Umsatzsteuervoranmeldung

Umsatzsteuervoranmeldung

Umsatzsteuervoranmeldung leicht gemacht

Du stehst kurz davor, den großen Schritt in die hauptberufliche Selbstständigkeit zu wagen? Herzlichen Glückwunsch! Neben der aufregenden Planung deines Geschäftsmodells und der Akquise deiner ersten Kunden gibt es jedoch auch weniger glamouröse, aber dennoch wichtige Aspekte zu berücksichtigen – wie zum Beispiel die Umsatzsteuervoranmeldung.

Keine Sorge, wir sind hier, um dir zu helfen! In diesem Blogartikel erklären wir dir Schritt für Schritt, was die Umsatzsteuervoranmeldung ist, warum sie so wichtig ist und wie du sie erfolgreich meisterst. Also, lass uns gemeinsam in den Steuerdschungel eintauchen und Licht ins Dunkel bringen!

Was ist die Umsatzsteuervoranmeldung überhaupt?

Die Umsatzsteuervoranmeldung ist ein regelmäßiger Bericht an das Finanzamt über deine Umsätze und die darauf entfallende Umsatzsteuer. Du zeigst darin auf, wie viel Umsatzsteuer du eingenommen hast (auf deinen Verkäufen) und wie viel Vorsteuer du gezahlt hast (auf deinen Einkäufen). Die Differenz daraus ist entweder deine Umsatzsteuerschuld (wenn du mehr Umsatzsteuer eingenommen als Vorsteuer gezahlt hast) oder dein Vorsteuerüberhang (wenn du mehr Vorsteuer gezahlt als Umsatzsteuer eingenommen hast).

Diese Differenz zwischen den beiden Beträgen ist die Umsatzsteuer, die du ans Finanzamt abführen musst – oder die du vom Finanzamt erstattet bekommst, falls du mehr Vorsteuer gezahlt hast als Umsatzsteuer eingenommen.

Warum ist die Umsatzsteuervoranmeldung so wichtig?

Die Umsatzsteuervoranmeldung ist eine deiner zentralen Pflichten als Unternehmer. Sie stellt sicher, dass der Staat seine Steuereinnahmen erhält und du keine bösen Überraschungen erlebst. Wenn du deine Umsatzsteuervoranmeldungen nicht oder nicht korrekt abgibst, können empfindliche Strafen auf dich zukommen.

Die Umsatzsteuervoranmeldung kann für dich zwei Vorteile haben:

1. Wenn du mehr Vorsteuer gezahlt hast als du Umsatzsteuer eingenommen hast (bspw. durch hohe Investitionen zum Start deiner Gründung) erhältst du Geld zurück.

2. Durch die regelmäßige Pflicht zur Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldung wirst du immer wieder angehalten deine Buchführung ordentlich und zeitnah zu pflegen, wodurch du permanent einen Überblick über deinen Geschäftsverlauf behältst.

Unserer Erfahrung nach ist vor allem der zweite Vorteil derjenige, der anfangs oft nicht von Gründern gesehen, jedoch von erfahrenen Unternehmern sehr geschätzt wird, da eine ordentliche Buchführung zu einem wichtigen Instrument deiner strategischen Unternehmensentwicklung werden wird!

Wer muss eine Umsatzsteuervoranmeldung abgeben?

Grundsätzlich bist du zur Abgabe einer Umsatzsteuervoranmeldung verpflichtet, wenn du als Unternehmer tätig bist und Lieferungen oder Leistungen erbringst, die der Umsatzsteuer unterliegen. Es gibt jedoch Ausnahmen und Sonderfälle, die wir im Folgenden genauer betrachten:

Regelfall: Umsatzsteuerpflichtige Unternehmer

  • Du bist Unternehmer im Sinne des Umsatzsteuergesetzes.
  • Du führst Lieferungen oder Leistungen aus, die in Deutschland steuerpflichtig sind.
  • Du hast dich nicht für die Kleinunternehmerregelung entschieden oder überschreitest deren Umsatzgrenzen.

Die Kleinunternehmerreglung haben wir kurz in unserem Blogartikel zur Rechtsform des Einzelunternehmens erläutert.

Ausnahmen und Sonderfälle

  • Befreite Umsätze: Bestimmte Umsätze sind von der Umsatzsteuer befreit, z. B. Umsätze im medizinischen Bereich, Umsätze im Bildungsbereich oder Umsätze im Bereich der öffentlichen Hand. Wenn du ausschließlich befreite Umsätze erzielst, musst du keine Umsatzsteuervoranmeldung abgeben. Leider sehr unübersichtlich, aber dafür vollständig findest du die umsatzsteuerbefreiten Umsätze in § 4 des Umsatzsteuergesetzes (UStG).
  • Land- und Forstwirte: Für Land- und Forstwirte gelten besondere Regelungen. Sie können die Umsatzsteuerpauschalierung in Anspruch nehmen und müssen dann nur eine jährliche Umsatzsteuererklärung abgeben.
  • Existenzgründer: Existenzgründer können unter bestimmten Voraussetzungen von der Umsatzsteuervoranmeldung befreit werden. Dies gilt in der Regel für das Jahr der Gründung und das Folgejahr.

Wenn du dir unsicher bist, ob du zur Abgabe einer Umsatzsteuervoranmeldung verpflichtet bist, empfehlen wir dir, dich an einen Steuerberater oder an dein zuständiges Finanzamt zu wenden. Eine frühzeitige Klärung kann dir helfen, unnötige Strafzahlungen oder andere Probleme zu vermeiden.

Wie oft muss ich die Umsatzsteuervoranmeldung abgeben?

Das hängt von deiner individuellen Situation ab. In der Regel musst du die Umsatzsteuervoranmeldung

  • Monatlich: Wenn du im Vorjahr mehr als 7.500 Euro Umsatzsteuer zahlen musstest oder im laufenden Jahr voraussichtlich mehr als 7.500 Euro zahlen wirst.
  • Quartalsweise: Wenn du im Vorjahr höchstens 7.500 Euro Umsatzsteuer zahlen musstest und im laufenden Jahr voraussichtlich auch nicht mehr zahlen wirst.
  • Jährlich: In Ausnahmefällen, z. B. bei Existenzgründern oder wenn du nur sehr geringe Umsätze erzielst.

Die Frist für die Umsatzsteuervoranmeldung endet am 10. Tag des Folgemonats (z.B. der 10. April für den Umsatz im März oder das erste Quartal).

Es gibt jedoch auch Ausnahmen und Sonderfälle. Wenn du dir unsicher bist, welcher Rhythmus für dich gilt, empfehlen wir dir, dich direkt an dein Finanzamt oder an einen Steuerberater zu wenden.

Wie gebe ich die Umsatzsteuervoranmeldung ab?

Die Umsatzsteuervoranmeldung gibst du elektronisch über das ELSTER-Portal ab. Dafür benötigst du ein Benutzerkonto und ein Zertifikat, das deine Identität bestätigt. Die Einrichtung kann etwas Zeit in Anspruch nehmen, aber keine Sorge, auf der ELSTER-Website findest du ausführliche Anleitungen und Hilfestellungen.

Noch einfacher und stressfreier wird es, wenn du eine Buchhaltungssoftware nutzt. Über eine solche Software kannst du normalerweise deine Rechnungen versenden, erhaltene Belege direkt einpflegen und deine Betriebswirtschaftliche Abrechnung (BWA) erstellen. Durch eine Schnittstelle zum Finanzamt kannst du dann auch direkt mit wenigen Klicks deine Umsatzsteuervoranmeldung an das Finanzamt übersenden.

Da wir immer wieder nach einem Tipp für die Wahl einer Buchhaltungssoftware gefragt werden, möchten wir dir unsere meist gegebene Empfehlung hier direkt präsentieren:

Lexoffice

Lexoffice ist das Buchhaltungsprogramm, mit dem wir selbst und zahlreiche unserer Gründer besonders gute Erfahrungen gemacht haben. Die schnell zu erlernende Bedienbarkeit, Übersichtlichkeit und dass es normalerweise ohne viel Ärger schlicht funktioniert, machen es zu einer guten Wahl. Für die meisten Gründer genügt zu Beginn der Selbstständigkeit zudem das L Paket von Lexoffice, wodurch die Kosten mit rund 20 Euro im Monat überschaubar bleiben.

Welche Angaben muss ich in der Umsatzsteuervoranmeldung machen?

In der Umsatzsteuervoranmeldung musst du verschiedene Angaben machen, darunter:

  • Deine Steuernummer
  • Den Voranmeldungszeitraum
  • Deine Umsätze und die darauf entfallende Umsatzsteuer
  • Deine Vorsteuerbeträge
  • Die daraus resultierende Umsatzsteuerzahllast oder -erstattung

Es ist wichtig, dass du alle Angaben sorgfältig und korrekt machst. Wenn du Fehler machst, kann das zu Rückfragen oder sogar zu einer Steuerprüfung führen.

Was passiert nach der Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldung?

Nachdem du die Umsatzsteuervoranmeldung abgegeben hast, erhältst du einen Bescheid vom Finanzamt. Darin wird dir mitgeteilt, ob du Umsatzsteuer nachzahlen musst oder ob du eine Erstattung erhältst. Wenn du eine Zahllast hast, musst du den Betrag innerhalb der angegebenen Frist überweisen.

Prüfe diesen Bescheid gründlich und lege bei Unstimmigkeiten Widerspruch ein, denn auch beim Finanzamt passieren mal Fehler.

Was passiert, wenn ich die Umsatzsteuervoranmeldung nicht rechtzeitig abgeben?

Die Nichteinhaltung der Fristen für die Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldung kann schwerwiegende Folgen haben und sollte daher unbedingt vermieden werden.

Finanzielle Konsequenzen:

  • Verspätungszuschläge: Bei verspäteter Abgabe drohen Verspätungszuschläge, die sich nach der Höhe der Steuerschuld und der Dauer der Verspätung richten. Diese Zuschläge können schnell beträchtliche Summen erreichen und deine finanzielle Belastung erhöhen.
  • Säumniszuschläge: Zusätzlich zu den Verspätungszuschlägen können Säumniszuschläge anfallen, wenn die fällige Umsatzsteuer nicht rechtzeitig gezahlt wird. Diese Zuschläge betragen 1% der Steuerschuld pro angefangenem Monat der Säumnis.
  • Zwangsvollstreckung: Im schlimmsten Fall kann das Finanzamt die Zwangsvollstreckung einleiten, um die ausstehende Steuerschuld einzutreiben. Dies kann zur Pfändung von Konten, Wertgegenständen oder sogar Immobilien führen.

Strafrechtliche Konsequenzen:

  • Steuerhinterziehung: In besonders schweren Fällen, wenn die Umsatzsteuer vorsätzlich nicht abgeführt wird, kann dies als Steuerhinterziehung gewertet werden. Dies ist eine Straftat, die mit Geldstrafen oder sogar Freiheitsstrafen geahndet werden kann.

Um andere Konsequenzen als den Verspätungs- und ggf. den Säumniszuschlag zu erleiden, musst du normalerweise bereits zahlreiche Zahlungsaufforderungen und sonstige Nachrichten ignorieren. Es steht also nicht gleich der Steuereintreiber bei dir vor der Türe, solltest du die Umsatzsteuervoranmeldung einmalig zu spät einreichen.

Tipps für eine erfolgreiche Umsatzsteuervoranmeldung

  • Führe deine Buchhaltung sorgfältig: Eine gute Buchhaltung ist die Grundlage für eine korrekte Umsatzsteuervoranmeldung. Stelle sicher, dass du alle deine Einnahmen und Ausgaben lückenlos dokumentierst.
  • Bewahre alle Belege auf: Bewahre alle Rechnungen, Quittungen und andere Belege sorgfältig auf. Du musst sie zwar nicht mit der Umsatzsteuervoranmeldung einreichen, aber du musst sie im Falle einer Prüfung vorlegen können.
  • Beachte die Fristen: Die Fristen für die Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldung sind unbedingt einzuhalten. Wenn du zu spät bist, drohen Verspätungszuschläge.
  • Nutze die Hilfe eines Steuerberaters: Wenn du dir unsicher bist oder Fragen hast, scheue dich nicht, einen Steuerberater zu konsultieren. Er kann dir helfen, Fehler zu vermeiden und Zeit zu sparen.
  • Überprüfe deine Angaben gründlich: Bevor du die Umsatzsteuervoranmeldung abschickst, überprüfe alle Angaben sorgfältig auf ihre Richtigkeit. Fehler können zu Rückfragen, Verzögerungen oder sogar zu einer Steuerprüfung führen.
  • Nutze Online-Tools und Ressourcen: Es gibt viele hilfreiche Online-Tools und Ressourcen, die dich bei der Umsatzsteuervoranmeldung unterstützen können. Dazu gehören beispielsweise Umsatzsteuerrechner, Informationsseiten des Finanzamts und das bereits von uns empfohlene LexOffices.
  • Bleibe auf dem Laufenden: Das Steuerrecht ändert sich ständig. Informiere dich regelmäßig über aktuelle Entwicklungen und Neuerungen, um sicherzustellen, dass du immer auf dem neuesten Stand bist.
  • Lerne aus deinen Fehlern: Solltest du einmal einen Fehler machen oder eine Rückfrage vom Finanzamt erhalten, nutze dies als Gelegenheit, daraus zu lernen und deine Prozesse zu verbessern.

Fazit: Die Umsatzsteuervoranmeldung – kein Grund zur Panik

Die Umsatzsteuervoranmeldung mag auf den ersten Blick etwas abschreckend wirken, aber keine Sorge, mit der richtigen Vorbereitung und Unterstützung ist sie gut zu bewältigen. Sie ist ein wichtiger Bestandteil deiner unternehmerischen Pflichten und trägt dazu bei, dass dein Geschäft auf soliden Füßen steht.

Wenn du weitere Fragen hast oder Unterstützung bei der Gründung deines Unternehmens benötigst, zögere nicht, uns zu kontaktieren. Wir sprechen gerne mit dir darüber, was du wirklich brauchst.

Du willst noch mehr wissen?

In unseren weiteren Blogartikeln findest du hilfreiche Tipps und Informationen rund um die Themen Existenzgründung, Selbstständigkeit und Unternehmensführung. Außerdem kannst du dich jederzeit mit uns in Verbindung setzen. Unsere erfahrenen Gründungsberater stehen dir gerne zur Seite.

Gründungzuschuss

Gründungzuschuss

Dein Sprung in die Selbstständigkeit: So sicherst du dir den Gründungszuschuss!

Träumst du von der eigenen Firma und einem Leben als dein eigener Chef? Mit dem Gründungszuschuss der Agentur für Arbeit kannst du deinem Traum ein großes Stück näherkommen! Diese finanzielle Unterstützung hilft dir dabei, die ersten Monate deiner Selbstständigkeit finanziell zu überbrücken und deine Geschäftsidee erfolgreich in die Tat umzusetzen.

In diesem Blogartikel erfährst du alles, was du über den Gründungszuschuss der Agentur für Arbeit wissen musst: Von den Voraussetzungen bis zur Antragstellung beleuchten wir alle wichtigen Aspekte und geben dir hilfreiche Tipps, die deine Chancen auf Förderung erhöhen.

 

Was ist der Gründungszuschuss und wer kann ihn beantragen?

Der Gründungszuschuss ist eine monatliche finanzielle Leistung der Agentur für Arbeit, die dich in der Phase der Existenzgründung unterstützt. Er wird in Phase 1 sechs Monate gezahlt und entspricht der Höhe deines zuletzt bezogenen Arbeitslosengeldes I plus 300 Euro monatlich. Anschließend kann dir die Phase 2 bewilligt werden, in welcher du weitere neun Monate 300 Euro erhältst. Der Gründungszuschuss beträgt also häufig über 10.000 Euro in der Phase 1 und in der Phase 2 nochmal fix 2.700 Euro. Zudem ist der Gründungszuschuss frei von Steuer- und Progressionskosten.

Um den Gründungszuschuss zu beantragen, musst du einige Voraussetzungen erfüllen:

  • Du musst arbeitslos gemeldet sein.
  • Du musst noch mindestens 150 Tage Anspruch auf Arbeitslosengeld 1 haben.
  • Du musst alle notwendigen Antragsunterlagen vollständig ausgefüllt einreichen.
  • Du musst einen tragfähigen Businessplan vorlegen, der deine Geschäftsidee, deine Zielgruppe und deine Finanzplanung detailliert beschreibt.
  • Du musst deine fachliche und persönliche Eignung für die Selbstständigkeit nachweisen.
  • Du wirst deine Arbeitslosigkeit durch die hauptberufliche Gründung beenden

Wichtig: Der Gründungszuschuss ist keine Regelförderung, sondern eine Ermessensleistung der Agentur für Arbeit. Das bedeutet, dass dein Antrag nicht automatisch bewilligt wird, sondern individuell geprüft wird. Hier gilt, dass du alle Unterlagen direkt bei der Antragstellung vollständig und inhaltlich korrekt einreichen solltest, um deine Chancen für eine Bewilligung zu optimieren! 

Eine professionelle Beratung unterstützt dich dabei, alle benötigten Unterlagen zusammenzustellen. Eine solche umfassende Beratung kannst du für dich kostenfrei über den Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) der Agentur für Arbeit erhalten.

 

So stellst du deinen Antrag erfolgreich

Die Antragstellung für den Gründungszuschuss erfolgt bei der Agentur für Arbeit, die für deinen Wohnort zuständig ist. Die für den Gründungszuschuss notwendigen Anträge erhältst du von deiner Sachbearbeitung der Agentur für Arbeit.

Für deinen Antrag benötigst du folgende Unterlagen:

  • Den vollständig ausgefüllten Antragsvordruck
  • Deinen Businessplan
  • Deinen Finanzplan inklusive Kapitalbedarfsplans, Finanzierungsplans, Umsatzvorschau und Rentabilitätsvorschau
  • Deinen Lebenslauf
  • Der Nachweise über deine fachliche und persönliche Eignung (z.B. Zeugnisse, Zertifikate)
  • Die Stellungnahme einer fachkundigen Stelle (bspw. einer Gründungsberatung, Wirtschaftsförderung, Steuerberatung oder IHK)

Je nach deinem Gründungsvorhaben benötigst du weitere Unterlagen:

  • Die Auskunft über die Anzeige der Tätigkeit beim Finanzamt
  • Die Mitteilung des Finanzamtes über die Zuteilung der Steuernummer
  • Die Eingangsbestätigung der Gewerbeanzeige vom Gewerbeamt
  • Dein Nachweis über die Eintragung in eine Handwerksrolle
  • Dein Gesellschaftervertrag

Tipp: Je vollständiger und überzeugender deine Antragsunterlagen sind, desto höher sind deine Chancen auf eine Bewilligung des Gründungszuschusses.

 

So nutzt du den Gründungszuschuss optimal

Der Gründungszuschuss bietet dir die Möglichkeit, dich voll und ganz auf deine Geschäftsidee zu konzentrieren, ohne dir Sorgen um deine finanzielle Situation machen zu müssen.

Nutze diese Zeit, um:

  • Dein Netzwerk auszubauen und neue Kunden zu gewinnen.
  • Deine Marketingaktivitäten voranzutreiben.
  • An Weiterbildungen und Workshops teilzunehmen, um deine unternehmerischen Fähigkeiten zu verbessern.
  • Die Grundlagen für dein Unternehmen zu schaffen, z.B. indem du eine Website erstellst oder deine Geschäftsräume einrichtest.
  • Dein Angebot durch dein Kundenfeedback stetig zu verbessern

 

Fazit: Der Gründungszuschuss – Ein Sprungbrett in die Selbstständigkeit

Der Gründungszuschuss der Agentur für Arbeit ist eine wertvolle Hilfe für alle, die den Schritt in die Selbstständigkeit wagen möchten.

Informiere dich frühzeitig und hol dir die Unterstützung, die du benötigst, um deine Geschäftsidee erfolgreich in die Tat umzusetzen. Mit dem Gründungszuschuss und deiner Eigeninitiative steht deinem Traum von der eigenen Selbstständigkeit nichts mehr im Wege!

 

Grundsätzliche Informationen zum AVGS findest du auch auf der Website der Agentur für Arbeit: Website Agentur für Arbeit – Gründungszuschuss

 

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Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS)

Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS)

Mit dem AVGS in die Selbstständigkeit: So fördert dich die Agentur für Arbeit!

Wusstest du, dass die Agentur für Arbeit dich auf deinem Weg in die Selbstständigkeit unterstützen kann? Mit dem Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) erhältst du Zugang zu vielfältigen Leistungen, die deine Gründung erfolgreich gestalten können. In diesem Blogartikel erfährst du alles Wissenswerte rund um den AVGS und wie er dir bei der Verwirklichung deiner Geschäftsidee helfen kann.

 

Was genau ist der AVGS?

Der AVGS ist ein Förderinstrument der Agentur für Arbeit, das die Heranführung an eine selbstständige Tätigkeit unterstützt. Er richtet sich an Arbeitslose und Arbeitssuchende, die konkrete Gründungsabsichten haben. Mit dem AVGS kannst du beispielsweise folgende Leistungen in Anspruch nehmen:

  • Beratung und Coaching: Ein erfahrener Gründungsberater unterstützt dich bei der Erstellung deines Businessplans, der Akquise von Fördermitteln und der Entwicklung deiner unternehmerischen Kompetenzen.
  • Qualifizierung: Du kannst an Seminaren und Workshops teilnehmen, um deine fachlichen und betriebswirtschaftlichen Kenntnisse zu erweitern.
  • Förderung von Gründungsvorhaben: In einer professionellen Beratung über den AVGS kannst du Unterstützung dabei erhalten, alle notwendigen Unterlagen für den Gründungszuschuss zusammenzustellen und diesen zu beantragen.

Ein AVGS wird normalerweise für einen bestimmten, zeitlichen Leistungsumfang ausgestellt. Dieser Leistungsumfang wird in Form von Unterrichtseinheiten ausgedrückt (UEs) und bemisst sich nach deinem Unterstützungsbedarf.

 

Welche Voraussetzungen musst du erfüllen?

Um den AVGS in Anspruch nehmen zu können, musst du folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Du bist arbeitslos oder arbeitssuchend und bei der Agentur für Arbeit gemeldet.
  • Du hast konkrete Gründungsabsichten.
  • Du verfügst über die grundsätzlich notwendigen Fähigkeiten, welche deine Gründungsidee benötigt.
  • Du hast die Aussicht, deine Geschäftsidee erfolgreich umzusetzen.

 

Wie kannst du den AVGS beantragen?

Wenn du die Voraussetzungen erfüllst, kannst du den AVGS bei deiner zuständigen Agentur für Arbeit beantragen. Dafür sprichst du einfach deine Sachbearbeitung auf den Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein zur Heranführung an eine selbstständige Tätigkeit an. Deine Sachbearbeitung wird dann deinen Bedarf mit dir klären und dir einen entsprechenden Gutschein ausstellen.

Am Besten kannst du uns, als Experten für Gründung, vorab eine Nachricht schreiben und dann können wir dir eine Empfehlung für den Umfang deines AVGS ausstellen, mit welcher du dich direkt an deine Sachbearbeitung wenden kannst. Dies erleichtert dir die Erklärung deines Anliegens und gibt der Sachbearbeitung eine klare Grundlage zur Einschätzung.

 

Welche Vorteile bietet dir der AVGS?

Der AVGS bietet dir zahlreiche Vorteile, die deine Gründung erfolgreich gestalten können:

  • Finanzielle Unterstützung: Der AVGS reduziert deine finanziellen Risiken, indem die Agentur für Arbeit die Kosten für eine professionelle Beratung übernimmt.
  • Fachliche Expertise: Du erhältst professionelle Beratung und Begleitung durch einen erfahrenen Gründungsberater.
  • Erweiterung deiner Kompetenzen: Durch Qualifizierungsmaßnahmen stärkst du deine unternehmerischen Fähigkeiten.
  • Erhöhte Erfolgschancen: Mit dem AVGS steigerst du die Erfolgschancen deiner Gründung und bekommst die Unterstützung, welche du zur Beantragung des Gründungszuschusses brauchst.

 

Fazit:

Der AVGS ist ein wertvolles Instrument für alle, die den Schritt in die Selbstständigkeit wagen möchten. Mit der Unterstützung durch eine Gründungsberatung und die Agentur für Arbeit kannst du deine Gründungsidee erfolgreich umsetzen und deine unternehmerischen Ziele erreichen.

 

Nächste Schritte:

  1. Informiere dich bei uns oder deiner Sachbearbeitung umfassend über den AVGS und die weiteren Fördermöglichkeiten für Gründer. 
  2. Lasse dir von uns eine Empfehlung für den Umfang deines AVGS ausstellen. 
  3. Vereinbare einen Beratungstermin bei deiner zuständigen Agentur für Arbeit, um deinen Antrag auf den AVGS zu stellen.
  4. Gehe anschließend mit dem AVGS zur Gründungsberatung deines Vertrauens und verwirkliche deinen Traum von der Selbstständigkeit.

 

Grundsätzliche Informationen zum AVGS findest du auch auf der Website der Agentur für Arbeit:

Website Agentur für Arbeit – Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS)

 

Du willst noch mehr wissen?

In unseren weiteren Blogartikeln findest du hilfreiche Tipps und Informationen rund um die Themen Existenzgründung, Selbstständigkeit und Unternehmensführung. Außerdem kannst du dich jederzeit mit uns in Verbindung setzen. Unsere erfahrenen Gründungsberater stehen dir gerne zur Seite.

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Die Bereitstellung Ihrer personenbezogenen Daten erfolgt freiwillig, allein auf Basis Ihrer Einwilligung. Sofern Sie den Zugriff unterbinden, kann es hierdurch zu Funktionseinschränkungen auf der Website kommen.

GOOGLE ADWORDS

ART UND ZWECK DER VERARBEITUNG:

Unsere Webseite nutzt das Google Conversion-Tracking. Betreibergesellschaft der Dienste von Google AdWords ist die Google LLC, 1600 Amphitheatre Parkway, Mountain View, CA 94043, USA. Sind Sie über eine von Google geschaltete Anzeige auf unsere Webseite gelangt, wird von Google Adwords ein Cookie auf Ihrem Rechner gesetzt. Das Cookie für Conversion-Tracking wird gesetzt, wenn ein Nutzer auf eine von Google geschaltete Anzeige klickt. Besucht der Nutzer bestimmte Seiten unserer Website und das Cookie ist noch nicht abgelaufen, können wir und Google erkennen, dass der Nutzer auf die Anzeige geklickt hat und zu dieser Seite weitergeleitet wurde. Jeder Google AdWords-Kunde erhält ein anderes Cookie. Cookies können somit nicht über die Websites von AdWords-Kunden nachverfolgt werden. Die mithilfe des Conversion-Cookies eingeholten Informationen dienen dazu, Conversion-Statistiken für AdWords-Kunden zu erstellen, die sich für Conversion-Tracking entschieden haben. Die Kunden erfahren die Gesamtanzahl der Nutzer, die auf ihre Anzeige geklickt haben und zu einer mit einem Conversion-Tracking-Tag versehenen Seite weitergeleitet wurden. Sie erhalten jedoch keine Informationen, mit denen sich Nutzer persönlich identifizieren lassen.

RECHTSGRUNDLAGE:

Rechtsgrundlage für die Einbindung von Google AdWords und dem damit verbundenen Datentransfer zu Google ist Ihre Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO).

EMPFÄNGER:

Bei jedem Besuch unsere Webseite werden personenbezogene Daten, einschließlich Ihrer IP-Adresse an Google in die USA übertragen. Diese personenbezogenen Daten werden durch Google gespeichert. Google gibt diese über das technische Verfahren erhobenen personenbezogenen Daten unter Umständen an Dritte weiter. Unser Unternehmen enthält keine Informationen von Google, mittels derer die betroffene Person identifiziert werden könnte.

SPEICHERDAUER:

Diese Cookies verlieren nach 30 Tagen ihre Gültigkeit und dienen nicht der persönlichen Identifizierung.

DRITTLANDTRANSFER:

Google verarbeitet Ihre Daten in den USA und hat sich dem EU_US Privacy Shield unterworfen https://www.privacyshield.gov/EU-US-Framework.

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Möchten Sie nicht am Tracking teilnehmen, können Sie das hierfür erforderliche Setzen eines Cookies ablehnen – etwa per Browser-Einstellung, die das automatische Setzen von Cookies generell deaktiviert oder Ihren Browser so einstellen, dass Cookies von der Domain „googleleadservices.com“ blockiert werden. Bitte beachten Sie, dass Sie die Opt-out-Cookies nicht löschen dürfen, solange Sie keine Aufzeichnung von Messdaten wünschen. Haben Sie alle Ihre Cookies im Browser gelöscht, müssen Sie das jeweilige Opt-out Cookie erneut setzen.

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