
Meistergründungsprämie
Meistergründungsprämie: So finanzierst du deinen Meisterbetrieb!
Du hast deinen Meisterbrief in der Tasche und träumst davon, dein eigenes Unternehmen zu gründen? Dann haben wir gute Nachrichten für dich: Die Meistergründungsprämie könnte genau die finanzielle Unterstützung sein, die du für deinen Start in die Selbstständigkeit benötigst. In diesem Artikel erfährst du alles, was du wissen musst, um davon zu profitieren.
Was ist die Meistergründungsprämie?
Die Meistergründungsprämie ist eine staatliche Förderung, die speziell für Handwerker gedacht ist, die nach bestandener Meisterprüfung ihren eigenen Betrieb gründen möchten. Sie soll dir helfen, die Anfangsinvestitionen zu stemmen, die bei der Gründung eines eigenen Betriebs anfallen – von der Anschaffung von Werkzeugen bis hin zur Ausstattung einer Werkstatt.
Ziel der Prämie ist es, das Handwerk zu stärken, Arbeitsplätze zu schaffen und die regionale Wirtschaft zu fördern. Zusätzlich verringert die Meistergründungsprämie am Anfang den finanziellen Druck für dich als Gründer und gibt dir den notwendigen Rückenwind zum Start.
Wer kann die Meistergründungsprämie beantragen?
Nicht jeder ist für diese Förderung qualifiziert. Die Meistergründungsprämie richtet sich an Handwerksmeister, die folgende Bedingungen erfüllen:
- Handwerksmeister mit einem gültigen Meisterbrief
- Handwerksmeister, die ein neues Unternehmen starten oder einen bestehenden Betrieb übernehmen wollen
- Handwerksmeister, die ihren Hauptsitz und ihr Unternehmen in dem Bundesland haben, das die Prämie anbietet
Wichtig dabei: Jedes Bundesland hat seine eigenen Regelungen, was die Vergabe der Prämie angeht. Prüfe daher unbedingt die spezifischen Voraussetzungen deines Bundeslandes. Die notwendigen Infos hierzu findest du online oder vor Ort bei den zuständigen Ansprechpartnern (z.B. IHK, HWK, Landesbanken) in deinem Bundesland.
Wie hoch ist die Förderung und wo finde ich weitere Informationen?
Die genaue Höhe der Meistergründungsprämie unterscheidet sich je nach Bundesland. Hier findest du eine Auflistung für alle Bundesländer:

Baden-Württemberg
- Höhe: Baden-Württemberg bietet eine Meistergründungsprämie an, die 10% des Bruttodarlehens oder bis zu 10.000 Euro beträgt. Gewährt wird sie als Tilgungszuschuss auf die bestehenden Finanzhilfen der L-Bank, die Programme “Startfinanzierung 80” oder “Gründungsfinanzierung”.
- Bedingungen: Die Prämie können Jungmeister beantragen, die sich in Baden-Württemberg selbstständig machen und innerhalb von 24 Monaten nach ihrer Meisterprüfung die Darlehensförderung nach dem Programm “Gründungsfinanzierung” bei der L-Bank beantragen.
- Besonderheiten: Absolventen einer bestandenen Meisterprüfung können ab dem 01.01.2020 zusätzlich eine Meisterprämie in Höhe von 1.500 Euro erhalten.
- Zuständige Stelle: Die Antragstellung erfolgt über die Hausbanken. Weitere Informationen findest du bei der L-Bank.
Bayern
- In Bayern wird keine Meistergründungsprämie angeboten, stattdessen gibt es den Meisterbonus in Höhe von 2.000-3.000 Euro für jeden erfolgreichen Abschluss zum Meister oder einer gleichwertigen Qualifikation.
- Bedingungen: Zusätzlich zum Hauptwohnsitz oder Beschäftigungsort in Bayern muss die Meisterprüfung in Bayern abgelegt worden sein, es sei denn, die Prüfung wurde nicht in Bayern angeboten oder die Wartezeit auf die Prüfung betrug länger als ein Jahr.
- Zuständige Stelle: Die Zuständigkeit der Ansprechpartner ändert sich je nach Abschluss. Eine genaue Auflistung für die jeweiligen Abschlüsse findest du beim Bayerischen Ministerium für Wirtschaft.
Berlin
- Höhe: In Berlin kann die Meistergründungsprämie von bis zu 25.000 Euro in zwei Stufen beantragt werden: Die Basisförderung der 1. Stufe beträgt bis zu 10.000 Euro und ist bedingt rückzahlbar. Nach Ablauf von drei Jahren kann dann eine Arbeits- oder Ausbildungsplatzförderung (2. Stufe) in Höhe von 6.000, bzw. 7.500 Euro beantragt werden.
- Bedingungen: Du musst dich innerhalb von 4 Jahren nach Abschluss deiner Meisterprüfung in dem Handwerk selbstständig machen, in dem du die Prüfung absolviert hast. Zusätzlich muss deine Gründung in Berlin erfolgen und mindestens 3 Jahre bestehen bleiben.
- Besonderheiten: Im Falle einer Gründung durch eine Frau kann sich die Förderung in der 1. Stufe auf 15.000 Euro erhöhen. Falls ein Ausbildungsplatz in einem frauenatypischen Handwerksberuf mit einer Frau besetzt werden kann, kann die Förderung in der 2. Stufe ebenfalls auf 10.000 Euro erhöht werden (Frauenbonus). Außerdem können beide Geschlechter vom 01.01.2024-31.12.2025 zusätzlich einen Meisterbonus erhalten, der grundsätzlich 5.000 Euro beträgt.
- Zuständige Stelle: Die Handwerkskammer Berlin ist zuständig für die Gewährung der Förderung.
Brandenburg
- Höhe: In Brandenburg können Handwerksmeister eine Förderung von bis zu 19.000 Euro erhalten. Die Basisförderung beträgt 12.000 Euro, bei Schaffung von weiteren Arbeits- und/oder Ausbildungsplätzen erhöht sich die Förderung um zusätzliche 5.000 Euro. Falls ein Arbeits- oder Ausbildungsplatz sogar mit einer Frau besetzt werden kann, erhöht sich die Förderung auf bis zu 7.000 Euro.
- Bedingungen: Für die Förderung musst du in Brandenburg ein eigenes Unternehmen im Handwerk gründen, eine bestehende Firma im Handwerk übernehmen oder dich an einem bestehenden Handwerksunternehmen beteiligen und dessen Geschäftsführung übernehmen.
- Zuständige Stelle: Zuständig für die Gewährung der Meistergründungsprämie sind die lokale Handwerkskammer und die ILB.
Bremen
- In Bremen wird keine Meistergründungsprämie gezahlt, allerdings gibt es mit der Aufstiegsfortbildungsprämie ähnlich wie bei der Meisterprämie eine alternative Förderung in Höhe von 4.000 Euro.
- Bedingungen: Die Aufstiegfortbildungsprämie kannst du beantragen, wenn du die Aufstiegsfortbildungsprüfung erfolgreich absolviert hast, spätestens 6 Monate nach Abschlusszeugnisdatum den Antrag stellst und deinen Hauptwohnsitz oder Arbeitsplatz in Bremen hast.
- Besonderheiten: Die Aufstiegsfortbildungsprämie wird nicht auf das Aufstiegs-BAföG (AFBG) angerechnet.
- Zuständige Stelle: Weitere Informationen zur Antragstellung erhältst du bei der NBank.
Hamburg
- Anstatt einer Meistergründungsprämie wird in Hamburg eine Meisterprämie in Höhe von 1.300 Euro gezahlt.
- Bedingungen: Erhalten kann die Prämie jeder, der die Abschlussprüfung seit dem 1. Januar 2019 insgesamt abgeschlossen hat. Dabei muss die Prüfung vor einer fachlich und örtlich zuständigen Stelle in Hamburg abgelegt und von dieser ein Zeugnis ausgestellt worden sein.
- Zuständige Stelle: Zuständig für die Gewährung der Prämie ist die Handwerkskammer Hamburg.
Hessen
- Auch in Hessen wird nur eine Meisterprämie gezahlt, die insgesamt 3.500 Euro beträgt.
- Bedingungen: Du kannst die Prämie erhalten, wenn du nach dem 01.06.2024 deine Meisterprüfung abgeschlossen hast und deinen Hauptwohnsitz und/oder deinen Arbeitsplatz in Hessen hast. Beachte, dass du den Antrag innerhalb von 6 Wochen nach Erhalt deines Zeugnisses stellen musst.
- Zuständige Stelle: Weitere Informationen erhältst du bei der lokalen Handwerkskammer.
Mecklenburg-Vorpommern
- Höhe: In Mecklenburg-Vorpommern wird eine Meistergründungsprämie von bis zu 10.000 Euro gezahlt, die in 2 Stufen gewährt wird: Die Basisförderung beträgt 7.500 Euro, wohingegen die 2. Stufe in Höhe von 2.500 Euro nur dann gezahlt wird, wenn du innerhalb von 12 Monaten nach dem Eintritt in die Selbstständigkeit mindestens einen neuen Arbeitsplatz in branchenüblicher Vollzeit geschaffen hast.
- Bedingungen: Du musst deinen Betriebssitz in Mecklenburg-Vorpommern haben, erstmalig eine Existenzgründung durch Betriebsübernahme, Neugründung oder Beteiligung anstreben und Handwerks- oder Industriemeister sein.
- Besonderheiten: Bei erfolgreichem Abschluss als Handwerks- oder Industriemeister kannst du eine Meister-Extra-Prämie in Höhe von 2.000 Euro erhalten. Die besten 50 Absolventen eines Jahres erhalten darüber hinaus eine weitere Prämie von 3.000 Euro.
- Zuständige Stelle: Weitere Informationen erhältst du beim Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern oder den lokalen Handwerkskammern.
Niedersachsen
- Höhe: Die Meistergründungsprämie in Niedersachsen ist mit einer Förderhöhe von 10.000 Euro auf die Förderung der Schaffung eines neuen, unbefristeten, sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplatzes in Vollzeit beschränkt.
- Bedingungen: Du musst deine Betriebsstätte in Niedersachsen haben, die du innerhalb der letzten 3,5 Jahre im Haupterwerb gegründet oder übernommen hast. Alternativ muss eine tätige Beteiligung vorliegen.
- Besonderheiten: Bei Abschluss deiner Meisterprüfung zwischen dem 01.07.2023 und dem 31.12.2026 kannst du zusätzlich eine Meisterprämie in Höhe von 4.000 Euro erhalten, die nicht an die Schaffung eines Arbeitsplatzes gebunden ist.
- Zuständige Stelle: Weitere Informationen zur Meistergründungsprämie erhältst du bei der NBank.
Nordrhein-Westfalen
- Höhe: In Nordrhein-Westfalen beträgt die Höhe der Meistergründungsprämie in der Regel maximal 11.500 Euro. Sie ist daran geknüpft, dass für Investitionen und Betriebsmittel mindestens 12.000 Euro aufgewendet werden und du mindestens einen unbefristeten, sozialversicherungspflichtigen Vollarbeits- oder Ausbildungsplatz schaffst, den du für mindestens 12 Monate besetzt.
- Bedingungen: Neben den bereits genannten Bedingungen musst du bei der zuständigen Handwerkskammer an einer Existenzgründungsberatung teilnehmen und ein Gründungskonzept vorlegen, das die Schaffung der erforderlichen Arbeits- bzw. Ausbildungsplätze nachweist. Zudem muss deine Betriebsstätte mindestens 36 Monate nach Auszahlung der Zuwendung in Nordrhein-Westfalen bleiben.
- Besonderheiten: Bei der Übernahme eines Betriebs steigt die Förderung auf maximal 13.500 Euro. Sogar 14.000 Euro kannst du erhalten, wenn du als Frau in einem frauenatypischen Handwerksberuf gründest. Zusätzlich können beide Geschlechter ab dem 01.07.2023 eine zusätzliche Meisterprämie in Höhe von 2.500 Euro erhalten.
- Zuständige Stelle: Weitere Informationen zur Meistergründungsprämie erhältst du bei der lokalen Handwerkskammer, der NRW.Bank oder bei der LGH.
Rheinland-Pfalz
- Höhe: Rheinland-Pfalz zahlt eine Meistergründungsprämie in Form des Aufstiegsbonus II. Die Höhe der Gründungsprämie beträgt dabei 2.500 Euro pro Person.
- Bedingungen: Gefördert werden Existenzgründungen, Übernahmen eines bestehenden Betriebs, tätige Beteiligungen und sogar eine nebenberufliche Selbstständigkeit neben der Anstellung. Dafür musst du die Abschlussprüfung in Rheinland-Pfalz abgelegt haben und bis zu 12 Monate nach Gründung den Antrag stellen.
- Besonderheiten: Neben dem Aufstiegsbonus II kannst du auch den Aufstiegsbonus I erhalten, wenn du erfolgreich eine Prüfung vor einer HWK, IHK oder LWK in Rheinland-Pfalz abgelegt hast. Dabei erhältst du einen Zuschuss in Höhe von 2.000 Euro, sofern du innerhalb von 4 Monaten nach Abschlussdatum den Antrag einreichst.
- Zuständige Stelle: Weitere Informationen erhältst du bei den lokalen Handwerkskammern, Industriehandelskammern oder der Landwirtschaftskammer.
Saarland
- Im Saarland gibt es zwar keine Option auf eine Meistergründungsprämie, aber du kannst nach Abschluss deiner Meister- oder Aufstiegsprüfung im gewerblich-technischen, kaufmännischen oder landwirtschaftlichen Bereich einen Aufstiegsbonus in Höhe von 1.000 Euro erhalten.
- Bedingungen: Voraussetzung ist, dass du die Prüfung vor einer IHK, HWK oder LWK nach dem 01.01.2018 im Saarland erfolgreich abgelegt hast und dein Arbeitsplatz oder Hauptwohnsitz zum Zeitpunkt der Feststellung des Prüfungsergebnisses im Saarland lag. Zudem musst du den Antrag innerhalb von 3 Monaten nach Erhalt des Prüfungsergebnisses stellen.
- Zuständige Stelle: Zuständig für die Bewilligung und Auszahlung sind die jeweiligen Kammern und Träger der privaten Fachschulen für Technik im Saarland. Weitere Informationen erhältst du beim Ministerium für Bildung und Kultur.
Sachsen
- In Sachsen gibt es statt der Meistergründungsprämie den Meisterbonus. Es handelt sich um einen nicht rückzahlbaren Zuschuss in Höhe von 2.000 Euro für einen erfolgreichen Abschluss als Handwerksmeister, Industriemeister oder Fachmeister.
- Bedingungen: Um den Meisterbonus zu erhalten, musst du deine Meisterprüfung in Sachsen abgelegt und beurkundet haben. Zudem muss dein Hauptwohnsitz oder Beschäftigungsort zum Zeitpunkt der Prüfungsanmeldung oder Feststellung des Prüfungsergebnisses in Sachsen gewesen sein. Zuletzt darf deine Meisterprüfung nicht länger als ein Jahr zurückliegen.
- Besonderheiten: Du kannst den Bonus ebenfalls erhalten, falls du zum Zeitpunkt der Antragstellung als selbstständiger oder angestellter Meister in Sachsen gearbeitet hast, selbst wenn du deine Meisterprüfung nicht in Sachsen abgelegt hast und dort deinen Hauptwohnsitz hattest.
- Zuständige Stelle: Die Antragstellung erfolgt über die lokale HWK oder IHK bei der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank (SAB).
Sachsen-Anhalt
- Höhe: Sachsen-Anhalt bietet für Handwerksmeister eine Meistergründungsprämie in Höhe von 10.000 Euro an, sofern der Finanzierungsbedarf deines Betriebs für Investitionen und Betriebsmittel mindestens 15.000 Euro beträgt.
- Bedingungen: Voraussetzung für eine Förderung ist, dass du in Sachsen-Anhalt einen Betrieb neu gründest oder übernimmst. Zudem musst du sicherstellen, dass dein Betrieb für mindestens 3 Jahre im Bundesland besteht. Schließlich muss deine fachliche und persönliche Eignung, die wirtschaftliche Tragfähigkeit und Nachhaltigkeit deines Unternehmens durch die zuständige Handwerkskammer bescheinigt werden.
- Besonderheiten: Meisterabsolventen können ebenfalls den Meisterbonus Plus in Höhe von 1.000 Euro beantragen, solange das Abschlussdatum nicht länger als 6 Monate vor der Antragstellung zurückliegt.
- Zuständige Stelle: Zuständig für den Antrag ist die lokale HWK. Diese leitet ihn dann an die Investitionsbank Sachsen-Anhalt weiter.
Schleswig-Holstein
- Höhe: Schleswig-Holstein bietet Gründern im Handwerk eine Meistergründungsprämie von bis zu 10.000 Euro an. Die Basisförderung beträgt 7.500 Euro und stellt die erste Stufe dar. Die zweite Stufe in Höhe von 2.500 Euro wird gewährt, wenn du einen Ausbildungs- oder Arbeitsplatz in deinem Betrieb schaffst und ihn für mindestens 12 Monate besetzt.
- Bedingungen: Für die Beantragung musst du Handwerksmeister sein, der noch nicht in Vollzeit selbstständig war und in Schleswig-Holstein ein Handwerksunternehmen neu gründen oder übernehmen möchte. Zudem benötigst du von deiner zuständigen Handwerkskammer eine fachliche Stellungnahme, die du dann bei der Investitionsbank Schleswig-Holstein einreichst.
- Zuständige Stelle: Zuständig für den Antrag sind die lokale Handwerkskammer sowie die Investitionsbank Schleswig-Holstein.
Thüringen
- Höhe: Thüringen bietet Handwerksunternehmen mit Betriebsstätte in Thüringen eine Meistergründungsprämie für insgesamt 7.500 Euro in zwei Stufen an: In der Grundförderung erhältst du 5.000 Euro für die erstmalige Gründung, Übernahme eines bzw. Beteiligung an einem Handwerksunternehmen. Weitere 2.500 Euro erhältst du für die Schaffung und Besetzung eines Ausbildungs- oder Arbeitsplatzes für mindestens 12 Monate.
- Bedingungen: Für den Erhalt der Grundförderung benötigst du einen erfolgreichen Meisterabschluss, die Eintragung in die Handwerksrolle, eine Gewerbeanmeldung im Haupterwerb sowie eine fachliche Stellungnahme der zuständigen Handwerkskammer (Tragfähigkeitsbescheinigung).
- Besonderheiten: Solange dein Meisterabschluss nicht länger als zwei Jahre zurückliegt, kannst du zusätzlich einen Meisterbonus in Höhe von 1.000 Euro erhalten. Solltest du sogar als Jahrgangsbester in deinem Gewerb die Prüfung abgeschlossen haben, gibt es für dich noch eine weitere Meisterprämie in Höhe von 1.000 Euro dazu.
- Zuständige Stelle: Weitere Informationen erhältst du bei deiner lokalen Handwerkskammer und der Thüringer Aufbaubank.
Welche Kosten werden gefördert?
Die Meistergründungsprämie deckt vor allem die Investitionen ab, die direkt mit der Gründung oder Übernahme eines Handwerksbetriebs verbunden sind. Dazu gehören unter anderem:
- Ausstattung und Werkzeuge: Kosten für Maschinen, Geräte und spezielle Werkzeuge, die du für deinen Betrieb benötigst.
- Betriebsräume: Investitionen in die Einrichtung deiner Werkstatt, deines Ladens oder deiner Büros, wie z. B. Regale, Arbeitsflächen oder Schreibtische.
- Fahrzeuge: Anschaffungskosten für Firmenfahrzeuge, die im Betrieb notwendig sind, wie Lieferwagen oder Servicefahrzeuge.
- Technik: Kosten für IT-Ausstattung, Software oder Kassensysteme, die zur Organisation oder Abwicklung deiner Aufträge dienen.
- Modernisierungen: Wenn du einen bestehenden Handwerksbetrieb übernimmst, können auch Übernahmekosten oder notwendige Modernisierungen gefördert werden.
Wichtig: Die Meistergründungsprämie kann nicht für laufende Betriebskosten wie Miete, Gehälter oder Verbrauchsmaterialien verwendet werden. Prüfe daher genau, welche Ausgaben förderfähig sind und halte Rücksprache mit deiner Handwerkskammer, um Missverständnisse zu vermeiden.
Im Rahmen unserer Gründungsberatung unterstützen unsere Gründungsberater dich gerne dabei, genau zu erfassen, welche deiner Ausgaben durch die Meistergründungsprämie abgedeckt werden können. Nimm hierfür einfach Kontakt zu uns auf!
Wie beantrage ich die Prämie?
Damit du von der Meistergründungsprämie profitieren kannst, solltest du strukturiert vorgehen:
- Informiere dich über die Voraussetzungen in deinem Bundesland
Recherchiere auf der Website der Handwerkskammer oder den offiziellen Seiten deines Bundeslandes, welche Voraussetzungen für die Förderung erfüllt sein müssen. Allgemein sind es folgende:
- Bestandene deutsche Meisterprüfung oder gleichwertige ausländische Berufsqualifikation
- Du gründest erstmalig einen Handwerksbetrieb, übernimmst einen Handwerksbetrieb oder hast eine aktive Beteiligung an einem Handwerksbetrieb mit mindestens 30 %
- Die Gründung erfolgt in dem Bundesland, in dem die Meistergründungsprämie beantragt wurde
Darüber hinaus hat jedes Bundesland weitere spezifische Förderbedingungen, die erfüllt werden müssen.
- Erstelle einen überzeugenden Businessplan
Ein solider Businessplan ist oft Voraussetzung für die Förderung. Er zeigt, dass du gut vorbereitet bist und eine klare Strategie für dein Unternehmen hast.
Hinweis: Als Gründungsberatung unterstützen wir dich gerne bei der Erstellung deines Businessplans. Dabei stehen wir dir mit unserer Erfahrung aus hunderten erfolgreichen Beratungen zur Seite, damit dein Businessplan alle Anforderungen für die Meistergründungsprämie erfüllt.
- Beantrage die Prämie rechtzeitig
Die meisten Bundesländer verlangen, dass du die Meistergründungsprämie beantragst, bevor du mit der Gründung beginnst. Bereite daher alle erforderlichen Unterlagen vor, wie z. B.:
- Ausgefüllter Antrag auf Meistergründungsprämie
- Kopie deines Meisterbriefs
- Businessplan
- Fachliche Stellungnahme der Handwerkskammer zu deinem Gründungsvorhaben
- Investitions-, Finanzierungs- und Rentabilitätsplan
- Starte deinen Meisterbetrieb!
Nach der Bewilligung kannst du mit deinem Unternehmen durchstarten. Hebe alle Belege und Nachweise auf, denn du wirst später nachweisen müssen, wie du die Förderung verwendet hast.
Empfehlung: Damit all deine Belege gut aufbewahrt sind, empfehlen wir dir ein professionelles Buchhaltungsprogramm zu nutzen. Unsere Empfehlung ist hier normalerweise Lexware Office, aber für dich kann auch eine Software speziell für das Handwerk eine gute Option sein!
Fazit
Die Meistergründungsprämie ist eine tolle Möglichkeit für Handwerker, ihren Traum von der Selbstständigkeit zu verwirklichen. Sie verschafft dir finanziellen Spielraum und hilft dir, die hohen Anfangsinvestitionen für einen eigenen Betrieb stark zu reduzieren. Wenn du die Voraussetzungen erfüllst und alle Schritte sorgfältig geplant hast, solltest du unbedingt die Meistergründungsprämie beantragen.
Du möchtest mehr über die Meistergründungsprämie erfahren oder hast noch Fragen? Dann melde dich bei uns! Unsere erfahrenen Berater unterstützen dich gerne bei deinem Gründungsprojekt. Schau dir auch unsere anderen Blogartikel an, in denen wir weitere wichtige Themen rund um die Gründung behandeln.