Das große FAQ zum Gründungszuschuss

Das große FAQ zum Gründungszuschuss

Der Gründungszuschuss der Agentur für Arbeit unterstützt ALG‑I-Beziehende, die aus der Arbeitslosigkeit heraus eine hauptberufliche Selbstständigkeit gründen möchten. Ziel ist die finanzielle Absicherung in der Startphase sowie die soziale Absicherung über max. 15 Monate.

Da wir tagtäglich mit dem Gründungszuschuss arbeiten, haben wir hier inzwischen rund 100 Fragen gesammelt, die uns und unseren Partnern regelmäßig von Gründenden gestellt werden.

1. Allgemeine Informationen

1. Allgemeine Informationen

Was ist der Gründungszuschuss und wofür dient er?

Der Gründungszuschuss ist eine staatliche Förderung nach §§ 93 ff. SGB III, die Arbeitslosengeld I‑Beziehende bei der Aufnahme einer hauptberuflichen Selbstständigkeit unterstützt. Ziel ist, den Lebensunterhalt und die soziale Absicherung in der Gründungsphase zu sichern.

Wer bietet den Gründungszuschuss an?

Der Zuschuss wird von der Agentur für Arbeit bewilligt. Ein Antrag muss bei der zuständigen Regionalagentur gestellt werden. Zuständig ist dabei die Agentur an deinem Wohnort.

Welche Vorteile habe ich durch den Gründungszuschuss?

Die Förderung bietet finanzielle Stabilität in der Startphase – Die Höhe deines ALG I plus 300 € monatlich in Phase 1 sowie 300 € in Phase 2.

Ist der Gründungszuschuss ein Darlehen oder ein Zuschuss?

Der Gründungszuschuss ist ein Zuschuss, der nicht zurückgezahlt werden muss. Es handelt sich nicht um ein Darlehen, sondern um eine einmalige staatliche Leistung zur Existenzgründung.

Kann ich den Zuschuss mehrmals im Leben erhalten?

Ja. Grundsätzlich ist es möglich, den Gründungszuschuss mehrmals im Leben zu erhalten, sofern seit einer vorherigen Förderung mindestens 24 Monate vergangen sind und alle Voraussetzungen erneut erfüllt werden.

Gibt es Unterschiede zwischen Gründungszuschuss und Einstiegsgeld?

Ja: Der Gründungszuschuss richtet sich an ALG I-Beziehende, während das Einstiegsgeld für Bürgergeld-Empfänger (früher ALG II) gedacht ist. Die Voraussetzungen, Zahlungsmodalitäten und Zielgruppen unterscheiden sich.

Gibt es eine gesetzliche Grundlage für den Gründungszuschuss?

Die Regelungen finden sich in den §§ 93 und 94 SGB III. Wichtig ist insbesondere § 93 Abs. 2 zur Tragfähigkeitsprüfung, § 94 zur Förderhöhe und ‑dauer.

Kann ich Unterstützung bei der Planung meiner Selbstständigkeit und Beantragung des Gründungszuschusses bekommen?

Ja. Neben dem Gründungszuschuss kann die Agentur für Arbeit dir zudem einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) ausstellen. Durch diesen Gutschein übernimmt die Agentur für Arbeit die Kosten für eine Gründungsberatung, in der du Unterstützung bei der Planung deiner Selbstständigkeit und der Beantragung des Gründungszuschusses erhältst.

2. Voraussetzungen und Anspruch

2. Voraussetzungen und Anspruch

Wer ist grundsätzlich antragsberechtigt und wie lange muss ich noch Anspruch auf ALG I haben?

ALG I-Beziehende mit einem Restanspruch von mindestens 150 Tagen, die eine hauptberufliche Selbstständigkeit aufbauen möchten, können den Zuschuss beantragen.

Muss ich arbeitslos gemeldet sein, um den Zuschuss zu beantragen?

Ja. Du musst arbeitslos gemeldet und mindestens einen Tag im Leistungsbezug sein – ein Übergang aus einem laufenden Arbeitsverhältnis ist nicht förderfähig.

Muss ich ALG I beziehen, oder reicht ALG II?

Nur ALG I-Berechtigte können den Gründungszuschuss beantragen; ALG II- oder Bürgergeld-Empfänger können stattdessen Einstiegsgeld beantragen.

Wie lange muss mein Restanspruch auf Arbeitslosengeld mindestens sein?

Mindestens 150 Tage Restanspruch müssen zum Zeitpunkt der hauptberuflichen Gründung noch bestehen. Ausnahmen gelten für Menschen mit Behinderungen.

Kann ich als Teilzeit‑ oder Nebenerwerbsgründer den Zuschuss erhalten?

Nein: Die Selbstständigkeit muss hauptberuflich sein, das heißt mindestens 15 Stunden Wochenarbeitszeit in Anspruch nehmen und es darf keine weitere Tätigkeit geben, die mehr als 15 Stunden Wochenarbeitszeit benötigt.

Darf ich neben der Gründung noch in einem Job arbeiten?

Ja, solange die hauptberufliche Selbstständigkeit dominiert und etwaige Nebenjobs nicht über 15 Wochenstunden liegen. Die Agentur prüft die Arbeitszeitverhältnisse im Einzelfall.

Kann ich auch aus einem laufenden Arbeitsverhältnis heraus gründen?

Nein, förderfähig ist nur die Gründung aus der Arbeitslosigkeit heraus. Eine Kündigung mit offensichtlicher Absicht, sich Selbstständigkeit zu machen, kann zur Ablehnung des Gründungszuschuss führen.

Gibt es eine Altersgrenze für die Förderung?

Ja, das reguläre Renteneintrittsalter (aktuell 67 Jahre).

Kann ich den Zuschuss auch für eine bereits laufende Selbstständigkeit beantragen?

Nur wenn die Selbstständigkeit bislang im Nebenerwerb ausgeübt wird. Sollte bereits eine hauptberufliche Selbstständigkeit vorliegen, dann entfällt der Leistungsbezug von ALG I und somit die Auftragsgrundlage.

Wird die Branche oder Geschäftsidee geprüft?

Ja. Die Geschäftsmodell-Prüfung erfolgt durch eine fachkundige Stelle, die die wirtschaftliche Tragfähigkeit und Erfolgsaussichten bewertet – unabhängig von Branche oder konkretem Geschäftsmodell. Es ist keine Geschäftsidee pauschal von der Förderung durch den Gründungszuschuss ausgeschlossen, jedoch müssen alle Genehmigungen für die Selbstständigkeit vorliegen.

3. Antragsprozess

3. Antragsprozess

Wo stelle ich den Antrag auf Gründungszuschuss?

Du beantragst den Zuschuss bei der für deinen Wohnsitz zuständigen Agentur für Arbeit – bitte deine Achbearbeitung um die Freischaltung des Antrags in deinem Online-Konto bei der Agentur für Arbeit.

Wann sollte ich den Antrag stellen – vor oder nach der Gewerbeanmeldung?

Der Antrag muss vor Aufnahme der hauptberuflichen Tätigkeit gestellt werden. Solange du also nur im Nebenerwerb selbstständig bist, macht der Zeitpunkt deiner Anmeldung keinen Unterschied.

Welche Unterlagen werden für den Antrag benötigt?

Du brauchst folgende Unterlagen zur Beantragung: 

  1. Antrag auf Gründungszuschuss Phase 1
  2. Anzeige der selbständigen Tätigkeit an das Finanzamt
  3. Mitteilung des Finanzamtes über die Zuteilung der Steuernummer, falls bereits vorhanden, ansonsten nachreichen
  4. Eingangsbestätigung der Gewerbeanzeige, falls du ein Gewerbe führst
  5. Nachweis der Handwerkskammer über die Eintragung in die Handwerksrolle, falls notwendig
  6. Gesellschaftervertrag/Bescheid der Clearingstelle, falls eine Kapitalgesellschaft gegründet werden soll
  7. Businessplan
  8. Lebenslauf
  9. Qualifikationsnachweise
  10. Stellungnahme einer fachkundigen Stelle über die Tragfähigkeit der Existenzgründung
  11. Finanzplan (Kapitalbedarfs- und Finanzierungsplan, Umsatz- und Rentabilitätsvorschau)
Wie läuft das Erstgespräch bei der Agentur für Arbeit ab?

Du erklärst deinen Gründungsplan. Die Vermittlungsfachkraft oder Sachbearbeitung spricht mit dir über deine Eignung, klärt Voraussetzungen und schaltet dir anschließend die Antragsdokumente in deinem Online-Konto frei. 

In diesem Gespräch kannst du auch die Unterstützung durch einen Aktivierung- und Vermittlungsgutschein ansprechen, durch den du eine umfangreiche Gründungsberatung vollständig gefördert bekommen kannst.

Muss ich einen Termin bei einem Gründungsberater wahrnehmen?

Nicht verpflichtend, aber empfehlenswert. Ein Coach oder Berater kann Businessplanstruktur und Tragfähigkeitsprüfung unterstützen, was die Chance der Bewilligung erheblich erhöht.

Im Rahmen einer solchen Gründungsberatung wird darüber hinaus mit dir an deiner Geschäftsidee gearbeitet und du wirst in den Bereichen der rechtlichen sowie steuerlichen Pflichten einer Selbstständigkeit geschult.

Darf mein Gründungsberater auch die Tragfähigkeitsbescheinigung ausstellen?

Solange der Gründungsberater ein Unternehmens-, Rechts- oder Steuerberater ist darf er als fachkundige Stelle die Tragfähigkeitsbescheinigung ausstellen.

Manche Agenturen für Arbeit bzw. manche Sachbearbeitungen sehen es allerdings lieber, wenn eine weitere Stelle für die Tragfähigkeitsbescheinigung eingeschaltet wird. In einem solchen Fall sind besonders deine lokale Wirtschaftsförderung oder die IHK bzw. HWK gute Anlaufstellen.

Welche Rolle spielt die Tragfähigkeitsbescheinigung beim Antrag?

Sie bestätigt, dass dein Vorhaben langfristig existenzfähig ist. Ohne diese Bescheinigung lehnt die Agentur den Antrag ab.

Wie lange dauert die Bearbeitung des Antrags in der Regel?

Erfahrungsgemäß zwischen 4 und 6 Wochen, je nach Vollständigkeit der Unterlagen und Arbeitsbelastung der Agentur für Arbeit. Wenn du alle Unterlagen ordentlich und vollständig zusammengestellt hast, dann geht die Bearbeitung schneller wie wenn deine Sachbearbeitung erst Unterlagen von dir nachfordern muss.

Kann ich den Antrag auch digital stellen?

Ja, den Antrag digital zu stellen ist inzwischen der Regelfall. Über den Upload in deinem Online-Konto kannst du alle notwendigen Unterlagen für den Gründungszuschuss einreichen.

Muss ich persönlich bei der Agentur erscheinen?

In der Regel ja, mindestens zum Beratungsgespräch. Manche Schritte, wie die digitale Einreichung, lassen sich online erledigen.

Bekomme ich eine schriftliche Bewilligung oder Ablehnung?

Ja. Du erhältst einen schriftlichen Bescheid im Profil oder postalisch, der dich über die Bewilligung oder Ablehnung informiert.

4. Businessplan und Nachweise

4. Businessplan und Nachweise

Muss ich zwingend einen Businessplan erstellen?

Ja, ein vollständiger Businessplan ist Pflicht. Er dient der Darstellung von Idee, Markt, Finanzierung und Tragfähigkeit.

Wie umfangreich muss der Businessplan sein?

Er sollte die Geschäftsidee klar und nachvollziehbar darstellen – in der Regel reichen unsere Gründer Businesspläne mit einem Umfang von 20-25 Seiten ein.

Welche Inhalte muss der Businessplan mindestens enthalten?

Der Businessplan sollte mindestens die folgenden Bereiche abdecken:

  1. Zusammenfassung
  2. Qualifikation
  3. Geschäftsidee (Angebotsbeschreibung, Zielgruppendefinition, Rechtsform, Standort und Einzugsgebiet, Personal und Organisation)
  4. Marktanalyse (Marktbeschreibung, Wettbewerb, Markteintrittsbarrieren)
  5. Marketing- und Vertriebsstrategie
  6. Risikoanalyse
  7. Maßnahmenplan
  8. Finanzwirtschaftliche Betrachtung (Grundaussagen zur Finanzplanung, Umsatzplanung, Rentabilitätsplanung, Liquiditätsplanung)

Je nach Geschäftsmodell können weitere Bereiche im Businessplan notwendig sein. Hierunter fallen zum Beispiel ein Kapitel zu Kooperationspartnern (bei Teamgründungen, Franchise-Systemen oder Multi-Level-Marketing Konzepten) oder dem Investitionsbedarf (bei kapitalintensiven Gründungen).

Gibt es Vorlagen oder Muster von der Agentur für Arbeit?

Nicht von der Agentur für Arbeit, jedoch von der Industrie- und Handelskammer (IHK) kannst du eine Vorlage erhalten. Durch die Registrierung in der Unternehmenswerkstatt Deutschland erhältst du kostenfrei verschiedene Werkzeuge an die Hand, um deinen Businessplan zu erstellen.

Auch im Rahmen einer Gründungsberatung über einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) erhältst du normalerweise umfangreiche Unterstützung bei der Erstellung deines Businessplans.

Wer darf die Tragfähigkeitsbescheinigung ausstellen?

Fachkundige Stellen wie IHK, Handwerkskammer, Wirtschaftsprüfer, Unternehmens- oder Steuerberater dürfen die Tragfähigkeitsbescheinigung ausstellen. Anfallende Kosten werden von der Agentur für Arbeit nicht übernommen.

Auch die meisten Gründungsberatung dürfen Tragfähigkeitsbescheinigungen ausstellen.

Muss ich eine Rentabilitätsvorschau vorlegen?

Ja. Finanzpläne müssen Einnahmen, Ausgaben, Rentabilität und Liquidität für das Jahr deiner Gründung (Rumpfgeschäftsjahr) und mindestens zwei weitere Jahre darstellen. In diesem Plan wird normalerweise erwartet, dass das erste Jahr auf Monatsbasis dargestellt wird.

Wie detailliert müssen die Finanzpläne sein?

Sie sollten plausibel und realistisch Einnahmen, Ausgaben, Liquidität und Kapitalbedarf aufschlüsseln – insbesondere zur Bewertung durch fachkundige Stellen und die Agentur für Arbeit. Du kannst also damit rechnen, dass sie einen signifikanten Teil deines Businessplans ausmachen werden.

Sollte die Erstellung eines ordentlichen Finanzplans eine Herausforderung für dich darstellen, dann hole dir Unterstützung bei deinem Steuerberater oder nimm einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) der Agentur für Arbeit in Anspruch.

Wird meine Geschäftsidee kritisch geprüft?

Ja. Agentur für Arbeit und fachkundige Stelle prüfen Marktchancen, Unternehmenskonzept und persönliche Eignung. Bei fehlender Tragfähigkeit wird der Gründungszuschuss abgelehnt. Bereite dich und deinen Businessplan also gut vor, damit du schnell Bewilligung erhältst!

Was passiert, wenn ich keine Tragfähigkeitsbescheinigung erhalte?

Wenn dir keine fachkundige Stelle eine Tragfähigkeitsbescheinigung ausstellt, dann kannst du den Gründungszuschuss nicht beantragen.

Nutze in diesem Fall das Feedback der fachkundigen Stelle, um dein Geschäftskonzept zu überarbeiten und bitte erneut um eine fachkundige Stellungnahme.

Sollte ich den Businessplan von einem Profi prüfen lassen?

Ja. Ein Gründungsberater, mit der Spezialisierung auf den Gründungszuschuss, oder eine fachkundige Stelle können deinen Businessplan auf alle Anforderungen für eine erfolgreiche Beantragung des Gründungszuschuss prüfen.

Wenn wir im Team gründen, bekommt dann jeder einzeln den Gründungszuschuss?

Grundsätzlich sind Teamgründungen möglich, solange jeder Gründer vollumfänglich geschäftsführen mit unternehmerischem Risiko ist. Um den Gründungszuschuss erhalten zu können, muss jeder Gründer die Voraussetzungen erfüllen und alle zugehörigen Unterlagen separat einreichen.

Es ist auch möglich, dass im Fall einer Teamgründung nicht alle Gründer den Zuschuss erhalten, da manchen die Voraussetzungen zur Beantragung fehlen. Davon unberührt bleiben alle Mitgründer, die die Voraussetzungen zur Beantragung erfüllen.

Müssen wir, wenn wir als Team gründen, jeder einen eigenen Businessplan erstellen und einreichen?

Bei einer Teamgründung muss grundsätzlich jedes Teammitglied separat den Gründungszuschuss bei der Agentur für Arbeit beantragen und die entsprechenden Voraussetzungen erfüllen.

Da der Businessplan, im Fall einer Teamgründung, die Kompetenzen, Aufgaben und Lebenshaltungskosten jedes Gründers darstellen sollte, müssen nicht mehrere Pläne erstellt werden. Es ist jedoch wichtig, dass klar erkenntlich ist, für wen der Businessplan bei der jeweils zuständigen Agentur für Arbeit eingereicht wird.

5. Förderhöhe und Auszahlung

5. Förderhöhe und Auszahlung

Wie hoch ist der Gründungszuschuss in der ersten Förderphase?

In Phase 1 (6 Monate) erhältst du dein zuletzt bezogenes ALG I plus eine monatliche Pauschale von 300 € zur sozialen Absicherung.

Wie lange läuft die erste Förderphase?

Exakt 6 Monate ab Beginn deiner hauptberuflichen Selbstständigkeit. Danach endet Phase 1 automatisch.

Wie hoch ist die zweite Förderphase und wie lange dauert sie?

Phase 2 umfasst weitere 9 Monate, mit pauschaler Zahlung von 300 € monatlich. Die Höhe deines zuletzt bezogenen ALG I entfällt in dieser Phase. Du solltest die Phase 2 zu Beginn des sechsten Monats von Phase 1 beantragen, wenn dein Geschäft noch nicht so läuft wie geplant.

Gibt es Unterschiede je nach Region oder Bundesland?

Nein. Die Höhe und Dauer sind gesetzlich einheitlich geregelt.

Die Höhe in Phase 1 beläuft sich auf eine monatliche Pauschale von deinem zuletzt bezogenen ALG I plus 300 €. Die Höhe in Phase 2 entspricht pauschal 300 € pro Monat.

Muss ich den Zuschuss versteuern?

Der Gründungszuschuss ist steuerfrei (laut EStG Nr. 2 und nicht progressionsrelevant). Die Einkünfte aus der Selbstständigkeit unterliegen jedoch der Einkommensteuer.

Muss ich den Zuschuss zurückzahlen, wenn die Selbstständigkeit scheitert?

Nein. Es wird nicht zurückgefordert – auch wenn das Geschäftsmodell scheitert, bleibt der Zuschuss ein Zuschuss.

Kann sich die Förderhöhe ändern, wenn sich die Höhe meines ALG I Anspruch während der Förderung ändert?

Nein. Die Höhe der Phase 1 bemisst sich an deinem zuletzt bezogenen ALG I zum Zeitpunkt der Antragstellung – spätere Änderungen haben keinen Einfluss.

Ab wann wird der Zuschuss ausgezahlt?

Die Auszahlung erfolgt, wie auch die Auszahlung des ALG 1, rückwirkend zum Monatsende – vorausgesetzt, der Antrag ist bewilligt und die Unterlagen vollständig.

Kommt das Geld monatlich oder als Einmalzahlung?

Die Auszahlung erfolgt monatlich – Phase 1: Höhe des ALG I plus 300 €; Phase 2 pauschal 300 € monatlich.

Kann die Auszahlung verzögert werden und warum?

Ja. Verzögerungen können durch unvollständige Unterlagen, fehlende Bescheinigungen oder Bearbeitungszeiten der Agentur auftreten. Wenn du die Bewilligung schriftlich erhalten hast, dann gibt es im Regelfall keine Verzögerungen mehr.

6. Steuer- und Sozialversicherung

6. Steuer- und Sozialversicherung

Bin ich während der Förderung krankenversichert?

Nicht mehr über die Agentur für Arbeit. Du musst dich freiwillig gesetzlich oder privat versichern. Die Pauschale (300 €) ist zur Abdeckung der Sozialversicherung gedacht, reicht aber im Regelfall nicht für die gesamten Kosten.

Muss ich mich freiwillig gesetzlich oder privat krankenversichern?

Grundsätzlich gilt in Deutschland die allgemeine Krankenversicherungspflicht. Eine freiwillige Weiterversicherung in der gesetzlichen Kasse ist möglich und oft empfehlenswert. Alternativ ist der Einritt in die privater Krankenversicherung möglich.

Muss ich Rentenversicherungsbeiträge zahlen?

Das hängt von deiner Tätigkeit ab. In bestimmten Berufsgruppen besteht eine Rentenversicherungspflicht. Zu diesen Berufen zählen in der Regel Handwerker, Lehrer, Hebammen, Erzieher, Pflegekräfte, Künstler und Publizisten. Alternativ kannst du dich freiwillig versichern.

Bin ich während der Förderung unfallversichert?

Nicht automatisch über die Agentur für Arbeit. Eine private oder berufsständische Unfallversicherung ist sinnvoll, abhängig von Branche und persönlicher Risikosituation.

Muss ich den Zuschuss in der Steuererklärung angeben?

Nein. Der Zuschuss ist steuerfrei und fällt nicht unter den Progressionsvorbehalt. Nur die Gewinnerzielung durch die selbstständige Tätigkeit ist steuerpflichtig.

Wird der Gründungszuschuss auf andere Sozialleistungen angerechnet?

Er zählt nicht als Einkommen für ALG II oder Wohngeld, da er eine Leistung im Rahmen des SGB III ist. Aber Einkünfte aus der Selbstständigkeit können relevant werden.

Hat der Gründungszuschuss Einfluss auf meine spätere Rente?

Direkt nicht. Aber Zeiten mit freiwilliger Rentenversicherung können sich rentensteigernd auswirken oder Lücken schließen – das solltest du individuell prüfen.

Welche Steuern muss ich auf den Gründungszuschuss zahlen?

Der Zuschuss ist steuerfrei und fällt nicht unter den Progressionsvorbehalt. Nur die Gewinne aus der selbstständigen Tätigkeit sind steuerpflichtig. Je nach Rechtsform, Geschäftsmodell und Größe deiner Unternehmung wirst du neben der Einkommenssteuer mit der Gewerbesteuer, Umsatzsteuer, Körperschaftssteuer und Kapitalertragssteuer in Kontakt kommen.

Wie plane ich meine Steuerlast während der Förderung richtig ein?

Belege regelmäßig Einnahmen und Ausgaben, prüfe Umsatz-/Gewinnentwicklung und lege ggf. Rückstellungen für Einkommensteuer, Umsatzsteuer und Sozialversicherung zurück.

Muss ich ein Gewerbe oder eine freiberufliche Tätigkeit anmelden?

Ja. Für gewerbliche Tätigkeiten ist eine Anmeldung beim Gewerbeamt erforderlich, für freiberufliche Tätigkeiten eine Registrierung beim Finanzamt (Steuernummer, ggf. Finanzamtsbescheid). Ohne die Nachweise der entsprechenden Ämter wird der Gründungszuschuss nicht bewilligt.

7. Kombination mit anderen Förderungen

7. Kombination mit anderen Förderungen

Kann ich den Zuschuss mit anderen Förderprogrammen kombinieren?

Ja – z. B. mit KfW‑Krediten, Landesprogrammen, Coaching/Beratungs‑Zuschüssen. Kombinationen sind möglich, sofern keine Doppelfinanzierung derselben Kosten erfolgt.

Ist die Kombination mit KfW‑ oder Landesförderprogrammen möglich?

Ja. Du kannst zusätzlich etwa Finanzierungshilfen oder Zuschüsse nutzen, sofern diese nicht Träger für dieselbe Position sind. Hier solltest du dich mit den Förderstellen abstimmen und transparent machen, welche Förderungen du bereits erhältst.

Darf ich gleichzeitig ein Mikrodarlehen oder Gründerkredit aufnehmen?

Ja. Ein Darlehen steht dem Gründungszuschuss nicht entgegen. Wichtig ist, dass in diesem Fall der Businessplan den Finanzierungsplan und ggf. Tilgungsvorschläge beinhaltet.

Kann ich zusätzlich Wohngeld oder Bürgergeld erhalten?

Während des ALG I‑Bezugs ist der Bezug von Bürgergeld möglich, wenn der Bezug nicht für den Lebensunterhalt und Unterkunftskosten ausreicht. Wohngeld kann auf Grundlage der tatsächlichen Einkünfte beantragt werden.

Kann ich parallel Fördermittel für Coaching, Beratung oder Weiterbildung nutzen?

Ja, sofern es sich nicht um dieselbe Leistung handelt. Coaching und Beratung können hilfreich sein, z. B. über den Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) der Agentur für Arbeit oder Landesförderprogramme.

Gibt es Einschränkungen bei der Kombination von Fördermitteln?

Ja: Doppelfinanzierungen zu lasten desselben Zwecks sind nicht erlaubt. Fördergeber verlangen häufig Nachweise über die bereits erhaltene Fördermittel.

Muss ich die Kombination von Förderungen melden?

Bei der Beantragung des Gründungszuschuss geht es nur um eine Einkunftsprogranose im Businessplan. Sollten später höhere Einkünfte oder Förderungen vorliegen, so musst du diese nicht melden.

Beachte, dass Doppelförderungen – also die Nutzung von Fördermitteln aus unterschiedlichen Quellen zum gleichen Zweck – weiterhin im Regelfall unzulässig sind.

Kann die Förderung gekürzt werden, wenn ich andere Zuschüsse erhalte?

Solange keine Doppelfinanzierung vorliegt, nimmt die Agentur für Arbeit im Regelfall keine Kürzung vor.

Kann ich nach Ablauf des Zuschusses weitere Förderungen beantragen?

Ja. Für Skalierung, Digitalisierung oder Innovation gibt es viele nachgeschaltete Programme – z. B. Innovationsförderungen, Förderdarlehen oder Beratungszuschüsse.

Alle Förderprogramme von Bund, Ländern und EU findest du in der Förderdatenbank des Bundesministerium für Wirtschaft und Energie.

Gibt es Alternativen zum Gründungszuschuss?

Es gibt einige Alternativen, jedoch sind diese im Regelfall an eigene Bedingungen gekoppelt.

Für Bürgergeldempfänger (ehemals Arbeitslosengeld II) gibt es das Einstiegsgeld

Darüber hinaus gibt es Förderkredite für Existenzgründer von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und den Landesbank.

Bundesweit kann für Gründungen aus dem wissenschaftlichen Umfeld das EXIST-Programm genutzt werden.

In verschiedenen Bundesländern gibt es zudem noch verschiedene Arten von Gründerstipendien, wie bspw. das Gründerstipendium.NRW, das Berliner Startup Stipendium oder das Starter Stipendium Saar.

Zusammenfassend lässt sich jedoch sagen, dass der Gründungszuschuss das zugänglichste und am häufigsten bewilligte Fördermittel aus dieser Liste ist. 

8. Nach der Bewilligung

8. Nach der Bewilligung

Was passiert direkt nach der Bewilligung?

Du erhältst den Bewilligungsbescheid digital oder postalisch. Ab Genehmigung beginnt der monatliche Zuschuss rückwirkend für den Monat, in dem du in deine hauptberufliche Tätigkeit wechselst. Die Agentur für Arbeit informiert dich über die Modalitäten der Auszahlung.

Ab wann darf ich offiziell starten?

Der Startzeitpunkt liegt in deiner Verantwortung. Der Antrag auf Gründungszuschuss muss vor der hauptberuflichen Anmeldung deiner Tätigkeit geschehen. Die Einreichung dann anschließend bis 150 Tage vor Ende deines ALG I Anspruchs.

Rückwirkend kannst du den Antrag auf Gründungszuschuss nicht erhalten oder stellen.

Welche Pflichten habe ich gegenüber der Agentur für Arbeit?

Im Zusammenhang mit dem Gründungszuschuss musst du die Unterlagen zur Beantragung vollständig und fristgerecht (mindestens 150 Tage vor Ende deines ALG I Anspruchs) einreichen. Ab dem Zeitpunkt der Bewilligung musst du im Regelfall nur noch Änderungen an deinem Geschäftszweck oder die Aufnahme weiterer Tätigkeiten sowie deren zeitlichen Umfang der Agentur für Arbeit melden.

Muss ich regelmäßig Nachweise über meine Selbstständigkeit erbringen?

Nein, außer du beantragst die Phase 2 des Gründungszuschusses. Für die Bewilligung der Phase 2 musst du neben dem Antrag ggf. Umsatz- und Geschäftsnachweise zur Weiterbewilligung einreichen.

Wie lange muss ich die Selbstständigkeit mindestens aufrechterhalten?

Du hast keine Pflicht, die Selbstständigkeit für einen bestimmten Zeitraum aufrechtzuerhalten. Solltest du in dem Förderzeitraum des Gründungszuschusses deine Selbstständigkeit abmelden, dann bist du umgehend verpflichtet, die Agentur für Arbeit darüber in Kenntnis zu setzen, da ab diesem Zeitpunkt die Förderung eingestellt wird.

Was passiert, wenn ich während der Förderung wieder angestellt werde?

Wenn du eine oder mehrere Anstellungen mit mehr als 15 Stunden Arbeitszeit die Woche aufnimmst, während die Förderung läuft, dann wird diese beendet. Auch in einem solchen Fall musst du den bis dahin bezogenen Gründungszuschuss im Regelfall nicht erstatten.

Kann ich während der Förderung Mitarbeiter einstellen?

Ja, sofern die Tätigkeit weiterhin hauptberuflich bleibt und nachweislich ausgeübt wird.

Darf ich meine Geschäftsidee nach der Bewilligung noch ändern?

In gewissem Umfang ja. Wesentliche Änderungen sollten transparent kommuniziert und ggf. nachgemeldet werden, insbesondere vor der Phase 2 des Gründungszuschusses.

Kann ich die Förderung unterbrechen oder pausieren?

Nein. Einmal gewährte Monate dürfen nicht verschoben werden; Unterbrechungen führen zum Ende der Förderung, eine Pausierung ist nicht möglich.

Gibt es eine Nachbetreuung durch die Agentur für Arbeit?

Nicht formell. Es gibt jedoch Netzwerke, Beratungen und Coachings, die dich weiterhin unterstützen – z. B. Gründerzentren, Business-Netzwerke oder IHK‑Angebote.

9. Ablehnung und Widerspruch

9. Ablehnung und Widerspruch

Aus welchen Gründen wird der Antrag abgelehnt?

Die häufigsten Gründe sind: 

  • Fehlender Restanspruch (< 150 Tage)
  • Fehlende Tragfähigkeitsbescheinigung
  • Schlechte Unterlagen oder fehlende Eignung/Nachweise
Habe ich ein Recht auf den Gründungszuschuss?

Nein – der Zuschuss ist eine Kann-Leistung ohne Rechtsanspruch. Die Entscheidung liegt im Ermessen der Agentur für Arbeit und Vermittlungsfachkraft.

Mit gut vorbereiteten Unterlagen und einer positiven Tragfähigkeitsbescheinigung wird der Gründungszuschuss jedoch in der Regel bewilligt.

Bekomme ich eine schriftliche Begründung bei Ablehnung?

Ja. Der ablehnende Bescheid enthält in der Regel die Ablehnungsgründe und eine Rechtsbehelfsbelehrung für Widerspruch.

Kann ich gegen die Ablehnung Widerspruch einlegen?

Ja. Widerspruch ist möglich. Du kannst zusätzliche Dokumente oder eine Stellungnahme nachreichen, wenn Gründe behoben wurden oder haltlos waren.

Welche Frist gilt für den Widerspruch?

In der Regel einen Monat nach Erhalt des Bescheids. Die Frist ist verbindlich und wird im Bescheid angegeben.

Wie stehen die Chancen, dass ein Widerspruch Erfolg hat?

Gut, wenn Nachweise ergänzt bzw. Unterlagen verbessert werden. Viele Ablehnungen basieren auf formellen Mängeln, nicht auf dem Konzept selbst.

Muss ich neue Unterlagen einreichen, wenn ich Widerspruch einlege?

Je nach Ablehnungsgrund kann es sinnvoll sein, neue Unterlagen einzureichen. Da der Ablehnungsgrund häufig formelle Mängel sind, ist es in einem solchen Fall zu empfehlen, den Businessplan zu überarbeiten und zusätzliche Qualifikationsnachweise zu erbringen.

Kann ich den Antrag später erneut stellen?

Ja, sofern die Voraussetzungen erneut erfüllt sind. Insbesondere muss du erneut im ALG I Bezug sein, der Restanspruch von ≥ 150 Tage muss bestehen und es müssen mindestens 24 Monate seit einer vorherigen Förderung vergangen sein.

Sollte ich mir bei Ablehnung professionelle Unterstützung holen?

Ja. Gründungsberater oder Anwälte können helfen, die Argumentation zu stärken oder den Widerspruch strukturiert aufzubereiten. Im Optimalfall hast du bereits vor der Beantragung des Gründungszuschusses deine Unterlagen von einem Profi prüfen lassen.

Welche Rolle spielen Gerichte, falls die Agentur bei Ablehnung bleibt?

Wenn der Widerspruch im Amt scheitert, kannst du Klage beim Sozialgericht einlegen. Die Entscheidung folgt dann auf Grundlage von SGB III und Einzelfallprüfung.

10. Praktische Tipps und Erfahrungen

10. Praktische Tipps und Erfahrungen

Welche häufigen Fehler sollte ich vermeiden?

Die typische Fehler bei der Beantragung sind: 

  • Antrag zu spät eingereicht (Restanspruch < 150 Tage)
  • Fehlende Tragfähigkeitsbescheinigung
  • Dürftiger Businessplan
  • Fehlende Qualifikationsnachweise
  • Unrealistischer Finanzplan
Was sind die Erfolgsfaktoren für eine Bewilligung?

Ein fundierter Businessplan, vollständige Unterlagen, eine qualifizierte Stellungnahme und professionelle Vorbereitung sind die Erfolgsfaktoren für eine Bewilligung.

Wie bereite ich mich optimal auf das Gespräch bei der Agentur vor?

Erkläre deine Gründungsmotivation klar, belege Marktanalyse, Kompetenz und Pläne. Eine freundliche und sachliche Argumentation wirkt bei der Agentur für Arbeit positiv – auch im Gespräch mit deiner Sachbearbeitung!

Lohnt sich eine professionelle Gründungsberatung?

Ja – insbesondere zur ordentlichen Erarbeitung des Geschäftsmodells, der Marktanalyse, der Erstellung eines realistischen Finanzplans und den zahlreichen Impulsen, die dir ein professioneller Berater geben kann. Auch in Hinsicht auf das Aufzeigen und die Beantragung weiterer Förderungen kann sich die Zusammenarbeit mit einem Profi lohnen.

Wie wichtig sind Empfehlungen von Gründungsberatern?

Das Abschlusszertifikat einer professionellen Gründungsberatung wird gerne von Sachbearbeitungen und auch von Banken als Indikator für eine ordentliche Vorbereitung genommen. Die Teilnahme an einer Gründungsberatung kann entsprechend einen positiven auf die Bewertung durch Dritte haben.

Der eigentliche Mehrwert liegt jedoch in der Erfahrung und dem Wissen von Gründungsberatern, die dir Impulse geben, um deine Selbstständigkeit auf sichere Beine zu stellen und dich dabei unterstützen, die meisten Stolpersteine zu umgehen. 

Welche kostenlosen Vorlagen und Tools sind empfehlenswert?

Die Industrie- und Handelskammer (IHK) stellt dir eine sehr nützliche Plattform zur Verfügung. Durch die Registrierung in der Unternehmenswerkstatt Deutschland erhältst du kostenfrei verschiedene Werkzeuge an die Hand, um deinen Businessplan zu erstellen.

Welche Fallstricke lauern nach der Bewilligung?

Die Anzahl der Fallstricke nach der Bewilligung der Phase 1 sind überschaubar, jedoch gibt es zwei großen Punkt, auf den du achten musst: 

  1. Solltest du größere Änderungen im Geschäftskonzept, wie beispielsweise die Veränderung des Geschäftszwecks, durchführen, dann musst du dies der Agentur für Arbeit melden und ggf. begründen.
  2. Wenn du deine Selbstständigkeit während des Förderzeitraums aufgibst, dann musst du dies unmittelbar der Agentur für Arbeit melden. In dem Fall wird die Auszahlung des Gründungszuschusses gestoppt.

Gründungsberatung kostenfrei! Dank AVGS.

Der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein, kurz AVGS, ist das Instrument, um arbeitslosen Gründungswilligen eine Beratung kostenfrei zur Verfügung zu stellen.

Im Normalfall genügt es bereits, wenn du freigestellt und arbeitssuchend gemeldet bist, damit dir dein Sachbearbeiter bei der Agentur für Arbeit einen AVGS ausstellen kann. Frage dazu einfach proaktiv deinen Sachbearbeiter.

Als AZAV-zertifizierter Bildungsträger dürfen wir diese Gutscheine annehmen und rechnen dann direkt mit dem Träger ab, sodass für dich keinerlei Kosten entstehen.

Du hast keinen Anspruch auf einen AVGS?

Kein Problem!

Wir sind bei weiteren Förderprogrammen gelistet wie bspw. der BAFA Unternehmensberatung für KMU oder dem Beratungsprogramm Wirtschaft NRW.

Die Förderquoten für dich belaufen sich hier normalerweise auf 50 % bis 100 % der Gesamtkosten unserer Gründungsberatung.

Schreib uns einfach eine Nachricht und wir kümmern uns gemeinsam um die Beantragung!

Heute Träumer. Morgen Gründer!

Teile uns einfach deine Geschäftsidee mit und wir melden uns in Kürze bei dir für ein kostenfreies Erstgespräch.

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Wir verwenden Ihre Daten nicht, um Rückschlüsse auf Ihre Person zu ziehen. Informationen dieser Art werden von uns ggfs. statistisch ausgewertet, um unseren Internetauftritt und die dahinterstehende Technik zu optimieren.

RECHTSGRUNDLAGE:

Die Verarbeitung erfolgt gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO auf Basis unseres berechtigten Interesses an der Verbesserung der Stabilität und Funktionalität unserer Website.

EMPFÄNGER:

Empfänger der Daten sind ggf. technische Dienstleister, die für den Betrieb und die Wartung unserer Webseite als Auftragsverarbeiter tätig werden.

SPEICHERDAUER:

Die Daten werden gelöscht, sobald diese für den Zweck der Erhebung nicht mehr erforderlich sind. Dies ist für die Daten, die der Bereitstellung der Webseite dienen, grundsätzlich der Fall, wenn die jeweilige Sitzung beendet ist.

BEREITSTELLUNG VORGESCHRIEBEN ODER ERFORDERLICH:

Die Bereitstellung der vorgenannten personenbezogenen Daten ist weder gesetzlich noch vertraglich vorgeschrieben. Ohne die IP-Adresse ist jedoch der Dienst und die Funktionsfähigkeit unserer Website nicht gewährleistet. Zudem können einzelne Dienste und Services nicht verfügbar oder eingeschränkt sein. Aus diesem Grund ist ein Widerspruch ausgeschlossen.

KONTAKTFORMULAR

ART UND ZWECK DER VERARBEITUNG:

Die von Ihnen eingegebenen Daten werden zum Zweck der individuellen Kommunikation mit Ihnen gespeichert. Hierfür ist die Angabe einer validen E-Mail-Adresse sowie Ihres Namens erforderlich. Diese dient der Zuordnung der Anfrage und der anschließenden Beantwortung derselben. Die Angabe weiterer Daten ist optional.

RECHTSGRUNDLAGE:

Die Verarbeitung der in das Kontaktformular eingegebenen Daten erfolgt auf der Grundlage eines berechtigten Interesses (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO). Durch Bereitstellung des Kontaktformulars möchten wir Ihnen eine unkomplizierte Kontaktaufnahme ermöglichen. Ihre gemachten Angaben werden zum Zwecke der Bearbeitung der Anfrage sowie für mögliche Anschlussfragen gespeichert. Sofern Sie mit uns Kontakt aufnehmen, um ein Angebot zu erfragen, erfolgt die Verarbeitung der in das Kontaktformular eingegebenen Daten zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO).

EMPFÄNGER:

Empfänger der Daten sind ggf. Auftragsverarbeiter.

SPEICHERDAUER:

Daten werden spätestens 6 Monate nach Bearbeitung der Anfrage gelöscht. Sofern es zu einem Vertragsverhältnis kommt, unterliegen wir den gesetzlichen Aufbewahrungsfristen nach HGB und löschen Ihre Daten nach Ablauf dieser Fristen.

BEREITSTELLUNG VORGESCHRIEBEN ODER ERFORDERLICH:

Die Bereitstellung Ihrer personenbezogenen Daten erfolgt freiwillig. Wir können Ihre Anfrage jedoch nur bearbeiten, sofern Sie uns Ihren Namen, Ihre E-Mail-Adresse und den Grund der Anfrage mitteilen.

VERWENDUNG VON GOOGLE ANALYTICS

ART UND ZWECK DER VERARBEITUNG:

Diese Website benutzt Google Analytics, einen Webanalysedienst der Google LLC, 1600 Amphitheatre Parkway, Mountain View, CA 94043 USA (nachfolgend: „Google“). Google Analytics verwendet sog. „Cookies“, also Textdateien, die auf Ihrem Computer gespeichert werden und die eine Analyse der Benutzung der Webseite durch Sie ermöglichen. Die durch das Cookie erzeugten Informationen über Ihre Benutzung dieser Webseite werden in der Regel an einen Server von Google in den USA übertragen und dort gespeichert. Aufgrund der Aktivierung der IP-Anonymisierung auf diesen Webseiten, wird Ihre IP-Adresse von Google jedoch innerhalb von Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder in anderen Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zuvor gekürzt. Nur in Ausnahmefällen wird die volle IP-Adresse an einen Server von Google in den USA übertragen und dort gekürzt. Im Auftrag des Betreibers dieser Website wird Google diese Informationen benutzen, um Ihre Nutzung der Webseite auszuwerten, um Reports über die Webseitenaktivitäten zusammenzustellen und um weitere mit der Websitenutzung und der Internetnutzung verbundene Dienstleistungen gegenüber dem Webseitenbetreiber zu erbringen. Die im Rahmen von Google Analytics von Ihrem Browser übermittelte IP-Adresse wird nicht mit anderen Daten von Google zusammengeführt. Die Zwecke der Datenverarbeitung liegen in der Auswertung der Nutzung der Website und in der Zusammenstellung von Reports über Aktivitäten auf der Website. Auf Grundlage der Nutzung der Website und des Internets sollen dann weitere verbundene Dienstleistungen erbracht werden.

RECHTSGRUNDLAGE:

Die Verarbeitung der Daten erfolgt auf Grundlage einer Einwilligung des Nutzers (Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO).

EMPFÄNGER:

Empfänger der Daten ist Google als Auftragsverarbeiter. Hierfür haben wir mit Google den entsprechenden Auftragsverarbeitungsvertrag abgeschlossen.

SPEICHERDAUER:

Die Löschung der Daten erfolgt, sobald diese für unsere Aufzeichnungszwecke nicht mehr erforderlich sind.

DRITTLANDTRANSFER:

Google verarbeitet Ihre Daten in den USA und hat sich dem EU_US Privacy Shield unterworfen https://www.privacyshield.gov/EU-US-Framework.

BEREITSTELLUNG VORGESCHRIEBEN ODER ERFORDERLICH:

Die Bereitstellung Ihrer personenbezogenen Daten erfolgt freiwillig, allein auf Basis Ihrer Einwilligung. Sofern Sie den Zugriff unterbinden, kann es hierdurch zu Funktionseinschränkungen auf der Website kommen.

WIDERRUF DER EINWILLIGUNG:

Sie können die Speicherung der Cookies durch eine entsprechende Einstellung Ihrer Browser-Software verhindern; wir weisen Sie jedoch darauf hin, dass Sie in diesem Fall gegebenenfalls nicht sämtliche Funktionen dieser Website vollumfänglich werden nutzen können. Sie können darüber hinaus die Erfassung der durch das Cookie erzeugten und auf Ihre Nutzung der Webseite bezogenen Daten (inkl. Ihrer IP-Adresse) an Google sowie die Verarbeitung dieser Daten durch Google verhindern, indem sie das unter dem folgenden Link verfügbare Browser-Plugin herunterladen und installieren: Browser Add On zur Deaktivierung von Google Analytics. Zusätzlich oder als Alternative zum Browser-Add-On können Sie das Tracking durch Google Analytics auf unseren Seiten unterbinden, indem Sie diesen Link anklicken. Dabei wird ein Opt-out-Cookie auf Ihrem Gerät installiert. Damit wird die Erfassung durch Google Analytics für diese Website und für diesen Browser zukünftig verhindert, so lange das Cookie in Ihrem Browser installiert bleibt.

PROFILING:

Mit Hilfe des Tracking-Tools Google Analytics kann das Verhalten der Besucher der Webseite bewertet und die Interessen analysiert werden. Hierzu erstellen wir ein pseudonymes Nutzerprofil.

VERWENDUNG VON SCRIPTBIBLIOTHEKEN (GOOGLE WEBFONTS)

ART UND ZWECK DER VERARBEITUNG:

Um unsere Inhalte browserübergreifend korrekt und grafisch ansprechend darzustellen, verwenden wir auf dieser Website „Google Web Fonts“ der Google LLC (1600 Amphitheatre Parkway, Mountain View, CA 94043, USA; nachfolgend „Google“) zur Darstellung von Schriften. Die Datenschutzrichtlinie des Bibliothekbetreibers Google finden Sie hier: https://www.google.com/policies/privacy/

RECHTSGRUNDLAGE:

Rechtsgrundlage für die Einbindung von Google Webfonts und dem damit verbundenen Datentransfer zu Google ist Ihre Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO).

EMPFÄNGER:

Der Aufruf von Scriptbibliotheken oder Schriftbibliotheken löst automatisch eine Verbindung zum Betreiber der Bibliothek aus. Dabei ist es theoretisch möglich – aktuell allerdings auch unklar ob und ggf. zu welchen Zwecken – dass der Betreiber in diesem Fall Google Daten erhebt.

SPEICHERDAUER:

Wir erheben keine personenbezogenen Daten, durch die Einbindung von Google Webfonts. Weitere Informationen zu Google Web Fonts finden Sie unter https://developers.google.com/fonts/faq und in der Datenschutzerklärung von Google: https://www.google.com/policies/privacy/.

DRITTLANDTRANSFER:

Google verarbeitet Ihre Daten in den USA und hat sich dem EU_US Privacy Shield unterworfen https://www.privacyshield.gov/EU-US-Framework.

BEREITSTELLUNG VORGESCHRIEBEN ODER ERFORDERLICH:

Die Bereitstellung der personenbezogenen Daten ist weder gesetzlich, noch vertraglich vorgeschrieben. Allerdings kann ggfs. die korrekte Darstellung der Inhalte durch Standardschriften nicht möglich sein.

WIDERRUF DER EINWILLIGUNG:

Zur Darstellung der Inhalte wird regelmäßig die Programmiersprache JavaScript verwendet. Sie können der Datenverarbeitung daher widersprechen, indem Sie die Ausführung von JavaScript in Ihrem Browser deaktivieren oder einen JavaScript-Blocker installieren. Bitte beachten Sie, dass es hierdurch zu Funktionseinschränkungen auf der Website kommen kann.

VERWENDUNG VON GOOGLE MAPS

ART UND ZWECK DER VERARBEITUNG:

Auf dieser Webseite nutzen wir das Angebot von Google Maps. Google Maps wird von Google LLC, 1600 Amphitheatre Parkway, Mountain View, CA 94043, USA (nachfolgend „Google“) betrieben. Dadurch können wir Ihnen interaktive Karten direkt in der Webseite anzeigen und ermöglichen Ihnen die komfortable Nutzung der Karten-Funktion. Nähere Informationen über die Datenverarbeitung durch Google können Sie den Google-Datenschutzhinweisen entnehmen. Dort können Sie im Datenschutzcenter auch Ihre persönlichen Datenschutz-Einstellungen verändern. Ausführliche Anleitungen zur Verwaltung der eigenen Daten im Zusammenhang mit Google-Produkten finden Sie hier.

RECHTSGRUNDLAGE:

Rechtsgrundlage für die Einbindung von Google Maps und dem damit verbundenen Datentransfer zu Google ist Ihre Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO).

EMPFÄNGER:

Durch den Besuch der Webseite erhält Google Informationen, dass Sie die entsprechende Unterseite unserer Webseite aufgerufen haben. Dies erfolgt unabhängig davon, ob Google ein Nutzerkonto bereitstellt, über das Sie eingeloggt sind, oder ob keine Nutzerkonto besteht. Wenn Sie bei Google eingeloggt sind, werden Ihre Daten direkt Ihrem Konto zugeordnet. Wenn Sie die Zuordnung in Ihrem Profil bei Google nicht wünschen, müssen Sie sich vor Aktivierung des Buttons bei Google ausloggen. Google speichert Ihre Daten als Nutzungsprofile und nutzt sie für Zwecke der Werbung, Marktforschung und/oder bedarfsgerechter Gestaltung seiner Webseite. Eine solche Auswertung erfolgt insbesondere (selbst für nicht eingeloggte Nutzer) zur Erbringung bedarfsgerechter Werbung und um andere Nutzer des sozialen Netzwerks über Ihre Aktivitäten auf unserer Webseite zu informieren. Ihnen steht ein Widerspruchsrecht zu gegen die Bildung dieser Nutzerprofile, wobei Sie sich zur Ausübung dessen an Google richten müssen.

SPEICHERDAUER:

Wir erheben keine personenbezogenen Daten, durch die Einbindung von Google Maps.

DRITTLANDTRANSFER:

Google verarbeitet Ihre Daten in den USA und hat sich dem EU_US Privacy Shield unterworfen https://www.privacyshield.gov/EU-US-Framework.

WIDERRUF DER EINWILLIGUNG:

Wenn Sie nicht möchten, dass Google über unseren Internetauftritt Daten über Sie erhebt, verarbeitet oder nutzt, können Sie in Ihrem Browsereinstellungen JavaScript deaktivieren. In diesem Fall können Sie unsere Webseite jedoch nicht oder nur eingeschränkt nutzen.

BEREITSTELLUNG VORGESCHRIEBEN ODER ERFORDERLICH:

Die Bereitstellung Ihrer personenbezogenen Daten erfolgt freiwillig, allein auf Basis Ihrer Einwilligung. Sofern Sie den Zugriff unterbinden, kann es hierdurch zu Funktionseinschränkungen auf der Website kommen.

GOOGLE ADWORDS

ART UND ZWECK DER VERARBEITUNG:

Unsere Webseite nutzt das Google Conversion-Tracking. Betreibergesellschaft der Dienste von Google AdWords ist die Google LLC, 1600 Amphitheatre Parkway, Mountain View, CA 94043, USA. Sind Sie über eine von Google geschaltete Anzeige auf unsere Webseite gelangt, wird von Google Adwords ein Cookie auf Ihrem Rechner gesetzt. Das Cookie für Conversion-Tracking wird gesetzt, wenn ein Nutzer auf eine von Google geschaltete Anzeige klickt. Besucht der Nutzer bestimmte Seiten unserer Website und das Cookie ist noch nicht abgelaufen, können wir und Google erkennen, dass der Nutzer auf die Anzeige geklickt hat und zu dieser Seite weitergeleitet wurde. Jeder Google AdWords-Kunde erhält ein anderes Cookie. Cookies können somit nicht über die Websites von AdWords-Kunden nachverfolgt werden. Die mithilfe des Conversion-Cookies eingeholten Informationen dienen dazu, Conversion-Statistiken für AdWords-Kunden zu erstellen, die sich für Conversion-Tracking entschieden haben. Die Kunden erfahren die Gesamtanzahl der Nutzer, die auf ihre Anzeige geklickt haben und zu einer mit einem Conversion-Tracking-Tag versehenen Seite weitergeleitet wurden. Sie erhalten jedoch keine Informationen, mit denen sich Nutzer persönlich identifizieren lassen.

RECHTSGRUNDLAGE:

Rechtsgrundlage für die Einbindung von Google AdWords und dem damit verbundenen Datentransfer zu Google ist Ihre Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO).

EMPFÄNGER:

Bei jedem Besuch unsere Webseite werden personenbezogene Daten, einschließlich Ihrer IP-Adresse an Google in die USA übertragen. Diese personenbezogenen Daten werden durch Google gespeichert. Google gibt diese über das technische Verfahren erhobenen personenbezogenen Daten unter Umständen an Dritte weiter. Unser Unternehmen enthält keine Informationen von Google, mittels derer die betroffene Person identifiziert werden könnte.

SPEICHERDAUER:

Diese Cookies verlieren nach 30 Tagen ihre Gültigkeit und dienen nicht der persönlichen Identifizierung.

DRITTLANDTRANSFER:

Google verarbeitet Ihre Daten in den USA und hat sich dem EU_US Privacy Shield unterworfen https://www.privacyshield.gov/EU-US-Framework.

WIDERRUF DER EINWILLIGUNG:

Möchten Sie nicht am Tracking teilnehmen, können Sie das hierfür erforderliche Setzen eines Cookies ablehnen – etwa per Browser-Einstellung, die das automatische Setzen von Cookies generell deaktiviert oder Ihren Browser so einstellen, dass Cookies von der Domain „googleleadservices.com“ blockiert werden. Bitte beachten Sie, dass Sie die Opt-out-Cookies nicht löschen dürfen, solange Sie keine Aufzeichnung von Messdaten wünschen. Haben Sie alle Ihre Cookies im Browser gelöscht, müssen Sie das jeweilige Opt-out Cookie erneut setzen.

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