Gewerbeanmeldung: So einfach geht es!

Gewerbeanmeldung: So einfach geht es!

Gewerbeanmeldung: Dein Startschuss in die Selbstständigkeit!

Der Schritt in die Selbstständigkeit ist spannend – doch bevor du richtig durchstarten kannst, gibt es einige formale Hürden zu meistern. Eine der ersten und wichtigsten: die Gewerbeanmeldung. Sie ist der offizielle Startschuss für dein eigenes Unternehmen und sorgt dafür, dass du dein Business legal betreiben kannst. Klingt bürokratisch? Keine Sorge, wir führen dich Schritt für Schritt durch den Prozess und zeigen dir, worauf du achten musst.

Was ist eine Gewerbeanmeldung überhaupt?

Die Gewerbeanmeldung ist im Grunde die offizielle Mitteilung an das Gewerbeamt, dass du eine gewerbliche Tätigkeit aufnimmst. Damit zeigst du dem Staat, dass du am Wirtschaftsleben teilnimmst und steuerpflichtig bist. Es ist wie das „Hallo, hier bin ich!“ an die Behörden. Die Gewerbeanmeldung ist nicht nur eine Formsache, sondern auch die Grundlage für weitere Schritte, wie zum Beispiel die Anmeldung beim Finanzamt.

Brauche ich überhaupt ein Gewerbe?

Nicht jede selbständige Tätigkeit erfordert eine Gewerbeanmeldung. Freie Berufe, wie Ärzte, Journalisten, Künstler oder Ingenieure, sind in der Regel davon ausgenommen. Ob deine Tätigkeit als Gewerbe gilt, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Im Zweifelsfall ist es immer ratsam, sich vorher zu erkundigen. 

Du bist dir unsicher? Sprich uns an! Eine kompetente Gründungsberatung kann dir hier Klarheit verschaffen.

Wann und wo muss ich mein Gewerbe anmelden?

Die Gewerbeanmeldung muss grundsätzlich vor Aufnahme deiner gewerblichen Tätigkeit erfolgen. Idealerweise meldest du dein Gewerbe an, sobald du alle Vorbereitungen abgeschlossen hast und bereit bist loszulegen.

Zuständig für die Gewerbeanmeldung ist das Gewerbeamt der Stadt oder Gemeinde, in der sich dein Betriebssitz befindet. In vielen Städten ist die Anmeldung online möglich.

Welche Unterlagen benötige ich für die Anmeldung?

Die benötigten Unterlagen können je nach Bundesland und Gemeinde variieren. In der Regel benötigst du aber folgende Dokumente:

  • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung: Zum Nachweis deiner Identität.
  • Gewerbeanmeldeformular: Dieses erhältst du beim Gewerbeamt oder online.
  • Ggf. Handelsregisterauszug: Falls dein Unternehmen bereits im Handelsregister eingetragen ist.
  • Ggf. Erlaubnisse oder Genehmigungen: Für bestimmte Gewerbe, wie z.B. Gastronomie oder Handwerk, sind spezielle Erlaubnisse erforderlich.
  • Ggf. Nachweis über Sachkunde: In manchen Fällen, wie z.B. bei der Ausübung eines Handwerks, musst du deine fachliche Qualifikation nachweisen.

Was kostet die Gewerbeanmeldung?

Die Kosten für die Gewerbeanmeldung variieren je nach Gemeinde und liegen in der Regel zwischen 20 und 60 Euro.

Was passiert nach der Gewerbeanmeldung?

Nach der Gewerbeanmeldung erhält das Finanzamt automatisch eine Mitteilung. Du bekommst dann Post vom Finanzamt mit der Aufforderung, einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung auszufüllen. Hier gibst du unter anderem an, welche Rechtsform dein Unternehmen hat und welche Umsätze du erwartest. Außerdem wird deine Gewerbeanmeldung an andere Behörden, wie die IHK oder HWK, weitergeleitet.

Zur Anmeldung beim Finanzamt ist es vorgeschrieben, dass diese über das ELSTER-Online Portal erledigt wird.

Tipp:

Du musst nicht zwangsweise darauf warten, dass sich die verschiedenen Institutionen bei dir melden, sondern kannst nach deiner Gewerbeanmeldung proaktiv auf sie zugehen. Dies bietet dir den Vorteil, dass du zeitnah und zu einem von dir gewähltem Zeitpunkt die bürokratischen Prozesse abgeschlossen hast.

Die richtige Gewerbezweck:

Die Wahl der richtigen Gewerbebezeichnung ist wichtig. Sie sollte deine Tätigkeit treffend beschreiben und nicht irreführend sein. Vermeide allgemeine Bezeichnungen wie „Handel“ und sei stattdessen so spezifisch wie möglich, z.B. „Onlinehandel mit nachhaltigen Textilien“.

Zusammenfassung:

Die Gewerbeanmeldung ist ein notwendiger Schritt, um offiziell selbständig zu sein. Informiere dich rechtzeitig über die Voraussetzungen und benötigten Unterlagen. Das Gewerbeamt ist dein erster Ansprechpartner. Vergiss nicht, dass du nach der Anmeldung Post vom Finanzamt und der IHK/HWK erhältst.

Fazit:

Die Gewerbeanmeldung mag auf den ersten Blick kompliziert erscheinen, ist aber letztendlich gut zu bewältigen. Wenn du dich gut vorbereitest und die notwendigen Unterlagen zusammen hast, ist der Prozess schnell erledigt. Dieser Schritt markiert den Beginn deines unternehmerischen Abenteuers und bringt dich deinem Ziel der Selbstständigkeit ein Stück näher.

 

Du hast noch Fragen zur Gewerbeanmeldung oder brauchst Unterstützung bei deiner Gründung? Dann lies dir unsere anderen informativen Blogartikel durch und vereinbare ein kostenloses Beratungsgespräch mit uns! Wir helfen dir gerne dabei, deinen Traum von der Selbstständigkeit zu verwirklichen! Kontaktiere uns jetzt!

Wettbewerbsanalyse

Wettbewerbsanalyse

Deine Konkurrenz: Eine gründliche Analyse lohnt sich!


Bevor du den Schritt in die Selbstständigkeit wagst, ist eine gründliche Wettbewerbsanalyse unerlässlich. Sie gibt dir einen klaren Überblick über deine Mitbewerber und hilft dir, deine eigene Position am Markt zu stärken. In diesem Artikel zeigen wir dir, wie du eine erfolgreiche Wettbewerbsanalyse durchführst und welche Vorteile sie für dich bringt.

Warum eine Wettbewerbsanalyse so wichtig ist

Stell dir vor, du möchtest ein neues Fitnessstudio eröffnen. Ohne eine gründliche Wettbewerbsanalyse könntest du schnell feststellen, dass es in deiner Gegend bereits mehrere Studios gibt, die sich auf Crossfit spezialisiert haben. Vielleicht gibt es aber eine größere Nachfrage nach Kursen für Senioren oder Yoga. Eine Wettbewerbsanalyse hilft dir, diese Lücke zu identifizieren und dein Angebot entsprechend anzupassen. 

Eine kontinuierliche Analyse des Wettbewerbs ist für einen nachhaltigen Erfolg nicht wegzudenken, da sie es ermöglicht, frühzeitig auf Veränderungen im Markt zu reagieren und die eigene Position kontinuierlich zu optimieren und um neue Chancen zu identifizieren und potenzielle Risiken abzuwenden.

Um eine fundierte Grundlage für strategische Entscheidungen zu schaffen, ist es sinnvoll, die Stärken, Schwächen, Chancen und Risiken des Unternehmens systematisch zu betrachten. Die SWOT-Analyse bietet hierbei eine strukturierte Methode, um interne Potenziale und externe Einflussfaktoren gezielt zu bewerten.

Was ist eine Wettbewerbsanalyse?
Die Wettbewerbsanalyse ist eine Methode, um die Stärken und Schwächen deiner direkten, indirekten und potenziellen Konkurrenten zu verstehen. Sie hilft dir dabei, deine Position im Markt zu definieren und Strategien zu entwickeln, die dich von der Konkurrenz abheben.

Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Wettbewerbsanalyse

1. Definiere deine Kategorien
Analysiere sowohl interne als auch externe Faktoren:

  • Stärken: Welche Vorteile hat dein Unternehmen im Vergleich zu deinen Konkurrenten? (z.B. innovative Produkte, schnellerer Kundenservice, spezifisches Expertenwissen)
  • Schwächen: Welche Schwächen hat dein Unternehmen im Vergleich zu anderen? (z.B. geringere Markenbekanntheit, weniger Ressourcen, kleinere Reichweite)
  • Chancen: Welche Markttrends oder Veränderungen bieten Potenzial? (z.B. neue Kundenbedürfnisse, wachsender Markt, technologische Entwicklungen)
  • Risiken: Welche externen Gefahren könnten deine Position gefährden? (z.B. neue Mitbewerber, sich ändernde gesetzliche Rahmenbedingungen, Preisdruck)

2. Vergleiche dich mit der Konkurrenz

  • Wer sind deine Wettbewerber? Identifiziere deine direkten, indirekten und potenziellen Wettbewerber. Achte darauf, nicht nur direkte Mitbewerber zu berücksichtigen, sondern auch solche, die die Probleme deiner Kunden durch eine andere Leistung lösen.
  • Vergleich: Vergleiche deine Stärken und Schwächen mit denen deiner Konkurrenten. Untersuche, welche Strategien und Geschäftsmodelle sie verfolgen und wo du Vorteile erzielen kannst.
  • Deine Position: Was macht dein Angebot einzigartig? Finde heraus, wie du dich von der Konkurrenz abheben kannst. Überlege, welche spezifischen Bedürfnisse deiner idealen Kunden du besonders gut adressierst und wie du diese Zielgruppe optimal ansprechen kannst.
  • Marktbeobachtung: Bleibe ständig auf dem Laufenden und beobachte relevante Markttrends, Veränderungen in der Gesetzgebung und technologische Neuerungen, die Einfluss auf deinen Wettbewerb haben könnten.
  • Online-Präsenz analysieren
    Untersuche die Webseiten und Social-Media-Kanäle deiner Konkurrenten. Welche Inhalte und Marketingstrategien funktionieren besonders gut? Wo gibt es Potenziale für dich, dich von ihnen abzuheben?
  • Kundenmeinungen auswerten
    Lies Bewertungen und Rezensionen von Kunden, um zu verstehen, was deine Konkurrenten richtig machen und wo es Schwächen gibt. Welche Aspekte werden von den Kunden am meisten geschätzt und welche werden negativ hervorgehoben?
  • Mystery Shopping
    Teste das Angebot deiner Wettbewerber aus der Perspektive eines Kunden. Achte auf die Qualität der Produkte, die Serviceerfahrung und den gesamten Kaufprozess. Welche Prozesse funktionieren gut und welche sind verbesserungswürdig?
  • Netzwerke und Branchenevents nutzen
    Tausche dich regelmäßig mit anderen Unternehmern und Experten aus der Branche aus. So kannst du wertvolle Einblicke gewinnen und dich über die neuesten Entwicklungen im Markt informieren.


3. Erstelle deine SWOT-Matrix

  • Übersichtlich darstellen: Erstelle eine Matrix, um deine Stärken, Schwächen, Chancen und Risiken übersichtlich darzustellen.
  • Zusammenhänge erkennen: Finde Zusammenhänge zwischen den einzelnen Elementen.

Beispiel für eine SWOT-Analyse

Stärken

Schwächen

Chancen

Risiken

Hohe Nachfrage nach Fitnessstudio mit Yogakursen

Geringe Bekanntheit

Wachsende Bedeutung von Achtsamkeit

Starke Konkurrenz durch etablierte Marken

Sehr gut ausgebildete Trainer

Begrenztes Budget für Marketing

Neue Zielgruppen erschließen

Änderungen in der Gesetzgebung


4. Die Ergebnisse deiner Analyse nutzen

Eine umfassende Wettbewerbsanalyse liefert dir wertvolle Erkenntnisse, aus denen du Maßnahmen ableiten und für deine Geschäftsstrategie nutzen kannst. Du kannst:

  • Deine Produkte/Dienstleistungen optimieren: Bringe dein Angebot auf den neuesten Stand und hebe dich von der Konkurrenz ab.
  • Deine Marketingstrategie anpassen: Entwickle ein effektives Marketingkonzept, das deine Zielgruppe erreicht.
  • Deine Preise festlegen: Setze wettbewerbsfähige Preise, ohne deine Margen zu gefährden.
  • Neue Geschäftsfelder erschließen: Identifiziere ungenutzte Marktsegmente.

Tipps für eine erfolgreiche Wettbewerbsanalyse

Immer wieder hören wir von unseren Gründern, dass sie bei der Wettbewerbsanalyse auf Herausforderungen stoßen. Um dir diesen Prozess zu erleichtern, haben wir die häufigsten Stolpersteine identifiziert und praktische Tipps zusammengestellt:

  • Sei umfassend: Betrachte nicht nur deine direkten Konkurrenten, sondern auch indirekte und potenzielle Wettbewerber.
  • Nutze digitale Tools: Es gibt zahlreiche Tools und Software, die dir bei der Datenerhebung und -auswertung helfen können (z.B. Google Analytics, Social Media Monitoring Tools).
  • Bleib am Ball: Eine Wettbewerbsanalyse ist kein einmaliger Vorgang. Wiederhole sie regelmäßig, um auf Veränderungen im Markt reagieren zu können. Mit deiner steigenden Erfahrung im Bereich der Wettbewerbsanalyse wirst du schneller bessere Ergebnisse erzielen, die dir immer mehr Erkenntnisse liefern.
  • Sei objektiv: Vermeide es, deine Konkurrenten zu idealisieren oder zu unterschätzen.
  • Kooperiere mit deinem Team: Ein gemeinsamer Blick auf die Konkurrenz kann zu neuen Erkenntnissen und kreativen Ideen führen. Solltest du kein Team haben, dann sprich mit befreundeten Selbstständigen über deine Analyse.

Die 3 häufigsten Fehler bei der Wettbewerbsanalyse

  1. Falsche oder unvollständige Daten: Veraltete oder ungenaue Daten führen zu falschen Schlussfolgerungen.
  2. Zu starker Fokus auf einzelne Wettbewerber: Betrachte das gesamte Wettbewerbsumfeld, um ein umfassendes Bild zu erhalten.
  3. Vernachlässigung der eigenen Stärken: Konzentriere dich nicht nur auf die Schwächen deiner Konkurrenten, sondern auch auf deine eigenen Stärken.

Beispiel aus unserer Gründungsberatung:
Ein Unternehmensberater wollte sich mit Online-Marketing für kleine und mittelständische Unternehmen selbstständig machen. Doch wie sich gegen die vielen etablierten Agenturen durchsetzen? Die Marktanalyse, die wir gemeinsam durchgeführt haben, zeigte ihm, dass viele KMU bezahlbare, individuell zugeschnittene Marketingstrategien suchten.

Seine SWOT-Analyse bestätigte: Er punktet mit praxisnahen Ansätzen, hat aber eine geringere Reichweite als die Großen. Die Chancen? Wachsende Nachfrage nach gezieltem Online-Marketing. Risiken? Starke Konkurrenz und sich rasant ändernde Trends.

Seine Lösung: Er entwickelte eine Strategie, die sich gezielt an KMU richtete, jedoch darauf achtete, effiziente Prozesse und skalierbare Angebote zu schaffen. Dazu gehörten automatisierte Workflows für Kundenanfragen, standardisierte Dienstleistungspakete und der Einsatz von digitalen Tools zur Optimierung der Kommunikation und Abwicklung.

Er verschaffte sich also einen Vorteil durch die Standardisierung von Prozessen und die Nutzung digitaler Hilfsmittel. So brauchte er von nun an weniger Zeit pro Auftrag und konnte damit verbunden den Geldbeutel seiner Kunden schonen.

Fazit

Eine Wettbewerbsanalyse ist ein unverzichtbares Instrument für jeden Gründer. Sie hilft dir, deine Stärken zu nutzen, deine Schwächen zu minimieren und deine Chancen auf Erfolg zu maximieren.

Indem du deine Mitbewerber genau unter die Lupe nimmst, kannst du deine eigene Position am Markt stärken und dich von der Masse abheben. Eine gründliche Wettbewerbsanalyse ist der erste Schritt zu einem erfolgreichen Unternehmen.

Möchtest du noch tiefer in das Thema Wettbewerbsanalyse eintauchen? Wir unterstützen dich bei der Meisterung dieser Herausforderung gerne in unserer strukturierten Gründungsberatung – die Beratungskosten können bis zu 100 % durch Förderungen gedeckt werden.

BAFA Unternehmensberatung für KMU

BAFA Unternehmensberatung für KMU

BAFA – Förderung von Unternehmensberatungen für KMU

Wusstest du, dass es staatliche Förderungen gibt, die dich bei deiner Gründung unterstützen? Eine davon ist die BAFA-Förderung für Unternehmensberatungen. In diesem Artikel erfährst du alles, was du wissen musst, um diese Förderung für dein Vorhaben zu nutzen.

Was ist die BAFA-Förderung?

Die BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) bietet kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) die Möglichkeit, sich Beratungsleistungen finanziell unterstützen zu lassen. Diese Förderung ist besonders für Gründer interessant, da sie bei der Erstellung eines soliden Businessplans, der Auswahl der richtigen Rechtsform oder der Entwicklung einer passenden Marketingstrategie helfen kann.

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) unterstützt kleine und mittlere Unternehmen (KMU) dabei, sich weiterzuentwickeln. Ein wichtiger Baustein dieser Unterstützung ist die Förderung von Unternehmensberatungen. Das bedeutet, dass du einen Teil der Kosten für eine professionelle Beratung zu deiner Gründung zurückbekommen kannst. Die Förderhöhe ist abhängig vom Standort des Beraters und den anfallenden Beratungskosten. Betriebe in den neuen Bundesländern, sowie in den Regionen Trier und Lüneburg erhalten 80% der Kosten erstattet, während Unternehmen in den alten Bundesländern, einschließlich Berlin und Leipzig, mit 50% gefördert werden. Die maximale Bemessungsgrundlage, also die Gesamtkosten pro Beratung, beträgt 3.500 €. Übersteigen die Beratungskosten diesen Wert, bemisst sich der Zuschuss dennoch nach dem Maximalwert, also nach 3.500 €.

Siehe hierzu das folgende Beispiel: 

Nettoberatungskosten Fördersatz (alte Bundesländer) Zuschuss
3.000 € 50% 1.500 €
4.000 € 50% 1.750 €

Die Förderung von Unternehmensberatungen ist pro antragstellendes Unternehmen auf zwei Beratungen jährlich sowie insgesamt fünf Beratungen während der Geltungsdauer der aktuellen Förderrichtlinie möglich. Die aktuelle Geltungsdauer ist aktuell noch bis zum 31.12.2026.

Mit dem 01.01.2023 ist diese Förderrichtlinie in Kraft getreten. Wer zuvor über das Förderprogramm Beratungen in Anspruch genommen hat, kann nun erneut bis zu fünf Beratungen in Anspruch nehmen.

Voraussetzungen:

KMU-Kriterien müssen erfüllt sein: 

  • weniger als 250 Mitarbeiter
  • Bilanzsumme nicht mehr als 43 Millionen Euro
  • Jahresumsatz nicht mehr als 50 Millionen Euro

Neben der Erfüllung der KMU-Kriterien gibt es noch weitere Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen:

  • Das Unternehmen muss seinen Sitz in Deutschland haben
  • Das Unternehmen darf nicht selbst in der Unternehmens- oder Wirtschaftsberatung, der Wirtschafts- oder Buchprüfung, der Steuerberatung oder als Rechtsanwältin oder Rechtsanwalt, als Notarin oder Notar, als Insolvenzverwalterin oder Insolvenzverwalter oder in ähnlicher Weise beratend oder schulend tätig sein oder tätig werden wollen
  • Art der Beratung: Die Beratung muss von einem unabhängigen Berater durchgeführt werden, der bei der BAFA gelistet ist

Häufige Ausschlussgründe:

  • Großunternehmen: Unternehmen, die die KMU-Kriterien überschreiten, sind von der Förderung ausgeschlossen.
  • Öffentliche Einrichtungen: Staatliche Einrichtungen und kommunale Unternehmen können keine BAFA-Förderung beantragen.
  • Ausländische Unternehmen: Unternehmen mit Sitz im Ausland haben in der Regel keinen Anspruch auf die Förderung.
  • Unternehmen in bestimmten Branchen: Einige Branchen sind von der Förderung ausgeschlossen oder unterliegen besonderen Bedingungen. Dies kann beispielsweise für Unternehmen gelten, die in Bereichen tätig sind, die als umweltschädlich eingestuft werden.
  • Unternehmen mit finanziellen Schwierigkeiten: Unternehmen, die sich in einer finanziellen Schieflage befinden oder bereits Insolvenz angemeldet haben, sind in der Regel nicht förderfähig.
  • Projekte, die bereits begonnen haben: Die Förderung wird nur für Projekte bewilligt, die noch nicht begonnen haben.

Weitere Informationen hierzu kannst du aus dem Flyer des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz entnehmen.

Warum ist eine Unternehmensberatung so wichtig?

Eine gute Beratung kann dir helfen,

  • erfolgreich einen Bankkredit zu beantragen: In enger Zusammenarbeit mit dir entwickeln wir einen maßgeschneiderten Finanzplan, der dich bei der erfolgreichen Beantragung eines Bankkredits begleitet.
  • Fehler zu vermeiden: Ein erfahrener Berater kennt die häufigsten Stolpersteine bei Gründungen und kann dich davor warnen.
  • Potenziale zu erkennen: Gemeinsam mit einem Berater kannst du deine Stärken und Schwächen analysieren und deine Geschäftsidee optimieren.
  • erfolgreicher zu sein: Eine professionelle Beratung erhöht deine Chancen auf einen erfolgreichen Markteintritt.

Welche Leistungen werden gefördert?

Gefördert werden Beratungsleistungen zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung. Das kann beispielsweise die Konzeption eines Businessplans, eine Marktanalyse, eine Rechtsformberatung oder eine Finanzplanung sein. 

Konkret handelt es sich bei den förderfähigen Kosten um:

  • das Honorar des Beratungsunternehmens
  • eventuell angefallene Reisekosten des Beratungsunternehmens

Nicht förderfähige Beratungskosten sind Umsatzsteuer und anfallende Zertifizierungskosten. 

Werfe hierfür einen Blick auf das folgende Merkblatt der BAFA:
Merkblatt Zuschuss, Zahlung und Zahlungsnachweis

Weitere Informationen zur BAFA-Förderung findest du hier.

Gelistete Berater der BAFA – Dein Schlüssel zum erfolgreichen Förderantrag

Wer eine Unternehmensberatung in Anspruch nehmen möchte, um von der BAFA-Förderung zu profitieren, sollte unbedingt auf die Zusammenarbeit mit einem gelisteten Berater setzen.

Was bedeutet „gelistet“?

Die BAFA führt eine Liste von Beratern, die bestimmte Qualifikationsanforderungen erfüllen und sich auf die Beratung von KMU spezialisiert haben. Diese Berater besitzen nachweislich ein implementiertes Qualitätssicherungssystem und  sind besonders erfahren in der Antragstellung für Fördermittel und können dich optimal bei deinem Vorhaben unterstützen.

Das Qualitätssicherungssystem umfasst ein selbst erstelltes Handbuch, das die Qualitätsstandards und -prozesse detailliert beschreibt. Alternativ sind gelistete Berater im Besitz eines entsprechenden Zertifikats (z. B. DIN ISO-Normen) oder sind Mitglied eines Beraterverbandes (z. B. DDU, IBWF, KMU-Berater). Zudem können sie ihr Fachwissen durch eine entsprechende Bildung und Expertise nachweisen.

Das Handbuch zum Qualitätssicherungssystems beinhaltet unter anderem eine detaillierte Dokumentation über das Unternehmen, das Tätigkeitsfeld, das Leistungsangebot, die Zielgruppe, die Fachliche Kompetenz, Weiterbildungen und vieles mehr. 

Wir haben durch unsere Gründungsberatung zahlreiche angehende KMU-Berater dabei unterstützt, nicht nur ein solides Qualitätssicherungssystem aufzubauen, sondern auch erfolgreich als BAFA-gelistete Berater tätig zu werden.

Du machst dich als Berater selbstständig?  

Dann kannst du die BAFA-Förderung leider selbst nicht in Anspruch nehmen, jedoch kannst du dich listen lassen und sie dann als Vertriebsmittel nutzen, denn mal ganz ehrlich: Welcher Kunde sagt nein zu einer 50%igen Erstattung der Kosten durch ein Bundesamt?

Da der Weg zur Listung nicht ganz leicht ist, unterstützen wir dich gerne dabei:

Wir prüfen für dich, ob deine Leistung mindestens zu 50% förderfähig ist und wie du durch die BAFA-Förderung deine Kunden noch besser beraten sowie neue Geschäftsfelder erschließen kannst. Gleichzeitig unterstützen wir dich bei der Erstellung deines Qualitätssicherungssystems. 

Diese Begleitung bieten wir im Rahmen unserer Nachgründungsberatung an, sodass wir alle Formalien mit dir erledigen, damit du die Förderung direkt in der Akquise nutzen kannst.

Informationen zu unserer Nachgründungsberatung findest du unter hier.

Du wirst dich nicht als Berater selbstständig machen?

Dann nutze die BAFA-Förderung für dich und lasse dich von unseren BAFA-gelisteten Beratern unterstützen, um deine individuellen Herausforderungen zu meistern und dein Unternehmen zu optimieren.

Fazit:

Die Selbstständigkeit ist ein großer Schritt, der gut geplant sein sollte. Nutze die Möglichkeiten der staatlichen Förderung, um dein Vorhaben zu sichern. Eine Unternehmensberatung kann dir dabei helfen, deine Ziele zu erreichen und deine Geschäftsidee erfolgreich am Markt zu positionieren.

Du möchtest mehr über die BAFA-Förderung erfahren oder hast noch Fragen? Dann melde dich gerne bei uns! Unsere erfahrenen Berater unterstützen dich gerne bei deinem Gründungsprojekt. Schau dir auch unsere anderen Blogartikel an, in denen wir weitere wichtige Themen rund um die Gründung behandeln.

Gründungzuschuss

Gründungzuschuss

Dein Sprung in die Selbstständigkeit: So sicherst du dir den Gründungszuschuss!

Träumst du von der eigenen Firma und einem Leben als dein eigener Chef? Mit dem Gründungszuschuss der Agentur für Arbeit kannst du deinem Traum ein großes Stück näherkommen! Diese finanzielle Unterstützung hilft dir dabei, die ersten Monate deiner Selbstständigkeit finanziell zu überbrücken und deine Geschäftsidee erfolgreich in die Tat umzusetzen.

In diesem Blogartikel erfährst du alles, was du über den Gründungszuschuss der Agentur für Arbeit wissen musst: Von den Voraussetzungen bis zur Antragstellung beleuchten wir alle wichtigen Aspekte und geben dir hilfreiche Tipps, die deine Chancen auf Förderung erhöhen.

 

Was ist der Gründungszuschuss und wer kann ihn beantragen?

Der Gründungszuschuss ist eine monatliche finanzielle Leistung der Agentur für Arbeit, die dich in der Phase der Existenzgründung unterstützt. Er wird in Phase 1 sechs Monate gezahlt und entspricht der Höhe deines zuletzt bezogenen Arbeitslosengeldes I plus 300 Euro monatlich. Anschließend kann dir die Phase 2 bewilligt werden, in welcher du weitere neun Monate 300 Euro erhältst. Der Gründungszuschuss beträgt also häufig über 10.000 Euro in der Phase 1 und in der Phase 2 nochmal fix 2.700 Euro. Zudem ist der Gründungszuschuss frei von Steuer- und Progressionskosten.

Um den Gründungszuschuss zu beantragen, musst du einige Voraussetzungen erfüllen:

  • Du musst arbeitslos gemeldet sein.
  • Du musst noch mindestens 150 Tage Anspruch auf Arbeitslosengeld 1 haben.
  • Du musst alle notwendigen Antragsunterlagen vollständig ausgefüllt einreichen.
  • Du musst einen tragfähigen Businessplan vorlegen, der deine Geschäftsidee, deine Zielgruppe und deine Finanzplanung detailliert beschreibt.
  • Du musst deine fachliche und persönliche Eignung für die Selbstständigkeit nachweisen.
  • Du wirst deine Arbeitslosigkeit durch die hauptberufliche Gründung beenden

Wichtig: Der Gründungszuschuss ist keine Regelförderung, sondern eine Ermessensleistung der Agentur für Arbeit. Das bedeutet, dass dein Antrag nicht automatisch bewilligt wird, sondern individuell geprüft wird. Hier gilt, dass du alle Unterlagen direkt bei der Antragstellung vollständig und inhaltlich korrekt einreichen solltest, um deine Chancen für eine Bewilligung zu optimieren! 

Eine professionelle Beratung unterstützt dich dabei, alle benötigten Unterlagen zusammenzustellen. Eine solche umfassende Beratung kannst du für dich kostenfrei über den Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) der Agentur für Arbeit erhalten.

 

So stellst du deinen Antrag erfolgreich

Die Antragstellung für den Gründungszuschuss erfolgt bei der Agentur für Arbeit, die für deinen Wohnort zuständig ist. Die für den Gründungszuschuss notwendigen Anträge erhältst du von deiner Sachbearbeitung der Agentur für Arbeit.

Für deinen Antrag benötigst du folgende Unterlagen:

  • Den vollständig ausgefüllten Antragsvordruck
  • Deinen Businessplan
  • Deinen Finanzplan inklusive Kapitalbedarfsplans, Finanzierungsplans, Umsatzvorschau und Rentabilitätsvorschau
  • Deinen Lebenslauf
  • Der Nachweise über deine fachliche und persönliche Eignung (z.B. Zeugnisse, Zertifikate)
  • Die Stellungnahme einer fachkundigen Stelle (bspw. einer Gründungsberatung, Wirtschaftsförderung, Steuerberatung oder IHK)

Je nach deinem Gründungsvorhaben benötigst du weitere Unterlagen:

  • Die Auskunft über die Anzeige der Tätigkeit beim Finanzamt
  • Die Mitteilung des Finanzamtes über die Zuteilung der Steuernummer
  • Die Eingangsbestätigung der Gewerbeanzeige vom Gewerbeamt
  • Dein Nachweis über die Eintragung in eine Handwerksrolle
  • Dein Gesellschaftervertrag

Tipp: Je vollständiger und überzeugender deine Antragsunterlagen sind, desto höher sind deine Chancen auf eine Bewilligung des Gründungszuschusses.

 

So nutzt du den Gründungszuschuss optimal

Der Gründungszuschuss bietet dir die Möglichkeit, dich voll und ganz auf deine Geschäftsidee zu konzentrieren, ohne dir Sorgen um deine finanzielle Situation machen zu müssen.

Nutze diese Zeit, um:

  • Dein Netzwerk auszubauen und neue Kunden zu gewinnen.
  • Deine Marketingaktivitäten voranzutreiben.
  • An Weiterbildungen und Workshops teilzunehmen, um deine unternehmerischen Fähigkeiten zu verbessern.
  • Die Grundlagen für dein Unternehmen zu schaffen, z.B. indem du eine Website erstellst oder deine Geschäftsräume einrichtest.
  • Dein Angebot durch dein Kundenfeedback stetig zu verbessern

 

Fazit: Der Gründungszuschuss – Ein Sprungbrett in die Selbstständigkeit

Der Gründungszuschuss der Agentur für Arbeit ist eine wertvolle Hilfe für alle, die den Schritt in die Selbstständigkeit wagen möchten.

Informiere dich frühzeitig und hol dir die Unterstützung, die du benötigst, um deine Geschäftsidee erfolgreich in die Tat umzusetzen. Mit dem Gründungszuschuss und deiner Eigeninitiative steht deinem Traum von der eigenen Selbstständigkeit nichts mehr im Wege!

 

Grundsätzliche Informationen zum AVGS findest du auch auf der Website der Agentur für Arbeit: Website Agentur für Arbeit – Gründungszuschuss

 

Du willst noch mehr wissen?

In unseren weiteren Blogartikeln findest du hilfreiche Tipps und Informationen rund um die Themen Existenzgründung, Selbstständigkeit und Unternehmensführung. Außerdem kannst du dich jederzeit mit uns in Verbindung setzen. Unsere erfahrenen Gründungsberater stehen dir gerne zur Seite.

Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS)

Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS)

Mit dem AVGS in die Selbstständigkeit: So fördert dich die Agentur für Arbeit!

Wusstest du, dass die Agentur für Arbeit dich auf deinem Weg in die Selbstständigkeit unterstützen kann? Mit dem Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) erhältst du Zugang zu vielfältigen Leistungen, die deine Gründung erfolgreich gestalten können. In diesem Blogartikel erfährst du alles Wissenswerte rund um den AVGS und wie er dir bei der Verwirklichung deiner Geschäftsidee helfen kann.

 

Was genau ist der AVGS?

Der AVGS ist ein Förderinstrument der Agentur für Arbeit, das die Heranführung an eine selbstständige Tätigkeit unterstützt. Er richtet sich an Arbeitslose und Arbeitssuchende, die konkrete Gründungsabsichten haben. Mit dem AVGS kannst du beispielsweise folgende Leistungen in Anspruch nehmen:

  • Beratung und Coaching: Ein erfahrener Gründungsberater unterstützt dich bei der Erstellung deines Businessplans, der Akquise von Fördermitteln und der Entwicklung deiner unternehmerischen Kompetenzen.
  • Qualifizierung: Du kannst an Seminaren und Workshops teilnehmen, um deine fachlichen und betriebswirtschaftlichen Kenntnisse zu erweitern.
  • Förderung von Gründungsvorhaben: In einer professionellen Beratung über den AVGS kannst du Unterstützung dabei erhalten, alle notwendigen Unterlagen für den Gründungszuschuss zusammenzustellen und diesen zu beantragen.

Ein AVGS wird normalerweise für einen bestimmten, zeitlichen Leistungsumfang ausgestellt. Dieser Leistungsumfang wird in Form von Unterrichtseinheiten ausgedrückt (UEs) und bemisst sich nach deinem Unterstützungsbedarf.

 

Welche Voraussetzungen musst du erfüllen?

Um den AVGS in Anspruch nehmen zu können, musst du folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Du bist arbeitslos oder arbeitssuchend und bei der Agentur für Arbeit gemeldet.
  • Du hast konkrete Gründungsabsichten.
  • Du verfügst über die grundsätzlich notwendigen Fähigkeiten, welche deine Gründungsidee benötigt.
  • Du hast die Aussicht, deine Geschäftsidee erfolgreich umzusetzen.

 

Wie kannst du den AVGS beantragen?

Wenn du die Voraussetzungen erfüllst, kannst du den AVGS bei deiner zuständigen Agentur für Arbeit beantragen. Dafür sprichst du einfach deine Sachbearbeitung auf den Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein zur Heranführung an eine selbstständige Tätigkeit an. Deine Sachbearbeitung wird dann deinen Bedarf mit dir klären und dir einen entsprechenden Gutschein ausstellen.

Am Besten kannst du uns, als Experten für Gründung, vorab eine Nachricht schreiben und dann können wir dir eine Empfehlung für den Umfang deines AVGS ausstellen, mit welcher du dich direkt an deine Sachbearbeitung wenden kannst. Dies erleichtert dir die Erklärung deines Anliegens und gibt der Sachbearbeitung eine klare Grundlage zur Einschätzung.

 

Welche Vorteile bietet dir der AVGS?

Der AVGS bietet dir zahlreiche Vorteile, die deine Gründung erfolgreich gestalten können:

  • Finanzielle Unterstützung: Der AVGS reduziert deine finanziellen Risiken, indem die Agentur für Arbeit die Kosten für eine professionelle Beratung übernimmt.
  • Fachliche Expertise: Du erhältst professionelle Beratung und Begleitung durch einen erfahrenen Gründungsberater.
  • Erweiterung deiner Kompetenzen: Durch Qualifizierungsmaßnahmen stärkst du deine unternehmerischen Fähigkeiten.
  • Erhöhte Erfolgschancen: Mit dem AVGS steigerst du die Erfolgschancen deiner Gründung und bekommst die Unterstützung, welche du zur Beantragung des Gründungszuschusses brauchst.

 

Fazit:

Der AVGS ist ein wertvolles Instrument für alle, die den Schritt in die Selbstständigkeit wagen möchten. Mit der Unterstützung durch eine Gründungsberatung und die Agentur für Arbeit kannst du deine Gründungsidee erfolgreich umsetzen und deine unternehmerischen Ziele erreichen.

 

Nächste Schritte:

  1. Informiere dich bei uns oder deiner Sachbearbeitung umfassend über den AVGS und die weiteren Fördermöglichkeiten für Gründer. 
  2. Lasse dir von uns eine Empfehlung für den Umfang deines AVGS ausstellen. 
  3. Vereinbare einen Beratungstermin bei deiner zuständigen Agentur für Arbeit, um deinen Antrag auf den AVGS zu stellen.
  4. Gehe anschließend mit dem AVGS zur Gründungsberatung deines Vertrauens und verwirkliche deinen Traum von der Selbstständigkeit.

 

Grundsätzliche Informationen zum AVGS findest du auch auf der Website der Agentur für Arbeit:

Website Agentur für Arbeit – Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS)

 

Du willst noch mehr wissen?

In unseren weiteren Blogartikeln findest du hilfreiche Tipps und Informationen rund um die Themen Existenzgründung, Selbstständigkeit und Unternehmensführung. Außerdem kannst du dich jederzeit mit uns in Verbindung setzen. Unsere erfahrenen Gründungsberater stehen dir gerne zur Seite.

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Empfänger der Daten sind ggf. technische Dienstleister, die für den Betrieb und die Wartung unserer Webseite als Auftragsverarbeiter tätig werden.

SPEICHERDAUER:

Die Daten werden gelöscht, sobald diese für den Zweck der Erhebung nicht mehr erforderlich sind. Dies ist für die Daten, die der Bereitstellung der Webseite dienen, grundsätzlich der Fall, wenn die jeweilige Sitzung beendet ist.

BEREITSTELLUNG VORGESCHRIEBEN ODER ERFORDERLICH:

Die Bereitstellung der vorgenannten personenbezogenen Daten ist weder gesetzlich noch vertraglich vorgeschrieben. Ohne die IP-Adresse ist jedoch der Dienst und die Funktionsfähigkeit unserer Website nicht gewährleistet. Zudem können einzelne Dienste und Services nicht verfügbar oder eingeschränkt sein. Aus diesem Grund ist ein Widerspruch ausgeschlossen.

KONTAKTFORMULAR

ART UND ZWECK DER VERARBEITUNG:

Die von Ihnen eingegebenen Daten werden zum Zweck der individuellen Kommunikation mit Ihnen gespeichert. Hierfür ist die Angabe einer validen E-Mail-Adresse sowie Ihres Namens erforderlich. Diese dient der Zuordnung der Anfrage und der anschließenden Beantwortung derselben. Die Angabe weiterer Daten ist optional.

RECHTSGRUNDLAGE:

Die Verarbeitung der in das Kontaktformular eingegebenen Daten erfolgt auf der Grundlage eines berechtigten Interesses (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO). Durch Bereitstellung des Kontaktformulars möchten wir Ihnen eine unkomplizierte Kontaktaufnahme ermöglichen. Ihre gemachten Angaben werden zum Zwecke der Bearbeitung der Anfrage sowie für mögliche Anschlussfragen gespeichert. Sofern Sie mit uns Kontakt aufnehmen, um ein Angebot zu erfragen, erfolgt die Verarbeitung der in das Kontaktformular eingegebenen Daten zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO).

EMPFÄNGER:

Empfänger der Daten sind ggf. Auftragsverarbeiter.

SPEICHERDAUER:

Daten werden spätestens 6 Monate nach Bearbeitung der Anfrage gelöscht. Sofern es zu einem Vertragsverhältnis kommt, unterliegen wir den gesetzlichen Aufbewahrungsfristen nach HGB und löschen Ihre Daten nach Ablauf dieser Fristen.

BEREITSTELLUNG VORGESCHRIEBEN ODER ERFORDERLICH:

Die Bereitstellung Ihrer personenbezogenen Daten erfolgt freiwillig. Wir können Ihre Anfrage jedoch nur bearbeiten, sofern Sie uns Ihren Namen, Ihre E-Mail-Adresse und den Grund der Anfrage mitteilen.

VERWENDUNG VON GOOGLE ANALYTICS

ART UND ZWECK DER VERARBEITUNG:

Diese Website benutzt Google Analytics, einen Webanalysedienst der Google LLC, 1600 Amphitheatre Parkway, Mountain View, CA 94043 USA (nachfolgend: „Google“). Google Analytics verwendet sog. „Cookies“, also Textdateien, die auf Ihrem Computer gespeichert werden und die eine Analyse der Benutzung der Webseite durch Sie ermöglichen. Die durch das Cookie erzeugten Informationen über Ihre Benutzung dieser Webseite werden in der Regel an einen Server von Google in den USA übertragen und dort gespeichert. Aufgrund der Aktivierung der IP-Anonymisierung auf diesen Webseiten, wird Ihre IP-Adresse von Google jedoch innerhalb von Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder in anderen Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zuvor gekürzt. Nur in Ausnahmefällen wird die volle IP-Adresse an einen Server von Google in den USA übertragen und dort gekürzt. Im Auftrag des Betreibers dieser Website wird Google diese Informationen benutzen, um Ihre Nutzung der Webseite auszuwerten, um Reports über die Webseitenaktivitäten zusammenzustellen und um weitere mit der Websitenutzung und der Internetnutzung verbundene Dienstleistungen gegenüber dem Webseitenbetreiber zu erbringen. Die im Rahmen von Google Analytics von Ihrem Browser übermittelte IP-Adresse wird nicht mit anderen Daten von Google zusammengeführt. Die Zwecke der Datenverarbeitung liegen in der Auswertung der Nutzung der Website und in der Zusammenstellung von Reports über Aktivitäten auf der Website. Auf Grundlage der Nutzung der Website und des Internets sollen dann weitere verbundene Dienstleistungen erbracht werden.

RECHTSGRUNDLAGE:

Die Verarbeitung der Daten erfolgt auf Grundlage einer Einwilligung des Nutzers (Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO).

EMPFÄNGER:

Empfänger der Daten ist Google als Auftragsverarbeiter. Hierfür haben wir mit Google den entsprechenden Auftragsverarbeitungsvertrag abgeschlossen.

SPEICHERDAUER:

Die Löschung der Daten erfolgt, sobald diese für unsere Aufzeichnungszwecke nicht mehr erforderlich sind.

DRITTLANDTRANSFER:

Google verarbeitet Ihre Daten in den USA und hat sich dem EU_US Privacy Shield unterworfen https://www.privacyshield.gov/EU-US-Framework.

BEREITSTELLUNG VORGESCHRIEBEN ODER ERFORDERLICH:

Die Bereitstellung Ihrer personenbezogenen Daten erfolgt freiwillig, allein auf Basis Ihrer Einwilligung. Sofern Sie den Zugriff unterbinden, kann es hierdurch zu Funktionseinschränkungen auf der Website kommen.

WIDERRUF DER EINWILLIGUNG:

Sie können die Speicherung der Cookies durch eine entsprechende Einstellung Ihrer Browser-Software verhindern; wir weisen Sie jedoch darauf hin, dass Sie in diesem Fall gegebenenfalls nicht sämtliche Funktionen dieser Website vollumfänglich werden nutzen können. Sie können darüber hinaus die Erfassung der durch das Cookie erzeugten und auf Ihre Nutzung der Webseite bezogenen Daten (inkl. Ihrer IP-Adresse) an Google sowie die Verarbeitung dieser Daten durch Google verhindern, indem sie das unter dem folgenden Link verfügbare Browser-Plugin herunterladen und installieren: Browser Add On zur Deaktivierung von Google Analytics. Zusätzlich oder als Alternative zum Browser-Add-On können Sie das Tracking durch Google Analytics auf unseren Seiten unterbinden, indem Sie diesen Link anklicken. Dabei wird ein Opt-out-Cookie auf Ihrem Gerät installiert. Damit wird die Erfassung durch Google Analytics für diese Website und für diesen Browser zukünftig verhindert, so lange das Cookie in Ihrem Browser installiert bleibt.

PROFILING:

Mit Hilfe des Tracking-Tools Google Analytics kann das Verhalten der Besucher der Webseite bewertet und die Interessen analysiert werden. Hierzu erstellen wir ein pseudonymes Nutzerprofil.

VERWENDUNG VON SCRIPTBIBLIOTHEKEN (GOOGLE WEBFONTS)

ART UND ZWECK DER VERARBEITUNG:

Um unsere Inhalte browserübergreifend korrekt und grafisch ansprechend darzustellen, verwenden wir auf dieser Website „Google Web Fonts“ der Google LLC (1600 Amphitheatre Parkway, Mountain View, CA 94043, USA; nachfolgend „Google“) zur Darstellung von Schriften. Die Datenschutzrichtlinie des Bibliothekbetreibers Google finden Sie hier: https://www.google.com/policies/privacy/

RECHTSGRUNDLAGE:

Rechtsgrundlage für die Einbindung von Google Webfonts und dem damit verbundenen Datentransfer zu Google ist Ihre Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO).

EMPFÄNGER:

Der Aufruf von Scriptbibliotheken oder Schriftbibliotheken löst automatisch eine Verbindung zum Betreiber der Bibliothek aus. Dabei ist es theoretisch möglich – aktuell allerdings auch unklar ob und ggf. zu welchen Zwecken – dass der Betreiber in diesem Fall Google Daten erhebt.

SPEICHERDAUER:

Wir erheben keine personenbezogenen Daten, durch die Einbindung von Google Webfonts. Weitere Informationen zu Google Web Fonts finden Sie unter https://developers.google.com/fonts/faq und in der Datenschutzerklärung von Google: https://www.google.com/policies/privacy/.

DRITTLANDTRANSFER:

Google verarbeitet Ihre Daten in den USA und hat sich dem EU_US Privacy Shield unterworfen https://www.privacyshield.gov/EU-US-Framework.

BEREITSTELLUNG VORGESCHRIEBEN ODER ERFORDERLICH:

Die Bereitstellung der personenbezogenen Daten ist weder gesetzlich, noch vertraglich vorgeschrieben. Allerdings kann ggfs. die korrekte Darstellung der Inhalte durch Standardschriften nicht möglich sein.

WIDERRUF DER EINWILLIGUNG:

Zur Darstellung der Inhalte wird regelmäßig die Programmiersprache JavaScript verwendet. Sie können der Datenverarbeitung daher widersprechen, indem Sie die Ausführung von JavaScript in Ihrem Browser deaktivieren oder einen JavaScript-Blocker installieren. Bitte beachten Sie, dass es hierdurch zu Funktionseinschränkungen auf der Website kommen kann.

VERWENDUNG VON GOOGLE MAPS

ART UND ZWECK DER VERARBEITUNG:

Auf dieser Webseite nutzen wir das Angebot von Google Maps. Google Maps wird von Google LLC, 1600 Amphitheatre Parkway, Mountain View, CA 94043, USA (nachfolgend „Google“) betrieben. Dadurch können wir Ihnen interaktive Karten direkt in der Webseite anzeigen und ermöglichen Ihnen die komfortable Nutzung der Karten-Funktion. Nähere Informationen über die Datenverarbeitung durch Google können Sie den Google-Datenschutzhinweisen entnehmen. Dort können Sie im Datenschutzcenter auch Ihre persönlichen Datenschutz-Einstellungen verändern. Ausführliche Anleitungen zur Verwaltung der eigenen Daten im Zusammenhang mit Google-Produkten finden Sie hier.

RECHTSGRUNDLAGE:

Rechtsgrundlage für die Einbindung von Google Maps und dem damit verbundenen Datentransfer zu Google ist Ihre Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO).

EMPFÄNGER:

Durch den Besuch der Webseite erhält Google Informationen, dass Sie die entsprechende Unterseite unserer Webseite aufgerufen haben. Dies erfolgt unabhängig davon, ob Google ein Nutzerkonto bereitstellt, über das Sie eingeloggt sind, oder ob keine Nutzerkonto besteht. Wenn Sie bei Google eingeloggt sind, werden Ihre Daten direkt Ihrem Konto zugeordnet. Wenn Sie die Zuordnung in Ihrem Profil bei Google nicht wünschen, müssen Sie sich vor Aktivierung des Buttons bei Google ausloggen. Google speichert Ihre Daten als Nutzungsprofile und nutzt sie für Zwecke der Werbung, Marktforschung und/oder bedarfsgerechter Gestaltung seiner Webseite. Eine solche Auswertung erfolgt insbesondere (selbst für nicht eingeloggte Nutzer) zur Erbringung bedarfsgerechter Werbung und um andere Nutzer des sozialen Netzwerks über Ihre Aktivitäten auf unserer Webseite zu informieren. Ihnen steht ein Widerspruchsrecht zu gegen die Bildung dieser Nutzerprofile, wobei Sie sich zur Ausübung dessen an Google richten müssen.

SPEICHERDAUER:

Wir erheben keine personenbezogenen Daten, durch die Einbindung von Google Maps.

DRITTLANDTRANSFER:

Google verarbeitet Ihre Daten in den USA und hat sich dem EU_US Privacy Shield unterworfen https://www.privacyshield.gov/EU-US-Framework.

WIDERRUF DER EINWILLIGUNG:

Wenn Sie nicht möchten, dass Google über unseren Internetauftritt Daten über Sie erhebt, verarbeitet oder nutzt, können Sie in Ihrem Browsereinstellungen JavaScript deaktivieren. In diesem Fall können Sie unsere Webseite jedoch nicht oder nur eingeschränkt nutzen.

BEREITSTELLUNG VORGESCHRIEBEN ODER ERFORDERLICH:

Die Bereitstellung Ihrer personenbezogenen Daten erfolgt freiwillig, allein auf Basis Ihrer Einwilligung. Sofern Sie den Zugriff unterbinden, kann es hierdurch zu Funktionseinschränkungen auf der Website kommen.

GOOGLE ADWORDS

ART UND ZWECK DER VERARBEITUNG:

Unsere Webseite nutzt das Google Conversion-Tracking. Betreibergesellschaft der Dienste von Google AdWords ist die Google LLC, 1600 Amphitheatre Parkway, Mountain View, CA 94043, USA. Sind Sie über eine von Google geschaltete Anzeige auf unsere Webseite gelangt, wird von Google Adwords ein Cookie auf Ihrem Rechner gesetzt. Das Cookie für Conversion-Tracking wird gesetzt, wenn ein Nutzer auf eine von Google geschaltete Anzeige klickt. Besucht der Nutzer bestimmte Seiten unserer Website und das Cookie ist noch nicht abgelaufen, können wir und Google erkennen, dass der Nutzer auf die Anzeige geklickt hat und zu dieser Seite weitergeleitet wurde. Jeder Google AdWords-Kunde erhält ein anderes Cookie. Cookies können somit nicht über die Websites von AdWords-Kunden nachverfolgt werden. Die mithilfe des Conversion-Cookies eingeholten Informationen dienen dazu, Conversion-Statistiken für AdWords-Kunden zu erstellen, die sich für Conversion-Tracking entschieden haben. Die Kunden erfahren die Gesamtanzahl der Nutzer, die auf ihre Anzeige geklickt haben und zu einer mit einem Conversion-Tracking-Tag versehenen Seite weitergeleitet wurden. Sie erhalten jedoch keine Informationen, mit denen sich Nutzer persönlich identifizieren lassen.

RECHTSGRUNDLAGE:

Rechtsgrundlage für die Einbindung von Google AdWords und dem damit verbundenen Datentransfer zu Google ist Ihre Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO).

EMPFÄNGER:

Bei jedem Besuch unsere Webseite werden personenbezogene Daten, einschließlich Ihrer IP-Adresse an Google in die USA übertragen. Diese personenbezogenen Daten werden durch Google gespeichert. Google gibt diese über das technische Verfahren erhobenen personenbezogenen Daten unter Umständen an Dritte weiter. Unser Unternehmen enthält keine Informationen von Google, mittels derer die betroffene Person identifiziert werden könnte.

SPEICHERDAUER:

Diese Cookies verlieren nach 30 Tagen ihre Gültigkeit und dienen nicht der persönlichen Identifizierung.

DRITTLANDTRANSFER:

Google verarbeitet Ihre Daten in den USA und hat sich dem EU_US Privacy Shield unterworfen https://www.privacyshield.gov/EU-US-Framework.

WIDERRUF DER EINWILLIGUNG:

Möchten Sie nicht am Tracking teilnehmen, können Sie das hierfür erforderliche Setzen eines Cookies ablehnen – etwa per Browser-Einstellung, die das automatische Setzen von Cookies generell deaktiviert oder Ihren Browser so einstellen, dass Cookies von der Domain „googleleadservices.com“ blockiert werden. Bitte beachten Sie, dass Sie die Opt-out-Cookies nicht löschen dürfen, solange Sie keine Aufzeichnung von Messdaten wünschen. Haben Sie alle Ihre Cookies im Browser gelöscht, müssen Sie das jeweilige Opt-out Cookie erneut setzen.

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Die Bereitstellung Ihrer personenbezogenen Daten erfolgt freiwillig, allein auf Basis Ihrer Einwilligung. Sofern Sie den Zugriff unterbinden, kann es hierdurch zu Funktionseinschränkungen auf der Website kommen.

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