
Rechtsform: GbR
Die GbR als Rechtsform: Ein einfacher Weg in die Selbstständigkeit
Du willst dich selbstständig machen und suchst eine unkomplizierte Rechtsform für dein Vorhaben? Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) ist eine der beliebtesten und einfachsten Rechtsformen für Existenzgründer in Deutschland. In diesem Artikel erfährst du, welche Vorteile und Herausforderungen die GbR mit sich bringt und worauf du achten solltest, wenn du mit einem Partner gründen möchtest.
Was ist eine GbR?
Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) ist eine Personengesellschaft, die mindestens zwei Gesellschafter benötigt. Sie eignet sich besonders für kleine Unternehmen oder Gründungen in der Anfangsphase. Die Gründung ist schnell und unkompliziert, da keine Eintragung ins Handelsregister erforderlich ist.
Wichtige Merkmale einer GbR:
Eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) erfordert mindestens zwei Gesellschafter, kommt ohne ein vorgeschriebenes Mindestkapital aus und benötigt keine Eintragung ins Handelsregister. Zudem ist lediglich eine einfache Buchhaltung erforderlich.
Vorteile der GbR
Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) bietet zahlreiche Vorteile, die sie besonders attraktiv für Gründer macht. Einer der größten Pluspunkte ist die einfache Gründung: Ein formloser Gesellschaftsvertrag reicht aus – auch wenn wir eine schriftliche Ausfertigung empfehlen. Notarkosten oder Eintragungen ins Handelsregister sind nicht erforderlich. So können beispielsweise Lisa und Max, die gemeinsam eine Marketingagentur gründen möchten, durch einen schriftlichen Gesellschaftsvertrag und die Anmeldung ihres Gewerbes direkt loslegen.
Ein weiterer Vorteil liegt in den geringen Kosten. Für die Gründung einer GbR ist kein Stammkapital notwendig, und auch die laufenden Verwaltungskosten sind im Vergleich zu Kapitalgesellschaften niedrig. Zwei Fotografen etwa können so ihr Budget gezielt in ihre Ausrüstung investieren, anstatt hohe Gründungskosten aufbringen zu müssen.
Besonders geschätzt wird auch die Flexibilität, die die GbR bietet. Es gibt keine festen Vorgaben zur Gewinnverteilung – diese kann individuell im Gesellschaftsvertrag geregelt werden. Ebenso lässt sich die Zusammenarbeit frei gestalten. Ein Designer und ein Programmierer könnten sich beispielsweise zu einer Webdesign-Agentur zusammenschließen und vereinbaren, dass die Gewinne je nach Beteiligung an den Projekten unterschiedlich verteilt werden.
Die Buchhaltung gestaltet sich bei einer GbR in der Regel unkompliziert. Eine einfache Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) reicht in den meisten Fällen aus, solange bestimmte Schwellenwerte nicht überschritten werden. Für viele Gründer ist das eine erhebliche Erleichterung. Wichtig ist hierbei: Für die GbR gelten die gleichen Regeln wie für Einzelunternehmen – bis zu einem Jahresumsatz von 800.000 Euro oder einem Jahresgewinn von 80.000 Euro darf die EÜR genutzt werden. Werden diese Grenzen überschritten, ist eine Bilanzierung nach Handelsrecht erforderlich. Ein Beispiel: Zwei Handwerker gründen gemeinsam eine GbR, um Renovierungsarbeiten anzubieten. Da ihr Umsatz unterhalb der genannten Grenze liegt und ihre Gewinnstruktur überschaubar ist, genügt ihnen eine einfache Einnahmen-Überschuss-Rechnung. So sparen sie nicht nur Aufwand, sondern auch Kosten bei der Buchhaltung.
Nachteile der GbR
Trotz der vielen Vorteile, die die Gesellschaft bürgerlichen Rechts mit sich bringt, sollten auch einige Herausforderungen berücksichtigt werden. Ein zentrales Risiko ist die unbeschränkte Haftung: Die Gesellschafter haften mit ihrem gesamten Privatvermögen – und das nicht nur für eigene Fehler, sondern auch für die ihrer Partner. Diese sogenannte solidarische Haftung kann im Ernstfall weitreichende Konsequenzen haben. So etwa im Fall einer Event-Agentur in GbR-Form, die eine teure Location anmietet – kann das Unternehmen die Kosten nicht begleichen, haften die Gesellschafter persönlich.
Auch in puncto Finanzierung stößt die GbR mitunter an ihre Grenzen. Im Vergleich zu Kapitalgesellschaften ist es oft schwieriger, Kredite zu erhalten oder Investoren zu gewinnen. Zwei Start-up-Gründer, die eine innovative App entwickeln wollen, könnten etwa auf die Hürde stoßen, dass potenzielle Geldgeber eine GmbH als sicherere Rechtsform bevorzugen.
Hinzu kommt, dass die GbR keine eigene Rechtspersönlichkeit besitzt. Das bedeutet, sie kann selbst keine Verträge abschließen, klagen oder verklagt werden – sämtliche Rechte und Pflichten liegen direkt bei den Gesellschaftern. Diese müssen also persönlich auftreten und haften. Ein Beispiel dafür sind zwei Handwerker, die gemeinsam eine GbR gründen und einen umfangreichen Auftrag zur Badsanierung übernehmen. Der Vertrag mit dem Kunden wird nicht im Namen der GbR, sondern direkt im Namen der beiden Gesellschafter geschlossen. Sollte es zu Mängeln oder Zahlungsausfällen kommen, haften beide persönlich – auch mit ihrem Privatvermögen.
Gründung einer GbR: Schritt für Schritt
Wenn du dich für eine GbR entscheidest, folge diesen Schritten:
- Partner finden: Mindestens eine weitere Person wird als Mitgründer benötigt.
Wichtig: Die Wahl des Geschäftspartners sollte gut überlegt sein. In einer GbR haften alle Gesellschafter persönlich und gemeinsam – deshalb ist ein hohes Maß an Vertrauen, Kommunikation und gemeinsamen Zielen entscheidend.
Wenn absehbar ist, dass es zu Konflikten, Meinungsverschiedenheiten oder unterschiedlichen Zukunftsvorstellungen kommen könnte, kann es sinnvoller sein, eine Kapitalgesellschaft wie eine GmbH zu gründen. Diese bietet nicht nur mehr rechtliche Sicherheit, sondern schützt auch das Privatvermögen der Beteiligten.
- Gesellschaftsvertrag aufsetzen: Formlos möglich, aber schriftlich empfohlen (Regelungen zu Gewinnverteilung, Entscheidungsfindung etc.).
- Gewerbeanmeldung: Bei allen gewerblichen Tätigkeit ist die Anmeldung beim Gewerbeamt notwendig. Siehe hierzu auch: https://www.gewerbeanmeldung.de/
- Steuernummer beantragen: Anmeldung beim Finanzamt und Erhalt einer Steuernummer. Deine Steuernummer kannst du über das ELSTER-Portal des Finanzamtes beantragen: https://www.elster.de/eportal/start
- Krankenversicherung klären: Selbstständige müssen sich selbst krankenversichern.
- Geschäftskonto eröffnen: Die Eröffnung eines Geschäftskontos ist zwar gesetzlich nicht ausdrücklich vorgeschrieben, in der Praxis aber nahezu unverzichtbar – besonders bei einer gewerblichen oder vollzeitlichen Tätigkeit. Wichtig zu wissen: Die meisten Banken untersagen in ihren AGB ausdrücklich die geschäftliche Nutzung von Privatkonten.
Geschäftskonten unterliegen anderen rechtlichen Regelungen und können z. B. bei Bedarf durch das Finanzamt leichter eingesehen werden.
Laut den Grundsätzen zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form (GoBD) ist bei einer ernsthaften Geschäftstätigkeit eine klare Trennung von privaten und geschäftlichen Finanzen verpflichtend.
Ein separates Geschäftskonto hilft zudem dabei, Einnahmen und Ausgaben sauber zu dokumentieren, was insbesondere bei der Steuererklärung oder Betriebsprüfung Zeit und Nerven spart.
Eintrag ins Gesellschaftsregister (eGbR)
Seit dem 1. Januar 2024 gibt es für GbRs die Möglichkeit (bzw. in bestimmten Fällen die Pflicht), sich in das neue Gesellschaftsregister eintragen zu lassen. Die eingetragene GbR (kurz eGbR) erhält dadurch eine bessere rechtliche Handlungsfähigkeit und wird nach außen klar erkennbar.
Wichtige Punkte zur eGbR:
Die Eintragung einer GbR ins Gesellschaftsregister ist grundsätzlich freiwillig. Sie wird jedoch verpflichtend, sobald bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind – etwa wenn die GbR Immobilien erwerben oder ins Grundbuch eingetragen werden möchte, an anderen Gesellschaften wie einer GmbH beteiligt ist oder eintragungspflichtige Rechtsgeschäfte vornimmt. In diesen Fällen ist eine Anmeldung beim zuständigen Amtsgericht, dem sogenannten Registergericht, erforderlich. Nach erfolgreicher Eintragung muss die GbR die Bezeichnung „eGbR“ in ihrem Namen führen, beispielsweise in der Form „Muster & Partner eGbR“.
Vorteil: Eine eGbR kann rechtlich sicherer auftreten, z. B. bei Banken, Notaren oder im Geschäftsverkehr – sie bleibt aber trotzdem eine Personengesellschaft mit unbeschränkter Haftung.
Weitere Infos dazu findest du beim Justizportal des Bundes und der Länder: https://justiz.de/index.php
Steuerliche Aspekte einer GbR
Als GbR unterliegst du bestimmten steuerlichen Pflichten:
- Einkommensteuer: Jeder Gesellschafter versteuert seinen Gewinnanteil.
- Gewerbesteuer: Ab einem Gewinn von 24.500 €/Jahr fällig.
- Umsatzsteuer: Regelbesteuerung oder Kleinunternehmerregelung (bis 22.000 € Umsatz/Jahr steuerfrei).
Wann ist eine GbR die richtige Wahl?
Als Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) unterliegst du bestimmten steuerlichen Pflichten. Die Einkommensteuer wird dabei nicht von der GbR selbst, sondern von den einzelnen Gesellschaftern entrichtet, die jeweils ihren Gewinnanteil versteuern müssen. Ab einem Jahresgewinn von 24.500 Euro fällt zusätzlich Gewerbesteuer an. Auch die Umsatzsteuer ist relevant: Hier gilt entweder die Regelbesteuerung oder – bei einem Jahresumsatz bis 22.000 Euro – du kannst die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen, durch die keine Umsatzsteuer mehr erhoben werden muss.
Die GbR ist besonders dann die richtige Wahl, wenn sich kleine Teams oder Partner mit einer gemeinsamen Geschäftsidee zusammenschließen möchten. Sie eignet sich ebenso gut für Einzelunternehmer, die ihre Dienstleistungen gemeinsam anbieten wollen, oder für Personen, die ohnehin gemeinsam haften – wie zum Beispiel Ehepartner ohne Gütertrennung. Auch Gründer, die in der Anfangsphase vor allem von den geringen Kosten und der hohen Flexibilität profitieren möchten, finden in der GbR ein geeignetes Modell.
Weniger geeignet ist die GbR hingegen für Unternehmer, die ein hohes Haftungsrisiko tragen, externe Investoren gewinnen wollen oder ein Unternehmen aufbauen möchten, das langfristig stark wachsen und skalieren soll.
Zusammenfassung
Die GbR ist eine einfache und kostengünstige Rechtsform für Existenzgründer, die mit einem Partner starten wollen. Sie bietet eine unkomplizierte Gründung, flexible Strukturen und geringe laufende Kosten. Allerdings birgt sie auch Risiken, insbesondere die unbeschränkte Haftung.
Tipp: Nutze die Möglichkeit einer professionellen Gründungsberatung, um individuelle Fragen zu klären und typische Fehler zu vermeiden: Kontakt
Fazit
Wenn du schnell und einfach ein Unternehmen gründen willst, kann die GbR eine gute Wahl sein. Achte aber darauf, einen ausführlichen Gesellschaftsvertrag zu erstellen und dich über deine Haftung bewusst zu sein. Falls du unsicher bist, lohnt sich eine professionelle Gründungsberatung, um Fehler zu vermeiden und die beste Entscheidung für deine Selbstständigkeit zu treffen.
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