir dein Sachbearbeiter bei der Agentur für Arbeit einen AVGS ausstellen kann. Frage dazu einfach proaktiv deinen Sachbearbeiter.

Als AZAV-zertifizierter Bildungsträger dürfen wir diese Gutscheine annehmen und rechnen dann direkt mit dem Träger ab, sodass für dich keinerlei Kosten entstehen.

Du hast keinen Anspruch auf einen AVGS?

Kein Problem!

Wir sind bei weiteren Förderprogrammen gelistet wie bspw. der BAFA Unternehmensberatung für KMU oder dem Beratungsprogramm Wirtschaft NRW.

Die Förderquoten für dich belaufen sich hier normalerweise auf 50 % bis 100 % der Gesamtkosten unserer Gründungsberatung.

Schreib uns einfach eine Nachricht und wir kümmern uns gemeinsam um die Beantragung!

Heute Träumer. Morgen Gründer!

Teile uns einfach deine Geschäftsidee mit und wir melden uns in Kürze bei dir für ein kostenfreies Erstgespräch.

Oder ruf einfach an — 02152 8079561

Deine Gründung startet hier!

Komplett Digital und von überall jederzeit nutzbar

02152 8079561

info@deine-dgb.de

Deutschlandweit

Diese Website verwendet Cookies, um dir die bestmögliche Nutzungserfahrung zu bieten. View more
Cookies settings
Akzeptieren
Datenschutzerklärung
Privacy & Cookies policy
Cookie name Active

DATENSCHUTZERKLÄRUNG

Verantwortlicher im Sinne der Datenschutzgesetze, insbesondere der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), ist: Gordon Gemein Burgring 65 47906 Kempen

IHRE BETROFFENENRECHTE

Unter den angegebenen Kontaktdaten unseres Datenschutzbeauftragten können Sie jederzeit folgende Rechte ausüben:
  • Auskunft über Ihre bei uns gespeicherten Daten und deren Verarbeitung (Art. 15 DSGVO),
  • Berichtigung unrichtiger personenbezogener Daten (Art. 16 DSGVO),
  • Löschung Ihrer bei uns gespeicherten Daten (Art. 17 DSGVO),
  • Einschränkung der Datenverarbeitung, sofern wir Ihre Daten aufgrund gesetzlicher Pflichten noch nicht löschen dürfen (Art. 18 DSGVO),
  • Widerspruch gegen die Verarbeitung Ihrer Daten bei uns (Art. 21 DSGVO) und
  • Datenübertragbarkeit, sofern Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben oder einen Vertrag mit uns abgeschlossen haben (Art. 20 DSGVO).
Sofern Sie uns eine Einwilligung erteilt haben, können Sie diese jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Sie können sich jederzeit mit einer Beschwerde an eine Aufsichtsbehörde wenden, z. B. an die zuständige Aufsichtsbehörde des Bundeslands Ihres Wohnsitzes oder an die für uns als verantwortliche Stelle zuständige Behörde. Eine Liste der Aufsichtsbehörden (für den nichtöffentlichen Bereich) mit Anschrift finden Sie unter: https://www.bfdi.bund.de/DE/Infothek/Anschriften_Links/anschriften_links-node.html.

ERFASSUNG ALLGEMEINER INFORMATIONEN BEIM BESUCH UNSERER WEBSITE

ART UND ZWECK DER VERARBEITUNG:

Wenn Sie auf unsere Website zugreifen, d.h., wenn Sie sich nicht registrieren oder anderweitig Informationen übermitteln, werden automatisch Informationen allgemeiner Natur erfasst. Diese Informationen (Server-Logfiles) beinhalten etwa die Art des Webbrowsers, das verwendete Betriebssystem, den Domainnamen Ihres Internet-Service-Providers, Ihre IP-Adresse und ähnliches. Sie werden insbesondere zu folgenden Zwecken verarbeitet:
  • Sicherstellung eines problemlosen Verbindungsaufbaus der Website,
  • Sicherstellung einer reibungslosen Nutzung unserer Website,
  • Auswertung der Systemsicherheit und -stabilität sowie
  • zu weiteren administrativen Zwecken.
Wir verwenden Ihre Daten nicht, um Rückschlüsse auf Ihre Person zu ziehen. Informationen dieser Art werden von uns ggfs. statistisch ausgewertet, um unseren Internetauftritt und die dahinterstehende Technik zu optimieren.

RECHTSGRUNDLAGE:

Die Verarbeitung erfolgt gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO auf Basis unseres berechtigten Interesses an der Verbesserung der Stabilität und Funktionalität unserer Website.

EMPFÄNGER:

Empfänger der Daten sind ggf. technische Dienstleister, die für den Betrieb und die Wartung unserer Webseite als Auftragsverarbeiter tätig werden.

SPEICHERDAUER:

Die Daten werden gelöscht, sobald diese für den Zweck der Erhebung nicht mehr erforderlich sind. Dies ist für die Daten, die der Bereitstellung der Webseite dienen, grundsätzlich der Fall, wenn die jeweilige Sitzung beendet ist.

BEREITSTELLUNG VORGESCHRIEBEN ODER ERFORDERLICH:

Die Bereitstellung der vorgenannten personenbezogenen Daten ist weder gesetzlich noch vertraglich vorgeschrieben. Ohne die IP-Adresse ist jedoch der Dienst und die Funktionsfähigkeit unserer Website nicht gewährleistet. Zudem können einzelne Dienste und Services nicht verfügbar oder eingeschränkt sein. Aus diesem Grund ist ein Widerspruch ausgeschlossen.

KONTAKTFORMULAR

ART UND ZWECK DER VERARBEITUNG:

Die von Ihnen eingegebenen Daten werden zum Zweck der individuellen Kommunikation mit Ihnen gespeichert. Hierfür ist die Angabe einer validen E-Mail-Adresse sowie Ihres Namens erforderlich. Diese dient der Zuordnung der Anfrage und der anschließenden Beantwortung derselben. Die Angabe weiterer Daten ist optional.

RECHTSGRUNDLAGE:

Die Verarbeitung der in das Kontaktformular eingegebenen Daten erfolgt auf der Grundlage eines berechtigten Interesses (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO). Durch Bereitstellung des Kontaktformulars möchten wir Ihnen eine unkomplizierte Kontaktaufnahme ermöglichen. Ihre gemachten Angaben werden zum Zwecke der Bearbeitung der Anfrage sowie für mögliche Anschlussfragen gespeichert. Sofern Sie mit uns Kontakt aufnehmen, um ein Angebot zu erfragen, erfolgt die Verarbeitung der in das Kontaktformular eingegebenen Daten zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO).

EMPFÄNGER:

Empfänger der Daten sind ggf. Auftragsverarbeiter.

SPEICHERDAUER:

Daten werden spätestens 6 Monate nach Bearbeitung der Anfrage gelöscht. Sofern es zu einem Vertragsverhältnis kommt, unterliegen wir den gesetzlichen Aufbewahrungsfristen nach HGB und löschen Ihre Daten nach Ablauf dieser Fristen.

BEREITSTELLUNG VORGESCHRIEBEN ODER ERFORDERLICH:

Die Bereitstellung Ihrer personenbezogenen Daten erfolgt freiwillig. Wir können Ihre Anfrage jedoch nur bearbeiten, sofern Sie uns Ihren Namen, Ihre E-Mail-Adresse und den Grund der Anfrage mitteilen.

VERWENDUNG VON GOOGLE ANALYTICS

ART UND ZWECK DER VERARBEITUNG:

Diese Website benutzt Google Analytics, einen Webanalysedienst der Google LLC, 1600 Amphitheatre Parkway, Mountain View, CA 94043 USA (nachfolgend: „Google“). Google Analytics verwendet sog. „Cookies“, also Textdateien, die auf Ihrem Computer gespeichert werden und die eine Analyse der Benutzung der Webseite durch Sie ermöglichen. Die durch das Cookie erzeugten Informationen über Ihre Benutzung dieser Webseite werden in der Regel an einen Server von Google in den USA übertragen und dort gespeichert. Aufgrund der Aktivierung der IP-Anonymisierung auf diesen Webseiten, wird Ihre IP-Adresse von Google jedoch innerhalb von Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder in anderen Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zuvor gekürzt. Nur in Ausnahmefällen wird die volle IP-Adresse an einen Server von Google in den USA übertragen und dort gekürzt. Im Auftrag des Betreibers dieser Website wird Google diese Informationen benutzen, um Ihre Nutzung der Webseite auszuwerten, um Reports über die Webseitenaktivitäten zusammenzustellen und um weitere mit der Websitenutzung und der Internetnutzung verbundene Dienstleistungen gegenüber dem Webseitenbetreiber zu erbringen. Die im Rahmen von Google Analytics von Ihrem Browser übermittelte IP-Adresse wird nicht mit anderen Daten von Google zusammengeführt. Die Zwecke der Datenverarbeitung liegen in der Auswertung der Nutzung der Website und in der Zusammenstellung von Reports über Aktivitäten auf der Website. Auf Grundlage der Nutzung der Website und des Internets sollen dann weitere verbundene Dienstleistungen erbracht werden.

RECHTSGRUNDLAGE:

Die Verarbeitung der Daten erfolgt auf Grundlage einer Einwilligung des Nutzers (Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO).

EMPFÄNGER:

Empfänger der Daten ist Google als Auftragsverarbeiter. Hierfür haben wir mit Google den entsprechenden Auftragsverarbeitungsvertrag abgeschlossen.

SPEICHERDAUER:

Die Löschung der Daten erfolgt, sobald diese für unsere Aufzeichnungszwecke nicht mehr erforderlich sind.

DRITTLANDTRANSFER:

Google verarbeitet Ihre Daten in den USA und hat sich dem EU_US Privacy Shield unterworfen https://www.privacyshield.gov/EU-US-Framework.

BEREITSTELLUNG VORGESCHRIEBEN ODER ERFORDERLICH:

Die Bereitstellung Ihrer personenbezogenen Daten erfolgt freiwillig, allein auf Basis Ihrer Einwilligung. Sofern Sie den Zugriff unterbinden, kann es hierdurch zu Funktionseinschränkungen auf der Website kommen.

WIDERRUF DER EINWILLIGUNG:

Sie können die Speicherung der Cookies durch eine entsprechende Einstellung Ihrer Browser-Software verhindern; wir weisen Sie jedoch darauf hin, dass Sie in diesem Fall gegebenenfalls nicht sämtliche Funktionen dieser Website vollumfänglich werden nutzen können. Sie können darüber hinaus die Erfassung der durch das Cookie erzeugten und auf Ihre Nutzung der Webseite bezogenen Daten (inkl. Ihrer IP-Adresse) an Google sowie die Verarbeitung dieser Daten durch Google verhindern, indem sie das unter dem folgenden Link verfügbare Browser-Plugin herunterladen und installieren: Browser Add On zur Deaktivierung von Google Analytics. Zusätzlich oder als Alternative zum Browser-Add-On können Sie das Tracking durch Google Analytics auf unseren Seiten unterbinden, indem Sie diesen Link anklicken. Dabei wird ein Opt-out-Cookie auf Ihrem Gerät installiert. Damit wird die Erfassung durch Google Analytics für diese Website und für diesen Browser zukünftig verhindert, so lange das Cookie in Ihrem Browser installiert bleibt.

PROFILING:

Mit Hilfe des Tracking-Tools Google Analytics kann das Verhalten der Besucher der Webseite bewertet und die Interessen analysiert werden. Hierzu erstellen wir ein pseudonymes Nutzerprofil.

VERWENDUNG VON SCRIPTBIBLIOTHEKEN (GOOGLE WEBFONTS)

ART UND ZWECK DER VERARBEITUNG:

Um unsere Inhalte browserübergreifend korrekt und grafisch ansprechend darzustellen, verwenden wir auf dieser Website „Google Web Fonts“ der Google LLC (1600 Amphitheatre Parkway, Mountain View, CA 94043, USA; nachfolgend „Google“) zur Darstellung von Schriften. Die Datenschutzrichtlinie des Bibliothekbetreibers Google finden Sie hier: https://www.google.com/policies/privacy/

RECHTSGRUNDLAGE:

Rechtsgrundlage für die Einbindung von Google Webfonts und dem damit verbundenen Datentransfer zu Google ist Ihre Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO).

EMPFÄNGER:

Der Aufruf von Scriptbibliotheken oder Schriftbibliotheken löst automatisch eine Verbindung zum Betreiber der Bibliothek aus. Dabei ist es theoretisch möglich – aktuell allerdings auch unklar ob und ggf. zu welchen Zwecken – dass der Betreiber in diesem Fall Google Daten erhebt.

SPEICHERDAUER:

Wir erheben keine personenbezogenen Daten, durch die Einbindung von Google Webfonts. Weitere Informationen zu Google Web Fonts finden Sie unter https://developers.google.com/fonts/faq und in der Datenschutzerklärung von Google: https://www.google.com/policies/privacy/.

DRITTLANDTRANSFER:

Google verarbeitet Ihre Daten in den USA und hat sich dem EU_US Privacy Shield unterworfen https://www.privacyshield.gov/EU-US-Framework.

BEREITSTELLUNG VORGESCHRIEBEN ODER ERFORDERLICH:

Die Bereitstellung der personenbezogenen Daten ist weder gesetzlich, noch vertraglich vorgeschrieben. Allerdings kann ggfs. die korrekte Darstellung der Inhalte durch Standardschriften nicht möglich sein.

WIDERRUF DER EINWILLIGUNG:

Zur Darstellung der Inhalte wird regelmäßig die Programmiersprache JavaScript verwendet. Sie können der Datenverarbeitung daher widersprechen, indem Sie die Ausführung von JavaScript in Ihrem Browser deaktivieren oder einen JavaScript-Blocker installieren. Bitte beachten Sie, dass es hierdurch zu Funktionseinschränkungen auf der Website kommen kann.

VERWENDUNG VON GOOGLE MAPS

ART UND ZWECK DER VERARBEITUNG:

Auf dieser Webseite nutzen wir das Angebot von Google Maps. Google Maps wird von Google LLC, 1600 Amphitheatre Parkway, Mountain View, CA 94043, USA (nachfolgend „Google“) betrieben. Dadurch können wir Ihnen interaktive Karten direkt in der Webseite anzeigen und ermöglichen Ihnen die komfortable Nutzung der Karten-Funktion. Nähere Informationen über die Datenverarbeitung durch Google können Sie den Google-Datenschutzhinweisen entnehmen. Dort können Sie im Datenschutzcenter auch Ihre persönlichen Datenschutz-Einstellungen verändern. Ausführliche Anleitungen zur Verwaltung der eigenen Daten im Zusammenhang mit Google-Produkten finden Sie hier.

RECHTSGRUNDLAGE:

Rechtsgrundlage für die Einbindung von Google Maps und dem damit verbundenen Datentransfer zu Google ist Ihre Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO).

EMPFÄNGER:

Durch den Besuch der Webseite erhält Google Informationen, dass Sie die entsprechende Unterseite unserer Webseite aufgerufen haben. Dies erfolgt unabhängig davon, ob Google ein Nutzerkonto bereitstellt, über das Sie eingeloggt sind, oder ob keine Nutzerkonto besteht. Wenn Sie bei Google eingeloggt sind, werden Ihre Daten direkt Ihrem Konto zugeordnet. Wenn Sie die Zuordnung in Ihrem Profil bei Google nicht wünschen, müssen Sie sich vor Aktivierung des Buttons bei Google ausloggen. Google speichert Ihre Daten als Nutzungsprofile und nutzt sie für Zwecke der Werbung, Marktforschung und/oder bedarfsgerechter Gestaltung seiner Webseite. Eine solche Auswertung erfolgt insbesondere (selbst für nicht eingeloggte Nutzer) zur Erbringung bedarfsgerechter Werbung und um andere Nutzer des sozialen Netzwerks über Ihre Aktivitäten auf unserer Webseite zu informieren. Ihnen steht ein Widerspruchsrecht zu gegen die Bildung dieser Nutzerprofile, wobei Sie sich zur Ausübung dessen an Google richten müssen.

SPEICHERDAUER:

Wir erheben keine personenbezogenen Daten, durch die Einbindung von Google Maps.

DRITTLANDTRANSFER:

Google verarbeitet Ihre Daten in den USA und hat sich dem EU_US Privacy Shield unterworfen https://www.privacyshield.gov/EU-US-Framework.

WIDERRUF DER EINWILLIGUNG:

Wenn Sie nicht möchten, dass Google über unseren Internetauftritt Daten über Sie erhebt, verarbeitet oder nutzt, können Sie in Ihrem Browsereinstellungen JavaScript deaktivieren. In diesem Fall können Sie unsere Webseite jedoch nicht oder nur eingeschränkt nutzen.

BEREITSTELLUNG VORGESCHRIEBEN ODER ERFORDERLICH:

Die Bereitstellung Ihrer personenbezogenen Daten erfolgt freiwillig, allein auf Basis Ihrer Einwilligung. Sofern Sie den Zugriff unterbinden, kann es hierdurch zu Funktionseinschränkungen auf der Website kommen.

GOOGLE ADWORDS

ART UND ZWECK DER VERARBEITUNG:

Unsere Webseite nutzt das Google Conversion-Tracking. Betreibergesellschaft der Dienste von Google AdWords ist die Google LLC, 1600 Amphitheatre Parkway, Mountain View, CA 94043, USA. Sind Sie über eine von Google geschaltete Anzeige auf unsere Webseite gelangt, wird von Google Adwords ein Cookie auf Ihrem Rechner gesetzt. Das Cookie für Conversion-Tracking wird gesetzt, wenn ein Nutzer auf eine von Google geschaltete Anzeige klickt. Besucht der Nutzer bestimmte Seiten unserer Website und das Cookie ist noch nicht abgelaufen, können wir und Google erkennen, dass der Nutzer auf die Anzeige geklickt hat und zu dieser Seite weitergeleitet wurde. Jeder Google AdWords-Kunde erhält ein anderes Cookie. Cookies können somit nicht über die Websites von AdWords-Kunden nachverfolgt werden. Die mithilfe des Conversion-Cookies eingeholten Informationen dienen dazu, Conversion-Statistiken für AdWords-Kunden zu erstellen, die sich für Conversion-Tracking entschieden haben. Die Kunden erfahren die Gesamtanzahl der Nutzer, die auf ihre Anzeige geklickt haben und zu einer mit einem Conversion-Tracking-Tag versehenen Seite weitergeleitet wurden. Sie erhalten jedoch keine Informationen, mit denen sich Nutzer persönlich identifizieren lassen.

RECHTSGRUNDLAGE:

Rechtsgrundlage für die Einbindung von Google AdWords und dem damit verbundenen Datentransfer zu Google ist Ihre Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO).

EMPFÄNGER:

Bei jedem Besuch unsere Webseite werden personenbezogene Daten, einschließlich Ihrer IP-Adresse an Google in die USA übertragen. Diese personenbezogenen Daten werden durch Google gespeichert. Google gibt diese über das technische Verfahren erhobenen personenbezogenen Daten unter Umständen an Dritte weiter. Unser Unternehmen enthält keine Informationen von Google, mittels derer die betroffene Person identifiziert werden könnte.

SPEICHERDAUER:

Diese Cookies verlieren nach 30 Tagen ihre Gültigkeit und dienen nicht der persönlichen Identifizierung.

DRITTLANDTRANSFER:

Google verarbeitet Ihre Daten in den USA und hat sich dem EU_US Privacy Shield unterworfen https://www.privacyshield.gov/EU-US-Framework.

WIDERRUF DER EINWILLIGUNG:

Möchten Sie nicht am Tracking teilnehmen, können Sie das hierfür erforderliche Setzen eines Cookies ablehnen – etwa per Browser-Einstellung, die das automatische Setzen von Cookies generell deaktiviert oder Ihren Browser so einstellen, dass Cookies von der Domain „googleleadservices.com“ blockiert werden. Bitte beachten Sie, dass Sie die Opt-out-Cookies nicht löschen dürfen, solange Sie keine Aufzeichnung von Messdaten wünschen. Haben Sie alle Ihre Cookies im Browser gelöscht, müssen Sie das jeweilige Opt-out Cookie erneut setzen.

BEREITSTELLUNG VORGESCHRIEBEN ODER ERFORDERLICH:

Die Bereitstellung Ihrer personenbezogenen Daten erfolgt freiwillig, allein auf Basis Ihrer Einwilligung. Sofern Sie den Zugriff unterbinden, kann es hierdurch zu Funktionseinschränkungen auf der Website kommen.

SSL-VERSCHLÜSSELUNG

Um die Sicherheit Ihrer Daten bei der Übertragung zu schützen, verwenden wir dem aktuellen Stand der Technik entsprechende Verschlüsselungsverfahren (z. B. SSL) über HTTPS.

ÄNDERUNG UNSERER DATENSCHUTZBESTIMMUNGEN

Wir behalten uns vor, diese Datenschutzerklärung anzupassen, damit sie stets den aktuellen rechtlichen Anforderungen entspricht oder um Änderungen unserer Leistungen in der Datenschutzerklärung umzusetzen, z.B. bei der Einführung neuer Services. Für Ihren erneuten Besuch gilt dann die neue Datenschutzerklärung.

FRAGEN AN DEN DATENSCHUTZBEAUFTRAGTEN

Wenn Sie Fragen zum Datenschutz haben, schreiben Sie uns bitte eine E-Mail.
Save settings
Cookies settings