Zwischen Menschlichkeit und Verantwortung: Der Berufsbetreuer

Zwischen Menschlichkeit und Verantwortung: Der Berufsbetreuer

Erfolgreich gesetzlicher Betreuer werden: Dein Weg in die Selbstständigkeit

Suchst du nach einer beruflichen Tätigkeit, die nicht nur wirtschaftlich tragfähig ist, sondern auch einen echten gesellschaftlichen Mehrwert bietet? Die Arbeit mit hilfsbedürftigen Menschen erfordert viel Empathie, Durchsetzungsvermögen und ein hohes Maß an organisatorischem Talent. Wenn du dich als Berufsbetreuer selbstständig machen möchtest, triffst du auf einen Markt mit konstant hoher Nachfrage. Immer mehr Menschen sind aufgrund von Alter, Krankheit oder Behinderung auf eine rechtliche Betreuung angewiesen, um ihre rechtlichen Angelegenheiten sicher zu regeln.

Der Weg in diese spezielle Form der Selbstständigkeit ist jedoch an klare gesetzliche Vorgaben geknüpft. Einfach ein Gewerbe anzumelden reicht hier nicht aus, da der Gesetzgeber spezifische Qualifikationen und persönliche Eignung voraussetzt. Wer erfolgreich gesetzlicher Betreuer werden will, muss sich intensiv mit dem geltenden Betreuungsrecht und den Anforderungen der lokalen Betreuungsbehörde auseinandersetzen. In diesem Beitrag führen wir dich durch den gesamten Prozess. Du erfährst, welche Schritte für die Registrierung notwendig sind und wie die Vergütung als Berufsbetreuer geregelt ist. Zudem lernst du, wie du deine Eignung zweifelsfrei nachweist. So legst du ein solides Fundament für deine berufliche Zukunft in einem verantwortungsvollen Umfeld.

Marktanalyse: Wachsender Bedarf und neue Qualitätsstandards in der Betreuung

Der Markt für rechtliche Fürsorge wächst stetig, da der demografische Wandel die Gesellschaft in Deutschland nachhaltig verändert. Laut aktuellen Angaben des Bundesministeriums der Justiz stehen derzeit rund 1,3 Millionen Menschen unter rechtlicher Betreuung. Diese hohe Zahl verdeutlicht das enorme Potenzial für Gründer, die gesetzlicher Betreuer werden möchten. Besonders die Zunahme von altersbedingten Erkrankungen wie Demenz sorgt für eine konstante und langfristige Nachfrage nach qualifizierten Fachkräften. Wer sich als Berufsbetreuer etabliert, bewegt sich folglich in einem weitgehend krisensicheren Wachstumsmarkt, der wenig von konjunkturellen Schwankungen abhängt.

Deine Zielgruppe umfasst jedoch nicht nur Senioren. Auch jüngere Menschen mit psychischen Erkrankungen oder körperlichen Behinderungen gehören dazu. Um diesen Personen gerecht zu werden, hat der Gesetzgeber die Qualitätsstandards deutlich angehoben. Dies geschah mit der Reform des Betreuungsrechts zum 1. Januar 2023. Zukünftige Selbstständige müssen nun zwingend einen Sachkundenachweis erbringen, um von der zuständigen Betreuungsbehörde registriert zu werden. Diese gesetzliche Hürde dient der Qualitätssicherung und schützt den Markt vor unqualifizierten Anbietern, was professionellen Gründern zugutekommt.

Die Vergütung als Berufsbetreuer ist seit der Reform ebenfalls transparenter und pauschalierter geregelt, was deine finanzielle Planungssicherheit als Selbstständiger erhöht. Zwar stellt das moderne Betreuungsrecht hohe Anforderungen an deine persönlichen und fachlichen Kenntnisse, doch bietet es gleichzeitig Schutz vor unseriöser Konkurrenz. Wenn du die formalen Voraussetzungen erfüllst und dich professionell aufstellst, kannst du erfolgreich gesetzlicher Betreuer werden und dir eine solide Existenz aufbauen. Detaillierte Informationen zur Rechtslage und den aktuellen Zahlen stellt das Bundesministerium der Justiz zur Verfügung. Darüber hinaus lohnt sich auch ein Blick in das Vormünder- und Betreuervergütungsgesetz (VBVG), in dem du auch die aktuelle Tabelle zu den monatlichen Pauschalen findest.

Welche Probleme löst du als Berufsbetreuer?

Bevor du dich in die Formalitäten stürzt, ist es wichtig zu verstehen, welche Verantwortung du übernimmst. Als Berufsbetreuer bist du der rechtliche Vertreter für Menschen, die ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln können. Du löst dabei existenzielle Probleme, die oft durch Krankheit oder Alter entstehen.

Deine Hauptaufgabe ist die rechtliche Betreuung in vom Gericht festgelegten Aufgabenkreisen. Das bedeutet konkret: Du verhinderst beispielsweise eine Zwangsräumung, indem du die Finanzen ordnest. Oder du sorgst dafür, dass ein psychisch Kranker die notwendige medizinische Versorgung erhält. Du bist Manager, Anwalt und Sozialarbeiter in einer Person.

Deine Zielgruppe ist dabei klar definiert, aber sehr divers. Es handelt sich um volljährige Personen, die aufgrund einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung Unterstützung benötigen. Das reicht vom jungen Erwachsenen mit einer Suchterkrankung bis hin zum hochbetagten Senior mit fortgeschrittener Demenz.

Voraussetzungen und der Weg zur Registrierung

Seit der Reform des Betreuungsrechts im Jahr 2023 sind die Hürden für den Einstieg höher, aber auch professioneller geworden. Wenn du gesetzlicher Betreuer werden möchtest, führt kein Weg mehr an einem formellen Registrierungsverfahren vorbei. Die zuständige Stammbehörde entscheidet über deine Zulassung.

Der Sachkundenachweis für Berufsbetreuer

Das Herzstück deiner Qualifikation ist der Sachkundenachweis. Du musst nachweisen, dass du über Kenntnisse in verschiedenen Modulen verfügst. Dazu gehören unter anderem Betreuungsrecht, Sozialrecht, Personen- und Vermögenssorge sowie Kommunikation.

Hast du bereits ein Studium der Sozialpädagogik oder Rechtswissenschaften abgeschlossen? Dann werden dir oft viele Inhalte anerkannt. Quereinsteiger müssen meist spezielle Zertifikatskurse belegen, um die Voraussetzungen für gesetzliche Betreuer zu erfüllen. Ohne diesen Nachweis ist eine Registrierung in der Regel nicht möglich.

Zusammenarbeit mit der Betreuungsbehörde

Der erste Schritt ist immer der Gang zur lokalen Betreuungsbehörde. Dort bewirbst du dich um die Aufnahme in den Pool der Berufsbetreuer. Neben dem Sachkundenachweis benötigst du ein polizeiliches Führungszeugnis und eine Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis. Auch ein persönliches Eignungsgespräch ist Standard.

Marketing und Akquise: Wie kommst du an Fälle?

Sich als Berufsbetreuer selbstständig machen unterscheidet sich im Vertrieb grundlegend von anderen Geschäftsmodellen. Du schaltest keine Anzeigen auf Social Media, um Klienten zu gewinnen. Deine „Auftraggeber“ sind die Betreuungsgerichte, die dich auf Vorschlag der Behörde bestellen.

Der wichtigste Vertriebskanal ist daher das Netzwerken mit der Betreuungsbehörde und den Rechtspflegern am Amtsgericht. Zuverlässigkeit und gute Erreichbarkeit sind hier deine beste Visitenkarte. Ein weiterer klassischer Weg ist der Beitritt in einen Betreuungsverein. Diese Vereine bieten nicht nur Fortbildungen, sondern sind oft auch eine Schnittstelle zu neuen Fällen.

Es gibt jedoch auch unübliche Wege, um sich einen Namen zu machen. Biete beispielsweise kostenlose Vorträge zum Thema Vorsorgevollmacht in Altenheimen oder Begegnungsstätten an. So wirst du in der lokalen Pflegeszene bekannt. Ein weiterer Ansatz ist die gezielte Vernetzung mit Sozialdiensten in Krankenhäusern. Diese suchen oft händeringend nach Betreuern für Patienten, die entlassen werden sollen, aber ihre Angelegenheiten nicht regeln können.

Finanzieller Ausblick: Lohnt es sich, gesetzlicher Betreuer zu werden?

Die finanzielle Seite ist für viele Gründer entscheidend. Die Vergütung als Berufsbetreuer erfolgt nicht nach Stundenaufwand, sondern über monatliche Fallpauschalen. Diese sind im Vormünder- und Betreuervergütungsgesetz (VBVG) geregelt. Die Höhe der Pauschale hängt von der Dauer der Betreuung und dem Wohnort des Betreuten ab. Auch dein Qualifikationsniveau spielt eine Rolle.

Dieses Pauschalsystem bietet Planungssicherheit, erfordert aber effizientes Arbeiten. Wer trödelt oder schlecht organisiert ist, senkt seinen eigenen Stundenlohn drastisch. Wenn du gesetzlicher Betreuer werden willst, musst du mit einer längeren Aufbauphase rechnen. Ein voller Bestand von 40 bis 50 Betreuungen dauert oft 12 bis 18 Monate. In dieser Anlaufphase sind die Einnahmen noch gering.

Kostenplanung und versteckte Ausgaben

Auf der Kostenseite benötigst du ein Büro, Computer und Telefon. Ein Posten, der oft unterschätzt wird, ist die spezielle Betreuersoftware. Programme wie Bt-Professional helfen dir bei der Verwaltung der Akten, der Fristenkontrolle und der Abrechnung mit dem Gericht. Eine solche Software ist essenziell, um bei den Fallpauschalen profitabel zu bleiben.

Vergiss bei deiner Planung nicht die obligatorische Vermögensschadenhaftpflichtversicherung. Da du fremdes Vermögen verwaltest, ist diese Absicherung zwingend notwendig und nicht ganz billig. Auch Kosten für Fortbildungen, um deine Registrierung als Berufsbetreuer langfristig zu sichern, fallen regelmäßig an.

Benötigst du Hilfe bei der Erstellung eines soliden Businessplans oder der Kalkulation deiner Anlaufkosten? Professionelle Unterstützung kann hier den Unterschied zwischen Erfolg und Scheitern ausmachen. Nutze dafür gerne unsere Gründungsberatung, um deinen Start optimal vorzubereiten.

Umgang mit Betreuten: Kommunikation und Haltung

Ein Aspekt, der in der reinen Geschäftsplanung oft zu kurz kommt, ist die psychische Belastung. Wer Berufsbetreuer werden will, braucht ein dickes Fell. Du triffst Entscheidungen für Menschen, die oft nicht mehr einsichtig sind. Konflikte sind vorprogrammiert.

Besonders wichtig ist das Prinzip „Wunsch und Wille“. Du bestimmst nicht über den Kopf des Betreuten hinweg. Du unterstützt ihn dabei, sein Leben nach seinen Vorstellungen zu gestalten. Diese Balance zwischen Schutz und Selbstbestimmung zu finden, ist die tägliche Kunst in diesem Beruf.

Du musst lernen, dich abzugrenzen. Die Schicksale deiner Klienten gehen oft nahe. Eine professionelle Distanz ist notwendig, um langfristig gesund und arbeitsfähig zu bleiben. Supervision oder der Austausch mit Kollegen im Betreuungsverein sind daher keine Zeitverschwendung, sondern Psychohygiene.

Fazit: Ein Beruf mit Zukunft und Verantwortung

Der Bedarf an rechtlicher Betreuung wird in den kommenden Jahren weiter steigen. Wenn du dich entscheidest, diesen Weg zu gehen, wählst du eine krisensichere Tätigkeit mit viel Sinn. Die Hürden durch den Sachkundenachweis und die Registrierung sind zwar gestiegen, aber sie schützen dich auch vor unqualifizierter Konkurrenz.

Bereite dich gut vor, kalkuliere deine Anlaufphase realistisch und vernetze dich frühzeitig mit den relevanten Behörden. Dann steht deinem Erfolg nichts im Wege. Solltest du noch offene Fragen zu den formalen Schritten oder deiner Businessplanung haben, zögere nicht und nimm Kontakt zu uns auf. Wir helfen dir gerne weiter.

Der Weg zum ersten Fall: Gesetzlicher Betreuer werden in der Praxis

Der Arbeitsalltag in diesem Beruf folgt einer ganz eigenen Dynamik, die sich stark von klassischen Dienstleistungsberufen unterscheidet. Wenn du dich dazu entschlossen hast, gesetzlicher Betreuer werden zu wollen, beginnt dein Workflow nicht mit Kaltakquise, sondern mit Netzwerkarbeit. Deine Kundenakquise findet primär bei der zuständigen Betreuungsbehörde statt. Nachdem du deine Eignung und den Sachkundenachweis vorgelegt hast, wirst du in die Vorschlagsliste aufgenommen. Sobald ein Richter dich auf Vorschlag der Behörde bestellt, erhältst du deinen ersten Beschluss und den Betreuerausweis. Dies ist der Startschuss für die Mandatsarbeit.

Erstkontakt und Bestandsaufnahme

Sobald der Gerichtsbeschluss vorliegt, nimmst du unverzüglich Kontakt zu deinem neuen Betreuten auf. Dieser erste Besuch ist entscheidend für das Vertrauensverhältnis. Du stellst dich vor, erklärst deine Rolle und prüfst die unmittelbare Lebenssituation. Hier greifen die Inhalte, die du für den Sachkundenachweis für Berufsbetreuer gelernt hast: Wie geht es der Person gesundheitlich? Droht eine Zwangsräumung? Sind die Konten gesperrt? Du verschaffst dir einen Überblick über Vermögen, Schulden und medizinischen Bedarf. In dieser Phase legst du auch die digitale Akte an. Du forderst Vollmachten bei Banken und Versicherungen an, um handlungsfähig zu sein.

Laufende Betreuung und effiziente Verwaltung

Im laufenden Betrieb bist du Manager des Lebens deiner Klienten. Du stellst Anträge auf Sozialleistungen, organisierst Pflegedienste oder regelst den Zahlungsverkehr. Da du mit der Zeit 40 bis 50 Fälle parallel betreust, ist eine effiziente Büroorganisation überlebenswichtig. Ohne spezialisierte Software verlierst du hier schnell den Überblick und riskierst Haftungsfälle. Programme wie Bt-Professional unterstützen dich dabei, Fristen zu überwachen, das Klientenvermögen transparent zu verwalten und deine Tätigkeiten gerichtsfest zu dokumentieren. Diese Dokumentation ist nicht nur Pflicht, sondern die Basis für deine spätere Bezahlung.

Abrechnung der Vergütung und Berichtspflicht

Anders als bei freiberuflichen Beratern schreibst du keine monatlichen Rechnungen an deine Klienten. Die Vergütung als Berufsbetreuer beantragst du in der Regel quartalsweise direkt beim Betreuungsgericht. Dein Anspruch richtet sich nach den pauschalierten Sätzen des Vormünder- und Betreuervergütungsgesetzes. Hierbei prüft das Gericht (der Rechtspfleger), ob du deine Aufgaben ordnungsgemäß erfüllt hast. Parallel dazu musst du einmal jährlich einen ausführlichen Rechenschaftsbericht ablegen. Darin legst du dar, wie sich die persönliche und wirtschaftliche Situation des Betreuten entwickelt hat. Dies dient der Kontrolle durch das Gericht und sichert die Qualität der rechtlichen Betreuung.

Nachbetreuung und Fallabschluss

Ein Betreuungsfall endet durch Tod des Betreuten, Aufhebung der Betreuung oder einen Betreuerwechsel. In dieser Phase erstellst du einen Schlussbericht und rechnest final ab. Du übergibst alle Unterlagen an die Erben oder den neuen Betreuer. Ein professioneller Abschluss ist hierbei essenziell für deinen Ruf bei Gericht. Willst du dich langfristig als Berufsbetreuer selbstständig machen, ist die Abwicklung alter Fälle enorm wichtig. Sie zählt genauso viel wie die Übernahme neuer Mandate. Für den fachlichen Austausch lohnt sich zudem die Mitgliedschaft in einem Betreuungsverein. Er steht dir auch in dieser Phase beratend zur Seite.

Häufige Fehler, wenn du gesetzlicher Betreuer werden willst

Der Einstieg in die Berufsbetreuung wirkt auf den ersten Blick unkompliziert, birgt aber spezifische Fallstricke. Viele Gründer scheitern nicht an mangelnder Fachkompetenz, sondern an falschen Erwartungen bezüglich des Arbeitsalltags. Wer erfolgreich gesetzlicher Betreuer werden möchte, muss eines wissen: Es ist primär eine administrative Tätigkeit, keine pflegerische.

Die „Helfer-Falle“: Falsches Rollenverständnis

Ein klassischer Irrtum betrifft die Abgrenzung der Aufgaben. Viele Einsteiger verwechseln rechtliche Betreuung mit umfassender Sozialarbeit oder Nachbarschaftshilfe. Dein Job ist es, die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Versorgung des Betreuten zu schaffen. Du bist nicht dafür zuständig, seinen Einkauf zu erledigen oder die Wohnung zu putzen.

Wenn du diese Grenzen nicht ziehst, reibst du dich schnell auf. Die pauschalierte Vergütung als Berufsbetreuer deckt diese zusätzlichen „Gefälligkeiten“ nicht ab. Wer hier nicht wirtschaftlich denkt und strikt nach Aufgabenkreisen priorisiert, arbeitet faktisch umsonst und gefährdet seine eigene Gesundheit durch Überlastung.

Unterschätzung der Liquiditätslücke

Ein weiterer gravierender Fehler passiert in der Finanzplanung. Da du deine Vergütung meist quartalsweise und erst nach erbrachter Leistung abrechnest, entsteht zu Beginn eine lange Durststrecke. Es kann bis zu sechs Monate dauern, bis die ersten nennenswerten Zahlungen auf deinem Konto eingehen. Viele unterschätzen diesen Kapitalbedarf und geraten in finanzielle Schieflage, bevor das Geschäft überhaupt läuft.

Um diese Phase zu überbrücken, ist ein solider Finanzplan unerlässlich. Wenn du unsicher bist, wie viel Startkapital du benötigst, bietet unsere Gründungsberatung professionelle Unterstützung bei der Kalkulation an.

Isolation statt Vernetzung

Der Job als Berufsbetreuer kann sehr einsam sein, da du als Einzelkämpfer agierst. Ein häufiger Fehler ist es, den Kontakt zu Kollegen und Institutionen zu vernachlässigen. Wer sich nicht frühzeitig einem Betreuungsverein anschließt, verpasst wichtige Updates im Betreuungsrecht und hat keinen Ansprechpartner für schwierige Fälle.

Zudem hängt dein Erfolg maßgeblich von deinem Ruf bei der Betreuungsbehörde und den Rechtspflegern ab. Wer hier durch Unzuverlässigkeit oder fehlende Erreichbarkeit auffällt, bekommt keine neuen Fälle zugewiesen. Networking ist in diesem geschlossenen System kein nettes Extra, sondern die Basis deiner Existenz.

Dein Start in eine sinnstiftende Selbstständigkeit

Der Schritt in die Selbstständigkeit als Berufsbetreuer bietet dir die einzigartige Chance, wirtschaftlichen Erfolg mit tiefer sozialer Verantwortung zu verknüpfen. Wir haben beleuchtet, dass der Bedarf an qualifizierter rechtlicher Betreuung immens ist. Durch die alternde Gesellschaft wird er weiter steigen. Doch dieser Beruf verlangt dir weit mehr ab als nur Empathie. Du benötigst fundiertes Wissen im Betreuungsrecht, organisatorische Disziplin und die Fähigkeit, dich professionell abzugrenzen. Die gesetzlichen Hürden, wie der Sachkundenachweis und die offizielle Registrierung als Berufsbetreuer, sichern dabei die Qualität und schützen dich vor unseriöser Konkurrenz.

Auch wenn die Vergütung als Berufsbetreuer pauschaliert ist, ermöglicht sie dir bei effizienter Arbeitsweise ein stabiles und planbares Einkommen. Wichtig ist, dass du die Anlaufphase finanziell überbrücken kannst und nicht in die typische „Helfer-Falle“ tappst. Wenn du mit der richtigen Vorbereitung und einer realistischen Erwartungshaltung gesetzlicher Betreuer werden willst, steht dir ein krisensicherer Markt offen. Nutze Netzwerke wie einen Betreuungsverein und pflege den Kontakt zur Betreuungsbehörde, um dich dauerhaft zu etablieren.

Lass dich von den formalen Anforderungen nicht entmutigen, sondern nutze sie als Basis für deine Professionalität. Eine sorgfältige Planung ist der Schlüssel, um langfristig zu bestehen. Hast du noch Fragen zur Erstellung deines Businessplans oder bist unsicher, wie du die ersten Monate finanzieren sollst? Wir unterstützen dich gerne dabei, deine Gründung auf sichere Beine zu stellen. Nimm jetzt Kontakt zu uns auf und wir begleiten dich auf deinem Weg in eine erfolgreiche Zukunft.

Häufig gestellte Fragen zum Start als gesetzlicher Betreuer

Welche formalen Voraussetzungen muss ich zwingend erfüllen?

Um zugelassen zu werden, benötigst du einen Sachkundenachweis, der deine Kenntnisse im Betreuungs- und Sozialrecht belegt. Zusätzlich verlangt die Betreuungsbehörde ein polizeiliches Führungszeugnis und eine Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis. Erst nach Prüfung dieser Unterlagen und einem persönlichen Eignungsgespräch erfolgt die Registrierung.

Wie setzt sich meine Vergütung zusammen?

Du erhältst kein Honorar nach Stundenaufwand, sondern monatliche Fallpauschalen gemäß dem Vormünder- und Betreuervergütungsgesetz (VBVG) (Anlage zu § 8 Absatz 1 VBVG). Die Höhe dieser Pauschalen richtet sich nach der Dauer der Betreuung und dem Aufenthaltsort des Klienten. Auch deine nachgewiesene fachliche Qualifikation spielt eine Rolle.

Muss ich meine Betreuten auch pflegen oder den Haushalt führen?

Nein, das ist ein weitverbreiteter Irrtum. Deine Aufgaben als rechtlicher Betreuer sind rein organisatorischer und rechtlicher Natur. Du organisierst die notwendige Pflege oder Haushaltshilfe und stellst die entsprechenden Anträge, führst diese Tätigkeiten aber niemals selbst aus. Eine klare Abgrenzung ist hier wichtig.

Wie lange dauert es, bis ich von der Tätigkeit leben kann?

Der Aufbau eines vollen Bestandes von etwa 40 bis 50 Betreuungen benötigt Zeit. Du solltest realistisch mit einer Anlaufphase von 12 bis 18 Monaten rechnen, bis du ein volles Einkommen erzielst. Eine solide Finanzplanung für diese Durststrecke ist daher absolut notwendig.

Brauche ich zwingend eine spezielle Software?

Ja, eine professionelle Betreuungssoftware ist für effizientes Arbeiten unerlässlich. Sie unterstützt dich bei der komplexen Fristenkontrolle, der Vermögensverwaltung deiner Klienten und der korrekten Abrechnung mit dem Gericht. Ohne Softwarelösung ist der administrative Aufwand kaum zu bewältigen und fehleranfällig.

Wie komme ich an neue Betreuungsfälle?

Klassische Werbung ist in dieser Branche unüblich. Du erhältst deine Fälle durch die Bestellung des Betreuungsgerichts, meist auf Vorschlag der lokalen Betreuungsbehörde. Dein wichtigster Vertriebskanal ist daher das Netzwerken mit Behördenmitarbeitern und die Mitgliedschaft in einem Betreuungsverein, um deine Sichtbarkeit zu erhöhen.

Kann ich für diese Selbstständigkeit den Gründungszuschuss erhalten?

Ja, grundsätzlich ist das möglich. Da es sich jedoch um eine Ermessensleistung der Agentur für Arbeit handelt, sind ein professioneller Businessplan und korrekte Dokumente essenziell. Weitere Informationen und Hilfe findest du auf unserer Seite zum Gründungszuschuss. Wir unterstützen dich gerne bei der Antragstellung.

Gründen als Interim-Manager

Gründen als Interim-Manager

Warum die Existenzgründung als Interim-Manager eine vielversprechende Option ist

Die Selbstständigkeit als Interim-Manager bietet eine spannende Möglichkeit, unternehmerische Freiheit mit hoher Flexibilität und abwechslungsreichen Projekten zu verbinden. Immer mehr Fach- und Führungskräfte entscheiden sich für diesen Weg, um ihre Expertise gezielt bei wechselnden Unternehmen einzubringen und Projekte zeitlich befristet zu steuern. Wer als Interim-Manager gründet, kann von einer dynamischen Marktentwicklung profitieren: Die Nachfrage nach externen Experten wächst stetig, insbesondere in Zeiten wirtschaftlicher Veränderungen. Aber wie gelingt der erfolgreiche Einstieg in diese Geschäftsgründung? Die richtige Planung, ein durchdachter Businessplan und fundiertes Gründerwissen sind dabei essenziell. Im Folgenden erfährst du praxisnahe Tipps und Strategien, mit denen du deine Existenzgründung als Interim-Manager erfolgreich starten kannst.

Die wesentlichen Schritte zur Gründung als Interim-Manager

Als Grundlage deiner Unternehmensgründung steht zuerst die genaue Planung. Eine solide Vorbereitung erleichtert nicht nur die spätere Umsetzung, sondern ist auch bei Gesprächen mit Finanzinstituten oder bei der Beantragung von Fördermitteln entscheidend. Viele Interim-Manager “stolpern” in ihren ersten und vielleicht auch zweiten Auftrag hinein, aber wundern sich, warum das Geschäft nicht dauerhaft gut läuft. Durch eine solide Planung passiert dir das nicht!

Businessplan erstellen – Der Fahrplan für deine Geschäftsgründung

Der Businessplan beschreibt detailliert dein Geschäftsmodell, deine Zielgruppe sowie eine Marktanalyse. Hier legst du fest, wie du dich als Interim-Manager positionierst und welche Kompetenzen du anbietest. Die folgenden Punkte solltest du im Businessplan unbedingt berücksichtigen:

  • Analyse des Bedarfs an Interim-Management in deiner Branche
  • Definition deiner Dienstleistungen und Zeitfenster
  • Deine Zielkunden und mögliche Vertragsarten
  • Marketing- und Akquisestrategien
  • Finanzplanung inklusive Kosten, Umsatzprognose und Liquidität

Eine gründliche Ausarbeitung hilft dir, den Weg für deine Firmengründung zu ebnen und eine realistische Einschätzung deines Markteintritts zu erhalten.

Die passende Rechtsform und Anmeldung wählen

Für Interim-Manager eignet sich meist die Anmeldung als Einzelunternehmer oder die Gründung einer GmbH, je nachdem, wie umfangreich und risikobehaftet dein Geschäft sein soll. Herkömmlich entscheidest du in der Existenzgründung zwischen:

  • Einzelunternehmen – einfache Gründung, geringere Kosten
  • GmbH – haftungsbeschränkt, höheres Prestige und Sicherheit

Anschließend erfolgt die offizielle Anmeldung des Gewerbes oder der Freiberuflichkeit bei den zuständigen Behörden. Neben der Anmeldung beim Finanzamt sind je nach Tätigkeitsfeld weitere Eintragungen notwendig.

Tipps für den erfolgreichen Aufbau der Selbstständigkeit als Interim-Manager

Die Gründung kannst du fördern, indem du dir von Anfang an ein starkes Netzwerk aufbaust und deine Dienstleistungen professionell präsentierst. Insbesondere die persönliche Empfehlung und Referenzen spielen im Interim-Management eine große Rolle.

Netzwerken und Marktpositionierung

Kontakte zu Personalberatern, Geschäftsführern und Unternehmen helfen dir dabei, passende Projekte zu finden. Pflege deine Profile in beruflichen Netzwerken wie LinkedIn. Ein professionell gestalteter Internetauftritt erhöht zudem deine Sichtbarkeit und dient zum Aufbau von Vertrauen.
Weitergehend sind Netzwerke und Netzwerkorganisationen das A und O für dich.
Die Aktivität im Umfeld spezifischer Branchenverbände und Veranstaltungen verschaffen dir nicht nur wertvolle Kontakte, sondern können auch dauerhaft von dir genutzt werden, um dein Netzwerk zu pflegen

Digitale Tools für effiziente Projektarbeit

Der Einsatz von Software unterstützt dich in den verschiedenen Phasen deiner Geschäftsgründung:

  • Teamwork – Projektmanagement und Zusammenarbeit im Team
  • Lexware Office – Buchhaltungssoftware, ideal für Rechnungen und Finanzen
  • Bitrix24 – CRM-System zur Kundenpflege und Auftragssteuerung

Diese Tools erleichtern den administrativen Aufwand und steigern deine Effizienz, sodass mehr Zeit für Kundenprojekte bleibt.

Gründen als Interim-Manager: Ein konkretes Praxisbeispiel

Anna Meier hat nach über zehn Jahren als Führungskraft in der Automobilbranche den Schritt in die Selbstständigkeit gewagt. Ihr Fokus lag darauf, als Interim-Managerin vor allem Unternehmen im Mittelstand zu beraten, die vor strukturellen Veränderungen standen. Sie entwickelte ihren Businessplan mit klaren Zielen: Projektmanagement im Veränderungsprozess, Ressourcenoptimierung und Krisenintervention waren ihre Kernkompetenzen.
Durch die gezielte Vernetzung mit Personalberatern und den Aufbau eines professionellen Online-Auftritts gewann Anna schnell erste Aufträge. Sie setzte erfolgreich auf eine Kombination aus persönlichen Empfehlungen und digitalem Marketing. Für die Abrechnung nutzt sie die Buchhaltungssoftware Lexware Office, die ihr viel Zeit spart und auch die Steuerunterlagen strukturiert ablegt. Ihre Projektplanung organisiert sie mit Teamwork, was eine transparente und termingerechte Umsetzung gewährleistet.
Das Wichtigste für Anna war jedoch die kontinuierliche Weiterbildung, um aktuelles Wissen zu erhalten und Trends im Interim-Management nicht zu verpassen. So gelingt ihr der Wechsel zwischen belastbaren und abwechslungsreichen Projekten.

Als Interim-Manager gründen: So behältst du den Überblick im Workflow

Ein strukturierter Workflow ist entscheidend, um die vielfältigen Aufgaben von der Auftragsgewinnung bis zur Abrechnung effizient zu managen. Hier ein beispielhafter Prozess:

  1. Lead-Generierung und Akquise: Nutze berufliche Netzwerke und CRM-Systeme, um potenzielle Kunden zu identifizieren und Angebote zu erstellen.
  2. Angebotsphase und Vertragsabschluss: Erstelle individuelle Angebote, kläre Modalitäten mit dem Kunden und dokumentiere alles digital.
  3. Projektphase: Verwalte Termine, Meilensteine und Aufgaben mit Projektmanagement-Tools, um Fristen und Abläufe im Griff zu haben.
  4. Dokumentation und Reporting: Halte Fortschritte fest und informiere deine Kunden regelmäßig.
  5. Rechnungsstellung und Buchhaltung: Nutze Software, um Einnahmen übersichtlich zu dokumentieren und Rechnungen einfach zu erstellen.
  6. Kundenpflege und Folgeprojekte: Baue langfristige Beziehungen auf, um Folgeaufträge zu gewinnen.

Eine effektive Struktur gibt dir Klarheit und reduziert Stress im Alltag als Interim-Manager. Bei Unterstützungsbedarf kannst du diese und weitere Schritte professionell über unsere Gründerberatung begleiten lassen.

Worauf du bei der Gründung als Interim-Manager besonders achten solltest

Während du dein Unternehmen aufbaust, kommt es vor allem auf folgende Aspekte an:

  • Klare und realistische Zielsetzung mit einem fundierten Businessplan
  • Strategische Netzwerkpflege zur Förderung von Akquise und Sichtbarkeit
  • Effizientes Zeitmanagement und Nutzung moderner Technik
  • Kontinuierliche Weiterbildung, um auf dem neuesten Stand zu bleiben
  • Absicherung durch passende Versicherungen und rechtliche Beratung

Offene Kommunikation und Transparenz bei Auftraggebern schaffen Vertrauen und erhöhen deine Erfolgschancen.

Deine nächsten Schritte zum Erfolg als Interim-Manager

Du hast jetzt ein umfassendes Bild von den Chancen und Anforderungen, die eine Unternehmensgründung im Bereich Interim-Management mit sich bringt. Nutze dein vorhandenes Know-how und kombiniere es mit strukturierten Planungsschritten, damit deine Geschäftsgründung gelingt. Warte nicht zu lange, sondern starte dein Vorhaben mit klarer Strategie und Vorbereitung.

Bei Fragen oder wenn du eine kompetente Begleitung bei der Umsetzung suchst, kannst du gern über unseren Kontakt mit uns in Verbindung treten. Wir unterstützen dich mit maßgeschneiderter Gründerberatung auf deinem Weg in die Selbstständigkeit.

FAQ – Häufige Fragen zum Gründen als Interim-Manager

Was sind die wichtigsten Voraussetzungen für die Selbstständigkeit als Interim-Manager?

Die wichtigsten Voraussetzungen sind fundierte Berufs- und Führungserfahrung, ein Netzwerk aus potenziellen Auftraggebern sowie Kenntnisse in Projektmanagement und Unternehmenssteuerung. Außerdem solltest du dich mit betriebswirtschaftlichen Grundlagen auskennen und deinen Businessplan sorgfältig erstellen.

Wie finde ich als Interim-Manager erste Kunden?

Besonders effektiv sind persönliche Kontakte, Empfehlungen sowie eine aktive Präsenz in beruflichen Netzwerken wie LinkedIn. Daneben helfen spezialisierte Plattformen und Personalvermittler, die Interim-Manager mit Unternehmen zusammenbringen. Ein professioneller Internetauftritt unterstützt deine Akquise zusätzlich.

Welche Rechtsform eignet sich für die Geschäftsgründung als Interim-Manager?

Viele Startende wählen das Einzelunternehmen wegen der einfachen Gründung. Die GmbH bietet dagegen Haftungsbegrenzung und wirkt professioneller. Die Wahl hängt von deinen finanziellen Ressourcen und geplanten Projekten ab. Eine Beratung durch Experten ist empfehlenswert.

Wie kann ich die Gründung fördern und finanzieren?

Es gibt verschiedene Fördermöglichkeiten, wie Zuschüsse oder Kredite von öffentlichen Institutionen. Eine umfassende Gründerberatung hilft, passende Programme zu finden und Anträge vorzubereiten. Auch die Agentur für Arbeit bietet Hilfen und einen Gründungszuschuss an.

Wie erstelle ich einen guten Businessplan für meine Existenzgründung?

Ein guter Businessplan beschreibt deine Geschäftsidee, die Marktanalyse, Zielgruppe, Marketingstrategien und die Finanzplanung. Wichtig ist, die Zahlen realistisch zu kalkulieren und deine Stärken klar darzustellen. Das Dokument sollte professionell wirken, da es Grundlage für Förderanträge und Kunden ist.

Welche Software wird für Interim-Manager empfohlen?

Projektmanagement-Tools wie Teamwork helfen, Projekte zu koordinieren. Für die Buchhaltung ist Lexware Office ideal, und Kundenbeziehungen kannst du mit CRM-Systemen wie Bitrix managen. Natürlich gibt es auch zahlreiche weitere Anbieter von vergleichbarer Software, aber diese Lösungen erleichtern den Arbeitsalltag erheblich.

Bietet die Agentur für Arbeit einen Gründungszuschuss für Interim-Manager?

Ja, das Geschäftsmodell als Interim-Manager kann durch den Gründungszuschuss der Agentur für Arbeit gefördert werden. Dabei ist es besonders wichtig, alle Unterlagen wie den Businessplan und die Antragsdokumente korrekt und vollständig einzureichen. Weitere Informationen findest du auf unserer Seite zum Gründungszuschuss. Wir unterstützen dich gern bei der Beantragung und Umsetzung deiner Existenzgründung.

Buying Center Modell

Buying Center Modell

Buying Center: Verstehe deine B2B-Kunden wirklich

Im B2B-Geschäft entscheidet selten nur eine Person über einen Kauf. Genau hier kommt das Buying Center Modell ins Spiel. In diesem Artikel erfährst du, was hinter dem Konzept steckt, welche Rollen es gibt – und wie du als Gründer gezielt den Entscheidungsprozess deiner Zielkunden beeinflusst.

Warum das Buying Center für Gründer relevant ist

Du verkaufst an Unternehmen? Dann hast du vor allem in großen Organisationen wie z.B. Konzernen es nicht nur mit einem einzigen Entscheider zu tun, sondern mit mehreren Personen, die gemeinsam den Kauf beeinflussen. Das Buying Center Modell hilft dir, diese Akteure zu identifizieren, ihre Motive zu verstehen und gezielt anzusprechen.

Egal ob du Maschinen, Software, Personalberatung oder (technische) Dienstleistungen anbietest – je besser du die internen Entscheidungsstrukturen deiner Zielkunden kennst, desto eher schließt du den Deal.

Was ist das Buying Center?

Das Buying Center (auch: Decision Making Unit) bezeichnet alle Personen in einem Unternehmen, die an einer Kaufentscheidung beteiligt sind – direkt oder indirekt. Dabei geht es nicht nur um formelle Hierarchien, sondern auch um informelle Einflussnehmer. Das Modell stammt aus dem B2B-Marketing und wird vor allem im strategischen Vertrieb verwendet.

Ein typisches Buying Center besteht aus 5 bis 6 Rollen – jede mit eigenen Interessen, Befugnissen und Einflussmöglichkeiten.

Die klassischen Rollen im Buying Center

1. Initiator – Der Anstoßgeber

Diese Person erkennt ein Problem oder Bedürfnis und startet den Beschaffungsprozess.
Beispiel: Ein Teamleiter bemerkt, dass die interne HR-Software aufgrund fehlender Schnittstellen zu KI-Anwendungen veraltet ist und schlägt vor, etwas Neues einzuführen.

2. User – Die Nutzer

Sie arbeiten später mit dem Produkt oder der Dienstleistung. Ihre Meinung hat Gewicht, gerade bei Tools oder Dienstleistungen, die direkt den Arbeitsalltag betreffen.
Beispiel: Das HR-Team prüft, ob die neue Software die tägliche Arbeit erleichtert – etwa bei der automatisierten Bewerbervorauswahl oder dem digitalen Onboarding.

3. Gatekeeper – Die Eingangswächter

Gatekeeper kontrollieren den Zugang zu Informationen oder Personen. Das kann die Assistenz der Geschäftsführung sein, die entscheidet, welche Anbieter überhaupt durchgestellt werden.
Beispiel: Die Assistenz der Geschäftsführung entscheidet, ob dein Angebot überhaupt zur Geschäftsführung weitergeleitet oder in einem Meeting platziert wird.

4. Buyer – Der Einkäufer

Der Einkäufer verhandelt Verträge, Preise und Konditionen. Seine Hauptmotivation: wirtschaftlich denken, Risiken vermeiden. Oft formal verantwortlich für den Abschluss.
Beispiel: Der zentrale Einkauf prüft, ob dein Angebot im Rahmen des Budgets liegt, rechtlich sauber ist und sich gut ins bestehende Lizenzmanagement einfügt.

5. Decider – Die Entscheider

Diese Rolle liegt oft bei der Geschäftsführung oder Bereichsleitung. Sie treffen letztlich die Kaufentscheidung – und brauchen Argumente auf Management-Ebene.
Beispiel: Die Geschäftsführung entscheidet auf Basis eines Business Cases, ob die Investition in eine neue KI-fähige HR-Lösung mittelfristig die Effizienz steigert.

6. Influencer – Die Einflussnehmer

Sie beraten Entscheider, ohne selbst verantwortlich zu sein. Das können Techniker, Berater oder externe Experten sein.
Beispiel: Die IT-Abteilung gibt Empfehlungen zur technischen Kompatibilität der neuen Lösung und zur Datensicherheit – und hat großen Einfluss auf das „Go“ oder „No-Go“.

Wichtig: Eine Person kann mehrere Rollen gleichzeitig einnehmen – vor allem in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU).

Wie du das Buying Center identifizierst

Hier hilft Recherche – und eine Portion Menschenkenntnis. So gehst du schrittweise vor:

1. Zielkunden gut identifizieren

Bevor du überhaupt auf einzelne Rollen schaust, solltest du dein Zielunternehmen grob einordnen:

  • Wie groß ist das Unternehmen (KMU vs. Konzern)?
  • In welcher Branche ist das Unternehmen? (Entscheidungswege unterscheiden sich stark)
  • Um welchen Anwendungsfall geht es? (Strategisch vs. operativ)

Je strategischer das Thema ist, desto mehr Rollen sind meist beteiligt. Daher hilft es, für die Analyse jemanden zu haben, der durch konkrete Erfahrungswerte mit Prozessen aus verschiedenen Unternehmen und Branchen vertraut ist. Über die Vielzahl unserer Kunden konnten wir hier tiefergehende Einblicke gewinnen, die wir im Rahmen unserer Gründungsberatung einfließen lassen. Da unterstützen wir dich gerne dabei, dein Zielkundenprofil zu erstellen. 

2. Einstiegskontakt gezielt auswählen

Starte den Kontakt mit der Person, bei der du den größten Hebel vermutest – oft ist das der Initiator, ein potenzieller Influencer oder einfach die Person im Unternehmen, zu der du privat ein gutes Verhältnis hast und die dir Informationen geben kann. Achte auf:

  • Relevanz zur Anwendung deines Angebots
  • Einfluss auf interne Prozesse
  • Kommunikationsfreudigkeit

Ein guter Startkontakt öffnet dir später Türen zu anderen Rollen im Buying Center.

3. Unternehmensstruktur recherchieren

Hier gehst du in die Tiefe und fragst dich: Wer ist wo tätig?

Durchsuche dazu die Informationen aus LinkedIn, XING oder der Firmenwebsite. Zusätzlich kannst du Organigramme oder Presseberichte nutzen, um dich über Veränderungen im Unternehmen zu informieren. Zuletzt helfen dir Tools wie Hunter.io oder Apollo.io bei der Kontaktzuordnung.

Dein Ziel: Ein grobes Bild vom Entscheidungsumfeld zeichnen – wer arbeitet wo, wer könnte involviert sein?

4. Relevante Rollen ableiten

Auf Basis deiner Recherche identifizierst du potenzielle Rollen im Buying Center:

  • Wer nutzt das Produkt (User)?
  • Wer hat ein Problem erkannt (Initiator)?
  • Wer entscheidet (Decider)?
  • Wer verhandelt (Buyer)?

Notiere dir Hypothesen – du musst nicht sofort alles wissen, aber du brauchst einen klaren Plan, den du im Gespräch validieren willst.

5. Gespräche gezielt führen

Nutze Kundengespräche, um deine Hypothesen zu überprüfen. Stelle strategische Fragen wie:

  • „Wie laufen bei Ihnen typischerweise Beschaffungen ab?“
  • „Wer ist intern noch involviert?“
  • „Wie sehen die nächsten Schritte zur Entscheidungsfindung aus?“

Dein Ziel: Sichtbar machen, wer welche Rolle spielt – oft kommen dabei neue, unerwartete Namen ins Spiel.

6. Buying Center dokumentieren

Halte alle Erkenntnisse strukturiert fest – am besten in einem CRM-System wie z.B. Hubspot. Erstelle eine Buying-Center-Map pro Unternehmen mit folgenden Feldern:

  • Name und Position
  • Rolle im Entscheidungsprozess
  • Einflussgrad (hoch/mittel/gering)
  • Einstellung zum Angebot (positiv/neutral/kritisch)
  • Nächster geplanter Kontakt

Das ist Gold wert für dich – und für dein späteres Vertriebsteam.

7. Beziehungen aktiv ausbauen

Jetzt kommt der Beziehungsaufbau: Nimm Kontakt zu den wichtigsten Personen auf oder erhalte Zugang über deinen bestehenden Kontakt. Nutze dafür:

  • Intros via E-Mail oder Videokonferenzen
  • Einladung zu Netzwerkveranstaltungen oder Webinaren
  • Persönliche Empfehlungen

Je besser dein Draht zu mehreren Rollen ist, desto stabiler wird der Verkaufsprozess.

8. Dynamiken beobachten

Entscheidungsprozesse sind nicht statisch. Beobachte:

  • Wer spricht wie über wen?
  • Wer treibt das Thema, wer bremst?
  • Gibt es interne Reibung oder Koalitionen?

Diese feinen Signale helfen dir, Allianzen zu bilden – oder gezielt Einwände zu entkräften.

Strategien für Gründer: So überzeugst du das Buying Center

Der Trick liegt darin, jede Rolle individuell anzusprechen – mit passenden Argumenten.

Rolle

Fokus deiner Kommunikation

Initiator

Bedürfnis erkennen und Lösung anbieten

User

Usability, Alltagstauglichkeit, Support betonen

Gatekeeper

Höflich, professionell, effizient kommunizieren

Buyer

Preis-Leistungs-Verhältnis, Vertragsklarheit

Decider

ROI, Effizienz, strategischen Nutzen betonen

Influencer

Fachliche Tiefe, Argumentationshilfen liefern

Beispiel: Wenn du eine neue HR-Software anbietest, interessiert den User (HR-Team) die einfache Bedienung. Den Buyer (Einkauf) interessiert der Lizenzpreis. Und der Decider (Geschäftsführer) fragt nach Einsparpotenzial und Mitarbeiterzufriedenheit. Drei Perspektiven – eine Lösung. Du musst sie nur richtig verpacken.

Buying Center bei KMU vs. Konzernen

Auch kleine Unternehmen haben Buying Center – nur sind die Rollen oft in einer oder zwei Personen gebündelt. Das macht den Zugang einfacher, erfordert aber ein gutes Gespür für Prioritäten. Bei Konzernen ist die Struktur dagegen oft formalisiert – und langwieriger.

Daher: Als Gründer im B2B-Bereich solltest du dich immer fragen – wie viele Personen sind realistisch beteiligt und wer entscheidet wirklich?

Fazit

Das Buying Center Modell hilft dir, den Kaufentscheidungsprozess deiner Zielkunden besser zu verstehen – und gezielter zu verkaufen. Die wichtigsten Punkte:

  • Es gibt meist mehrere Beteiligte mit unterschiedlichen Rollen
  • Jede Rolle hat eigene Bedürfnisse und Entscheidungskriterien
  • Gute B2B-Kommunikation adressiert diese gezielt
  • In KMU sind die Rollen oft zusammengelegt – das erfordert Flexibilität

Wer also im B2B-Bereich erfolgreich sein will, muss mehr als nur ein gutes Produkt bieten. Du musst verstehen, wie deine Kunden entscheiden – und wer mit am Tisch sitzt. Das Buying Center Modell liefert dir genau diesen strategischen Einblick. Nutze es, um klüger zu verkaufen und deinen Vertriebsprozess auf ein neues Level zu heben.

Du willst mehr über strategischen Vertrieb und erfolgreiche Positionierung im B2B-Bereich erfahren? Dann schau gerne in unsere weiteren Blogartikel zum Thema Gründung  oder sprich mit unseren Experten in der Gründungsberatung.

Außergerichtliches Mahnwesen

Außergerichtliches Mahnwesen

AUßergerichtliches Mahnwesen: So bleibst du als Selbstständiger finanziell auf der sicheren Seite


Rechnungen zu stellen gehört zu den wichtigsten Aufgaben in deinem Business – doch was passiert, wenn deine Kunden nicht rechtzeitig zahlen? Genau hier kommt das Mahnwesen ins Spiel. In diesem Artikel erfährst du, warum ein gut organisiertes Mahnwesen entscheidend für deinen Erfolg ist, wie es funktioniert und welche Schritte du beachten musst, um ausstehenden Zahlungen konsequent und rechtssicher nachzugehen.

Was ist Mahnwesen und warum ist es wichtig?

Das Mahnwesen umfasst alle Maßnahmen, die du ergreifen kannst, um in Verzug geratene Kundinnen an ihre Zahlungsfrist zu erinnern und offene Forderungen einzutreiben. Für dich als Selbstständiger oder Gründer ist es entscheidend, dass Rechnungen pünktlich bezahlt werden, damit du deine eigenen Kosten decken und liquide bleiben kannst.

Ein professionelles Mahnwesen sorgt dafür, dass:
Liquiditätsengpässe vermieden werden: Du stellst sicher, dass dir das Geld für laufende Ausgaben wie Miete, Gehälter oder Materialien zur Verfügung steht.
Deine Arbeitsleistung honoriert wird: Deine Kunden sollen dich fristgerecht für die Leistungen bezahlen, die du erbracht hast – das ist dein gutes Recht.
Kundenbeziehungen gewahrt bleiben: Mit einem freundlichen und klaren Mahnprozess verhinderst du, dass Missverständnisse deine Geschäftsbeziehungen belasten.

 

Wie funktioniert ein effektives Mahnwesen?

Ein gut strukturiertes Mahnwesen beginnt bereits da, bevor es überhaupt zu einer gerichtlichen Mahnung gekommen ist. Mit den folgenden Schritten bist du optimal vorbereitet:

  1. Rechnungen korrekt und übersichtlich stellen

Achte darauf, dass jede Rechnung vollständig und fehlerfrei ist:
– Vollständige Rechnungsanschrift des Senders und Empfängers
– Steuernummer oder Umsatzidentifikationsnummer
– Rechnungsdatum
– Rechnungsnummer
– Leistungsbeschreibung
– Zahlungsziel
– Keine Pflicht, aber empfohlen: Deine Bankdaten

Klare Fristen helfen deinen Kunden, den Überblick zu behalten. Üblich sind meistens 14 oder 30 Tage. Abhängig von der Branche können auch kürzere oder längere Zahlungsfristen infrage kommen. Für weitere Informationen kannst du dich gerne an unserem Merkblatt zu Pflichtangaben in der Rechnung orientieren.

  1. Zahlungseingänge regelmäßig prüfen

Kontrolliere die Zahlungen auf deinem Bankkonto regelmäßig, um offene Beträge sofort zu erkennen. Nutze dafür digitale Tools wie Lexware Office, die dich automatisch an ausstehende Zahlungen erinnern. Achte auch darauf, dass dein Geschäftskonto eine kompatible Schnittstelle zu deiner Buchhaltungssoftware aufweist, damit die Ein- und Ausgänge auf deinem Konto automatisch erfasst werden können.

  1. Schriftliche Zahlungserinnerung senden (Nach Fristüberschreitung)

Bevor du dem Kunden eine schriftliche Zahlungserinnerung sendest, solltest du versuchen, den Kunden telefonisch zu erreichen. Wenn diese Bemühung aber nicht erfolgreich ist, solltest du eine freundliche Zahlungserinnerung senden, die deinen Kunden darüber informiert, die Zahlung zum vereinbarten Datum nachzuholen. 

Beispiel:
Bei der Durchsicht unserer Buchhaltung ist uns aufgefallen, dass die folgende Rechnung RE-12345 bisher noch nicht beglichen wurde.

Vielleicht ist die Zahlung übersehen worden – Wir möchten Sie deshalb freundlich daran erinnern, den ausstehenden Betrag bis zum [Neues Datum, z.B. 7 Tage ab Versand dieses Schreibens] zu begleichen.

  1. Erste Mahnung (Nach 7 Tagen)

Erfolgt auf die Zahlungserinnerung keine Reaktion, schicke eine schriftliche Mahnung. Als Daumenregel können 7 Tage nach Verstreichen der ursprünglichen Zahlungsfrist verwendet werden.

Formuliere klar, um welche Rechnung es geht, und setze eine neue Zahlungsfrist. Weise auch auf mögliche Verzugszinsen hin.

Beispiel:
Trotz unserer Zahlungsaufforderung vom [Datum der Zahlungserinnerung] haben wir bisher keinen Zahlungseingang der Rechnung RE-12345 feststellen können

Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass Sie sich mit der Zahlung im Verzug befinden. Gemäß § 288 BGB sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von [Basiszins plus 5 Prozentpunkte bei Privatpersonen/ plus 9 Prozentpunkte bei Unternehmen] sowie eine Mahngebühr in Höhe von [z.B. 5–10, maximal 40 EUR] zu berechnen. 

Wir fordern Sie auf, den vollständigen Betrag bis spätestens [neue Frist, z.B. 7 Tage ab Versand der Mahnung] zu überweisen.

  1. Zweite und letzte Mahnung (spätestens nach 4 Wochen)

Bleibt die Zahlung weiter aus, solltest du deutlicher im Ton werden. Weise darauf hin, dass du bei ausbleibender Zahlung rechtliche Schritte einleiten wirst.

Die 2. Mahnung sollte spätestens 4 Wochen nach Verstreichen der ursprünglichen Zahlungsfrist erfolgen. Hier kann man definitiv eine Mahngebühr verlangen und Verzugszinsen in Rechnung stellen. 

Zahlt der Kunde danach immer noch nicht, musst du ein Inkassobüro oder ein gerichtliches Mahnverfahren einschalten. 

Beispiel:
Trotz unserer bisherigen Schreiben vom [Datum der Zahlungsaufforderung] und [Datum der ersten Mahnung] konnten wir bis heute keinen Zahlungseingang zur Rechnung RE-12345 feststellen.

Wir fordern Sie hiermit letztmalig auf, den offenen Betrag in Höhe von [Betrag inkl. Mahngebühren und Verzugszinsen] bis spätestens [Datum, z.B. 7 Tage ab Versand der letzten Mahnung] auf unser untenstehendes Konto zu überweisen:

Bankverbindung:
Kontoinhaber: [Ihr Name/Firmenname]
IBAN: [Ihre IBAN]
BIC: [Ihre BIC]
Bank: [Ihre Bank]

Bitte geben Sie die Rechnungsnummer RE-12345 als Verwendungszweck an.

Gemäß § 288 BGB befinden Sie sich in Zahlungsverzug. Daher haben wir Verzugszinsen in Höhe  [Basiszins plus 5 Prozentpunkte bei Privatpersonen/ plus 9 Prozentpunkte bei Unternehmen] sowie eine Mahngebühr in Höhe von [z.B. 10, maximal 40 EUR] berechnet. 

Sollten wir bis zum genannten Datum keine Zahlung feststellen, sehen wir uns gezwungen, rechtliche Schritte einzuleiten. Dies könnte die Beauftragung eines Inkassounternehmens oder die Einleitung eines gerichtlichen Mahnverfahrens umfassen. Dadurch entstehen zusätzliche Kosten, die wir Ihnen in Rechnung stellen müssten.

Was tun, wenn die Mahnungen nicht wirken?

  1. Inkassobüro beauftragen

Ein professionelles Inkassobüro übernimmt die Einziehung der Forderungen für dich. Sie kennen die rechtlichen Rahmenbedingungen und haben oft mehr Druckmittel zur Verfügung.

Vorteile:
– Geringe eigene Arbeitsbelastung – das Büro übernimmt den Schriftverkehr
– Psychologischer Druck auf den Schuldner steigt (Briefkopf wirkt oft „ernster“)
– In vielen Fällen erfolgreich, besonders bei kleineren bis mittleren Beträgen
– Zahlungsausfallversicherung oder Factoring teilweise integrierbar

Nachteile
– Zusätzliche Kosten (teilweise nicht vollständig erstattbar)
– Manche Schuldner reagieren empfindlich auf Inkassoschreiben – Das ist ein Risiko für die Kundenbeziehung.
– Nicht alle Anbieter sind seriös – treffe deine Auswahl also mit Bedacht.

Unsere Empfehlung: Setze auf Inkassodienstleister, die im BDIU – Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen gelistet sind. 

  1. Gerichtliches Mahnverfahren einleiten

Das gerichtliche Mahnverfahren ist eine alternative Möglichkeit, offene Rechnungen einzutreiben. Dafür musst du einen Mahnbescheid bei deinem zuständigen Amtsgericht beantragen. Bleibt dieser unbeantwortet, folgt ein Vollstreckungsbescheid. Zum Ablauf des gerichtlichen Mahnverfahrens haben wir dir ein zusammengestellt.

Vorteile:
– Rechtssicher und kostengünstig
– Der Vollstreckungsbescheid kann als Grundlage für Zwangsvollstreckung dienen
– Kein Anwalt nötig – Antrag kann online (über Online-Mahnantrag.de) gestellt werden

Nachteile:
– Dauert – besonders bei Widerspruch oder Einspruch
– Schuldner kann widersprechen → Verfahren zieht sich hin oder endet ohne Erfolg
– Nicht geeignet bei strittigen Forderungen oder unklarer Vertragslage

Unsere Empfehlung:
Wenn du dich für diesen Weg entscheidest, schau dir unser Merkblatt zum gerichtlichen Mahnbescheid an – dort erklären wir den Ablauf Schritt für Schritt. 

  1. Anwalt einschalten

Für komplexere Fälle oder hohe Forderungen kann es sinnvoll sein, einen Anwalt einzuschalten, der deine Rechte durchsetzt.

Vorteile:
– Rechtlich fundierte Einschätzung deiner Erfolgsaussichten
– Durchsetzungsstark bei Widerspruch oder rechtlich strittigen Forderungen
– Klage und weitere juristische Schritte aus einer Hand möglich

Nachteile:
– Höhere Kosten (nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz)
– Aufwand und Zeitrahmen oft größer
– Erst sinnvoll, wenn Inkasso und Mahnverfahren nicht fruchten – oder bereits ein Streitfall besteht

Unsere Empfehlung:
Je komplexer der Fall und je höher die Summe, desto eher solltest du einen Anwalt ins Boot holen. 

Tipps für ein erfolgreiches Mahnwesen:
Kommunikation ist der Schlüssel: Sprich säumige Kunden frühzeitig an. Oft liegt es an Missverständnissen oder vergessenen Zahlungen.
Kläre die Vertragsbedingungen: Stelle sicher, dass in deinen Verträgen Zahlungsziele und mögliche Verzugszinsen klar definiert sind.
Nutze professionelle Tools: Software wie Lexware Office, SumUp oder sevDesk helfen dir, dein Mahnwesen automatisiert und übersichtlich zu organisieren.
Beachte rechtliche Vorgaben: Halte dich an die gesetzlichen Regelungen, z.B. wann Verzugszinsen geltend gemacht werden dürfen (in der Regel automatisch nach Ablauf der gesetzten Zahlungsfrist von 14, bzw. 30 Tagen, ansonsten dann, sobald der Kunde mit dem Erhalt der 1. Mahnung in Verzug gesetzt wurde).

Fazit

Ein gut organisiertes Mahnwesen ist unverzichtbar, um als Selbstständiger finanziell handlungsfähig zu bleiben. Indem du klare Prozesse etablierst, bleibst du liquide und sicherst deine Einnahmen – ohne deine Kundenbeziehungen zu gefährden. 

Überprüfe daher noch heute dein Mahnwesen: Lies hier unser Merkblatt zu Pflichtangaben in der Rechnung durch und lade dir unser Merkblatt zum gerichtlichen Mahnbescheid herunter.

Du willst noch mehr wissen?
In unseren weiteren Blogartikeln findest du hilfreiche Tipps und Informationen rund um die Themen Existenzgründung, Selbstständigkeit und Unternehmensführung. Außerdem kannst du dich jederzeit mit uns in Verbindung setzen. Unsere erfahrenen Gründungsberater stehen dir gerne zur Seite.

Meistergründungsprämie

Meistergründungsprämie

Meistergründungsprämie: So finanzierst du deinen Meisterbetrieb!

 

Du hast deinen Meisterbrief in der Tasche und träumst davon, dein eigenes Unternehmen zu gründen? Dann haben wir gute Nachrichten für dich: Die Meistergründungsprämie könnte genau die finanzielle Unterstützung sein, die du für deinen Start in die Selbstständigkeit benötigst. In diesem Artikel erfährst du alles, was du wissen musst, um davon zu profitieren.

 

Was ist die Meistergründungsprämie?

Die Meistergründungsprämie ist eine staatliche Förderung, die speziell für Handwerker gedacht ist, die nach bestandener Meisterprüfung ihren eigenen Betrieb gründen möchten. Sie soll dir helfen, die Anfangsinvestitionen zu stemmen, die bei der Gründung eines eigenen Betriebs anfallen – von der Anschaffung von Werkzeugen bis hin zur Ausstattung einer Werkstatt. 

Ziel der Prämie ist es, das Handwerk zu stärken, Arbeitsplätze zu schaffen und die regionale Wirtschaft zu fördern. Zusätzlich verringert die Meistergründungsprämie am Anfang den finanziellen Druck für dich als Gründer und gibt dir den notwendigen Rückenwind zum Start.

 

Wer kann die Meistergründungsprämie beantragen?

Nicht jeder ist für diese Förderung qualifiziert. Die Meistergründungsprämie richtet sich an Handwerksmeister, die folgende Bedingungen erfüllen:

  • Handwerksmeister mit einem gültigen Meisterbrief
  • Handwerksmeister, die ein neues Unternehmen starten oder einen bestehenden Betrieb übernehmen wollen
  • Handwerksmeister, die ihren Hauptsitz und ihr Unternehmen in dem Bundesland haben, das die Prämie anbietet

Wichtig dabei: Jedes Bundesland hat seine eigenen Regelungen, was die Vergabe der Prämie angeht. Prüfe daher unbedingt die spezifischen Voraussetzungen deines Bundeslandes. Die notwendigen Infos hierzu findest du online oder vor Ort bei den zuständigen Ansprechpartnern (z.B. IHK, HWK, Landesbanken) in deinem Bundesland.

 

Wie hoch ist die Förderung und wo finde ich weitere Informationen?

Die genaue Höhe der Meistergründungsprämie unterscheidet sich je nach Bundesland. Hier findest du eine Auflistung für alle Bundesländer:

Eine Karte die die Bundesländer zeigt, in denen die Meistergründungsprämie beantragt werden kann

Baden-Württemberg

  • Höhe: Baden-Württemberg bietet eine Meistergründungsprämie an, die 10% des Bruttodarlehens oder bis zu 10.000 Euro beträgt. Gewährt wird sie als Tilgungszuschuss auf die bestehenden Finanzhilfen der L-Bank, die Programme “Startfinanzierung 80” oder “Gründungsfinanzierung”. 
  • Bedingungen: Die Prämie können Jungmeister beantragen, die sich in Baden-Württemberg selbstständig machen und innerhalb von 24 Monaten nach ihrer Meisterprüfung die Darlehensförderung nach dem Programm “Gründungsfinanzierung” bei der L-Bank beantragen. 
  • Besonderheiten: Absolventen einer bestandenen Meisterprüfung können ab dem 01.01.2020 zusätzlich eine Meisterprämie in Höhe von 1.500 Euro erhalten.
  • Zuständige Stelle: Die Antragstellung erfolgt über die Hausbanken. Weitere Informationen findest du bei der L-Bank.

 

Bayern

  • In Bayern wird keine Meistergründungsprämie angeboten, stattdessen gibt es den Meisterbonus in Höhe von 2.000-3.000 Euro für jeden erfolgreichen Abschluss zum Meister oder einer gleichwertigen Qualifikation. 
  • Bedingungen: Zusätzlich zum Hauptwohnsitz oder Beschäftigungsort in Bayern muss die Meisterprüfung in Bayern abgelegt worden sein, es sei denn, die Prüfung wurde nicht in Bayern angeboten oder die Wartezeit auf die Prüfung betrug länger als ein Jahr.
  • Zuständige Stelle: Die Zuständigkeit der Ansprechpartner ändert sich je nach Abschluss. Eine genaue Auflistung für die jeweiligen Abschlüsse findest du beim Bayerischen Ministerium für Wirtschaft.

 

Berlin

  • Höhe: In Berlin kann die Meistergründungsprämie von bis zu 25.000 Euro in zwei Stufen beantragt werden: Die Basisförderung der 1. Stufe beträgt bis zu 10.000 Euro und ist bedingt rückzahlbar. Nach Ablauf von drei Jahren kann dann eine Arbeits- oder Ausbildungsplatzförderung (2. Stufe) in Höhe von 6.000, bzw. 7.500 Euro beantragt werden.
  • Bedingungen: Du musst dich innerhalb von 4 Jahren nach Abschluss deiner Meisterprüfung in dem Handwerk selbstständig machen, in dem du die Prüfung absolviert hast. Zusätzlich muss deine Gründung in Berlin erfolgen und mindestens 3 Jahre bestehen bleiben.
  • Besonderheiten: Im Falle einer Gründung durch eine Frau kann sich die Förderung in der 1. Stufe auf 15.000 Euro erhöhen. Falls ein Ausbildungsplatz in einem frauenatypischen Handwerksberuf mit einer Frau besetzt werden kann, kann die Förderung in der 2. Stufe ebenfalls auf 10.000 Euro erhöht werden (Frauenbonus). Außerdem können beide Geschlechter vom 01.01.2024-31.12.2025 zusätzlich einen Meisterbonus erhalten, der grundsätzlich 5.000 Euro beträgt.
  • Zuständige Stelle: Die Handwerkskammer Berlin ist zuständig für die Gewährung der Förderung.

 

Brandenburg

  • Höhe: In Brandenburg können Handwerksmeister eine Förderung von bis zu 19.000 Euro erhalten. Die Basisförderung beträgt 12.000 Euro, bei Schaffung von weiteren Arbeits- und/oder Ausbildungsplätzen erhöht sich die Förderung um zusätzliche 5.000 Euro. Falls ein Arbeits- oder Ausbildungsplatz sogar mit einer Frau besetzt werden kann, erhöht sich die Förderung auf bis zu 7.000 Euro.
  • Bedingungen: Für die Förderung musst du in Brandenburg ein eigenes Unternehmen im Handwerk gründen, eine bestehende Firma im Handwerk übernehmen oder dich an einem bestehenden Handwerksunternehmen beteiligen und dessen Geschäftsführung übernehmen.
  • Zuständige Stelle: Zuständig für die Gewährung der Meistergründungsprämie sind die lokale Handwerkskammer und die ILB.

 

Bremen

  • In Bremen wird keine Meistergründungsprämie gezahlt, allerdings gibt es mit der Aufstiegsfortbildungsprämie ähnlich wie bei der Meisterprämie eine alternative Förderung in Höhe von 4.000 Euro.
  • Bedingungen: Die Aufstiegfortbildungsprämie kannst du beantragen, wenn du die Aufstiegsfortbildungsprüfung erfolgreich absolviert hast, spätestens 6 Monate nach Abschlusszeugnisdatum den Antrag stellst und deinen Hauptwohnsitz oder Arbeitsplatz in Bremen hast.
  • Besonderheiten: Die Aufstiegsfortbildungsprämie wird nicht auf das Aufstiegs-BAföG (AFBG) angerechnet.
  • Zuständige Stelle: Weitere Informationen zur Antragstellung erhältst du bei der NBank.

 

Hamburg

  • Anstatt einer Meistergründungsprämie wird in Hamburg eine Meisterprämie in Höhe von 1.300 Euro gezahlt.
  • Bedingungen: Erhalten kann die Prämie jeder, der die Abschlussprüfung seit dem 1. Januar 2019 insgesamt abgeschlossen hat. Dabei muss die Prüfung vor einer fachlich und örtlich zuständigen Stelle in Hamburg abgelegt und von dieser ein Zeugnis ausgestellt worden sein.
  • Zuständige Stelle: Zuständig für die Gewährung der Prämie ist die Handwerkskammer Hamburg.

 

Hessen

  • Auch in Hessen wird nur eine Meisterprämie gezahlt, die insgesamt 3.500 Euro beträgt. 
  • Bedingungen: Du kannst die Prämie erhalten, wenn du nach dem 01.06.2024 deine Meisterprüfung abgeschlossen hast und deinen Hauptwohnsitz und/oder deinen Arbeitsplatz in Hessen hast. Beachte, dass du den Antrag innerhalb von 6 Wochen nach Erhalt deines Zeugnisses stellen musst.
  • Zuständige Stelle: Weitere Informationen erhältst du bei der lokalen Handwerkskammer.

 

Mecklenburg-Vorpommern

  • Höhe: In Mecklenburg-Vorpommern wird eine Meistergründungsprämie von bis zu 10.000 Euro gezahlt, die in 2 Stufen gewährt wird: Die Basisförderung beträgt 7.500 Euro, wohingegen die 2. Stufe in Höhe von 2.500 Euro nur dann gezahlt wird, wenn du innerhalb von 12 Monaten nach dem Eintritt in die Selbstständigkeit mindestens einen neuen Arbeitsplatz in branchenüblicher Vollzeit geschaffen hast.
  • Bedingungen: Du musst deinen Betriebssitz in Mecklenburg-Vorpommern haben, erstmalig eine Existenzgründung durch Betriebsübernahme, Neugründung oder Beteiligung anstreben und Handwerks- oder Industriemeister sein.
  • Besonderheiten: Bei erfolgreichem Abschluss als Handwerks- oder Industriemeister kannst du eine Meister-Extra-Prämie in Höhe von 2.000 Euro erhalten. Die besten 50 Absolventen eines Jahres erhalten darüber hinaus eine weitere Prämie von 3.000 Euro.
  • Zuständige Stelle: Weitere Informationen erhältst du beim Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern oder den lokalen Handwerkskammern.

 

Niedersachsen

  • Höhe: Die Meistergründungsprämie in Niedersachsen ist mit einer Förderhöhe von 10.000 Euro auf die Förderung der Schaffung eines neuen, unbefristeten, sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplatzes in Vollzeit beschränkt.
  • Bedingungen: Du musst deine Betriebsstätte in Niedersachsen haben, die du innerhalb der letzten 3,5 Jahre im Haupterwerb gegründet oder übernommen hast. Alternativ muss eine tätige Beteiligung vorliegen.
  • Besonderheiten: Bei Abschluss deiner Meisterprüfung zwischen dem 01.07.2023 und dem 31.12.2026 kannst du zusätzlich eine Meisterprämie in Höhe von 4.000 Euro  erhalten, die nicht an die Schaffung eines Arbeitsplatzes gebunden ist.
  • Zuständige Stelle: Weitere Informationen zur Meistergründungsprämie erhältst du bei der NBank.

 

Nordrhein-Westfalen

  • Höhe: In Nordrhein-Westfalen beträgt die Höhe der Meistergründungsprämie in der Regel maximal 11.500 Euro. Sie ist daran geknüpft, dass für Investitionen und Betriebsmittel mindestens 12.000 Euro aufgewendet werden und du mindestens einen unbefristeten, sozialversicherungspflichtigen Vollarbeits- oder Ausbildungsplatz schaffst, den du für mindestens 12 Monate besetzt.
  • Bedingungen: Neben den bereits genannten Bedingungen musst du bei der zuständigen Handwerkskammer an einer Existenzgründungsberatung teilnehmen und ein Gründungskonzept vorlegen, das die Schaffung der erforderlichen Arbeits- bzw. Ausbildungsplätze nachweist. Zudem muss deine Betriebsstätte mindestens 36 Monate nach Auszahlung der Zuwendung in Nordrhein-Westfalen bleiben.
  • Besonderheiten: Bei der Übernahme eines Betriebs steigt die Förderung auf maximal 13.500 Euro. Sogar 14.000 Euro kannst du erhalten, wenn du als Frau in einem frauenatypischen Handwerksberuf gründest. Zusätzlich können beide Geschlechter ab dem 01.07.2023 eine zusätzliche Meisterprämie in Höhe von 2.500 Euro erhalten.
  • Zuständige Stelle: Weitere Informationen zur Meistergründungsprämie erhältst du bei der lokalen Handwerkskammer, der NRW.Bank oder bei der LGH.

 

Rheinland-Pfalz

  • Höhe: Rheinland-Pfalz zahlt eine Meistergründungsprämie in Form des Aufstiegsbonus II. Die Höhe der Gründungsprämie beträgt dabei 2.500 Euro pro Person.
  • Bedingungen: Gefördert werden Existenzgründungen, Übernahmen eines bestehenden Betriebs, tätige Beteiligungen und sogar eine nebenberufliche Selbstständigkeit neben der Anstellung. Dafür musst du die Abschlussprüfung in Rheinland-Pfalz abgelegt haben und bis zu 12 Monate nach Gründung den Antrag stellen.
  • Besonderheiten: Neben dem Aufstiegsbonus II kannst du auch den Aufstiegsbonus I erhalten, wenn du erfolgreich eine Prüfung vor einer HWK, IHK oder LWK in Rheinland-Pfalz abgelegt hast. Dabei erhältst du einen Zuschuss in Höhe von  2.000 Euro, sofern du innerhalb von 4 Monaten nach Abschlussdatum den Antrag einreichst.  
  • Zuständige Stelle: Weitere Informationen erhältst du bei den lokalen Handwerkskammern, Industriehandelskammern oder der Landwirtschaftskammer.

Saarland

  • Im Saarland gibt es zwar keine Option auf eine Meistergründungsprämie, aber du kannst nach Abschluss deiner Meister- oder Aufstiegsprüfung im gewerblich-technischen, kaufmännischen oder landwirtschaftlichen Bereich einen Aufstiegsbonus in Höhe von 1.000 Euro erhalten.
  • Bedingungen: Voraussetzung ist, dass du die Prüfung vor einer IHK, HWK oder LWK nach dem 01.01.2018 im Saarland erfolgreich abgelegt hast und dein Arbeitsplatz oder Hauptwohnsitz zum Zeitpunkt der Feststellung des Prüfungsergebnisses im Saarland lag. Zudem musst du den Antrag innerhalb von 3 Monaten nach Erhalt des Prüfungsergebnisses stellen.
  • Zuständige Stelle: Zuständig für die Bewilligung und Auszahlung sind die jeweiligen Kammern und Träger der privaten Fachschulen für Technik im Saarland. Weitere Informationen erhältst du beim Ministerium für Bildung und Kultur.

 

Sachsen

  • In Sachsen gibt es statt der Meistergründungsprämie den Meisterbonus. Es handelt sich um einen nicht rückzahlbaren Zuschuss in Höhe von 2.000 Euro für einen erfolgreichen Abschluss als Handwerksmeister, Industriemeister oder Fachmeister.
  • Bedingungen: Um den Meisterbonus zu erhalten, musst du deine Meisterprüfung in Sachsen abgelegt und beurkundet haben. Zudem muss dein Hauptwohnsitz oder Beschäftigungsort zum Zeitpunkt der Prüfungsanmeldung oder Feststellung des Prüfungsergebnisses in Sachsen gewesen sein. Zuletzt darf deine Meisterprüfung nicht länger als ein Jahr zurückliegen.
  • Besonderheiten: Du kannst den Bonus ebenfalls erhalten, falls du zum Zeitpunkt der Antragstellung als selbstständiger oder angestellter Meister in Sachsen gearbeitet hast, selbst wenn du deine Meisterprüfung nicht in Sachsen abgelegt hast und dort deinen Hauptwohnsitz hattest.
  • Zuständige Stelle: Die Antragstellung erfolgt über die lokale HWK oder IHK bei der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank (SAB)

 

Sachsen-Anhalt

  • Höhe: Sachsen-Anhalt bietet für Handwerksmeister eine Meistergründungsprämie in Höhe von 10.000 Euro an, sofern der Finanzierungsbedarf deines Betriebs für Investitionen und Betriebsmittel mindestens 15.000 Euro beträgt.
  • Bedingungen: Voraussetzung für eine Förderung ist, dass du in Sachsen-Anhalt einen Betrieb neu gründest oder übernimmst. Zudem musst du sicherstellen, dass dein Betrieb für mindestens 3 Jahre im Bundesland besteht. Schließlich muss deine fachliche und persönliche Eignung, die wirtschaftliche Tragfähigkeit und Nachhaltigkeit deines Unternehmens durch die zuständige Handwerkskammer bescheinigt werden.
  • Besonderheiten: Meisterabsolventen können ebenfalls den Meisterbonus Plus in Höhe von 1.000 Euro beantragen, solange das Abschlussdatum nicht länger als 6 Monate vor der Antragstellung zurückliegt.
  • Zuständige Stelle: Zuständig für den Antrag ist die lokale HWK. Diese leitet ihn dann an die Investitionsbank Sachsen-Anhalt weiter.


Schleswig-Holstein

  • Höhe: Schleswig-Holstein bietet Gründern im Handwerk eine Meistergründungsprämie von bis zu 10.000 Euro an. Die Basisförderung beträgt 7.500 Euro und stellt die erste Stufe dar. Die zweite Stufe in Höhe von 2.500 Euro wird gewährt, wenn du einen Ausbildungs- oder Arbeitsplatz in deinem Betrieb schaffst und ihn für mindestens 12 Monate besetzt.
  • Bedingungen: Für die Beantragung musst du Handwerksmeister sein, der noch nicht in Vollzeit selbstständig war und in Schleswig-Holstein ein Handwerksunternehmen neu gründen oder übernehmen möchte. Zudem benötigst du von deiner zuständigen Handwerkskammer eine fachliche Stellungnahme, die du dann bei der Investitionsbank Schleswig-Holstein einreichst.
  • Zuständige Stelle: Zuständig für den Antrag sind die lokale Handwerkskammer sowie die Investitionsbank Schleswig-Holstein.

 

Thüringen

  • Höhe: Thüringen bietet Handwerksunternehmen mit Betriebsstätte in Thüringen eine Meistergründungsprämie für insgesamt 7.500 Euro in zwei Stufen an: In der Grundförderung erhältst du 5.000 Euro für die erstmalige Gründung, Übernahme eines bzw. Beteiligung an einem Handwerksunternehmen. Weitere 2.500 Euro erhältst du für die Schaffung und Besetzung eines Ausbildungs- oder Arbeitsplatzes für mindestens 12 Monate.
  • Bedingungen: Für den Erhalt der Grundförderung benötigst du einen erfolgreichen Meisterabschluss, die Eintragung in die Handwerksrolle, eine Gewerbeanmeldung im Haupterwerb sowie eine fachliche Stellungnahme der zuständigen Handwerkskammer (Tragfähigkeitsbescheinigung).
  • Besonderheiten: Solange dein Meisterabschluss nicht länger als zwei Jahre zurückliegt, kannst du zusätzlich einen Meisterbonus in Höhe von 1.000 Euro erhalten. Solltest du sogar als Jahrgangsbester in deinem Gewerb die Prüfung abgeschlossen haben, gibt es für dich noch eine weitere Meisterprämie in Höhe von 1.000 Euro dazu.
  • Zuständige Stelle: Weitere Informationen erhältst du bei deiner lokalen Handwerkskammer und der Thüringer Aufbaubank.

 

 

Welche Kosten werden gefördert?

Die Meistergründungsprämie deckt vor allem die Investitionen ab, die direkt mit der Gründung oder Übernahme eines Handwerksbetriebs verbunden sind. Dazu gehören unter anderem:

  • Ausstattung und Werkzeuge: Kosten für Maschinen, Geräte und spezielle Werkzeuge, die du für deinen Betrieb benötigst.
  • Betriebsräume: Investitionen in die Einrichtung deiner Werkstatt, deines Ladens oder deiner Büros, wie z. B. Regale, Arbeitsflächen oder Schreibtische.
  • Fahrzeuge: Anschaffungskosten für Firmenfahrzeuge, die im Betrieb notwendig sind, wie Lieferwagen oder Servicefahrzeuge.
  • Technik: Kosten für IT-Ausstattung, Software oder Kassensysteme, die zur Organisation oder Abwicklung deiner Aufträge dienen.
  • Modernisierungen: Wenn du einen bestehenden Handwerksbetrieb übernimmst, können auch Übernahmekosten oder notwendige Modernisierungen gefördert werden.

Wichtig: Die Meistergründungsprämie kann nicht für laufende Betriebskosten wie Miete, Gehälter oder Verbrauchsmaterialien verwendet werden. Prüfe daher genau, welche Ausgaben förderfähig sind und halte Rücksprache mit deiner Handwerkskammer, um Missverständnisse zu vermeiden.

Im Rahmen unserer Gründungsberatung unterstützen unsere Gründungsberater dich gerne dabei, genau zu erfassen, welche deiner Ausgaben durch die Meistergründungsprämie abgedeckt werden können. Nimm hierfür einfach Kontakt zu uns auf!

 

Wie beantrage ich die Prämie?

Damit du von der Meistergründungsprämie profitieren kannst, solltest du strukturiert vorgehen:

  1. Informiere dich über die Voraussetzungen in deinem Bundesland

Recherchiere auf der Website der Handwerkskammer oder den offiziellen Seiten deines Bundeslandes, welche Voraussetzungen für die Förderung erfüllt sein müssen. Allgemein sind es folgende:

  • Bestandene deutsche Meisterprüfung oder gleichwertige ausländische Berufsqualifikation
  • Du gründest erstmalig einen Handwerksbetrieb, übernimmst einen Handwerksbetrieb oder hast eine aktive Beteiligung an einem Handwerksbetrieb mit mindestens 30 %
  • Die Gründung erfolgt in dem Bundesland, in dem die Meistergründungsprämie beantragt wurde

Darüber hinaus hat jedes Bundesland weitere spezifische Förderbedingungen, die erfüllt werden müssen.

  1. Erstelle einen überzeugenden Businessplan

Ein solider Businessplan ist oft Voraussetzung für die Förderung. Er zeigt, dass du gut vorbereitet bist und eine klare Strategie für dein Unternehmen hast.

Hinweis: Als Gründungsberatung unterstützen wir dich gerne bei der Erstellung deines Businessplans. Dabei stehen wir dir mit unserer Erfahrung aus hunderten erfolgreichen Beratungen zur Seite, damit dein Businessplan alle Anforderungen für die Meistergründungsprämie erfüllt.

  1. Beantrage die Prämie rechtzeitig

Die meisten Bundesländer verlangen, dass du die Meistergründungsprämie beantragst, bevor du mit der Gründung beginnst. Bereite daher alle erforderlichen Unterlagen vor, wie z. B.:

  • Ausgefüllter Antrag auf Meistergründungsprämie
  • Kopie deines Meisterbriefs
  • Businessplan
  • Fachliche Stellungnahme der Handwerkskammer zu deinem Gründungsvorhaben
  • Investitions-, Finanzierungs- und Rentabilitätsplan
  1. Starte deinen Meisterbetrieb!

Nach der Bewilligung kannst du mit deinem Unternehmen durchstarten. Hebe alle Belege und Nachweise auf, denn du wirst später nachweisen müssen, wie du die Förderung verwendet hast.

Empfehlung: Damit all deine Belege gut aufbewahrt sind, empfehlen wir dir ein professionelles Buchhaltungsprogramm zu nutzen. Unsere Empfehlung ist hier normalerweise Lexware Office, aber für dich kann auch eine Software speziell für das Handwerk eine gute Option sein!

 

Fazit

Die Meistergründungsprämie ist eine tolle Möglichkeit für Handwerker, ihren Traum von der Selbstständigkeit zu verwirklichen. Sie verschafft dir finanziellen Spielraum und hilft dir, die hohen Anfangsinvestitionen für einen eigenen Betrieb stark zu reduzieren. Wenn du die Voraussetzungen erfüllst und alle Schritte sorgfältig geplant hast, solltest du unbedingt die Meistergründungsprämie beantragen. 

Du möchtest mehr über die Meistergründungsprämie erfahren oder hast noch Fragen? Dann melde dich bei uns! Unsere erfahrenen Berater unterstützen dich gerne bei deinem Gründungsprojekt. Schau dir auch unsere anderen Blogartikel an, in denen wir weitere wichtige Themen rund um die Gründung behandeln.

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DATENSCHUTZERKLÄRUNG

Verantwortlicher im Sinne der Datenschutzgesetze, insbesondere der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), ist: Gordon Gemein Burgring 65 47906 Kempen

IHRE BETROFFENENRECHTE

Unter den angegebenen Kontaktdaten unseres Datenschutzbeauftragten können Sie jederzeit folgende Rechte ausüben:
  • Auskunft über Ihre bei uns gespeicherten Daten und deren Verarbeitung (Art. 15 DSGVO),
  • Berichtigung unrichtiger personenbezogener Daten (Art. 16 DSGVO),
  • Löschung Ihrer bei uns gespeicherten Daten (Art. 17 DSGVO),
  • Einschränkung der Datenverarbeitung, sofern wir Ihre Daten aufgrund gesetzlicher Pflichten noch nicht löschen dürfen (Art. 18 DSGVO),
  • Widerspruch gegen die Verarbeitung Ihrer Daten bei uns (Art. 21 DSGVO) und
  • Datenübertragbarkeit, sofern Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben oder einen Vertrag mit uns abgeschlossen haben (Art. 20 DSGVO).
Sofern Sie uns eine Einwilligung erteilt haben, können Sie diese jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Sie können sich jederzeit mit einer Beschwerde an eine Aufsichtsbehörde wenden, z. B. an die zuständige Aufsichtsbehörde des Bundeslands Ihres Wohnsitzes oder an die für uns als verantwortliche Stelle zuständige Behörde. Eine Liste der Aufsichtsbehörden (für den nichtöffentlichen Bereich) mit Anschrift finden Sie unter: https://www.bfdi.bund.de/DE/Infothek/Anschriften_Links/anschriften_links-node.html.

ERFASSUNG ALLGEMEINER INFORMATIONEN BEIM BESUCH UNSERER WEBSITE

ART UND ZWECK DER VERARBEITUNG:

Wenn Sie auf unsere Website zugreifen, d.h., wenn Sie sich nicht registrieren oder anderweitig Informationen übermitteln, werden automatisch Informationen allgemeiner Natur erfasst. Diese Informationen (Server-Logfiles) beinhalten etwa die Art des Webbrowsers, das verwendete Betriebssystem, den Domainnamen Ihres Internet-Service-Providers, Ihre IP-Adresse und ähnliches. Sie werden insbesondere zu folgenden Zwecken verarbeitet:
  • Sicherstellung eines problemlosen Verbindungsaufbaus der Website,
  • Sicherstellung einer reibungslosen Nutzung unserer Website,
  • Auswertung der Systemsicherheit und -stabilität sowie
  • zu weiteren administrativen Zwecken.
Wir verwenden Ihre Daten nicht, um Rückschlüsse auf Ihre Person zu ziehen. Informationen dieser Art werden von uns ggfs. statistisch ausgewertet, um unseren Internetauftritt und die dahinterstehende Technik zu optimieren.

RECHTSGRUNDLAGE:

Die Verarbeitung erfolgt gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO auf Basis unseres berechtigten Interesses an der Verbesserung der Stabilität und Funktionalität unserer Website.

EMPFÄNGER:

Empfänger der Daten sind ggf. technische Dienstleister, die für den Betrieb und die Wartung unserer Webseite als Auftragsverarbeiter tätig werden.

SPEICHERDAUER:

Die Daten werden gelöscht, sobald diese für den Zweck der Erhebung nicht mehr erforderlich sind. Dies ist für die Daten, die der Bereitstellung der Webseite dienen, grundsätzlich der Fall, wenn die jeweilige Sitzung beendet ist.

BEREITSTELLUNG VORGESCHRIEBEN ODER ERFORDERLICH:

Die Bereitstellung der vorgenannten personenbezogenen Daten ist weder gesetzlich noch vertraglich vorgeschrieben. Ohne die IP-Adresse ist jedoch der Dienst und die Funktionsfähigkeit unserer Website nicht gewährleistet. Zudem können einzelne Dienste und Services nicht verfügbar oder eingeschränkt sein. Aus diesem Grund ist ein Widerspruch ausgeschlossen.

KONTAKTFORMULAR

ART UND ZWECK DER VERARBEITUNG:

Die von Ihnen eingegebenen Daten werden zum Zweck der individuellen Kommunikation mit Ihnen gespeichert. Hierfür ist die Angabe einer validen E-Mail-Adresse sowie Ihres Namens erforderlich. Diese dient der Zuordnung der Anfrage und der anschließenden Beantwortung derselben. Die Angabe weiterer Daten ist optional.

RECHTSGRUNDLAGE:

Die Verarbeitung der in das Kontaktformular eingegebenen Daten erfolgt auf der Grundlage eines berechtigten Interesses (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO). Durch Bereitstellung des Kontaktformulars möchten wir Ihnen eine unkomplizierte Kontaktaufnahme ermöglichen. Ihre gemachten Angaben werden zum Zwecke der Bearbeitung der Anfrage sowie für mögliche Anschlussfragen gespeichert. Sofern Sie mit uns Kontakt aufnehmen, um ein Angebot zu erfragen, erfolgt die Verarbeitung der in das Kontaktformular eingegebenen Daten zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO).

EMPFÄNGER:

Empfänger der Daten sind ggf. Auftragsverarbeiter.

SPEICHERDAUER:

Daten werden spätestens 6 Monate nach Bearbeitung der Anfrage gelöscht. Sofern es zu einem Vertragsverhältnis kommt, unterliegen wir den gesetzlichen Aufbewahrungsfristen nach HGB und löschen Ihre Daten nach Ablauf dieser Fristen.

BEREITSTELLUNG VORGESCHRIEBEN ODER ERFORDERLICH:

Die Bereitstellung Ihrer personenbezogenen Daten erfolgt freiwillig. Wir können Ihre Anfrage jedoch nur bearbeiten, sofern Sie uns Ihren Namen, Ihre E-Mail-Adresse und den Grund der Anfrage mitteilen.

VERWENDUNG VON GOOGLE ANALYTICS

ART UND ZWECK DER VERARBEITUNG:

Diese Website benutzt Google Analytics, einen Webanalysedienst der Google LLC, 1600 Amphitheatre Parkway, Mountain View, CA 94043 USA (nachfolgend: „Google“). Google Analytics verwendet sog. „Cookies“, also Textdateien, die auf Ihrem Computer gespeichert werden und die eine Analyse der Benutzung der Webseite durch Sie ermöglichen. Die durch das Cookie erzeugten Informationen über Ihre Benutzung dieser Webseite werden in der Regel an einen Server von Google in den USA übertragen und dort gespeichert. Aufgrund der Aktivierung der IP-Anonymisierung auf diesen Webseiten, wird Ihre IP-Adresse von Google jedoch innerhalb von Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder in anderen Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zuvor gekürzt. Nur in Ausnahmefällen wird die volle IP-Adresse an einen Server von Google in den USA übertragen und dort gekürzt. Im Auftrag des Betreibers dieser Website wird Google diese Informationen benutzen, um Ihre Nutzung der Webseite auszuwerten, um Reports über die Webseitenaktivitäten zusammenzustellen und um weitere mit der Websitenutzung und der Internetnutzung verbundene Dienstleistungen gegenüber dem Webseitenbetreiber zu erbringen. Die im Rahmen von Google Analytics von Ihrem Browser übermittelte IP-Adresse wird nicht mit anderen Daten von Google zusammengeführt. Die Zwecke der Datenverarbeitung liegen in der Auswertung der Nutzung der Website und in der Zusammenstellung von Reports über Aktivitäten auf der Website. Auf Grundlage der Nutzung der Website und des Internets sollen dann weitere verbundene Dienstleistungen erbracht werden.

RECHTSGRUNDLAGE:

Die Verarbeitung der Daten erfolgt auf Grundlage einer Einwilligung des Nutzers (Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO).

EMPFÄNGER:

Empfänger der Daten ist Google als Auftragsverarbeiter. Hierfür haben wir mit Google den entsprechenden Auftragsverarbeitungsvertrag abgeschlossen.

SPEICHERDAUER:

Die Löschung der Daten erfolgt, sobald diese für unsere Aufzeichnungszwecke nicht mehr erforderlich sind.

DRITTLANDTRANSFER:

Google verarbeitet Ihre Daten in den USA und hat sich dem EU_US Privacy Shield unterworfen https://www.privacyshield.gov/EU-US-Framework.

BEREITSTELLUNG VORGESCHRIEBEN ODER ERFORDERLICH:

Die Bereitstellung Ihrer personenbezogenen Daten erfolgt freiwillig, allein auf Basis Ihrer Einwilligung. Sofern Sie den Zugriff unterbinden, kann es hierdurch zu Funktionseinschränkungen auf der Website kommen.

WIDERRUF DER EINWILLIGUNG:

Sie können die Speicherung der Cookies durch eine entsprechende Einstellung Ihrer Browser-Software verhindern; wir weisen Sie jedoch darauf hin, dass Sie in diesem Fall gegebenenfalls nicht sämtliche Funktionen dieser Website vollumfänglich werden nutzen können. Sie können darüber hinaus die Erfassung der durch das Cookie erzeugten und auf Ihre Nutzung der Webseite bezogenen Daten (inkl. Ihrer IP-Adresse) an Google sowie die Verarbeitung dieser Daten durch Google verhindern, indem sie das unter dem folgenden Link verfügbare Browser-Plugin herunterladen und installieren: Browser Add On zur Deaktivierung von Google Analytics. Zusätzlich oder als Alternative zum Browser-Add-On können Sie das Tracking durch Google Analytics auf unseren Seiten unterbinden, indem Sie diesen Link anklicken. Dabei wird ein Opt-out-Cookie auf Ihrem Gerät installiert. Damit wird die Erfassung durch Google Analytics für diese Website und für diesen Browser zukünftig verhindert, so lange das Cookie in Ihrem Browser installiert bleibt.

PROFILING:

Mit Hilfe des Tracking-Tools Google Analytics kann das Verhalten der Besucher der Webseite bewertet und die Interessen analysiert werden. Hierzu erstellen wir ein pseudonymes Nutzerprofil.

VERWENDUNG VON SCRIPTBIBLIOTHEKEN (GOOGLE WEBFONTS)

ART UND ZWECK DER VERARBEITUNG:

Um unsere Inhalte browserübergreifend korrekt und grafisch ansprechend darzustellen, verwenden wir auf dieser Website „Google Web Fonts“ der Google LLC (1600 Amphitheatre Parkway, Mountain View, CA 94043, USA; nachfolgend „Google“) zur Darstellung von Schriften. Die Datenschutzrichtlinie des Bibliothekbetreibers Google finden Sie hier: https://www.google.com/policies/privacy/

RECHTSGRUNDLAGE:

Rechtsgrundlage für die Einbindung von Google Webfonts und dem damit verbundenen Datentransfer zu Google ist Ihre Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO).

EMPFÄNGER:

Der Aufruf von Scriptbibliotheken oder Schriftbibliotheken löst automatisch eine Verbindung zum Betreiber der Bibliothek aus. Dabei ist es theoretisch möglich – aktuell allerdings auch unklar ob und ggf. zu welchen Zwecken – dass der Betreiber in diesem Fall Google Daten erhebt.

SPEICHERDAUER:

Wir erheben keine personenbezogenen Daten, durch die Einbindung von Google Webfonts. Weitere Informationen zu Google Web Fonts finden Sie unter https://developers.google.com/fonts/faq und in der Datenschutzerklärung von Google: https://www.google.com/policies/privacy/.

DRITTLANDTRANSFER:

Google verarbeitet Ihre Daten in den USA und hat sich dem EU_US Privacy Shield unterworfen https://www.privacyshield.gov/EU-US-Framework.

BEREITSTELLUNG VORGESCHRIEBEN ODER ERFORDERLICH:

Die Bereitstellung der personenbezogenen Daten ist weder gesetzlich, noch vertraglich vorgeschrieben. Allerdings kann ggfs. die korrekte Darstellung der Inhalte durch Standardschriften nicht möglich sein.

WIDERRUF DER EINWILLIGUNG:

Zur Darstellung der Inhalte wird regelmäßig die Programmiersprache JavaScript verwendet. Sie können der Datenverarbeitung daher widersprechen, indem Sie die Ausführung von JavaScript in Ihrem Browser deaktivieren oder einen JavaScript-Blocker installieren. Bitte beachten Sie, dass es hierdurch zu Funktionseinschränkungen auf der Website kommen kann.

VERWENDUNG VON GOOGLE MAPS

ART UND ZWECK DER VERARBEITUNG:

Auf dieser Webseite nutzen wir das Angebot von Google Maps. Google Maps wird von Google LLC, 1600 Amphitheatre Parkway, Mountain View, CA 94043, USA (nachfolgend „Google“) betrieben. Dadurch können wir Ihnen interaktive Karten direkt in der Webseite anzeigen und ermöglichen Ihnen die komfortable Nutzung der Karten-Funktion. Nähere Informationen über die Datenverarbeitung durch Google können Sie den Google-Datenschutzhinweisen entnehmen. Dort können Sie im Datenschutzcenter auch Ihre persönlichen Datenschutz-Einstellungen verändern. Ausführliche Anleitungen zur Verwaltung der eigenen Daten im Zusammenhang mit Google-Produkten finden Sie hier.

RECHTSGRUNDLAGE:

Rechtsgrundlage für die Einbindung von Google Maps und dem damit verbundenen Datentransfer zu Google ist Ihre Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO).

EMPFÄNGER:

Durch den Besuch der Webseite erhält Google Informationen, dass Sie die entsprechende Unterseite unserer Webseite aufgerufen haben. Dies erfolgt unabhängig davon, ob Google ein Nutzerkonto bereitstellt, über das Sie eingeloggt sind, oder ob keine Nutzerkonto besteht. Wenn Sie bei Google eingeloggt sind, werden Ihre Daten direkt Ihrem Konto zugeordnet. Wenn Sie die Zuordnung in Ihrem Profil bei Google nicht wünschen, müssen Sie sich vor Aktivierung des Buttons bei Google ausloggen. Google speichert Ihre Daten als Nutzungsprofile und nutzt sie für Zwecke der Werbung, Marktforschung und/oder bedarfsgerechter Gestaltung seiner Webseite. Eine solche Auswertung erfolgt insbesondere (selbst für nicht eingeloggte Nutzer) zur Erbringung bedarfsgerechter Werbung und um andere Nutzer des sozialen Netzwerks über Ihre Aktivitäten auf unserer Webseite zu informieren. Ihnen steht ein Widerspruchsrecht zu gegen die Bildung dieser Nutzerprofile, wobei Sie sich zur Ausübung dessen an Google richten müssen.

SPEICHERDAUER:

Wir erheben keine personenbezogenen Daten, durch die Einbindung von Google Maps.

DRITTLANDTRANSFER:

Google verarbeitet Ihre Daten in den USA und hat sich dem EU_US Privacy Shield unterworfen https://www.privacyshield.gov/EU-US-Framework.

WIDERRUF DER EINWILLIGUNG:

Wenn Sie nicht möchten, dass Google über unseren Internetauftritt Daten über Sie erhebt, verarbeitet oder nutzt, können Sie in Ihrem Browsereinstellungen JavaScript deaktivieren. In diesem Fall können Sie unsere Webseite jedoch nicht oder nur eingeschränkt nutzen.

BEREITSTELLUNG VORGESCHRIEBEN ODER ERFORDERLICH:

Die Bereitstellung Ihrer personenbezogenen Daten erfolgt freiwillig, allein auf Basis Ihrer Einwilligung. Sofern Sie den Zugriff unterbinden, kann es hierdurch zu Funktionseinschränkungen auf der Website kommen.

GOOGLE ADWORDS

ART UND ZWECK DER VERARBEITUNG:

Unsere Webseite nutzt das Google Conversion-Tracking. Betreibergesellschaft der Dienste von Google AdWords ist die Google LLC, 1600 Amphitheatre Parkway, Mountain View, CA 94043, USA. Sind Sie über eine von Google geschaltete Anzeige auf unsere Webseite gelangt, wird von Google Adwords ein Cookie auf Ihrem Rechner gesetzt. Das Cookie für Conversion-Tracking wird gesetzt, wenn ein Nutzer auf eine von Google geschaltete Anzeige klickt. Besucht der Nutzer bestimmte Seiten unserer Website und das Cookie ist noch nicht abgelaufen, können wir und Google erkennen, dass der Nutzer auf die Anzeige geklickt hat und zu dieser Seite weitergeleitet wurde. Jeder Google AdWords-Kunde erhält ein anderes Cookie. Cookies können somit nicht über die Websites von AdWords-Kunden nachverfolgt werden. Die mithilfe des Conversion-Cookies eingeholten Informationen dienen dazu, Conversion-Statistiken für AdWords-Kunden zu erstellen, die sich für Conversion-Tracking entschieden haben. Die Kunden erfahren die Gesamtanzahl der Nutzer, die auf ihre Anzeige geklickt haben und zu einer mit einem Conversion-Tracking-Tag versehenen Seite weitergeleitet wurden. Sie erhalten jedoch keine Informationen, mit denen sich Nutzer persönlich identifizieren lassen.

RECHTSGRUNDLAGE:

Rechtsgrundlage für die Einbindung von Google AdWords und dem damit verbundenen Datentransfer zu Google ist Ihre Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO).

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Bei jedem Besuch unsere Webseite werden personenbezogene Daten, einschließlich Ihrer IP-Adresse an Google in die USA übertragen. Diese personenbezogenen Daten werden durch Google gespeichert. Google gibt diese über das technische Verfahren erhobenen personenbezogenen Daten unter Umständen an Dritte weiter. Unser Unternehmen enthält keine Informationen von Google, mittels derer die betroffene Person identifiziert werden könnte.

SPEICHERDAUER:

Diese Cookies verlieren nach 30 Tagen ihre Gültigkeit und dienen nicht der persönlichen Identifizierung.

DRITTLANDTRANSFER:

Google verarbeitet Ihre Daten in den USA und hat sich dem EU_US Privacy Shield unterworfen https://www.privacyshield.gov/EU-US-Framework.

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Möchten Sie nicht am Tracking teilnehmen, können Sie das hierfür erforderliche Setzen eines Cookies ablehnen – etwa per Browser-Einstellung, die das automatische Setzen von Cookies generell deaktiviert oder Ihren Browser so einstellen, dass Cookies von der Domain „googleleadservices.com“ blockiert werden. Bitte beachten Sie, dass Sie die Opt-out-Cookies nicht löschen dürfen, solange Sie keine Aufzeichnung von Messdaten wünschen. Haben Sie alle Ihre Cookies im Browser gelöscht, müssen Sie das jeweilige Opt-out Cookie erneut setzen.

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