Aufbewahrungsfristen für Selbstständige

Aufbewahrungsfristen für Selbstständige

Warum Aufbewahrungsfristen für Selbstständige entscheidend sind

Als Selbstständiger trägst du nicht nur die Verantwortung für dein Tagesgeschäft, sondern auch für die ordnungsgemäße Aufbewahrung deiner Unterlagen. Die Aufbewahrungsfristen für Selbstständige betreffen dabei vor allem wichtige Dokumente wie Rechnungen, Buchhaltungsunterlagen, Steuerunterlagen und Verträge. Werden diese Unterlagen nicht entsprechend den gesetzlichen Vorgaben aufbewahrt, können unangenehme Konsequenzen wie Bußgelder oder Nachzahlungen drohen. Gerade im hektischen Alltag gehen Aufbewahrungsfristen häufig unter, doch ihr Verständnis ist ein wichtiger Schritt, um langfristig Rechtssicherheit zu gewährleisten und finanzielle Risiken zu vermeiden.

Gesetzliche Grundlagen der Aufbewahrungsfristen

Die Pflichten zur Aufbewahrung von Dokumenten ergeben sich hauptsächlich aus dem Handelsgesetzbuch (HGB) und der Abgabenordnung (AO). Für Selbstständige gelten dabei unterschiedliche Aufbewahrungsfristen, die sich je nach Art des Dokuments unterscheiden:

  • 10 Jahre: Zum Beispiel für steuerlich relevante Unterlagen wie Rechnungen, Buchungsbelege, Jahresabschlüsse und Geschäftsbücher.
  • 6 Jahre: Für Geschäftsbriefe, empfangene Handels- oder Geschäftsbriefe sowie sonstige Unterlagen, die für die Besteuerung wichtig sind.

Das Einhalten der Aufbewahrungsfristen für Selbstständige ist von essenzieller Bedeutung, um bei Betriebsprüfungen vom Finanzamt alle geforderten Nachweise vorlegen zu können. Ebenso schützen korrekte Aufbewahrungen vor rechtlichen Unklarheiten bei Vertragsstreitigkeiten oder Schadensersatzansprüchen.

Welche Unterlagen müssen Selbstständige aufbewahren?

Am Anfang steht die klare Übersicht über die verschiedenen Dokumentarten und die jeweiligen Aufbewahrungsfristen. Hier ein Überblick über die häufigsten Belege und ihre Aufbewahrungszeiten:

  • Rechnungen und Buchungsbelege: 10 Jahre
  • Jahresabschlüsse und Inventare: 10 Jahre
  • Steuererklärungen und Steuerbescheide: 10 Jahre
  • Handels- und Geschäftsbriefe: 6 Jahre
  • Bankunterlagen: 10 Jahre
  • Verträge: Mindestens 6 Jahre, bei längeren Vertragslaufzeiten entsprechend länger

Wichtig ist, die Fristen laufend zu prüfen und abgelaufene Unterlagen ordnungsgemäß zu vernichten, um Datenschutz und Überblick zu gewährleisten. So vermeidest du unnötigen Platzverbrauch und Datenschutzrisiken.

Praxisbeispiel: Wie Thomas seine Dokumentenaufbewahrung optimiert

Thomas ist freiberuflicher Grafikdesigner und arbeitet seit fünf Jahren selbstständig. Wie viele Selbstständige stand er am Anfang vor der Herausforderung, den Überblick über die Vielzahl an Belegen zu behalten. Anfangs bewahrte er alle Rechnungen und Geschäftspost unsortiert in einem Aktenordner auf, was schnell unübersichtlich wurde. Nach einer ausführlichen Recherche zu Aufbewahrungsfristen für Selbstständige optimierte Thomas seine Ablage systematisch:

  • Er legte spezielle Ordner für Eingangsrechnungen, Ausgangsrechnungen und Steuerunterlagen an.
  • Monatlich überprüfte er, welche Dokumente archiviert und welche nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist entsorgt werden konnten.
  • Zur besseren Übersicht erfasste er alle für die Buchhaltung relevanten Dokumente digital mit der Software Lexware Office, die speziell für Buchhaltung und Dokumentenmanagement von Selbstständigen konzipiert ist.
  • Thomas stellte zudem sicher, dass seine elektronischen Dokumente gesetzeskonform archiviert werden, was in Deutschland von großer Bedeutung ist.

Durch diesen strukturierten Umgang mit der Dokumentenaufbewahrung konnte er bei seiner letzten Betriebsprüfung ohne Beanstandungen alle notwendigen Nachweise vorlegen. Zudem fühlt er sich wesentlich sicherer im Umgang mit seinen Zahlen und Unterlagen.

Digitale Archivierung: Chancen und Herausforderungen für Selbstständige

Digitale Archivierungssysteme ermöglichen dir eine effiziente Ordnung und schnellen Zugriff auf deine Dokumente. Für Selbstständige sind digitale Lösungen wie Lexware Office oder FastBill empfehlenswert, da sie gezielt auf die Anforderungen der Buchhaltung und der Einhaltung von Aufbewahrungsfristen ausgerichtet sind.
Dabei ist es wichtig, dass die digitalen Aufbewahrungen den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Das heißt, die Daten müssen unveränderbar, vollständig und jederzeit zugänglich archiviert werden. Auch regelmäßige Backups und sichere Zugriffsrechte spielen eine Rolle, um sowohl Datenschutz als auch Nachweisbarkeit zu gewährleisten.
Die Umstellung auf digitale Ablagesysteme spart nicht nur Zeit und Lagerplatz, sondern erleichtert auch die Einhaltung der Aufbewahrungsfristen für Selbstständige, da die Systeme oft mit automatischen Löschfunktionen für veraltete Dokumente ausgestattet sind.

Workflow: So behältst du den Überblick von der Auftragsgewinnung bis zur Abrechnung

Eine strukturierte Prozessabwicklung erleichtert dir die Dokumentenverwaltung und sorgt dafür, dass du relevante Unterlagen immer rechtzeitig archivierst und aufbewahrst. Hier ein beispielhafter Workflow, der den gesamten Vorgang abdeckt:

  1. Auftragsgewinnung: Nutze CRM-Systeme wie Pipedrive zur Verwaltung deiner Leads und Kundengespräche. So kannst du alle Angebote und Gespräche dokumentieren.
  2. Angebotserstellung: Erstelle und versende Angebote digital mit Software wie Lexware Office, das eine einfache Anpassung und schnelle Archivierung ermöglicht.
  3. Auftragserteilung: Bestätigung und Dokumentation via E-Mail oder Vertragsmanagementtools wie Contractbook gewährleistet eine lückenlose Nachverfolgung.
  4. Leistungserbringung: Während der Projektarbeit sollten alle relevanten Belege und Arbeitsnachweise gesammelt werden, um später eine vollständige Dokumentation sicherzustellen.
  5. Rechnungstellung: Erzeuge und sende Rechnungen mit Lexware Office oder FreshBooks. Diese Software unterstützt dich bei der Einhaltung gesetzlicher Anforderungen und archiviert Rechnungen automatisch.
  6. Zahlungseingang überwachen: Verwalte deine Zahlungseingänge direkt mit deinem Online-Banking, um Zahlungsausfälle zu vermeiden.
  7. Buchhaltung und Archivierung: Pflege aufmerksam deine Buchhaltung mittels der zuvor genannten Softwarelösungen. Nach Abschluss der Aufbewahrungsfristen sollten die Dokumente entsprechend den gesetzlichen Vorgaben archiviert oder gelöscht werden.

Dieser durchdachte Prozess hilft dir, stets einen klaren Überblick zu behalten, die richtigen Dokumente zeitgerecht zu erfassen und die Aufbewahrungsfristen für Selbstständige mühelos einzuhalten.

Praxisbeispiel: So integriert Anna ihr Dokumentenmanagement in den Arbeitsalltag

Anna ist Einzelunternehmerin im Bereich Webdesign. Sie hat schnell gemerkt, dass sie durch eine klare Struktur Geld und Zeit sparen kann. Jeden Montag überprüft sie ihre E-Mails und legt neue Rechnungen sofort in die Ordnerstruktur ihres digitalen Archivs ab. Dabei verwendet sie Lexware Office für die Rechnungsstellung und Buchhaltung. Alle Unterlagen werden vom Programm automatisch entsprechend der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen verwaltet.
Anna nutzt zusätzlich eine Cloud-Lösung, um auch unterwegs auf ihre Dokumente zugreifen zu können und im Falle einer Betriebsprüfung schnelle Auskunft zu geben. So ist sie stets auf der sicheren Seite und kann sich voll auf ihre Kunden konzentrieren.

Nachteile und Risiken bei falscher Aufbewahrung

Wird die Aufbewahrungspflicht nicht beachtet, können schnell negative Folgen entstehen. Beispielsweise kann das Finanzamt bei fehlenden Unterlagen Schätzungen vornehmen, die zu Nachzahlungen führen. Auch Bußgelder oder im schlimmsten Fall strafrechtliche Konsequenzen sind möglich.
Ebenso erschwert eine mangelnde Dokumentation im Streitfall mit Kunden oder Geschäftspartnern den Nachweis von Vereinbarungen und Leistungen. Das Risiko von Doppelzahlungen oder verpassten Fristen steigt, wenn Belege nicht ordentlich archiviert sind.

Beherzige diese Tipps für eine sichere Dokumentenverwaltung

  • Informiere dich genau über gesetzliche Aufbewahrungsfristen für Selbstständige und halte sie konsequent ein.
  • Nutze digitale Softwarelösungen, die dich bei der Archivierung unterstützen und Fristen automatisieren.
  • Strukturiere deine Dokumente von Anfang an übersichtlich und halte sie getrennt nach Kategorien und Jahren.
  • Erstelle regelmäßige Backups deiner digitalen Unterlagen, um Datenverluste zu vermeiden.
  • Vernichte abgeschlossene Dokumente nach Ablauf der gesetzlichen Fristen datenschutzgerecht.
  • Bei Unsicherheiten kannst du jederzeit Unterstützung durch unsere Gründungsberatung erhalten.

Eine gewissenhafte Organisation deiner Belege und Dokumente nach den gültigen gesetzlichen Vorgaben sorgt für Rechtssicherheit und schützt dich vor unnötigem Stress. Die aufbewahrungsfristen selbstständige sind dabei ein zentraler Baustein, der sich durch digitale Lösungen leichter einhalten lässt als je zuvor. Mit einem klaren Workflow und geeigneten Softwaretools behältst du jederzeit den Überblick und kannst dich auf deine unternehmerischen Aufgaben konzentrieren. Falls du Hilfe brauchst, steht unsere Kontakt-Option für dich bereit – wir unterstützen dich gerne.

Wichtige Fragen & Antworten rund um Aufbewahrungsfristen für Selbstständige

Wie lange müssen Rechnungen aufbewahrt werden?

Rechnungen müssen nach deutschem Steuerrecht 10 Jahre aufbewahrt werden. Diese Frist beginnt mit dem Ende des Kalenderjahres, in dem die Rechnung erstellt wurde. Nur so kannst du bei eventuellen Prüfungen alle erforderlichen Nachweise erbringen.

Gelten unterschiedliche Aufbewahrungsfristen für Papier- und elektronische Unterlagen?

Nein, die gesetzlichen Fristen gelten für beide Aufbewahrungsformen gleichermaßen. Beide Formen müssen den Anforderungen der GoBD (Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form) entsprechen.

Kann ich Unterlagen vor Ablauf der Frist vernichten?

Grundsätzlich ist das vorzeitige Vernichten nicht gestattet. Es besteht eine positive Pflicht, alle relevanten Unterlagen während der gesamten Frist aufzubewahren. Eine vorzeitige Löschung kann negative Konsequenzen nach sich ziehen.

Wie sollte ich meine digitalen Dokumente speichern?

Digitale Dokumente sollten revisionssicher gespeichert werden – das bedeutet unveränderbar, vollständig und jederzeit zugänglich. Die Nutzung spezialisierter Buchhaltungs- und Dokumentenmanagementsysteme wie Lexware Office oder FastBill ist ratsam.

Was passiert, wenn ich die Aufbewahrungsfristen nicht einhalte?

Das Finanzamt kann dann Schätzungen vornehmen, die meist zu Nachzahlungen führen. Außerdem drohen Bußgelder, und im ungünstigen Fall können sogar strafrechtliche Konsequenzen folgen. Aus diesen Gründen solltest du die Vorgaben sehr ernst nehmen.

Kann ich die Aufbewahrungsfristen für Vertragsunterlagen individuell verkürzen?

Nein, die Fristen sind gesetzlich vorgeschrieben und dürfen nicht eigenmächtig verkürzt werden. Die sichere Aufbewahrung ist notwendig, um gesetzliche Pflichten zu erfüllen und Haftungsrisiken zu minimieren.

Wie kann ich am besten meine Belege und Dokumente strukturieren?

Eine klare Gliederung nach Dokumentart und Jahr ist sinnvoll. Die Trennung von Einnahmen, Ausgaben, Verträgen und steuerlichen Unterlagen erleichtert dir die Suche und Archivierung erheblich. Viele digitale Lösungen bieten automatische Sortierfunktionen an.

E-Rechnungspflicht meistern

E-Rechnungspflicht meistern

Warum die Umsetzung der E-Rechnungspflicht für Gründer unerlässlich ist

Die digitale Transformation verändert die Geschäftswelt nachhaltig. Besonders für Neugründungen in Deutschland ist es entscheidend, die E-Rechnungspflicht zu meistern. Digitale Rechnungen sind nicht nur ein gesetzlicher Maßstab, sondern auch ein Effizienzfaktor in der digitalen Buchhaltung. Für Existenzgründer gilt: Die E-Rechnungspflicht ist keine lästige Formalität, sondern ein wichtiger Schritt, um Prozesse zu automatisieren und nachhaltige Wachstumsvoraussetzungen zu schaffen. Je schneller du dich mit dieser Pflicht auseinandersetzt, desto leichter verzahnst du deine Rechnungsstellung mit moderner Rechnungssoftware.

Die gesetzliche Grundlage der digitalen Rechnungspflicht in Deutschland verstehen

Die digitale Rechnungspflicht in Deutschland bedeutet, dass Unternehmen seit 2025 elektronische Rechnungen über bestimmte Formate empfangen können müssen. E-Rechnungen auszustellen ist dann ab 2027 Pflicht. Dabei bietet das Gesetz keine Wahlfreiheit – die E-Rechnung ausstellen zu können ist verbindlich. Wie Gründer die E-Rechnungspflicht einhalten, hängt maßgeblich von der Wahl der richtigen Technik und der Integration in die digitale Buchhaltung ab.
Die E-Rechnungspflicht betrifft somit alle, die Rechnungen stellen – ob im Konzern oder bei kleinen Existenzgründungen. Die Vorteile liegen auf der Hand: weniger Papier, schnellere Bearbeitung und bessere Nachverfolgbarkeit. Technisch gesehen werden meist Formate wie ZUGFeRD oder XRechnung verwendet, die eindeutige Standards für digitale Rechnungen festlegen. Hierdurch wird sichergestellt, dass auch Behörden die Dokumente automatisiert verarbeiten können.

Vorteile und Herausforderungen der digitalen Rechnungspflicht

Die Umstellung auf digitale Rechnungen bringt vielfache Vorteile:

  • Schnellere Abwicklung von Zahlungen durch automatisierte Rechnungsprüfung.
  • Reduzierte Fehlerquoten im Rechnungswesen.
  • Nachhaltigkeit durch weniger Papierverbrauch.
  • Bessere Übersicht dank digitaler Archivierung.

Doch der Weg dorthin fordert zunächst technische Investitionen und Know-how, gerade bei der ersten Umsetzung. Gerade Gründer müssen sich intensiv mit den Möglichkeiten und Anforderungen befassen, um die Pflicht E-Rechnung problemlos zu integrieren.

Wie Gründer die Pflicht E-Rechnung umsetzen leicht gemacht gestalten können

Für viele Neugründer ist die Umsetzung der E-Rechnungspflicht ein komplexes Thema. Mit den richtigen Werkzeugen und einem gut durchdachten Workflow wird aus der Herausforderung jedoch ein Wettbewerbsvorteil.
Zunächst solltest du dich für eine geeignete Rechnungssoftware entscheiden, die den gesetzlichen Anforderungen gerecht wird. Empfehlenswert sind Lösungen wie Lexware Office, eine benutzerfreundliche Software für die digitale Buchhaltung mit integriertem E-Rechnungsversand, oder sevDesk, das ebenfalls eine einfache digitale Rechnungserstellung und Archivierung ermöglicht.
Bei der Implementierung solltest du:

  • Die Anforderungen öffentlicher Auftraggeber genau prüfen.
  • Die Rechnungsformate (z.B. ZUGFeRD oder XRechnung) kennenlernen.
  • Den Rechnungsversand automatisieren, zum Beispiel per E-Mail oder über Webportale.
  • Die digitale Buchhaltung konsequent nutzen, um alle Prozesse synchron und nachvollziehbar zu halten.

Unsere Gründerberatung unterstützt dich gerne bei der Auswahl passender Software und der kompletten Umsetzung in deinem Unternehmen.

Praxisbeispiel: So meistert Michael die E-Rechnungspflicht bei seiner Existenzgründung

Michael hat sich vor Kurzem mit seiner IT-Dienstleistung in Deutschland selbstständig gemacht. Von Anfang an war ihm klar, dass der Weg zur E-Rechnungspflicht ein wesentlicher Bestandteil seiner Geschäftsorganisation sein wird. Er hat sich intensiv mit dem Thema digitale Rechnungspflicht in Deutschland auseinandergesetzt und eine passende Software gesucht, die seine Anforderungen erfüllt.
Nach einigen Recherchen entschied er sich für Lexware Office, mit der sich die E-Rechnung unkompliziert erstellen, versenden und archivieren lässt. Wichtig war ihm vor allem die einfache Integration in die digitale Buchhaltung und die automatische Erkennung von Zahlungen. Mit dieser Software kann Michael Rechnungen im ZUGFeRD-Format erzeugen, das von Behörden akzeptiert wird.
Michael zeigt damit deutlich, wie Selbstständige und Gründer die E-Rechnungspflicht bei der Existenzgründung meistern: Nicht durch rohes Technikverständnis, sondern durch die clevere Nutzung zeitgemäßer Tools und geduldige Einarbeitung in neue Prozesse. Der Automatisierungsgrad in der Rechnungsstellung spart ihm inzwischen täglich Zeit und gibt ihm mehr Freiraum für Kundenakquise und Geschäftsentwicklung.

Workflow: So behältst du bei der E-Rechnungspflicht den Überblick von der Auftragsgewinnung bis zur Abrechnung

Ein strukturierter Prozess hilft dir, die digitale Rechnungspflicht in deinen Alltag zu integrieren und Fehler zu vermeiden. Im Folgenden findest du einen beispielhaften Workflow sowie Empfehlungen passender Software.

  1. Auftragsgewinnung und Angebotserstellung: Nutze Tools wie Lexware Office oder sevDesk, um Angebote digital zu erstellen und zu versenden. So hast du jederzeit den Überblick über offene Angebote.
  2. Auftragserfassung: Nach Auftragserteilung folgt die Dokumentation im CRM-System, beispielsweise HubSpot CRM, um Kundendaten und Projektverlauf zu tracken.
  3. Leistungserfassung und Projektmanagement: Zur Zeiterfassung und Aufgabenverwaltung bieten sich Tools wie MeisterTask an.
  4. Rechnungsstellung: Erstelle die digitale Rechnung in E-Rechnungsformaten mit der Rechnungssoftware, die du auch schon zu Erstellung des Angebots genutzt hast.
  5. Zahlungseingang und digitale Buchhaltung: Verknüpfe dein Banking mit der Buchhaltungssoftware, um Zahlungen automatisch zuzuordnen. Lexware Office z.B. bietet eine besonders einfache Kontoanbindung.
  6. Archivierung: Bewahre alle Rechnungen digital und revisionssicher auf, etwa mittels integrierter Cloud-Lösungen der Rechnungssoftware.

Mit diesem Workflow kannst du die E-Rechnungspflicht stabil und effizient in deiner täglichen Arbeit einbauen. Falls du beim Einstieg oder der Prozessgestaltung Unterstützung benötigst, steht unsere Gründungsberatung jederzeit zur Seite.

Digitale Buchhaltung als Schlüssel zur erfolgreichen Umsetzung der E-Rechnungspflicht

Die Umstellung auf digitale Rechnungen ist eng mit der Digitalisierung der Buchhaltung verknüpft. Durch die digitalisierte Buchhaltung optimierst du nicht nur die Einhaltung der Pflicht, sondern erhöhst auch die Transparenz deines Finanzmanagements.
Modern strukturierte Rechnungssoftware bietet dir:

  • Einfache Integration der E-Rechnung in bestehende Buchhaltungsprozesse.
  • Automatisierte Verbuchung von Belegen und digitalen Rechnungen.
  • Aktuelle Auswertungen und Liquiditätsplanung in Echtzeit.

So sparst du Zeit und kannst dich besser auf die strategische Entwicklung deines Unternehmens konzentrieren.

Darum solltest du jetzt die E-Rechnungspflicht für Existenzgründer ernst nehmen

Die E-Rechnungspflicht stellt eine unaufhaltsame Entwicklung dar, bei der es sich nicht lohnt, hinterherzuhinken. Sie ist eine wichtige Voraussetzung, um bei öffentlichen Auftraggebern sowie im privaten Geschäftsbereich professionell und rechtskonform aufzutreten. Wenn du als Gründer in Deutschland frühzeitig die digitalen Prozesse etablierst, bist du langfristig wettbewerbsfähig und vermeidest Bußgelder oder Verzögerungen in der Rechnungsbearbeitung.
Auch wenn das Thema komplex erscheint, gibt es viele Hilfestellungen und erprobte Prozesse, die dir den Einstieg erleichtern. Nutze die Chance, um deine digitale Buchhaltung voranzubringen und deinen Arbeitsalltag zu erleichtern. Bei weiteren Fragen kannst du jederzeit Kontakt zu uns aufnehmen.

FAQ zur E-Rechnungspflicht und digitalen Rechnungsstellung

Was versteht man unter der E-Rechnungspflicht in Deutschland?

Die E-Rechnungspflicht bedeutet, dass Rechnungen in Deutschland verpflichtend als digitale Dokumente im vorgeschriebenen Standardformat empfangen und ggf. eingereicht werden können müssen. Ziel ist eine standardisierte, medienbruchfreie Abwicklung.

Wer ist von der E-Rechnungspflicht betroffen?

Betroffen sind bis spätestens 2027 alle Unternehmen in Deutschland.

Welche Formate sind für die digitale Rechnung zulässig?

Die gängigen Formate sind ZUGFeRD und XRechnung. Beide erfüllen die gesetzlichen Anforderungen und sind kompatibel mit vielen Rechnungssoftwares.

Kann ich die E-Rechnungspflicht auch manuell umsetzen?

Theoretisch möglich, praktisch aber sehr aufwendig und fehleranfällig. Eine automatisierte Lösung über Rechnungssoftware ist ratsam, gerade um die digitale Buchhaltung effizient zu gestalten.

Muss ich für die E-Rechnungspflicht spezielle Software anschaffen?

Ja, idealerweise eine Rechnungssoftware, die E-Rechnung unterstützt. Tools wie Lexware Office oder sevDesk bieten diese Funktionalitäten an.

Wie kann ich als Gründer die Umstellung auf digitale Rechnungen am besten organisieren?

Durch einen klar strukturierten Workflow von der Auftragsgewinnung bis zur Abrechnung und dem Einsatz geeigneter digitaler Tools. Eine professionelle Gründerberatung kann hier maßgeblich weiterhelfen.

Welche Vorteile bringt die digitale Rechnungspflicht für mein Unternehmen?

Sie sorgt für schnellere Bezahlungen, geringere Fehlerquoten und einen besseren Überblick über die Finanzen durch digitale Archivierung und automatisierte Abläufe.

Gibt es Bußgelder, wenn ich die E-Rechnungspflicht nicht einhalte?

Ja, insbesondere im öffentlichen Sektor können Verzögerungen oder Nichtbeachtung zu Zahlungsaussetzungen oder Sanktionen führen. Die Einhaltung ist daher wichtig.

Kann ich bei der Umsetzung der E-Rechnungspflicht Unterstützung erhalten?

Ja, unsere Gründungsberatung hilft dir individuell und praxisnah bei der Umsetzung.

Rechtsform: GbR

Rechtsform: GbR

Die GbR als Rechtsform: Ein einfacher Weg in die Selbstständigkeit

Du willst dich selbstständig machen und suchst eine unkomplizierte Rechtsform für dein Vorhaben? Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) ist eine der beliebtesten und einfachsten Rechtsformen für Existenzgründer in Deutschland. In diesem Artikel erfährst du, welche Vorteile und Herausforderungen die GbR mit sich bringt und worauf du achten solltest, wenn du mit einem Partner gründen möchtest.

Was ist eine GbR?

Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) ist eine Personengesellschaft, die mindestens zwei Gesellschafter benötigt. Sie eignet sich besonders für kleine Unternehmen oder Gründungen in der Anfangsphase. Die Gründung ist schnell und unkompliziert, da keine Eintragung ins Handelsregister erforderlich ist.

Wichtige Merkmale einer GbR:

Eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) erfordert mindestens zwei Gesellschafter, kommt ohne ein vorgeschriebenes Mindestkapital aus und benötigt keine Eintragung ins Handelsregister. Zudem ist lediglich eine einfache Buchhaltung erforderlich.

Vorteile der GbR

Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) bietet zahlreiche Vorteile, die sie besonders attraktiv für Gründer macht. Einer der größten Pluspunkte ist die einfache Gründung: Ein formloser Gesellschaftsvertrag reicht aus – auch wenn wir eine schriftliche Ausfertigung empfehlen. Notarkosten oder Eintragungen ins Handelsregister sind nicht erforderlich. So können beispielsweise Lisa und Max, die gemeinsam eine Marketingagentur gründen möchten, durch einen schriftlichen Gesellschaftsvertrag und die Anmeldung ihres Gewerbes direkt loslegen.

Ein weiterer Vorteil liegt in den geringen Kosten. Für die Gründung einer GbR ist kein Stammkapital notwendig, und auch die laufenden Verwaltungskosten sind im Vergleich zu Kapitalgesellschaften niedrig. Zwei Fotografen etwa können so ihr Budget gezielt in ihre Ausrüstung investieren, anstatt hohe Gründungskosten aufbringen zu müssen.

Besonders geschätzt wird auch die Flexibilität, die die GbR bietet. Es gibt keine festen Vorgaben zur Gewinnverteilung – diese kann individuell im Gesellschaftsvertrag geregelt werden. Ebenso lässt sich die Zusammenarbeit frei gestalten. Ein Designer und ein Programmierer könnten sich beispielsweise zu einer Webdesign-Agentur zusammenschließen und vereinbaren, dass die Gewinne je nach Beteiligung an den Projekten unterschiedlich verteilt werden.

Die Buchhaltung gestaltet sich bei einer GbR in der Regel unkompliziert. Eine einfache Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) reicht in den meisten Fällen aus, solange bestimmte Schwellenwerte nicht überschritten werden. Für viele Gründer ist das eine erhebliche Erleichterung. Wichtig ist hierbei: Für die GbR gelten die gleichen Regeln wie für Einzelunternehmen – bis zu einem Jahresumsatz von 800.000 Euro oder einem Jahresgewinn von 80.000 Euro darf die EÜR genutzt werden. Werden diese Grenzen überschritten, ist eine Bilanzierung nach Handelsrecht erforderlich. Ein Beispiel: Zwei Handwerker gründen gemeinsam eine GbR, um Renovierungsarbeiten anzubieten. Da ihr Umsatz unterhalb der genannten Grenze liegt und ihre Gewinnstruktur überschaubar ist, genügt ihnen eine einfache Einnahmen-Überschuss-Rechnung. So sparen sie nicht nur Aufwand, sondern auch Kosten bei der Buchhaltung.

Nachteile der GbR

Trotz der vielen Vorteile, die die Gesellschaft bürgerlichen Rechts mit sich bringt, sollten auch einige Herausforderungen berücksichtigt werden. Ein zentrales Risiko ist die unbeschränkte Haftung: Die Gesellschafter haften mit ihrem gesamten Privatvermögen – und das nicht nur für eigene Fehler, sondern auch für die ihrer Partner. Diese sogenannte solidarische Haftung kann im Ernstfall weitreichende Konsequenzen haben. So etwa im Fall einer Event-Agentur in GbR-Form, die eine teure Location anmietet – kann das Unternehmen die Kosten nicht begleichen, haften die Gesellschafter persönlich.

Auch in puncto Finanzierung stößt die GbR mitunter an ihre Grenzen. Im Vergleich zu Kapitalgesellschaften ist es oft schwieriger, Kredite zu erhalten oder Investoren zu gewinnen. Zwei Start-up-Gründer, die eine innovative App entwickeln wollen, könnten etwa auf die Hürde stoßen, dass potenzielle Geldgeber eine GmbH als sicherere Rechtsform bevorzugen.

Hinzu kommt, dass die GbR keine eigene Rechtspersönlichkeit besitzt. Das bedeutet, sie kann selbst keine Verträge abschließen, klagen oder verklagt werden – sämtliche Rechte und Pflichten liegen direkt bei den Gesellschaftern. Diese müssen also persönlich auftreten und haften. Ein Beispiel dafür sind zwei Handwerker, die gemeinsam eine GbR gründen und einen umfangreichen Auftrag zur Badsanierung übernehmen. Der Vertrag mit dem Kunden wird nicht im Namen der GbR, sondern direkt im Namen der beiden Gesellschafter geschlossen. Sollte es zu Mängeln oder Zahlungsausfällen kommen, haften beide persönlich – auch mit ihrem Privatvermögen.

Gründung einer GbR: Schritt für Schritt

Wenn du dich für eine GbR entscheidest, folge diesen Schritten:

  1. Partner finden: Mindestens eine weitere Person wird als Mitgründer benötigt.

Wichtig: Die Wahl des Geschäftspartners sollte gut überlegt sein. In einer GbR haften alle Gesellschafter persönlich und gemeinsam – deshalb ist ein hohes Maß an Vertrauen, Kommunikation und gemeinsamen Zielen entscheidend.

Wenn absehbar ist, dass es zu Konflikten, Meinungsverschiedenheiten oder unterschiedlichen Zukunftsvorstellungen kommen könnte, kann es sinnvoller sein, eine Kapitalgesellschaft wie eine GmbH zu gründen. Diese bietet nicht nur mehr rechtliche Sicherheit, sondern schützt auch das Privatvermögen der Beteiligten.

  1. Gesellschaftsvertrag aufsetzen: Formlos möglich, aber schriftlich empfohlen (Regelungen zu Gewinnverteilung, Entscheidungsfindung etc.).
  2. Gewerbeanmeldung: Bei allen gewerblichen Tätigkeit ist die Anmeldung beim Gewerbeamt notwendig. Siehe hierzu auch: https://www.gewerbeanmeldung.de/
  3. Steuernummer beantragen: Anmeldung beim Finanzamt und Erhalt einer Steuernummer. Deine Steuernummer kannst du über das ELSTER-Portal des Finanzamtes beantragen: https://www.elster.de/eportal/start
  4. Krankenversicherung klären: Selbstständige müssen sich selbst krankenversichern.
  5. Geschäftskonto eröffnen: Die Eröffnung eines Geschäftskontos ist zwar gesetzlich nicht ausdrücklich vorgeschrieben, in der Praxis aber nahezu unverzichtbar – besonders bei einer gewerblichen oder vollzeitlichen Tätigkeit.  Wichtig zu wissen: Die meisten Banken untersagen in ihren AGB ausdrücklich die geschäftliche Nutzung von Privatkonten.
    Geschäftskonten unterliegen anderen rechtlichen Regelungen und können z. B. bei Bedarf durch das Finanzamt leichter eingesehen werden.
    Laut den Grundsätzen zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form (GoBD) ist bei einer ernsthaften Geschäftstätigkeit eine klare Trennung von privaten und geschäftlichen Finanzen verpflichtend.
    Ein separates Geschäftskonto hilft zudem dabei, Einnahmen und Ausgaben sauber zu dokumentieren, was insbesondere bei der Steuererklärung oder Betriebsprüfung Zeit und Nerven spart.

Eintrag ins Gesellschaftsregister (eGbR)

Seit dem 1. Januar 2024 gibt es für GbRs die Möglichkeit (bzw. in bestimmten Fällen die Pflicht), sich in das neue Gesellschaftsregister eintragen zu lassen. Die eingetragene GbR (kurz eGbR) erhält dadurch eine bessere rechtliche Handlungsfähigkeit und wird nach außen klar erkennbar.

Wichtige Punkte zur eGbR:

Die Eintragung einer GbR ins Gesellschaftsregister ist grundsätzlich freiwillig. Sie wird jedoch verpflichtend, sobald bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind – etwa wenn die GbR Immobilien erwerben oder ins Grundbuch eingetragen werden möchte, an anderen Gesellschaften wie einer GmbH beteiligt ist oder eintragungspflichtige Rechtsgeschäfte vornimmt. In diesen Fällen ist eine Anmeldung beim zuständigen Amtsgericht, dem sogenannten Registergericht, erforderlich. Nach erfolgreicher Eintragung muss die GbR die Bezeichnung „eGbR“ in ihrem Namen führen, beispielsweise in der Form „Muster & Partner eGbR“.

Vorteil: Eine eGbR kann rechtlich sicherer auftreten, z. B. bei Banken, Notaren oder im Geschäftsverkehr – sie bleibt aber trotzdem eine Personengesellschaft mit unbeschränkter Haftung.

Weitere Infos dazu findest du beim Justizportal des Bundes und der Länder: https://justiz.de/index.php

Steuerliche Aspekte einer GbR

Als GbR unterliegst du bestimmten steuerlichen Pflichten:

  • Einkommensteuer: Jeder Gesellschafter versteuert seinen Gewinnanteil.
  • Gewerbesteuer: Ab einem Gewinn von 24.500 €/Jahr fällig.
  • Umsatzsteuer: Regelbesteuerung oder Kleinunternehmerregelung (bis 22.000 € Umsatz/Jahr steuerfrei).

Wann ist eine GbR die richtige Wahl?

Als Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) unterliegst du bestimmten steuerlichen Pflichten. Die Einkommensteuer wird dabei nicht von der GbR selbst, sondern von den einzelnen Gesellschaftern entrichtet, die jeweils ihren Gewinnanteil versteuern müssen. Ab einem Jahresgewinn von 24.500 Euro fällt zusätzlich Gewerbesteuer an. Auch die Umsatzsteuer ist relevant: Hier gilt entweder die Regelbesteuerung oder – bei einem Jahresumsatz bis 22.000 Euro – du kannst die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen, durch die keine Umsatzsteuer mehr erhoben werden muss.

Die GbR ist besonders dann die richtige Wahl, wenn sich kleine Teams oder Partner mit einer gemeinsamen Geschäftsidee zusammenschließen möchten. Sie eignet sich ebenso gut für Einzelunternehmer, die ihre Dienstleistungen gemeinsam anbieten wollen, oder für Personen, die ohnehin gemeinsam haften – wie zum Beispiel Ehepartner ohne Gütertrennung. Auch Gründer, die in der Anfangsphase vor allem von den geringen Kosten und der hohen Flexibilität profitieren möchten, finden in der GbR ein geeignetes Modell.

Weniger geeignet ist die GbR hingegen für Unternehmer, die ein hohes Haftungsrisiko tragen, externe Investoren gewinnen wollen oder ein Unternehmen aufbauen möchten, das langfristig stark wachsen und skalieren soll.

Zusammenfassung

Die GbR ist eine einfache und kostengünstige Rechtsform für Existenzgründer, die mit einem Partner starten wollen. Sie bietet eine unkomplizierte Gründung, flexible Strukturen und geringe laufende Kosten. Allerdings birgt sie auch Risiken, insbesondere die unbeschränkte Haftung. 

Tipp: Nutze die Möglichkeit einer professionellen Gründungsberatung, um individuelle Fragen zu klären und typische Fehler zu vermeiden:  Kontakt

Fazit

Wenn du schnell und einfach ein Unternehmen gründen willst, kann die GbR eine gute Wahl sein. Achte aber darauf, einen ausführlichen Gesellschaftsvertrag zu erstellen und dich über deine Haftung bewusst zu sein. Falls du unsicher bist, lohnt sich eine professionelle Gründungsberatung, um Fehler zu vermeiden und die beste Entscheidung für deine Selbstständigkeit zu treffen.

Möchtest Du mehr über die verschiedenen Rechtsformen erfahren? Schau in unseren Blog. Oder lass Dich individuell beraten!

Gewerbeanmeldung: So einfach geht es!

Gewerbeanmeldung: So einfach geht es!

Gewerbeanmeldung: Dein Startschuss in die Selbstständigkeit!

Der Schritt in die Selbstständigkeit ist spannend – doch bevor du richtig durchstarten kannst, gibt es einige formale Hürden zu meistern. Eine der ersten und wichtigsten: die Gewerbeanmeldung. Sie ist der offizielle Startschuss für dein eigenes Unternehmen und sorgt dafür, dass du dein Business legal betreiben kannst. Klingt bürokratisch? Keine Sorge, wir führen dich Schritt für Schritt durch den Prozess und zeigen dir, worauf du achten musst.

Was ist eine Gewerbeanmeldung überhaupt?

Die Gewerbeanmeldung ist im Grunde die offizielle Mitteilung an das Gewerbeamt, dass du eine gewerbliche Tätigkeit aufnimmst. Damit zeigst du dem Staat, dass du am Wirtschaftsleben teilnimmst und steuerpflichtig bist. Es ist wie das „Hallo, hier bin ich!“ an die Behörden. Die Gewerbeanmeldung ist nicht nur eine Formsache, sondern auch die Grundlage für weitere Schritte, wie zum Beispiel die Anmeldung beim Finanzamt.

Brauche ich überhaupt ein Gewerbe?

Nicht jede selbständige Tätigkeit erfordert eine Gewerbeanmeldung. Freie Berufe, wie Ärzte, Journalisten, Künstler oder Ingenieure, sind in der Regel davon ausgenommen. Ob deine Tätigkeit als Gewerbe gilt, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Im Zweifelsfall ist es immer ratsam, sich vorher zu erkundigen. 

Du bist dir unsicher? Sprich uns an! Eine kompetente Gründungsberatung kann dir hier Klarheit verschaffen.

Wann und wo muss ich mein Gewerbe anmelden?

Die Gewerbeanmeldung muss grundsätzlich vor Aufnahme deiner gewerblichen Tätigkeit erfolgen. Idealerweise meldest du dein Gewerbe an, sobald du alle Vorbereitungen abgeschlossen hast und bereit bist loszulegen.

Zuständig für die Gewerbeanmeldung ist das Gewerbeamt der Stadt oder Gemeinde, in der sich dein Betriebssitz befindet. In vielen Städten ist die Anmeldung online möglich.

Welche Unterlagen benötige ich für die Anmeldung?

Die benötigten Unterlagen können je nach Bundesland und Gemeinde variieren. In der Regel benötigst du aber folgende Dokumente:

  • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung: Zum Nachweis deiner Identität.
  • Gewerbeanmeldeformular: Dieses erhältst du beim Gewerbeamt oder online.
  • Ggf. Handelsregisterauszug: Falls dein Unternehmen bereits im Handelsregister eingetragen ist.
  • Ggf. Erlaubnisse oder Genehmigungen: Für bestimmte Gewerbe, wie z.B. Gastronomie oder Handwerk, sind spezielle Erlaubnisse erforderlich.
  • Ggf. Nachweis über Sachkunde: In manchen Fällen, wie z.B. bei der Ausübung eines Handwerks, musst du deine fachliche Qualifikation nachweisen.

Was kostet die Gewerbeanmeldung?

Die Kosten für die Gewerbeanmeldung variieren je nach Gemeinde und liegen in der Regel zwischen 20 und 60 Euro.

Was passiert nach der Gewerbeanmeldung?

Nach der Gewerbeanmeldung erhält das Finanzamt automatisch eine Mitteilung. Du bekommst dann Post vom Finanzamt mit der Aufforderung, einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung auszufüllen. Hier gibst du unter anderem an, welche Rechtsform dein Unternehmen hat und welche Umsätze du erwartest. Außerdem wird deine Gewerbeanmeldung an andere Behörden, wie die IHK oder HWK, weitergeleitet.

Zur Anmeldung beim Finanzamt ist es vorgeschrieben, dass diese über das ELSTER-Online Portal erledigt wird.

Tipp:

Du musst nicht zwangsweise darauf warten, dass sich die verschiedenen Institutionen bei dir melden, sondern kannst nach deiner Gewerbeanmeldung proaktiv auf sie zugehen. Dies bietet dir den Vorteil, dass du zeitnah und zu einem von dir gewähltem Zeitpunkt die bürokratischen Prozesse abgeschlossen hast.

Die richtige Gewerbezweck:

Die Wahl der richtigen Gewerbebezeichnung ist wichtig. Sie sollte deine Tätigkeit treffend beschreiben und nicht irreführend sein. Vermeide allgemeine Bezeichnungen wie „Handel“ und sei stattdessen so spezifisch wie möglich, z.B. „Onlinehandel mit nachhaltigen Textilien“.

Zusammenfassung:

Die Gewerbeanmeldung ist ein notwendiger Schritt, um offiziell selbständig zu sein. Informiere dich rechtzeitig über die Voraussetzungen und benötigten Unterlagen. Das Gewerbeamt ist dein erster Ansprechpartner. Vergiss nicht, dass du nach der Anmeldung Post vom Finanzamt und der IHK/HWK erhältst.

Fazit:

Die Gewerbeanmeldung mag auf den ersten Blick kompliziert erscheinen, ist aber letztendlich gut zu bewältigen. Wenn du dich gut vorbereitest und die notwendigen Unterlagen zusammen hast, ist der Prozess schnell erledigt. Dieser Schritt markiert den Beginn deines unternehmerischen Abenteuers und bringt dich deinem Ziel der Selbstständigkeit ein Stück näher.

 

Du hast noch Fragen zur Gewerbeanmeldung oder brauchst Unterstützung bei deiner Gründung? Dann lies dir unsere anderen informativen Blogartikel durch und vereinbare ein kostenloses Beratungsgespräch mit uns! Wir helfen dir gerne dabei, deinen Traum von der Selbstständigkeit zu verwirklichen! Kontaktiere uns jetzt!

Außergerichtliches Mahnwesen

Außergerichtliches Mahnwesen

AUßergerichtliches Mahnwesen: So bleibst du als Selbstständiger finanziell auf der sicheren Seite


Rechnungen zu stellen gehört zu den wichtigsten Aufgaben in deinem Business – doch was passiert, wenn deine Kunden nicht rechtzeitig zahlen? Genau hier kommt das Mahnwesen ins Spiel. In diesem Artikel erfährst du, warum ein gut organisiertes Mahnwesen entscheidend für deinen Erfolg ist, wie es funktioniert und welche Schritte du beachten musst, um ausstehenden Zahlungen konsequent und rechtssicher nachzugehen.

Was ist Mahnwesen und warum ist es wichtig?

Das Mahnwesen umfasst alle Maßnahmen, die du ergreifen kannst, um in Verzug geratene Kundinnen an ihre Zahlungsfrist zu erinnern und offene Forderungen einzutreiben. Für dich als Selbstständiger oder Gründer ist es entscheidend, dass Rechnungen pünktlich bezahlt werden, damit du deine eigenen Kosten decken und liquide bleiben kannst.

Ein professionelles Mahnwesen sorgt dafür, dass:
Liquiditätsengpässe vermieden werden: Du stellst sicher, dass dir das Geld für laufende Ausgaben wie Miete, Gehälter oder Materialien zur Verfügung steht.
Deine Arbeitsleistung honoriert wird: Deine Kunden sollen dich fristgerecht für die Leistungen bezahlen, die du erbracht hast – das ist dein gutes Recht.
Kundenbeziehungen gewahrt bleiben: Mit einem freundlichen und klaren Mahnprozess verhinderst du, dass Missverständnisse deine Geschäftsbeziehungen belasten.

 

Wie funktioniert ein effektives Mahnwesen?

Ein gut strukturiertes Mahnwesen beginnt bereits da, bevor es überhaupt zu einer gerichtlichen Mahnung gekommen ist. Mit den folgenden Schritten bist du optimal vorbereitet:

  1. Rechnungen korrekt und übersichtlich stellen

Achte darauf, dass jede Rechnung vollständig und fehlerfrei ist:
– Vollständige Rechnungsanschrift des Senders und Empfängers
– Steuernummer oder Umsatzidentifikationsnummer
– Rechnungsdatum
– Rechnungsnummer
– Leistungsbeschreibung
– Zahlungsziel
– Keine Pflicht, aber empfohlen: Deine Bankdaten

Klare Fristen helfen deinen Kunden, den Überblick zu behalten. Üblich sind meistens 14 oder 30 Tage. Abhängig von der Branche können auch kürzere oder längere Zahlungsfristen infrage kommen. Für weitere Informationen kannst du dich gerne an unserem Merkblatt zu Pflichtangaben in der Rechnung orientieren.

  1. Zahlungseingänge regelmäßig prüfen

Kontrolliere die Zahlungen auf deinem Bankkonto regelmäßig, um offene Beträge sofort zu erkennen. Nutze dafür digitale Tools wie Lexware Office, die dich automatisch an ausstehende Zahlungen erinnern. Achte auch darauf, dass dein Geschäftskonto eine kompatible Schnittstelle zu deiner Buchhaltungssoftware aufweist, damit die Ein- und Ausgänge auf deinem Konto automatisch erfasst werden können.

  1. Schriftliche Zahlungserinnerung senden (Nach Fristüberschreitung)

Bevor du dem Kunden eine schriftliche Zahlungserinnerung sendest, solltest du versuchen, den Kunden telefonisch zu erreichen. Wenn diese Bemühung aber nicht erfolgreich ist, solltest du eine freundliche Zahlungserinnerung senden, die deinen Kunden darüber informiert, die Zahlung zum vereinbarten Datum nachzuholen. 

Beispiel:
Bei der Durchsicht unserer Buchhaltung ist uns aufgefallen, dass die folgende Rechnung RE-12345 bisher noch nicht beglichen wurde.

Vielleicht ist die Zahlung übersehen worden – Wir möchten Sie deshalb freundlich daran erinnern, den ausstehenden Betrag bis zum [Neues Datum, z.B. 7 Tage ab Versand dieses Schreibens] zu begleichen.

  1. Erste Mahnung (Nach 7 Tagen)

Erfolgt auf die Zahlungserinnerung keine Reaktion, schicke eine schriftliche Mahnung. Als Daumenregel können 7 Tage nach Verstreichen der ursprünglichen Zahlungsfrist verwendet werden.

Formuliere klar, um welche Rechnung es geht, und setze eine neue Zahlungsfrist. Weise auch auf mögliche Verzugszinsen hin.

Beispiel:
Trotz unserer Zahlungsaufforderung vom [Datum der Zahlungserinnerung] haben wir bisher keinen Zahlungseingang der Rechnung RE-12345 feststellen können

Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass Sie sich mit der Zahlung im Verzug befinden. Gemäß § 288 BGB sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von [Basiszins plus 5 Prozentpunkte bei Privatpersonen/ plus 9 Prozentpunkte bei Unternehmen] sowie eine Mahngebühr in Höhe von [z.B. 5–10, maximal 40 EUR] zu berechnen. 

Wir fordern Sie auf, den vollständigen Betrag bis spätestens [neue Frist, z.B. 7 Tage ab Versand der Mahnung] zu überweisen.

  1. Zweite und letzte Mahnung (spätestens nach 4 Wochen)

Bleibt die Zahlung weiter aus, solltest du deutlicher im Ton werden. Weise darauf hin, dass du bei ausbleibender Zahlung rechtliche Schritte einleiten wirst.

Die 2. Mahnung sollte spätestens 4 Wochen nach Verstreichen der ursprünglichen Zahlungsfrist erfolgen. Hier kann man definitiv eine Mahngebühr verlangen und Verzugszinsen in Rechnung stellen. 

Zahlt der Kunde danach immer noch nicht, musst du ein Inkassobüro oder ein gerichtliches Mahnverfahren einschalten. 

Beispiel:
Trotz unserer bisherigen Schreiben vom [Datum der Zahlungsaufforderung] und [Datum der ersten Mahnung] konnten wir bis heute keinen Zahlungseingang zur Rechnung RE-12345 feststellen.

Wir fordern Sie hiermit letztmalig auf, den offenen Betrag in Höhe von [Betrag inkl. Mahngebühren und Verzugszinsen] bis spätestens [Datum, z.B. 7 Tage ab Versand der letzten Mahnung] auf unser untenstehendes Konto zu überweisen:

Bankverbindung:
Kontoinhaber: [Ihr Name/Firmenname]
IBAN: [Ihre IBAN]
BIC: [Ihre BIC]
Bank: [Ihre Bank]

Bitte geben Sie die Rechnungsnummer RE-12345 als Verwendungszweck an.

Gemäß § 288 BGB befinden Sie sich in Zahlungsverzug. Daher haben wir Verzugszinsen in Höhe  [Basiszins plus 5 Prozentpunkte bei Privatpersonen/ plus 9 Prozentpunkte bei Unternehmen] sowie eine Mahngebühr in Höhe von [z.B. 10, maximal 40 EUR] berechnet. 

Sollten wir bis zum genannten Datum keine Zahlung feststellen, sehen wir uns gezwungen, rechtliche Schritte einzuleiten. Dies könnte die Beauftragung eines Inkassounternehmens oder die Einleitung eines gerichtlichen Mahnverfahrens umfassen. Dadurch entstehen zusätzliche Kosten, die wir Ihnen in Rechnung stellen müssten.

Was tun, wenn die Mahnungen nicht wirken?

  1. Inkassobüro beauftragen

Ein professionelles Inkassobüro übernimmt die Einziehung der Forderungen für dich. Sie kennen die rechtlichen Rahmenbedingungen und haben oft mehr Druckmittel zur Verfügung.

Vorteile:
– Geringe eigene Arbeitsbelastung – das Büro übernimmt den Schriftverkehr
– Psychologischer Druck auf den Schuldner steigt (Briefkopf wirkt oft „ernster“)
– In vielen Fällen erfolgreich, besonders bei kleineren bis mittleren Beträgen
– Zahlungsausfallversicherung oder Factoring teilweise integrierbar

Nachteile
– Zusätzliche Kosten (teilweise nicht vollständig erstattbar)
– Manche Schuldner reagieren empfindlich auf Inkassoschreiben – Das ist ein Risiko für die Kundenbeziehung.
– Nicht alle Anbieter sind seriös – treffe deine Auswahl also mit Bedacht.

Unsere Empfehlung: Setze auf Inkassodienstleister, die im BDIU – Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen gelistet sind. 

  1. Gerichtliches Mahnverfahren einleiten

Das gerichtliche Mahnverfahren ist eine alternative Möglichkeit, offene Rechnungen einzutreiben. Dafür musst du einen Mahnbescheid bei deinem zuständigen Amtsgericht beantragen. Bleibt dieser unbeantwortet, folgt ein Vollstreckungsbescheid. Zum Ablauf des gerichtlichen Mahnverfahrens haben wir dir ein zusammengestellt.

Vorteile:
– Rechtssicher und kostengünstig
– Der Vollstreckungsbescheid kann als Grundlage für Zwangsvollstreckung dienen
– Kein Anwalt nötig – Antrag kann online (über Online-Mahnantrag.de) gestellt werden

Nachteile:
– Dauert – besonders bei Widerspruch oder Einspruch
– Schuldner kann widersprechen → Verfahren zieht sich hin oder endet ohne Erfolg
– Nicht geeignet bei strittigen Forderungen oder unklarer Vertragslage

Unsere Empfehlung:
Wenn du dich für diesen Weg entscheidest, schau dir unser Merkblatt zum gerichtlichen Mahnbescheid an – dort erklären wir den Ablauf Schritt für Schritt. 

  1. Anwalt einschalten

Für komplexere Fälle oder hohe Forderungen kann es sinnvoll sein, einen Anwalt einzuschalten, der deine Rechte durchsetzt.

Vorteile:
– Rechtlich fundierte Einschätzung deiner Erfolgsaussichten
– Durchsetzungsstark bei Widerspruch oder rechtlich strittigen Forderungen
– Klage und weitere juristische Schritte aus einer Hand möglich

Nachteile:
– Höhere Kosten (nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz)
– Aufwand und Zeitrahmen oft größer
– Erst sinnvoll, wenn Inkasso und Mahnverfahren nicht fruchten – oder bereits ein Streitfall besteht

Unsere Empfehlung:
Je komplexer der Fall und je höher die Summe, desto eher solltest du einen Anwalt ins Boot holen. 

Tipps für ein erfolgreiches Mahnwesen:
Kommunikation ist der Schlüssel: Sprich säumige Kunden frühzeitig an. Oft liegt es an Missverständnissen oder vergessenen Zahlungen.
Kläre die Vertragsbedingungen: Stelle sicher, dass in deinen Verträgen Zahlungsziele und mögliche Verzugszinsen klar definiert sind.
Nutze professionelle Tools: Software wie Lexware Office, SumUp oder sevDesk helfen dir, dein Mahnwesen automatisiert und übersichtlich zu organisieren.
Beachte rechtliche Vorgaben: Halte dich an die gesetzlichen Regelungen, z.B. wann Verzugszinsen geltend gemacht werden dürfen (in der Regel automatisch nach Ablauf der gesetzten Zahlungsfrist von 14, bzw. 30 Tagen, ansonsten dann, sobald der Kunde mit dem Erhalt der 1. Mahnung in Verzug gesetzt wurde).

Fazit

Ein gut organisiertes Mahnwesen ist unverzichtbar, um als Selbstständiger finanziell handlungsfähig zu bleiben. Indem du klare Prozesse etablierst, bleibst du liquide und sicherst deine Einnahmen – ohne deine Kundenbeziehungen zu gefährden. 

Überprüfe daher noch heute dein Mahnwesen: Lies hier unser Merkblatt zu Pflichtangaben in der Rechnung durch und lade dir unser Merkblatt zum gerichtlichen Mahnbescheid herunter.

Du willst noch mehr wissen?
In unseren weiteren Blogartikeln findest du hilfreiche Tipps und Informationen rund um die Themen Existenzgründung, Selbstständigkeit und Unternehmensführung. Außerdem kannst du dich jederzeit mit uns in Verbindung setzen. Unsere erfahrenen Gründungsberater stehen dir gerne zur Seite.

Berufsgenossenschaft

Berufsgenossenschaft

Berufsgenossenschaft: Dein Sicherheitsnetz in der Selbstständigkeit

Du stehst kurz davor, den aufregenden Schritt in die Selbstständigkeit zu wagen? Herzlichen Glückwunsch! Neben wichtigen Themen wie der Entwicklung deiner Geschäftsidee oder der Beantragung von Zuschüssen wie dem Gründungszuschuss gibt es noch zahlreiche weitere relevante Themen, mit denen du dich beschäftigen musst. 

Um eines dieser Themen, welches unserer Erfahrung nach oft vergessen wird, soll es in diesem Blogbeitrag gehen: die Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft. 

Klingt erstmal trocken, oder? Aber glaub uns, sie kann dir im Ernstfall den Rücken freihalten. In diesem Blogartikel erklären wir dir alles, was du als angehender Gründer über die Berufsgenossenschaft wissen musst und ob sie für dich relevant ist.

Warum ist die Berufsgenossenschaft so wichtig?

Die Berufsgenossenschaft ist deine Versicherung gegen Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten. Klingt erstmal nicht so spannend, aber stell dir vor, du verletzt dich bei der Arbeit oder wirst krank. Ohne die Berufsgenossenschaft müsstest du die Kosten für Behandlungen, Reha oder sogar Verdienstausfall selbst tragen. Und das kann ganz schön teuer werden!

Wer muss Mitglied werden?

Grundsätzlich gilt: Wenn du Angestellte hast, bist du automatisch Mitglied in der Berufsgenossenschaft. Aber auch als Solo-Selbstständiger ohne Mitarbeiter kann eine Mitgliedschaft Pflicht sein, je nach Branche und Tätigkeit. Das gilt für bestimmte Berufsgruppen, die ein höheres Risiko für Arbeitsunfälle oder Berufskrankheiten haben.

Hier sind einige Beispiele für Solo-Selbstständige, die Pflichtmitglieder in der Berufsgenossenschaft sind:

  • Baugewerbe: Handwerker, Bauarbeiter, Dachdecker, Elektriker usw.
  • Land- und Forstwirtschaft: Landwirte, Gärtner, Forstwirte usw.
  • Gesundheitswesen: Ärzte, Zahnärzte, Physiotherapeuten, Hebammen usw.
  • Transport und Logistik: Spediteure, Kurierfahrer, Taxifahrer usw.
  • Reinigung: Gebäudereiniger, Fensterputzer usw.

Aber auch in anderen Branchen kann eine Pflichtmitgliedschaft bestehen, wenn du bestimmte Tätigkeiten ausübst, wie zum Beispiel:

  • Arbeiten mit gefährlichen Maschinen oder Werkzeugen
  • Arbeiten in großer Höhe
  • Arbeiten mit Chemikalien oder anderen gefährlichen Stoffen
  • Arbeiten unter Tage

Unsicher, ob du Pflichtmitglied bist?

Wenn du dir unsicher bist, ob du als Solo-Selbstständiger Pflichtmitglied in der Berufsgenossenschaft werden musst, kannst du dich bei der für deine Branche zuständigen Berufsgenossenschaft informieren. Auch in unserer Gründungsberatung schauen wir uns genau an, welche Berufsgenossenschaft für dich zuständig ist.

Freiwillige Mitgliedschaft: Auch für Solo-Selbstständige eine Option

Auch wenn du nicht zu den oben genannten Berufsgruppen gehörst, kann eine freiwillige Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft sinnvoll sein. So bist du auch als Solo-Selbstständiger im Falle eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit finanziell abgesichert.

Welche Leistungen bietet die Berufsgenossenschaft?

Die Berufsgenossenschaft übernimmt im Falle eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit eine Vielzahl von Leistungen. Dazu gehören:

  • Heilbehandlung: Kosten für Ärzte, Medikamente, Krankenhausaufenthalte usw.
  • Rehabilitation: Maßnahmen zur Wiederherstellung deiner Arbeitsfähigkeit
  • Verletztengeld: Ersatz für deinen Verdienstausfall
  • Rente: Wenn du aufgrund des Unfalls oder der Krankheit dauerhaft nicht mehr arbeiten kannst

Wie hoch sind die Beiträge?

Die Höhe der Beiträge richtet sich nach deiner Branche, deiner Tätigkeit und deinem Einkommen. In der Regel zahlst du einen jährlichen Beitrag.

Die Beiträge zur Berufsgenossenschaft werden nach einem einfachen Prinzip berechnet:

  • Beitrag = Lohnsumme x Gefahrklasse x Umlageziffer
  • Lohnsumme: Das ist die Summe aller Gehälter, die du an deine Angestellten zahlst (bei Solo-Selbstständigen wird das eigene Arbeitseinkommen berücksichtigt).
  • Gefahrklasse: Jede Branche und Tätigkeit wird einer bestimmten Gefahrklasse zugeordnet, je nachdem, wie hoch das Risiko für Arbeitsunfälle oder Berufskrankheiten ist. Je höher die Gefahrklasse, desto höher der Beitrag. Die Gefahrklasse ist bei jeder Berufsgenossenschaft einsehbar.
  • Umlageziffer: Diese wird jährlich von der Berufsgenossenschaft festgelegt und dient dazu, die Kosten für Leistungen und Verwaltung zu decken.

Was bedeutet das für dich konkret?

  • Als Arbeitgeber: Du zahlst den Beitrag für deine Angestellten. Die Höhe hängt von der jeweiligen Branche, der Gefahrklasse und der Lohnsumme ab.
  • Als Solo-Selbstständiger: Auch du zahlst einen Beitrag, der sich nach deinem geschätzten Arbeitseinkommen und der Gefahrklasse deiner Tätigkeit richtet. Oft gibt es Mindestbeiträge, auch wenn dein Einkommen niedrig ist.

Wie werde ich Mitglied?

Als Selbstständiger bist du dazu verpflichtet, die Berufsgenossenschaft darüber zu informieren, dass du nun mit deiner Tätigkeit gestartet bist. Ob du dich dann auch bei dieser für den Versicherungsschutz anmeldest und Beiträge zahlst, hängt entweder damit zusammen, ob du Pflichtmitglied bist oder ob du dich freiwillig versichern möchtest.

In beiden Fällen ist die Anmeldung recht simpel und ist inzwischen meist online möglich. In Ausnahmefällen kann es postalisch notwendig sein. Rufe am besten einfach bei deiner Berufsgenossenschaft an und erkundige dich, wie die Anmeldung vorgenommen werden soll.

Berufsgenossenschaften

Hier findest du eine Liste der aktuell bestehenden Berufsgenossenschaften in Deutschland mit den entsprechenden Links zu ihren Websites. Bitte beachte, dass sich diese Informationen ändern können. Es empfiehlt sich daher, und auch im Falle, dass du dir unsicher bist welcher Berufsgenossenschaft du angehörst, immer die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) für die aktuellen Informationen zu konsultieren.

Sonstige Träger der gesetzlichen Unfallversicherung:

 Was passiert, wenn ich mich nicht anmelde?

Die Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft ist in vielen Fällen Pflicht. Wenn du dich nicht anmeldest, riskierst du hohe Bußgelder. Diese können mehrere tausend Euro betragen und werden von der Berufsgenossenschaft verhängt.

Fazit: Die Berufsgenossenschaft gibt dir Sicherheit

Die Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft ist für viele Gründerinnen und Gründer in Deutschland wichtig. Sie bietet dir im Falle eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit umfassenden Schutz und finanzielle Sicherheit, daher solltest du dir intensiv darüber Gedanken machen, ob du ein besonderes Risiko trägst. Informiere dich rechtzeitig über die für dich zuständige Berufsgenossenschaft und die entsprechenden Beiträge. So kannst du dich ganz auf deine Geschäftsidee konzentrieren und musst dir keine Sorgen um die Zukunft machen.

Du willst noch mehr wissen?

In unseren weiteren Blogartikeln findest du hilfreiche Tipps und Informationen rund um die Themen Existenzgründung, Selbstständigkeit und Unternehmensführung. Außerdem kannst du dich jederzeit mit uns in Verbindung setzen. Unsere erfahrenen Gründungsberater stehen dir gerne zur Seite.

Diese Website verwendet Cookies, um dir die bestmögliche Nutzungserfahrung zu bieten. View more
Cookies settings
Akzeptieren
Datenschutzerklärung
Privacy & Cookies policy
Cookie name Active

DATENSCHUTZERKLÄRUNG

Verantwortlicher im Sinne der Datenschutzgesetze, insbesondere der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), ist: Gordon Gemein Burgring 65 47906 Kempen

IHRE BETROFFENENRECHTE

Unter den angegebenen Kontaktdaten unseres Datenschutzbeauftragten können Sie jederzeit folgende Rechte ausüben:
  • Auskunft über Ihre bei uns gespeicherten Daten und deren Verarbeitung (Art. 15 DSGVO),
  • Berichtigung unrichtiger personenbezogener Daten (Art. 16 DSGVO),
  • Löschung Ihrer bei uns gespeicherten Daten (Art. 17 DSGVO),
  • Einschränkung der Datenverarbeitung, sofern wir Ihre Daten aufgrund gesetzlicher Pflichten noch nicht löschen dürfen (Art. 18 DSGVO),
  • Widerspruch gegen die Verarbeitung Ihrer Daten bei uns (Art. 21 DSGVO) und
  • Datenübertragbarkeit, sofern Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben oder einen Vertrag mit uns abgeschlossen haben (Art. 20 DSGVO).
Sofern Sie uns eine Einwilligung erteilt haben, können Sie diese jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Sie können sich jederzeit mit einer Beschwerde an eine Aufsichtsbehörde wenden, z. B. an die zuständige Aufsichtsbehörde des Bundeslands Ihres Wohnsitzes oder an die für uns als verantwortliche Stelle zuständige Behörde. Eine Liste der Aufsichtsbehörden (für den nichtöffentlichen Bereich) mit Anschrift finden Sie unter: https://www.bfdi.bund.de/DE/Infothek/Anschriften_Links/anschriften_links-node.html.

ERFASSUNG ALLGEMEINER INFORMATIONEN BEIM BESUCH UNSERER WEBSITE

ART UND ZWECK DER VERARBEITUNG:

Wenn Sie auf unsere Website zugreifen, d.h., wenn Sie sich nicht registrieren oder anderweitig Informationen übermitteln, werden automatisch Informationen allgemeiner Natur erfasst. Diese Informationen (Server-Logfiles) beinhalten etwa die Art des Webbrowsers, das verwendete Betriebssystem, den Domainnamen Ihres Internet-Service-Providers, Ihre IP-Adresse und ähnliches. Sie werden insbesondere zu folgenden Zwecken verarbeitet:
  • Sicherstellung eines problemlosen Verbindungsaufbaus der Website,
  • Sicherstellung einer reibungslosen Nutzung unserer Website,
  • Auswertung der Systemsicherheit und -stabilität sowie
  • zu weiteren administrativen Zwecken.
Wir verwenden Ihre Daten nicht, um Rückschlüsse auf Ihre Person zu ziehen. Informationen dieser Art werden von uns ggfs. statistisch ausgewertet, um unseren Internetauftritt und die dahinterstehende Technik zu optimieren.

RECHTSGRUNDLAGE:

Die Verarbeitung erfolgt gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO auf Basis unseres berechtigten Interesses an der Verbesserung der Stabilität und Funktionalität unserer Website.

EMPFÄNGER:

Empfänger der Daten sind ggf. technische Dienstleister, die für den Betrieb und die Wartung unserer Webseite als Auftragsverarbeiter tätig werden.

SPEICHERDAUER:

Die Daten werden gelöscht, sobald diese für den Zweck der Erhebung nicht mehr erforderlich sind. Dies ist für die Daten, die der Bereitstellung der Webseite dienen, grundsätzlich der Fall, wenn die jeweilige Sitzung beendet ist.

BEREITSTELLUNG VORGESCHRIEBEN ODER ERFORDERLICH:

Die Bereitstellung der vorgenannten personenbezogenen Daten ist weder gesetzlich noch vertraglich vorgeschrieben. Ohne die IP-Adresse ist jedoch der Dienst und die Funktionsfähigkeit unserer Website nicht gewährleistet. Zudem können einzelne Dienste und Services nicht verfügbar oder eingeschränkt sein. Aus diesem Grund ist ein Widerspruch ausgeschlossen.

KONTAKTFORMULAR

ART UND ZWECK DER VERARBEITUNG:

Die von Ihnen eingegebenen Daten werden zum Zweck der individuellen Kommunikation mit Ihnen gespeichert. Hierfür ist die Angabe einer validen E-Mail-Adresse sowie Ihres Namens erforderlich. Diese dient der Zuordnung der Anfrage und der anschließenden Beantwortung derselben. Die Angabe weiterer Daten ist optional.

RECHTSGRUNDLAGE:

Die Verarbeitung der in das Kontaktformular eingegebenen Daten erfolgt auf der Grundlage eines berechtigten Interesses (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO). Durch Bereitstellung des Kontaktformulars möchten wir Ihnen eine unkomplizierte Kontaktaufnahme ermöglichen. Ihre gemachten Angaben werden zum Zwecke der Bearbeitung der Anfrage sowie für mögliche Anschlussfragen gespeichert. Sofern Sie mit uns Kontakt aufnehmen, um ein Angebot zu erfragen, erfolgt die Verarbeitung der in das Kontaktformular eingegebenen Daten zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO).

EMPFÄNGER:

Empfänger der Daten sind ggf. Auftragsverarbeiter.

SPEICHERDAUER:

Daten werden spätestens 6 Monate nach Bearbeitung der Anfrage gelöscht. Sofern es zu einem Vertragsverhältnis kommt, unterliegen wir den gesetzlichen Aufbewahrungsfristen nach HGB und löschen Ihre Daten nach Ablauf dieser Fristen.

BEREITSTELLUNG VORGESCHRIEBEN ODER ERFORDERLICH:

Die Bereitstellung Ihrer personenbezogenen Daten erfolgt freiwillig. Wir können Ihre Anfrage jedoch nur bearbeiten, sofern Sie uns Ihren Namen, Ihre E-Mail-Adresse und den Grund der Anfrage mitteilen.

VERWENDUNG VON GOOGLE ANALYTICS

ART UND ZWECK DER VERARBEITUNG:

Diese Website benutzt Google Analytics, einen Webanalysedienst der Google LLC, 1600 Amphitheatre Parkway, Mountain View, CA 94043 USA (nachfolgend: „Google“). Google Analytics verwendet sog. „Cookies“, also Textdateien, die auf Ihrem Computer gespeichert werden und die eine Analyse der Benutzung der Webseite durch Sie ermöglichen. Die durch das Cookie erzeugten Informationen über Ihre Benutzung dieser Webseite werden in der Regel an einen Server von Google in den USA übertragen und dort gespeichert. Aufgrund der Aktivierung der IP-Anonymisierung auf diesen Webseiten, wird Ihre IP-Adresse von Google jedoch innerhalb von Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder in anderen Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zuvor gekürzt. Nur in Ausnahmefällen wird die volle IP-Adresse an einen Server von Google in den USA übertragen und dort gekürzt. Im Auftrag des Betreibers dieser Website wird Google diese Informationen benutzen, um Ihre Nutzung der Webseite auszuwerten, um Reports über die Webseitenaktivitäten zusammenzustellen und um weitere mit der Websitenutzung und der Internetnutzung verbundene Dienstleistungen gegenüber dem Webseitenbetreiber zu erbringen. Die im Rahmen von Google Analytics von Ihrem Browser übermittelte IP-Adresse wird nicht mit anderen Daten von Google zusammengeführt. Die Zwecke der Datenverarbeitung liegen in der Auswertung der Nutzung der Website und in der Zusammenstellung von Reports über Aktivitäten auf der Website. Auf Grundlage der Nutzung der Website und des Internets sollen dann weitere verbundene Dienstleistungen erbracht werden.

RECHTSGRUNDLAGE:

Die Verarbeitung der Daten erfolgt auf Grundlage einer Einwilligung des Nutzers (Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO).

EMPFÄNGER:

Empfänger der Daten ist Google als Auftragsverarbeiter. Hierfür haben wir mit Google den entsprechenden Auftragsverarbeitungsvertrag abgeschlossen.

SPEICHERDAUER:

Die Löschung der Daten erfolgt, sobald diese für unsere Aufzeichnungszwecke nicht mehr erforderlich sind.

DRITTLANDTRANSFER:

Google verarbeitet Ihre Daten in den USA und hat sich dem EU_US Privacy Shield unterworfen https://www.privacyshield.gov/EU-US-Framework.

BEREITSTELLUNG VORGESCHRIEBEN ODER ERFORDERLICH:

Die Bereitstellung Ihrer personenbezogenen Daten erfolgt freiwillig, allein auf Basis Ihrer Einwilligung. Sofern Sie den Zugriff unterbinden, kann es hierdurch zu Funktionseinschränkungen auf der Website kommen.

WIDERRUF DER EINWILLIGUNG:

Sie können die Speicherung der Cookies durch eine entsprechende Einstellung Ihrer Browser-Software verhindern; wir weisen Sie jedoch darauf hin, dass Sie in diesem Fall gegebenenfalls nicht sämtliche Funktionen dieser Website vollumfänglich werden nutzen können. Sie können darüber hinaus die Erfassung der durch das Cookie erzeugten und auf Ihre Nutzung der Webseite bezogenen Daten (inkl. Ihrer IP-Adresse) an Google sowie die Verarbeitung dieser Daten durch Google verhindern, indem sie das unter dem folgenden Link verfügbare Browser-Plugin herunterladen und installieren: Browser Add On zur Deaktivierung von Google Analytics. Zusätzlich oder als Alternative zum Browser-Add-On können Sie das Tracking durch Google Analytics auf unseren Seiten unterbinden, indem Sie diesen Link anklicken. Dabei wird ein Opt-out-Cookie auf Ihrem Gerät installiert. Damit wird die Erfassung durch Google Analytics für diese Website und für diesen Browser zukünftig verhindert, so lange das Cookie in Ihrem Browser installiert bleibt.

PROFILING:

Mit Hilfe des Tracking-Tools Google Analytics kann das Verhalten der Besucher der Webseite bewertet und die Interessen analysiert werden. Hierzu erstellen wir ein pseudonymes Nutzerprofil.

VERWENDUNG VON SCRIPTBIBLIOTHEKEN (GOOGLE WEBFONTS)

ART UND ZWECK DER VERARBEITUNG:

Um unsere Inhalte browserübergreifend korrekt und grafisch ansprechend darzustellen, verwenden wir auf dieser Website „Google Web Fonts“ der Google LLC (1600 Amphitheatre Parkway, Mountain View, CA 94043, USA; nachfolgend „Google“) zur Darstellung von Schriften. Die Datenschutzrichtlinie des Bibliothekbetreibers Google finden Sie hier: https://www.google.com/policies/privacy/

RECHTSGRUNDLAGE:

Rechtsgrundlage für die Einbindung von Google Webfonts und dem damit verbundenen Datentransfer zu Google ist Ihre Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO).

EMPFÄNGER:

Der Aufruf von Scriptbibliotheken oder Schriftbibliotheken löst automatisch eine Verbindung zum Betreiber der Bibliothek aus. Dabei ist es theoretisch möglich – aktuell allerdings auch unklar ob und ggf. zu welchen Zwecken – dass der Betreiber in diesem Fall Google Daten erhebt.

SPEICHERDAUER:

Wir erheben keine personenbezogenen Daten, durch die Einbindung von Google Webfonts. Weitere Informationen zu Google Web Fonts finden Sie unter https://developers.google.com/fonts/faq und in der Datenschutzerklärung von Google: https://www.google.com/policies/privacy/.

DRITTLANDTRANSFER:

Google verarbeitet Ihre Daten in den USA und hat sich dem EU_US Privacy Shield unterworfen https://www.privacyshield.gov/EU-US-Framework.

BEREITSTELLUNG VORGESCHRIEBEN ODER ERFORDERLICH:

Die Bereitstellung der personenbezogenen Daten ist weder gesetzlich, noch vertraglich vorgeschrieben. Allerdings kann ggfs. die korrekte Darstellung der Inhalte durch Standardschriften nicht möglich sein.

WIDERRUF DER EINWILLIGUNG:

Zur Darstellung der Inhalte wird regelmäßig die Programmiersprache JavaScript verwendet. Sie können der Datenverarbeitung daher widersprechen, indem Sie die Ausführung von JavaScript in Ihrem Browser deaktivieren oder einen JavaScript-Blocker installieren. Bitte beachten Sie, dass es hierdurch zu Funktionseinschränkungen auf der Website kommen kann.

VERWENDUNG VON GOOGLE MAPS

ART UND ZWECK DER VERARBEITUNG:

Auf dieser Webseite nutzen wir das Angebot von Google Maps. Google Maps wird von Google LLC, 1600 Amphitheatre Parkway, Mountain View, CA 94043, USA (nachfolgend „Google“) betrieben. Dadurch können wir Ihnen interaktive Karten direkt in der Webseite anzeigen und ermöglichen Ihnen die komfortable Nutzung der Karten-Funktion. Nähere Informationen über die Datenverarbeitung durch Google können Sie den Google-Datenschutzhinweisen entnehmen. Dort können Sie im Datenschutzcenter auch Ihre persönlichen Datenschutz-Einstellungen verändern. Ausführliche Anleitungen zur Verwaltung der eigenen Daten im Zusammenhang mit Google-Produkten finden Sie hier.

RECHTSGRUNDLAGE:

Rechtsgrundlage für die Einbindung von Google Maps und dem damit verbundenen Datentransfer zu Google ist Ihre Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO).

EMPFÄNGER:

Durch den Besuch der Webseite erhält Google Informationen, dass Sie die entsprechende Unterseite unserer Webseite aufgerufen haben. Dies erfolgt unabhängig davon, ob Google ein Nutzerkonto bereitstellt, über das Sie eingeloggt sind, oder ob keine Nutzerkonto besteht. Wenn Sie bei Google eingeloggt sind, werden Ihre Daten direkt Ihrem Konto zugeordnet. Wenn Sie die Zuordnung in Ihrem Profil bei Google nicht wünschen, müssen Sie sich vor Aktivierung des Buttons bei Google ausloggen. Google speichert Ihre Daten als Nutzungsprofile und nutzt sie für Zwecke der Werbung, Marktforschung und/oder bedarfsgerechter Gestaltung seiner Webseite. Eine solche Auswertung erfolgt insbesondere (selbst für nicht eingeloggte Nutzer) zur Erbringung bedarfsgerechter Werbung und um andere Nutzer des sozialen Netzwerks über Ihre Aktivitäten auf unserer Webseite zu informieren. Ihnen steht ein Widerspruchsrecht zu gegen die Bildung dieser Nutzerprofile, wobei Sie sich zur Ausübung dessen an Google richten müssen.

SPEICHERDAUER:

Wir erheben keine personenbezogenen Daten, durch die Einbindung von Google Maps.

DRITTLANDTRANSFER:

Google verarbeitet Ihre Daten in den USA und hat sich dem EU_US Privacy Shield unterworfen https://www.privacyshield.gov/EU-US-Framework.

WIDERRUF DER EINWILLIGUNG:

Wenn Sie nicht möchten, dass Google über unseren Internetauftritt Daten über Sie erhebt, verarbeitet oder nutzt, können Sie in Ihrem Browsereinstellungen JavaScript deaktivieren. In diesem Fall können Sie unsere Webseite jedoch nicht oder nur eingeschränkt nutzen.

BEREITSTELLUNG VORGESCHRIEBEN ODER ERFORDERLICH:

Die Bereitstellung Ihrer personenbezogenen Daten erfolgt freiwillig, allein auf Basis Ihrer Einwilligung. Sofern Sie den Zugriff unterbinden, kann es hierdurch zu Funktionseinschränkungen auf der Website kommen.

GOOGLE ADWORDS

ART UND ZWECK DER VERARBEITUNG:

Unsere Webseite nutzt das Google Conversion-Tracking. Betreibergesellschaft der Dienste von Google AdWords ist die Google LLC, 1600 Amphitheatre Parkway, Mountain View, CA 94043, USA. Sind Sie über eine von Google geschaltete Anzeige auf unsere Webseite gelangt, wird von Google Adwords ein Cookie auf Ihrem Rechner gesetzt. Das Cookie für Conversion-Tracking wird gesetzt, wenn ein Nutzer auf eine von Google geschaltete Anzeige klickt. Besucht der Nutzer bestimmte Seiten unserer Website und das Cookie ist noch nicht abgelaufen, können wir und Google erkennen, dass der Nutzer auf die Anzeige geklickt hat und zu dieser Seite weitergeleitet wurde. Jeder Google AdWords-Kunde erhält ein anderes Cookie. Cookies können somit nicht über die Websites von AdWords-Kunden nachverfolgt werden. Die mithilfe des Conversion-Cookies eingeholten Informationen dienen dazu, Conversion-Statistiken für AdWords-Kunden zu erstellen, die sich für Conversion-Tracking entschieden haben. Die Kunden erfahren die Gesamtanzahl der Nutzer, die auf ihre Anzeige geklickt haben und zu einer mit einem Conversion-Tracking-Tag versehenen Seite weitergeleitet wurden. Sie erhalten jedoch keine Informationen, mit denen sich Nutzer persönlich identifizieren lassen.

RECHTSGRUNDLAGE:

Rechtsgrundlage für die Einbindung von Google AdWords und dem damit verbundenen Datentransfer zu Google ist Ihre Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO).

EMPFÄNGER:

Bei jedem Besuch unsere Webseite werden personenbezogene Daten, einschließlich Ihrer IP-Adresse an Google in die USA übertragen. Diese personenbezogenen Daten werden durch Google gespeichert. Google gibt diese über das technische Verfahren erhobenen personenbezogenen Daten unter Umständen an Dritte weiter. Unser Unternehmen enthält keine Informationen von Google, mittels derer die betroffene Person identifiziert werden könnte.

SPEICHERDAUER:

Diese Cookies verlieren nach 30 Tagen ihre Gültigkeit und dienen nicht der persönlichen Identifizierung.

DRITTLANDTRANSFER:

Google verarbeitet Ihre Daten in den USA und hat sich dem EU_US Privacy Shield unterworfen https://www.privacyshield.gov/EU-US-Framework.

WIDERRUF DER EINWILLIGUNG:

Möchten Sie nicht am Tracking teilnehmen, können Sie das hierfür erforderliche Setzen eines Cookies ablehnen – etwa per Browser-Einstellung, die das automatische Setzen von Cookies generell deaktiviert oder Ihren Browser so einstellen, dass Cookies von der Domain „googleleadservices.com“ blockiert werden. Bitte beachten Sie, dass Sie die Opt-out-Cookies nicht löschen dürfen, solange Sie keine Aufzeichnung von Messdaten wünschen. Haben Sie alle Ihre Cookies im Browser gelöscht, müssen Sie das jeweilige Opt-out Cookie erneut setzen.

BEREITSTELLUNG VORGESCHRIEBEN ODER ERFORDERLICH:

Die Bereitstellung Ihrer personenbezogenen Daten erfolgt freiwillig, allein auf Basis Ihrer Einwilligung. Sofern Sie den Zugriff unterbinden, kann es hierdurch zu Funktionseinschränkungen auf der Website kommen.

SSL-VERSCHLÜSSELUNG

Um die Sicherheit Ihrer Daten bei der Übertragung zu schützen, verwenden wir dem aktuellen Stand der Technik entsprechende Verschlüsselungsverfahren (z. B. SSL) über HTTPS.

ÄNDERUNG UNSERER DATENSCHUTZBESTIMMUNGEN

Wir behalten uns vor, diese Datenschutzerklärung anzupassen, damit sie stets den aktuellen rechtlichen Anforderungen entspricht oder um Änderungen unserer Leistungen in der Datenschutzerklärung umzusetzen, z.B. bei der Einführung neuer Services. Für Ihren erneuten Besuch gilt dann die neue Datenschutzerklärung.

FRAGEN AN DEN DATENSCHUTZBEAUFTRAGTEN

Wenn Sie Fragen zum Datenschutz haben, schreiben Sie uns bitte eine E-Mail.
Save settings
Cookies settings