Das Wichtigste in Kürze

Entscheidungspunkt:

  • Tätigkeit und Ziele bestimmen den Weg (Freiberufler oder Gewerbebetrieb).

Freiberufler:

  • Wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende oder erzieherische Leistung (§ 18 EStG).
  • Katalogberufe (Arzt, Architekt, Ingenieur, Journalist, etc.)
  • Vorteile: Gewerbesteuerbefreiung, keine Bilanzierungspflicht.
  • Anmeldung nur beim Finanzamt.

Gewerbetreibender:

  • Alle, die nicht Freiberufler sind (z.B. Händler, Gastronomen, Handwerker, Produktionsunternehmen, Marketingagenturen).
  • Anmeldung beim Gewerbeamt und Finanzamt (ggf. Handelsregister).