Rechtsform: GbR

Rechtsform: GbR

Die GbR als Rechtsform: Ein einfacher Weg in die Selbstständigkeit

Du willst dich selbstständig machen und suchst eine unkomplizierte Rechtsform für dein Vorhaben? Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) ist eine der beliebtesten und einfachsten Rechtsformen für Existenzgründer in Deutschland. In diesem Artikel erfährst du, welche Vorteile und Herausforderungen die GbR mit sich bringt und worauf du achten solltest, wenn du mit einem Partner gründen möchtest.

Was ist eine GbR?

Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) ist eine Personengesellschaft, die mindestens zwei Gesellschafter benötigt. Sie eignet sich besonders für kleine Unternehmen oder Gründungen in der Anfangsphase. Die Gründung ist schnell und unkompliziert, da keine Eintragung ins Handelsregister erforderlich ist.

Wichtige Merkmale einer GbR:

Eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) erfordert mindestens zwei Gesellschafter, kommt ohne ein vorgeschriebenes Mindestkapital aus und benötigt keine Eintragung ins Handelsregister. Zudem ist lediglich eine einfache Buchhaltung erforderlich.

Vorteile der GbR

Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) bietet zahlreiche Vorteile, die sie besonders attraktiv für Gründer macht. Einer der größten Pluspunkte ist die einfache Gründung: Ein formloser Gesellschaftsvertrag reicht aus – auch wenn wir eine schriftliche Ausfertigung empfehlen. Notarkosten oder Eintragungen ins Handelsregister sind nicht erforderlich. So können beispielsweise Lisa und Max, die gemeinsam eine Marketingagentur gründen möchten, durch einen schriftlichen Gesellschaftsvertrag und die Anmeldung ihres Gewerbes direkt loslegen.

Ein weiterer Vorteil liegt in den geringen Kosten. Für die Gründung einer GbR ist kein Stammkapital notwendig, und auch die laufenden Verwaltungskosten sind im Vergleich zu Kapitalgesellschaften niedrig. Zwei Fotografen etwa können so ihr Budget gezielt in ihre Ausrüstung investieren, anstatt hohe Gründungskosten aufbringen zu müssen.

Besonders geschätzt wird auch die Flexibilität, die die GbR bietet. Es gibt keine festen Vorgaben zur Gewinnverteilung – diese kann individuell im Gesellschaftsvertrag geregelt werden. Ebenso lässt sich die Zusammenarbeit frei gestalten. Ein Designer und ein Programmierer könnten sich beispielsweise zu einer Webdesign-Agentur zusammenschließen und vereinbaren, dass die Gewinne je nach Beteiligung an den Projekten unterschiedlich verteilt werden.

Die Buchhaltung gestaltet sich bei einer GbR in der Regel unkompliziert. Eine einfache Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) reicht in den meisten Fällen aus, solange bestimmte Schwellenwerte nicht überschritten werden. Für viele Gründer ist das eine erhebliche Erleichterung. Wichtig ist hierbei: Für die GbR gelten die gleichen Regeln wie für Einzelunternehmen – bis zu einem Jahresumsatz von 800.000 Euro oder einem Jahresgewinn von 80.000 Euro darf die EÜR genutzt werden. Werden diese Grenzen überschritten, ist eine Bilanzierung nach Handelsrecht erforderlich. Ein Beispiel: Zwei Handwerker gründen gemeinsam eine GbR, um Renovierungsarbeiten anzubieten. Da ihr Umsatz unterhalb der genannten Grenze liegt und ihre Gewinnstruktur überschaubar ist, genügt ihnen eine einfache Einnahmen-Überschuss-Rechnung. So sparen sie nicht nur Aufwand, sondern auch Kosten bei der Buchhaltung.

Nachteile der GbR

Trotz der vielen Vorteile, die die Gesellschaft bürgerlichen Rechts mit sich bringt, sollten auch einige Herausforderungen berücksichtigt werden. Ein zentrales Risiko ist die unbeschränkte Haftung: Die Gesellschafter haften mit ihrem gesamten Privatvermögen – und das nicht nur für eigene Fehler, sondern auch für die ihrer Partner. Diese sogenannte solidarische Haftung kann im Ernstfall weitreichende Konsequenzen haben. So etwa im Fall einer Event-Agentur in GbR-Form, die eine teure Location anmietet – kann das Unternehmen die Kosten nicht begleichen, haften die Gesellschafter persönlich.

Auch in puncto Finanzierung stößt die GbR mitunter an ihre Grenzen. Im Vergleich zu Kapitalgesellschaften ist es oft schwieriger, Kredite zu erhalten oder Investoren zu gewinnen. Zwei Start-up-Gründer, die eine innovative App entwickeln wollen, könnten etwa auf die Hürde stoßen, dass potenzielle Geldgeber eine GmbH als sicherere Rechtsform bevorzugen.

Hinzu kommt, dass die GbR keine eigene Rechtspersönlichkeit besitzt. Das bedeutet, sie kann selbst keine Verträge abschließen, klagen oder verklagt werden – sämtliche Rechte und Pflichten liegen direkt bei den Gesellschaftern. Diese müssen also persönlich auftreten und haften. Ein Beispiel dafür sind zwei Handwerker, die gemeinsam eine GbR gründen und einen umfangreichen Auftrag zur Badsanierung übernehmen. Der Vertrag mit dem Kunden wird nicht im Namen der GbR, sondern direkt im Namen der beiden Gesellschafter geschlossen. Sollte es zu Mängeln oder Zahlungsausfällen kommen, haften beide persönlich – auch mit ihrem Privatvermögen.

Gründung einer GbR: Schritt für Schritt

Wenn du dich für eine GbR entscheidest, folge diesen Schritten:

  1. Partner finden: Mindestens eine weitere Person wird als Mitgründer benötigt.

Wichtig: Die Wahl des Geschäftspartners sollte gut überlegt sein. In einer GbR haften alle Gesellschafter persönlich und gemeinsam – deshalb ist ein hohes Maß an Vertrauen, Kommunikation und gemeinsamen Zielen entscheidend.

Wenn absehbar ist, dass es zu Konflikten, Meinungsverschiedenheiten oder unterschiedlichen Zukunftsvorstellungen kommen könnte, kann es sinnvoller sein, eine Kapitalgesellschaft wie eine GmbH zu gründen. Diese bietet nicht nur mehr rechtliche Sicherheit, sondern schützt auch das Privatvermögen der Beteiligten.

  1. Gesellschaftsvertrag aufsetzen: Formlos möglich, aber schriftlich empfohlen (Regelungen zu Gewinnverteilung, Entscheidungsfindung etc.).
  2. Gewerbeanmeldung: Bei allen gewerblichen Tätigkeit ist die Anmeldung beim Gewerbeamt notwendig. Siehe hierzu auch: https://www.gewerbeanmeldung.de/
  3. Steuernummer beantragen: Anmeldung beim Finanzamt und Erhalt einer Steuernummer. Deine Steuernummer kannst du über das ELSTER-Portal des Finanzamtes beantragen: https://www.elster.de/eportal/start
  4. Krankenversicherung klären: Selbstständige müssen sich selbst krankenversichern.
  5. Geschäftskonto eröffnen: Die Eröffnung eines Geschäftskontos ist zwar gesetzlich nicht ausdrücklich vorgeschrieben, in der Praxis aber nahezu unverzichtbar – besonders bei einer gewerblichen oder vollzeitlichen Tätigkeit.  Wichtig zu wissen: Die meisten Banken untersagen in ihren AGB ausdrücklich die geschäftliche Nutzung von Privatkonten.
    Geschäftskonten unterliegen anderen rechtlichen Regelungen und können z. B. bei Bedarf durch das Finanzamt leichter eingesehen werden.
    Laut den Grundsätzen zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form (GoBD) ist bei einer ernsthaften Geschäftstätigkeit eine klare Trennung von privaten und geschäftlichen Finanzen verpflichtend.
    Ein separates Geschäftskonto hilft zudem dabei, Einnahmen und Ausgaben sauber zu dokumentieren, was insbesondere bei der Steuererklärung oder Betriebsprüfung Zeit und Nerven spart.

Eintrag ins Gesellschaftsregister (eGbR)

Seit dem 1. Januar 2024 gibt es für GbRs die Möglichkeit (bzw. in bestimmten Fällen die Pflicht), sich in das neue Gesellschaftsregister eintragen zu lassen. Die eingetragene GbR (kurz eGbR) erhält dadurch eine bessere rechtliche Handlungsfähigkeit und wird nach außen klar erkennbar.

Wichtige Punkte zur eGbR:

Die Eintragung einer GbR ins Gesellschaftsregister ist grundsätzlich freiwillig. Sie wird jedoch verpflichtend, sobald bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind – etwa wenn die GbR Immobilien erwerben oder ins Grundbuch eingetragen werden möchte, an anderen Gesellschaften wie einer GmbH beteiligt ist oder eintragungspflichtige Rechtsgeschäfte vornimmt. In diesen Fällen ist eine Anmeldung beim zuständigen Amtsgericht, dem sogenannten Registergericht, erforderlich. Nach erfolgreicher Eintragung muss die GbR die Bezeichnung „eGbR“ in ihrem Namen führen, beispielsweise in der Form „Muster & Partner eGbR“.

Vorteil: Eine eGbR kann rechtlich sicherer auftreten, z. B. bei Banken, Notaren oder im Geschäftsverkehr – sie bleibt aber trotzdem eine Personengesellschaft mit unbeschränkter Haftung.

Weitere Infos dazu findest du beim Justizportal des Bundes und der Länder: https://justiz.de/index.php

Steuerliche Aspekte einer GbR

Als GbR unterliegst du bestimmten steuerlichen Pflichten:

  • Einkommensteuer: Jeder Gesellschafter versteuert seinen Gewinnanteil.
  • Gewerbesteuer: Ab einem Gewinn von 24.500 €/Jahr fällig.
  • Umsatzsteuer: Regelbesteuerung oder Kleinunternehmerregelung (bis 22.000 € Umsatz/Jahr steuerfrei).

Wann ist eine GbR die richtige Wahl?

Als Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) unterliegst du bestimmten steuerlichen Pflichten. Die Einkommensteuer wird dabei nicht von der GbR selbst, sondern von den einzelnen Gesellschaftern entrichtet, die jeweils ihren Gewinnanteil versteuern müssen. Ab einem Jahresgewinn von 24.500 Euro fällt zusätzlich Gewerbesteuer an. Auch die Umsatzsteuer ist relevant: Hier gilt entweder die Regelbesteuerung oder – bei einem Jahresumsatz bis 22.000 Euro – du kannst die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen, durch die keine Umsatzsteuer mehr erhoben werden muss.

Die GbR ist besonders dann die richtige Wahl, wenn sich kleine Teams oder Partner mit einer gemeinsamen Geschäftsidee zusammenschließen möchten. Sie eignet sich ebenso gut für Einzelunternehmer, die ihre Dienstleistungen gemeinsam anbieten wollen, oder für Personen, die ohnehin gemeinsam haften – wie zum Beispiel Ehepartner ohne Gütertrennung. Auch Gründer, die in der Anfangsphase vor allem von den geringen Kosten und der hohen Flexibilität profitieren möchten, finden in der GbR ein geeignetes Modell.

Weniger geeignet ist die GbR hingegen für Unternehmer, die ein hohes Haftungsrisiko tragen, externe Investoren gewinnen wollen oder ein Unternehmen aufbauen möchten, das langfristig stark wachsen und skalieren soll.

Zusammenfassung

Die GbR ist eine einfache und kostengünstige Rechtsform für Existenzgründer, die mit einem Partner starten wollen. Sie bietet eine unkomplizierte Gründung, flexible Strukturen und geringe laufende Kosten. Allerdings birgt sie auch Risiken, insbesondere die unbeschränkte Haftung. 

Tipp: Nutze die Möglichkeit einer professionellen Gründungsberatung, um individuelle Fragen zu klären und typische Fehler zu vermeiden:  Kontakt

Fazit

Wenn du schnell und einfach ein Unternehmen gründen willst, kann die GbR eine gute Wahl sein. Achte aber darauf, einen ausführlichen Gesellschaftsvertrag zu erstellen und dich über deine Haftung bewusst zu sein. Falls du unsicher bist, lohnt sich eine professionelle Gründungsberatung, um Fehler zu vermeiden und die beste Entscheidung für deine Selbstständigkeit zu treffen.

Möchtest Du mehr über die verschiedenen Rechtsformen erfahren? Schau in unseren Blog. Oder lass Dich individuell beraten!

Gewerbeanmeldung: So einfach geht es!

Gewerbeanmeldung: So einfach geht es!

Gewerbeanmeldung: Dein Startschuss in die Selbstständigkeit!

Der Schritt in die Selbstständigkeit ist spannend – doch bevor du richtig durchstarten kannst, gibt es einige formale Hürden zu meistern. Eine der ersten und wichtigsten: die Gewerbeanmeldung. Sie ist der offizielle Startschuss für dein eigenes Unternehmen und sorgt dafür, dass du dein Business legal betreiben kannst. Klingt bürokratisch? Keine Sorge, wir führen dich Schritt für Schritt durch den Prozess und zeigen dir, worauf du achten musst.

Was ist eine Gewerbeanmeldung überhaupt?

Die Gewerbeanmeldung ist im Grunde die offizielle Mitteilung an das Gewerbeamt, dass du eine gewerbliche Tätigkeit aufnimmst. Damit zeigst du dem Staat, dass du am Wirtschaftsleben teilnimmst und steuerpflichtig bist. Es ist wie das „Hallo, hier bin ich!“ an die Behörden. Die Gewerbeanmeldung ist nicht nur eine Formsache, sondern auch die Grundlage für weitere Schritte, wie zum Beispiel die Anmeldung beim Finanzamt.

Brauche ich überhaupt ein Gewerbe?

Nicht jede selbständige Tätigkeit erfordert eine Gewerbeanmeldung. Freie Berufe, wie Ärzte, Journalisten, Künstler oder Ingenieure, sind in der Regel davon ausgenommen. Ob deine Tätigkeit als Gewerbe gilt, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Im Zweifelsfall ist es immer ratsam, sich vorher zu erkundigen. 

Du bist dir unsicher? Sprich uns an! Eine kompetente Gründungsberatung kann dir hier Klarheit verschaffen.

Wann und wo muss ich mein Gewerbe anmelden?

Die Gewerbeanmeldung muss grundsätzlich vor Aufnahme deiner gewerblichen Tätigkeit erfolgen. Idealerweise meldest du dein Gewerbe an, sobald du alle Vorbereitungen abgeschlossen hast und bereit bist loszulegen.

Zuständig für die Gewerbeanmeldung ist das Gewerbeamt der Stadt oder Gemeinde, in der sich dein Betriebssitz befindet. In vielen Städten ist die Anmeldung online möglich.

Welche Unterlagen benötige ich für die Anmeldung?

Die benötigten Unterlagen können je nach Bundesland und Gemeinde variieren. In der Regel benötigst du aber folgende Dokumente:

  • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung: Zum Nachweis deiner Identität.
  • Gewerbeanmeldeformular: Dieses erhältst du beim Gewerbeamt oder online.
  • Ggf. Handelsregisterauszug: Falls dein Unternehmen bereits im Handelsregister eingetragen ist.
  • Ggf. Erlaubnisse oder Genehmigungen: Für bestimmte Gewerbe, wie z.B. Gastronomie oder Handwerk, sind spezielle Erlaubnisse erforderlich.
  • Ggf. Nachweis über Sachkunde: In manchen Fällen, wie z.B. bei der Ausübung eines Handwerks, musst du deine fachliche Qualifikation nachweisen.

Was kostet die Gewerbeanmeldung?

Die Kosten für die Gewerbeanmeldung variieren je nach Gemeinde und liegen in der Regel zwischen 20 und 60 Euro.

Was passiert nach der Gewerbeanmeldung?

Nach der Gewerbeanmeldung erhält das Finanzamt automatisch eine Mitteilung. Du bekommst dann Post vom Finanzamt mit der Aufforderung, einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung auszufüllen. Hier gibst du unter anderem an, welche Rechtsform dein Unternehmen hat und welche Umsätze du erwartest. Außerdem wird deine Gewerbeanmeldung an andere Behörden, wie die IHK oder HWK, weitergeleitet.

Zur Anmeldung beim Finanzamt ist es vorgeschrieben, dass diese über das ELSTER-Online Portal erledigt wird.

Tipp:

Du musst nicht zwangsweise darauf warten, dass sich die verschiedenen Institutionen bei dir melden, sondern kannst nach deiner Gewerbeanmeldung proaktiv auf sie zugehen. Dies bietet dir den Vorteil, dass du zeitnah und zu einem von dir gewähltem Zeitpunkt die bürokratischen Prozesse abgeschlossen hast.

Die richtige Gewerbezweck:

Die Wahl der richtigen Gewerbebezeichnung ist wichtig. Sie sollte deine Tätigkeit treffend beschreiben und nicht irreführend sein. Vermeide allgemeine Bezeichnungen wie „Handel“ und sei stattdessen so spezifisch wie möglich, z.B. „Onlinehandel mit nachhaltigen Textilien“.

Zusammenfassung:

Die Gewerbeanmeldung ist ein notwendiger Schritt, um offiziell selbständig zu sein. Informiere dich rechtzeitig über die Voraussetzungen und benötigten Unterlagen. Das Gewerbeamt ist dein erster Ansprechpartner. Vergiss nicht, dass du nach der Anmeldung Post vom Finanzamt und der IHK/HWK erhältst.

Fazit:

Die Gewerbeanmeldung mag auf den ersten Blick kompliziert erscheinen, ist aber letztendlich gut zu bewältigen. Wenn du dich gut vorbereitest und die notwendigen Unterlagen zusammen hast, ist der Prozess schnell erledigt. Dieser Schritt markiert den Beginn deines unternehmerischen Abenteuers und bringt dich deinem Ziel der Selbstständigkeit ein Stück näher.

 

Du hast noch Fragen zur Gewerbeanmeldung oder brauchst Unterstützung bei deiner Gründung? Dann lies dir unsere anderen informativen Blogartikel durch und vereinbare ein kostenloses Beratungsgespräch mit uns! Wir helfen dir gerne dabei, deinen Traum von der Selbstständigkeit zu verwirklichen! Kontaktiere uns jetzt!

Außergerichtliches Mahnwesen

Außergerichtliches Mahnwesen

AUßergerichtliches Mahnwesen: So bleibst du als Selbstständiger finanziell auf der sicheren Seite


Rechnungen zu stellen gehört zu den wichtigsten Aufgaben in deinem Business – doch was passiert, wenn deine Kunden nicht rechtzeitig zahlen? Genau hier kommt das Mahnwesen ins Spiel. In diesem Artikel erfährst du, warum ein gut organisiertes Mahnwesen entscheidend für deinen Erfolg ist, wie es funktioniert und welche Schritte du beachten musst, um ausstehenden Zahlungen konsequent und rechtssicher nachzugehen.

Was ist Mahnwesen und warum ist es wichtig?

Das Mahnwesen umfasst alle Maßnahmen, die du ergreifen kannst, um in Verzug geratene Kundinnen an ihre Zahlungsfrist zu erinnern und offene Forderungen einzutreiben. Für dich als Selbstständiger oder Gründer ist es entscheidend, dass Rechnungen pünktlich bezahlt werden, damit du deine eigenen Kosten decken und liquide bleiben kannst.

Ein professionelles Mahnwesen sorgt dafür, dass:
Liquiditätsengpässe vermieden werden: Du stellst sicher, dass dir das Geld für laufende Ausgaben wie Miete, Gehälter oder Materialien zur Verfügung steht.
Deine Arbeitsleistung honoriert wird: Deine Kunden sollen dich fristgerecht für die Leistungen bezahlen, die du erbracht hast – das ist dein gutes Recht.
Kundenbeziehungen gewahrt bleiben: Mit einem freundlichen und klaren Mahnprozess verhinderst du, dass Missverständnisse deine Geschäftsbeziehungen belasten.

 

Wie funktioniert ein effektives Mahnwesen?

Ein gut strukturiertes Mahnwesen beginnt bereits da, bevor es überhaupt zu einer gerichtlichen Mahnung gekommen ist. Mit den folgenden Schritten bist du optimal vorbereitet:

  1. Rechnungen korrekt und übersichtlich stellen

Achte darauf, dass jede Rechnung vollständig und fehlerfrei ist:
– Vollständige Rechnungsanschrift des Senders und Empfängers
– Steuernummer oder Umsatzidentifikationsnummer
– Rechnungsdatum
– Rechnungsnummer
– Leistungsbeschreibung
– Zahlungsziel
– Keine Pflicht, aber empfohlen: Deine Bankdaten

Klare Fristen helfen deinen Kunden, den Überblick zu behalten. Üblich sind meistens 14 oder 30 Tage. Abhängig von der Branche können auch kürzere oder längere Zahlungsfristen infrage kommen. Für weitere Informationen kannst du dich gerne an unserem Merkblatt zu Pflichtangaben in der Rechnung orientieren.

  1. Zahlungseingänge regelmäßig prüfen

Kontrolliere die Zahlungen auf deinem Bankkonto regelmäßig, um offene Beträge sofort zu erkennen. Nutze dafür digitale Tools wie Lexware Office, die dich automatisch an ausstehende Zahlungen erinnern. Achte auch darauf, dass dein Geschäftskonto eine kompatible Schnittstelle zu deiner Buchhaltungssoftware aufweist, damit die Ein- und Ausgänge auf deinem Konto automatisch erfasst werden können.

  1. Schriftliche Zahlungserinnerung senden (Nach Fristüberschreitung)

Bevor du dem Kunden eine schriftliche Zahlungserinnerung sendest, solltest du versuchen, den Kunden telefonisch zu erreichen. Wenn diese Bemühung aber nicht erfolgreich ist, solltest du eine freundliche Zahlungserinnerung senden, die deinen Kunden darüber informiert, die Zahlung zum vereinbarten Datum nachzuholen. 

Beispiel:
Bei der Durchsicht unserer Buchhaltung ist uns aufgefallen, dass die folgende Rechnung RE-12345 bisher noch nicht beglichen wurde.

Vielleicht ist die Zahlung übersehen worden – Wir möchten Sie deshalb freundlich daran erinnern, den ausstehenden Betrag bis zum [Neues Datum, z.B. 7 Tage ab Versand dieses Schreibens] zu begleichen.

  1. Erste Mahnung (Nach 7 Tagen)

Erfolgt auf die Zahlungserinnerung keine Reaktion, schicke eine schriftliche Mahnung. Als Daumenregel können 7 Tage nach Verstreichen der ursprünglichen Zahlungsfrist verwendet werden.

Formuliere klar, um welche Rechnung es geht, und setze eine neue Zahlungsfrist. Weise auch auf mögliche Verzugszinsen hin.

Beispiel:
Trotz unserer Zahlungsaufforderung vom [Datum der Zahlungserinnerung] haben wir bisher keinen Zahlungseingang der Rechnung RE-12345 feststellen können

Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass Sie sich mit der Zahlung im Verzug befinden. Gemäß § 288 BGB sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von [Basiszins plus 5 Prozentpunkte bei Privatpersonen/ plus 9 Prozentpunkte bei Unternehmen] sowie eine Mahngebühr in Höhe von [z.B. 5–10, maximal 40 EUR] zu berechnen. 

Wir fordern Sie auf, den vollständigen Betrag bis spätestens [neue Frist, z.B. 7 Tage ab Versand der Mahnung] zu überweisen.

  1. Zweite und letzte Mahnung (spätestens nach 4 Wochen)

Bleibt die Zahlung weiter aus, solltest du deutlicher im Ton werden. Weise darauf hin, dass du bei ausbleibender Zahlung rechtliche Schritte einleiten wirst.

Die 2. Mahnung sollte spätestens 4 Wochen nach Verstreichen der ursprünglichen Zahlungsfrist erfolgen. Hier kann man definitiv eine Mahngebühr verlangen und Verzugszinsen in Rechnung stellen. 

Zahlt der Kunde danach immer noch nicht, musst du ein Inkassobüro oder ein gerichtliches Mahnverfahren einschalten. 

Beispiel:
Trotz unserer bisherigen Schreiben vom [Datum der Zahlungsaufforderung] und [Datum der ersten Mahnung] konnten wir bis heute keinen Zahlungseingang zur Rechnung RE-12345 feststellen.

Wir fordern Sie hiermit letztmalig auf, den offenen Betrag in Höhe von [Betrag inkl. Mahngebühren und Verzugszinsen] bis spätestens [Datum, z.B. 7 Tage ab Versand der letzten Mahnung] auf unser untenstehendes Konto zu überweisen:

Bankverbindung:
Kontoinhaber: [Ihr Name/Firmenname]
IBAN: [Ihre IBAN]
BIC: [Ihre BIC]
Bank: [Ihre Bank]

Bitte geben Sie die Rechnungsnummer RE-12345 als Verwendungszweck an.

Gemäß § 288 BGB befinden Sie sich in Zahlungsverzug. Daher haben wir Verzugszinsen in Höhe  [Basiszins plus 5 Prozentpunkte bei Privatpersonen/ plus 9 Prozentpunkte bei Unternehmen] sowie eine Mahngebühr in Höhe von [z.B. 10, maximal 40 EUR] berechnet. 

Sollten wir bis zum genannten Datum keine Zahlung feststellen, sehen wir uns gezwungen, rechtliche Schritte einzuleiten. Dies könnte die Beauftragung eines Inkassounternehmens oder die Einleitung eines gerichtlichen Mahnverfahrens umfassen. Dadurch entstehen zusätzliche Kosten, die wir Ihnen in Rechnung stellen müssten.

Was tun, wenn die Mahnungen nicht wirken?

  1. Inkassobüro beauftragen

Ein professionelles Inkassobüro übernimmt die Einziehung der Forderungen für dich. Sie kennen die rechtlichen Rahmenbedingungen und haben oft mehr Druckmittel zur Verfügung.

Vorteile:
– Geringe eigene Arbeitsbelastung – das Büro übernimmt den Schriftverkehr
– Psychologischer Druck auf den Schuldner steigt (Briefkopf wirkt oft „ernster“)
– In vielen Fällen erfolgreich, besonders bei kleineren bis mittleren Beträgen
– Zahlungsausfallversicherung oder Factoring teilweise integrierbar

Nachteile
– Zusätzliche Kosten (teilweise nicht vollständig erstattbar)
– Manche Schuldner reagieren empfindlich auf Inkassoschreiben – Das ist ein Risiko für die Kundenbeziehung.
– Nicht alle Anbieter sind seriös – treffe deine Auswahl also mit Bedacht.

Unsere Empfehlung: Setze auf Inkassodienstleister, die im BDIU – Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen gelistet sind. 

  1. Gerichtliches Mahnverfahren einleiten

Das gerichtliche Mahnverfahren ist eine alternative Möglichkeit, offene Rechnungen einzutreiben. Dafür musst du einen Mahnbescheid bei deinem zuständigen Amtsgericht beantragen. Bleibt dieser unbeantwortet, folgt ein Vollstreckungsbescheid. Zum Ablauf des gerichtlichen Mahnverfahrens haben wir dir ein zusammengestellt.

Vorteile:
– Rechtssicher und kostengünstig
– Der Vollstreckungsbescheid kann als Grundlage für Zwangsvollstreckung dienen
– Kein Anwalt nötig – Antrag kann online (über Online-Mahnantrag.de) gestellt werden

Nachteile:
– Dauert – besonders bei Widerspruch oder Einspruch
– Schuldner kann widersprechen → Verfahren zieht sich hin oder endet ohne Erfolg
– Nicht geeignet bei strittigen Forderungen oder unklarer Vertragslage

Unsere Empfehlung:
Wenn du dich für diesen Weg entscheidest, schau dir unser Merkblatt zum gerichtlichen Mahnbescheid an – dort erklären wir den Ablauf Schritt für Schritt. 

  1. Anwalt einschalten

Für komplexere Fälle oder hohe Forderungen kann es sinnvoll sein, einen Anwalt einzuschalten, der deine Rechte durchsetzt.

Vorteile:
– Rechtlich fundierte Einschätzung deiner Erfolgsaussichten
– Durchsetzungsstark bei Widerspruch oder rechtlich strittigen Forderungen
– Klage und weitere juristische Schritte aus einer Hand möglich

Nachteile:
– Höhere Kosten (nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz)
– Aufwand und Zeitrahmen oft größer
– Erst sinnvoll, wenn Inkasso und Mahnverfahren nicht fruchten – oder bereits ein Streitfall besteht

Unsere Empfehlung:
Je komplexer der Fall und je höher die Summe, desto eher solltest du einen Anwalt ins Boot holen. 

Tipps für ein erfolgreiches Mahnwesen:
Kommunikation ist der Schlüssel: Sprich säumige Kunden frühzeitig an. Oft liegt es an Missverständnissen oder vergessenen Zahlungen.
Kläre die Vertragsbedingungen: Stelle sicher, dass in deinen Verträgen Zahlungsziele und mögliche Verzugszinsen klar definiert sind.
Nutze professionelle Tools: Software wie Lexware Office, SumUp oder sevDesk helfen dir, dein Mahnwesen automatisiert und übersichtlich zu organisieren.
Beachte rechtliche Vorgaben: Halte dich an die gesetzlichen Regelungen, z.B. wann Verzugszinsen geltend gemacht werden dürfen (in der Regel automatisch nach Ablauf der gesetzten Zahlungsfrist von 14, bzw. 30 Tagen, ansonsten dann, sobald der Kunde mit dem Erhalt der 1. Mahnung in Verzug gesetzt wurde).

Fazit

Ein gut organisiertes Mahnwesen ist unverzichtbar, um als Selbstständiger finanziell handlungsfähig zu bleiben. Indem du klare Prozesse etablierst, bleibst du liquide und sicherst deine Einnahmen – ohne deine Kundenbeziehungen zu gefährden. 

Überprüfe daher noch heute dein Mahnwesen: Lies hier unser Merkblatt zu Pflichtangaben in der Rechnung durch und lade dir unser Merkblatt zum gerichtlichen Mahnbescheid herunter.

Du willst noch mehr wissen?
In unseren weiteren Blogartikeln findest du hilfreiche Tipps und Informationen rund um die Themen Existenzgründung, Selbstständigkeit und Unternehmensführung. Außerdem kannst du dich jederzeit mit uns in Verbindung setzen. Unsere erfahrenen Gründungsberater stehen dir gerne zur Seite.

Berufsgenossenschaft

Berufsgenossenschaft

Berufsgenossenschaft: Dein Sicherheitsnetz in der Selbstständigkeit

Du stehst kurz davor, den aufregenden Schritt in die Selbstständigkeit zu wagen? Herzlichen Glückwunsch! Neben wichtigen Themen wie der Entwicklung deiner Geschäftsidee oder der Beantragung von Zuschüssen wie dem Gründungszuschuss gibt es noch zahlreiche weitere relevante Themen, mit denen du dich beschäftigen musst. 

Um eines dieser Themen, welches unserer Erfahrung nach oft vergessen wird, soll es in diesem Blogbeitrag gehen: die Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft. 

Klingt erstmal trocken, oder? Aber glaub uns, sie kann dir im Ernstfall den Rücken freihalten. In diesem Blogartikel erklären wir dir alles, was du als angehender Gründer über die Berufsgenossenschaft wissen musst und ob sie für dich relevant ist.

Warum ist die Berufsgenossenschaft so wichtig?

Die Berufsgenossenschaft ist deine Versicherung gegen Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten. Klingt erstmal nicht so spannend, aber stell dir vor, du verletzt dich bei der Arbeit oder wirst krank. Ohne die Berufsgenossenschaft müsstest du die Kosten für Behandlungen, Reha oder sogar Verdienstausfall selbst tragen. Und das kann ganz schön teuer werden!

Wer muss Mitglied werden?

Grundsätzlich gilt: Wenn du Angestellte hast, bist du automatisch Mitglied in der Berufsgenossenschaft. Aber auch als Solo-Selbstständiger ohne Mitarbeiter kann eine Mitgliedschaft Pflicht sein, je nach Branche und Tätigkeit. Das gilt für bestimmte Berufsgruppen, die ein höheres Risiko für Arbeitsunfälle oder Berufskrankheiten haben.

Hier sind einige Beispiele für Solo-Selbstständige, die Pflichtmitglieder in der Berufsgenossenschaft sind:

  • Baugewerbe: Handwerker, Bauarbeiter, Dachdecker, Elektriker usw.
  • Land- und Forstwirtschaft: Landwirte, Gärtner, Forstwirte usw.
  • Gesundheitswesen: Ärzte, Zahnärzte, Physiotherapeuten, Hebammen usw.
  • Transport und Logistik: Spediteure, Kurierfahrer, Taxifahrer usw.
  • Reinigung: Gebäudereiniger, Fensterputzer usw.

Aber auch in anderen Branchen kann eine Pflichtmitgliedschaft bestehen, wenn du bestimmte Tätigkeiten ausübst, wie zum Beispiel:

  • Arbeiten mit gefährlichen Maschinen oder Werkzeugen
  • Arbeiten in großer Höhe
  • Arbeiten mit Chemikalien oder anderen gefährlichen Stoffen
  • Arbeiten unter Tage

Unsicher, ob du Pflichtmitglied bist?

Wenn du dir unsicher bist, ob du als Solo-Selbstständiger Pflichtmitglied in der Berufsgenossenschaft werden musst, kannst du dich bei der für deine Branche zuständigen Berufsgenossenschaft informieren. Auch in unserer Gründungsberatung schauen wir uns genau an, welche Berufsgenossenschaft für dich zuständig ist.

Freiwillige Mitgliedschaft: Auch für Solo-Selbstständige eine Option

Auch wenn du nicht zu den oben genannten Berufsgruppen gehörst, kann eine freiwillige Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft sinnvoll sein. So bist du auch als Solo-Selbstständiger im Falle eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit finanziell abgesichert.

Welche Leistungen bietet die Berufsgenossenschaft?

Die Berufsgenossenschaft übernimmt im Falle eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit eine Vielzahl von Leistungen. Dazu gehören:

  • Heilbehandlung: Kosten für Ärzte, Medikamente, Krankenhausaufenthalte usw.
  • Rehabilitation: Maßnahmen zur Wiederherstellung deiner Arbeitsfähigkeit
  • Verletztengeld: Ersatz für deinen Verdienstausfall
  • Rente: Wenn du aufgrund des Unfalls oder der Krankheit dauerhaft nicht mehr arbeiten kannst

Wie hoch sind die Beiträge?

Die Höhe der Beiträge richtet sich nach deiner Branche, deiner Tätigkeit und deinem Einkommen. In der Regel zahlst du einen jährlichen Beitrag.

Die Beiträge zur Berufsgenossenschaft werden nach einem einfachen Prinzip berechnet:

  • Beitrag = Lohnsumme x Gefahrklasse x Umlageziffer
  • Lohnsumme: Das ist die Summe aller Gehälter, die du an deine Angestellten zahlst (bei Solo-Selbstständigen wird das eigene Arbeitseinkommen berücksichtigt).
  • Gefahrklasse: Jede Branche und Tätigkeit wird einer bestimmten Gefahrklasse zugeordnet, je nachdem, wie hoch das Risiko für Arbeitsunfälle oder Berufskrankheiten ist. Je höher die Gefahrklasse, desto höher der Beitrag. Die Gefahrklasse ist bei jeder Berufsgenossenschaft einsehbar.
  • Umlageziffer: Diese wird jährlich von der Berufsgenossenschaft festgelegt und dient dazu, die Kosten für Leistungen und Verwaltung zu decken.

Was bedeutet das für dich konkret?

  • Als Arbeitgeber: Du zahlst den Beitrag für deine Angestellten. Die Höhe hängt von der jeweiligen Branche, der Gefahrklasse und der Lohnsumme ab.
  • Als Solo-Selbstständiger: Auch du zahlst einen Beitrag, der sich nach deinem geschätzten Arbeitseinkommen und der Gefahrklasse deiner Tätigkeit richtet. Oft gibt es Mindestbeiträge, auch wenn dein Einkommen niedrig ist.

Wie werde ich Mitglied?

Als Selbstständiger bist du dazu verpflichtet, die Berufsgenossenschaft darüber zu informieren, dass du nun mit deiner Tätigkeit gestartet bist. Ob du dich dann auch bei dieser für den Versicherungsschutz anmeldest und Beiträge zahlst, hängt entweder damit zusammen, ob du Pflichtmitglied bist oder ob du dich freiwillig versichern möchtest.

In beiden Fällen ist die Anmeldung recht simpel und ist inzwischen meist online möglich. In Ausnahmefällen kann es postalisch notwendig sein. Rufe am besten einfach bei deiner Berufsgenossenschaft an und erkundige dich, wie die Anmeldung vorgenommen werden soll.

Berufsgenossenschaften

Hier findest du eine Liste der aktuell bestehenden Berufsgenossenschaften in Deutschland mit den entsprechenden Links zu ihren Websites. Bitte beachte, dass sich diese Informationen ändern können. Es empfiehlt sich daher, und auch im Falle, dass du dir unsicher bist welcher Berufsgenossenschaft du angehörst, immer die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) für die aktuellen Informationen zu konsultieren.

Sonstige Träger der gesetzlichen Unfallversicherung:

 Was passiert, wenn ich mich nicht anmelde?

Die Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft ist in vielen Fällen Pflicht. Wenn du dich nicht anmeldest, riskierst du hohe Bußgelder. Diese können mehrere tausend Euro betragen und werden von der Berufsgenossenschaft verhängt.

Fazit: Die Berufsgenossenschaft gibt dir Sicherheit

Die Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft ist für viele Gründerinnen und Gründer in Deutschland wichtig. Sie bietet dir im Falle eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit umfassenden Schutz und finanzielle Sicherheit, daher solltest du dir intensiv darüber Gedanken machen, ob du ein besonderes Risiko trägst. Informiere dich rechtzeitig über die für dich zuständige Berufsgenossenschaft und die entsprechenden Beiträge. So kannst du dich ganz auf deine Geschäftsidee konzentrieren und musst dir keine Sorgen um die Zukunft machen.

Du willst noch mehr wissen?

In unseren weiteren Blogartikeln findest du hilfreiche Tipps und Informationen rund um die Themen Existenzgründung, Selbstständigkeit und Unternehmensführung. Außerdem kannst du dich jederzeit mit uns in Verbindung setzen. Unsere erfahrenen Gründungsberater stehen dir gerne zur Seite.

Umsatzsteuervoranmeldung

Umsatzsteuervoranmeldung

Umsatzsteuervoranmeldung leicht gemacht

Du stehst kurz davor, den großen Schritt in die hauptberufliche Selbstständigkeit zu wagen? Herzlichen Glückwunsch! Neben der aufregenden Planung deines Geschäftsmodells und der Akquise deiner ersten Kunden gibt es jedoch auch weniger glamouröse, aber dennoch wichtige Aspekte zu berücksichtigen – wie zum Beispiel die Umsatzsteuervoranmeldung.

Keine Sorge, wir sind hier, um dir zu helfen! In diesem Blogartikel erklären wir dir Schritt für Schritt, was die Umsatzsteuervoranmeldung ist, warum sie so wichtig ist und wie du sie erfolgreich meisterst. Also, lass uns gemeinsam in den Steuerdschungel eintauchen und Licht ins Dunkel bringen!

Was ist die Umsatzsteuervoranmeldung überhaupt?

Die Umsatzsteuervoranmeldung ist ein regelmäßiger Bericht an das Finanzamt über deine Umsätze und die darauf entfallende Umsatzsteuer. Du zeigst darin auf, wie viel Umsatzsteuer du eingenommen hast (auf deinen Verkäufen) und wie viel Vorsteuer du gezahlt hast (auf deinen Einkäufen). Die Differenz daraus ist entweder deine Umsatzsteuerschuld (wenn du mehr Umsatzsteuer eingenommen als Vorsteuer gezahlt hast) oder dein Vorsteuerüberhang (wenn du mehr Vorsteuer gezahlt als Umsatzsteuer eingenommen hast).

Diese Differenz zwischen den beiden Beträgen ist die Umsatzsteuer, die du ans Finanzamt abführen musst – oder die du vom Finanzamt erstattet bekommst, falls du mehr Vorsteuer gezahlt hast als Umsatzsteuer eingenommen.

Warum ist die Umsatzsteuervoranmeldung so wichtig?

Die Umsatzsteuervoranmeldung ist eine deiner zentralen Pflichten als Unternehmer. Sie stellt sicher, dass der Staat seine Steuereinnahmen erhält und du keine bösen Überraschungen erlebst. Wenn du deine Umsatzsteuervoranmeldungen nicht oder nicht korrekt abgibst, können empfindliche Strafen auf dich zukommen.

Die Umsatzsteuervoranmeldung kann für dich zwei Vorteile haben:

1. Wenn du mehr Vorsteuer gezahlt hast als du Umsatzsteuer eingenommen hast (bspw. durch hohe Investitionen zum Start deiner Gründung) erhältst du Geld zurück.

2. Durch die regelmäßige Pflicht zur Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldung wirst du immer wieder angehalten deine Buchführung ordentlich und zeitnah zu pflegen, wodurch du permanent einen Überblick über deinen Geschäftsverlauf behältst.

Unserer Erfahrung nach ist vor allem der zweite Vorteil derjenige, der anfangs oft nicht von Gründern gesehen, jedoch von erfahrenen Unternehmern sehr geschätzt wird, da eine ordentliche Buchführung zu einem wichtigen Instrument deiner strategischen Unternehmensentwicklung werden wird!

Wer muss eine Umsatzsteuervoranmeldung abgeben?

Grundsätzlich bist du zur Abgabe einer Umsatzsteuervoranmeldung verpflichtet, wenn du als Unternehmer tätig bist und Lieferungen oder Leistungen erbringst, die der Umsatzsteuer unterliegen. Es gibt jedoch Ausnahmen und Sonderfälle, die wir im Folgenden genauer betrachten:

Regelfall: Umsatzsteuerpflichtige Unternehmer

  • Du bist Unternehmer im Sinne des Umsatzsteuergesetzes.
  • Du führst Lieferungen oder Leistungen aus, die in Deutschland steuerpflichtig sind.
  • Du hast dich nicht für die Kleinunternehmerregelung entschieden oder überschreitest deren Umsatzgrenzen.

Die Kleinunternehmerreglung haben wir kurz in unserem Blogartikel zur Rechtsform des Einzelunternehmens erläutert.

Ausnahmen und Sonderfälle

  • Befreite Umsätze: Bestimmte Umsätze sind von der Umsatzsteuer befreit, z. B. Umsätze im medizinischen Bereich, Umsätze im Bildungsbereich oder Umsätze im Bereich der öffentlichen Hand. Wenn du ausschließlich befreite Umsätze erzielst, musst du keine Umsatzsteuervoranmeldung abgeben. Leider sehr unübersichtlich, aber dafür vollständig findest du die umsatzsteuerbefreiten Umsätze in § 4 des Umsatzsteuergesetzes (UStG).
  • Land- und Forstwirte: Für Land- und Forstwirte gelten besondere Regelungen. Sie können die Umsatzsteuerpauschalierung in Anspruch nehmen und müssen dann nur eine jährliche Umsatzsteuererklärung abgeben.
  • Existenzgründer: Existenzgründer können unter bestimmten Voraussetzungen von der Umsatzsteuervoranmeldung befreit werden. Dies gilt in der Regel für das Jahr der Gründung und das Folgejahr.

Wenn du dir unsicher bist, ob du zur Abgabe einer Umsatzsteuervoranmeldung verpflichtet bist, empfehlen wir dir, dich an einen Steuerberater oder an dein zuständiges Finanzamt zu wenden. Eine frühzeitige Klärung kann dir helfen, unnötige Strafzahlungen oder andere Probleme zu vermeiden.

Wie oft muss ich die Umsatzsteuervoranmeldung abgeben?

Das hängt von deiner individuellen Situation ab. In der Regel musst du die Umsatzsteuervoranmeldung

  • Monatlich: Wenn du im Vorjahr mehr als 7.500 Euro Umsatzsteuer zahlen musstest oder im laufenden Jahr voraussichtlich mehr als 7.500 Euro zahlen wirst.
  • Quartalsweise: Wenn du im Vorjahr höchstens 7.500 Euro Umsatzsteuer zahlen musstest und im laufenden Jahr voraussichtlich auch nicht mehr zahlen wirst.
  • Jährlich: In Ausnahmefällen, z. B. bei Existenzgründern oder wenn du nur sehr geringe Umsätze erzielst.

Die Frist für die Umsatzsteuervoranmeldung endet am 10. Tag des Folgemonats (z.B. der 10. April für den Umsatz im März oder das erste Quartal).

Es gibt jedoch auch Ausnahmen und Sonderfälle. Wenn du dir unsicher bist, welcher Rhythmus für dich gilt, empfehlen wir dir, dich direkt an dein Finanzamt oder an einen Steuerberater zu wenden.

Wie gebe ich die Umsatzsteuervoranmeldung ab?

Die Umsatzsteuervoranmeldung gibst du elektronisch über das ELSTER-Portal ab. Dafür benötigst du ein Benutzerkonto und ein Zertifikat, das deine Identität bestätigt. Die Einrichtung kann etwas Zeit in Anspruch nehmen, aber keine Sorge, auf der ELSTER-Website findest du ausführliche Anleitungen und Hilfestellungen.

Noch einfacher und stressfreier wird es, wenn du eine Buchhaltungssoftware nutzt. Über eine solche Software kannst du normalerweise deine Rechnungen versenden, erhaltene Belege direkt einpflegen und deine Betriebswirtschaftliche Abrechnung (BWA) erstellen. Durch eine Schnittstelle zum Finanzamt kannst du dann auch direkt mit wenigen Klicks deine Umsatzsteuervoranmeldung an das Finanzamt übersenden.

Da wir immer wieder nach einem Tipp für die Wahl einer Buchhaltungssoftware gefragt werden, möchten wir dir unsere meist gegebene Empfehlung hier direkt präsentieren:

Lexoffice

Lexoffice ist das Buchhaltungsprogramm, mit dem wir selbst und zahlreiche unserer Gründer besonders gute Erfahrungen gemacht haben. Die schnell zu erlernende Bedienbarkeit, Übersichtlichkeit und dass es normalerweise ohne viel Ärger schlicht funktioniert, machen es zu einer guten Wahl. Für die meisten Gründer genügt zu Beginn der Selbstständigkeit zudem das L Paket von Lexoffice, wodurch die Kosten mit rund 20 Euro im Monat überschaubar bleiben.

Welche Angaben muss ich in der Umsatzsteuervoranmeldung machen?

In der Umsatzsteuervoranmeldung musst du verschiedene Angaben machen, darunter:

  • Deine Steuernummer
  • Den Voranmeldungszeitraum
  • Deine Umsätze und die darauf entfallende Umsatzsteuer
  • Deine Vorsteuerbeträge
  • Die daraus resultierende Umsatzsteuerzahllast oder -erstattung

Es ist wichtig, dass du alle Angaben sorgfältig und korrekt machst. Wenn du Fehler machst, kann das zu Rückfragen oder sogar zu einer Steuerprüfung führen.

Was passiert nach der Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldung?

Nachdem du die Umsatzsteuervoranmeldung abgegeben hast, erhältst du einen Bescheid vom Finanzamt. Darin wird dir mitgeteilt, ob du Umsatzsteuer nachzahlen musst oder ob du eine Erstattung erhältst. Wenn du eine Zahllast hast, musst du den Betrag innerhalb der angegebenen Frist überweisen.

Prüfe diesen Bescheid gründlich und lege bei Unstimmigkeiten Widerspruch ein, denn auch beim Finanzamt passieren mal Fehler.

Was passiert, wenn ich die Umsatzsteuervoranmeldung nicht rechtzeitig abgeben?

Die Nichteinhaltung der Fristen für die Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldung kann schwerwiegende Folgen haben und sollte daher unbedingt vermieden werden.

Finanzielle Konsequenzen:

  • Verspätungszuschläge: Bei verspäteter Abgabe drohen Verspätungszuschläge, die sich nach der Höhe der Steuerschuld und der Dauer der Verspätung richten. Diese Zuschläge können schnell beträchtliche Summen erreichen und deine finanzielle Belastung erhöhen.
  • Säumniszuschläge: Zusätzlich zu den Verspätungszuschlägen können Säumniszuschläge anfallen, wenn die fällige Umsatzsteuer nicht rechtzeitig gezahlt wird. Diese Zuschläge betragen 1% der Steuerschuld pro angefangenem Monat der Säumnis.
  • Zwangsvollstreckung: Im schlimmsten Fall kann das Finanzamt die Zwangsvollstreckung einleiten, um die ausstehende Steuerschuld einzutreiben. Dies kann zur Pfändung von Konten, Wertgegenständen oder sogar Immobilien führen.

Strafrechtliche Konsequenzen:

  • Steuerhinterziehung: In besonders schweren Fällen, wenn die Umsatzsteuer vorsätzlich nicht abgeführt wird, kann dies als Steuerhinterziehung gewertet werden. Dies ist eine Straftat, die mit Geldstrafen oder sogar Freiheitsstrafen geahndet werden kann.

Um andere Konsequenzen als den Verspätungs- und ggf. den Säumniszuschlag zu erleiden, musst du normalerweise bereits zahlreiche Zahlungsaufforderungen und sonstige Nachrichten ignorieren. Es steht also nicht gleich der Steuereintreiber bei dir vor der Türe, solltest du die Umsatzsteuervoranmeldung einmalig zu spät einreichen.

Tipps für eine erfolgreiche Umsatzsteuervoranmeldung

  • Führe deine Buchhaltung sorgfältig: Eine gute Buchhaltung ist die Grundlage für eine korrekte Umsatzsteuervoranmeldung. Stelle sicher, dass du alle deine Einnahmen und Ausgaben lückenlos dokumentierst.
  • Bewahre alle Belege auf: Bewahre alle Rechnungen, Quittungen und andere Belege sorgfältig auf. Du musst sie zwar nicht mit der Umsatzsteuervoranmeldung einreichen, aber du musst sie im Falle einer Prüfung vorlegen können.
  • Beachte die Fristen: Die Fristen für die Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldung sind unbedingt einzuhalten. Wenn du zu spät bist, drohen Verspätungszuschläge.
  • Nutze die Hilfe eines Steuerberaters: Wenn du dir unsicher bist oder Fragen hast, scheue dich nicht, einen Steuerberater zu konsultieren. Er kann dir helfen, Fehler zu vermeiden und Zeit zu sparen.
  • Überprüfe deine Angaben gründlich: Bevor du die Umsatzsteuervoranmeldung abschickst, überprüfe alle Angaben sorgfältig auf ihre Richtigkeit. Fehler können zu Rückfragen, Verzögerungen oder sogar zu einer Steuerprüfung führen.
  • Nutze Online-Tools und Ressourcen: Es gibt viele hilfreiche Online-Tools und Ressourcen, die dich bei der Umsatzsteuervoranmeldung unterstützen können. Dazu gehören beispielsweise Umsatzsteuerrechner, Informationsseiten des Finanzamts und das bereits von uns empfohlene LexOffices.
  • Bleibe auf dem Laufenden: Das Steuerrecht ändert sich ständig. Informiere dich regelmäßig über aktuelle Entwicklungen und Neuerungen, um sicherzustellen, dass du immer auf dem neuesten Stand bist.
  • Lerne aus deinen Fehlern: Solltest du einmal einen Fehler machen oder eine Rückfrage vom Finanzamt erhalten, nutze dies als Gelegenheit, daraus zu lernen und deine Prozesse zu verbessern.

Fazit: Die Umsatzsteuervoranmeldung – kein Grund zur Panik

Die Umsatzsteuervoranmeldung mag auf den ersten Blick etwas abschreckend wirken, aber keine Sorge, mit der richtigen Vorbereitung und Unterstützung ist sie gut zu bewältigen. Sie ist ein wichtiger Bestandteil deiner unternehmerischen Pflichten und trägt dazu bei, dass dein Geschäft auf soliden Füßen steht.

Wenn du weitere Fragen hast oder Unterstützung bei der Gründung deines Unternehmens benötigst, zögere nicht, uns zu kontaktieren. Wir sprechen gerne mit dir darüber, was du wirklich brauchst.

Du willst noch mehr wissen?

In unseren weiteren Blogartikeln findest du hilfreiche Tipps und Informationen rund um die Themen Existenzgründung, Selbstständigkeit und Unternehmensführung. Außerdem kannst du dich jederzeit mit uns in Verbindung setzen. Unsere erfahrenen Gründungsberater stehen dir gerne zur Seite.

Rechtsform: UG

Rechtsform: UG

UG: Deine kleine GmbH? – Ein Sprungbrett für Gründerträume

Aber die GmbH erscheint Dir als zu große Hürde am Anfang? Dann könnte die Unternehmergesellschaft (UG) genau das Richtige für Dich sein! In diesem Artikel erfährst Du, was eine UG ist, welche Vor- und Nachteile sie hat und ob sie das passende Sprungbrett für Deinen Weg in die Selbstständigkeit sein könnte.

Was ist eine UG überhaupt?

Die UG, auch liebevoll „Mini-GmbH“ genannt, ist eine spezielle Form der GmbH, die speziell für Gründer mit kleinem Budget entwickelt wurde. Der größte Unterschied zur klassischen GmbH liegt im Stammkapital: Während Du für eine GmbH mindestens 25.000 Euro Stammkapital benötigst, kannst Du eine UG bereits mit einem Euro gründen. Klingt verlockend, oder?

Die Vorteile der UG: Deine Startrampe in die Selbstständigkeit

  • Geringes Startkapital: Der größte Vorteil der UG ist zweifellos das niedrige Stammkapital. Du kannst Deine Geschäftsidee also auch dann umsetzen, wenn Du nicht über große finanzielle Mittel verfügst.
  • Haftungsbeschränkung: Wie bei der GmbH haftet auch bei der UG nur das Gesellschaftsvermögen. Dein Privatvermögen ist also geschützt, falls es mal wirtschaftlich schwierig wird.
  • Imagegewinn: Die UG verleiht Deinem Unternehmen eine seriöse und professionelle Außenwirkung, ähnlich wie die GmbH. Das kann Dir bei Kunden und Geschäftspartnern einen Vertrauensvorschuss verschaffen.
  • Flexibilität: Die UG bietet Dir eine hohe Flexibilität bei der Gestaltung Deiner Gesellschaftsverträge. Du kannst also Deine individuellen Bedürfnisse und Vorstellungen berücksichtigen.
  • Umwandlung in eine GmbH: Wenn Dein Unternehmen wächst und Du das notwendige Stammkapital gangesemallt hast, kannst Du Deine UG jederzeit in eine GmbH umwandeln.

Über die Themen Stammkapital und Haftungsbeschränkung haben wir in unserem Blogartikel zur Rechtsform der GmbH berichtet. Den Blogartikel und alle Informationen findest du hier.

 

Die Nachteile der UG: Es ist nicht alles Gold, was glänzt

  • Thesaurierungspflicht: Ein Viertel Deines jährlichen Gewinns muss in eine Rücklage fließen, bis Du das Stammkapital von 25.000 Euro erreicht hast. Das kann Deine finanzielle Flexibilität in der Anfangsphase einschränken.
  • Image: Obwohl die UG eine seriöse Rechtsform ist, genießt sie bei manchen Geschäftspartnern und Banken noch nicht das gleiche Ansehen wie die GmbH.
  • Gründungskosten: Die Gründungskosten einer UG sind zwar niedriger als bei einer GmbH, aber dennoch nicht zu unterschätzen. Du musst zum Beispiel Notarkosten und Gebühren für die Eintragung ins Handelsregister einkalkulieren. In der Realität zeigt sich also, dass eine UG nicht mit einem Euro gegründet wird, sondern dies nur dem Stammkapital entspricht!
  • Bürokratie: Wie bei jeder Kapitalgesellschaft gibt es auch bei der UG einige bürokratische Hürden zu überwinden. Du musst zum Beispiel eine Bilanz erstellen und diese beim Handelsregister einreichen.

Da die UG umgangssprachlich neben “Mini-GmbH” auch “1-Euro-GmbH” genannt wird, erleben wir es immer wieder, dass bei vielen Gründern der Eindruck entsteht, dass ein Euro reichen würde, um in diese Kapitalgesellschaft zu gründen. So leicht ist es allerdings leider nicht. Die “1-Euro” beziehen sich ausschließlich auf das Stammkapital. Kosten für den Notar, ggf. die Erstellung eines Gesellschaftsvertrages und die Eintragung ins Handelsregister entstehen auch bei der UG und belaufen sich schnell auf 500 bis 1.500 €. Auch bei der späteren Umfirmierung deines Unternehmens in eine GmbH fallen diese Kosten erneut an.

Um nicht über solche Stolpersteine zu stürzen, empfehlen wir dir mit deinem Steuerberater ausführlich über die Gründung einer Kapitalgesellschaft zu sprechen oder eine Gründungsberatung in Anspruch zu nehmen.

Schritt für Schritt zur eigenen UG

1. Erstellung eines Gesellschaftsvertrags: Der Gesellschaftsvertrag legt die grundlegenden Regeln deiner UG fest, wie z.B. den Firmennamen, den Sitz, den Gegenstand des Unternehmens und die Höhe des Stammkapitals. Du kannst einen Mustervertrag nutzen oder einen Anwalt hinzuziehen.

2. Einzahlung des Stammkapitals: Mindestens ein Euro muss als Stammkapital muss ein spezielles Bankkonto eingezahlt werden. Die Bank stellt eine Bescheinigung über die Einzahlung aus, die du für die Handelsregistereintragung benötigst. Dieses Konto wirst du mit einem Viertel Deines jährlichen Gewinns weiter füllen müssen, bis das Stammkapital 25.000 Euro erreicht. Das Konto für das Stammkapital führst du normalerweise dort, wo du auch dein Geschäftskonto hast-

3. Notarielle Beurkundung: Der Gesellschaftsvertrag muss von einem Notar beurkundet werden. Dabei werden auch die Geschäftsführer bestellt.

4. Eintragung ins Handelsregister: Die UG wird erst mit der Eintragung ins Handelsregister rechtskräftig. Dazu musst du beim zuständigen Amtsgericht einen Antrag stellen und verschiedene Unterlagen einreichen.

5. Anmeldung beim Gewerbeamt: Du musst dein Gewerbe beim Gewerbeamt anmelden. Die Gewerbeanmeldung kostet je nach Gemeinde zwischen 26 und 60 Euro.

6. Anmeldung beim Finanzamt: Melde deine UG beim Finanzamt an und beantrage eine Steuernummer. Du musst regelmäßig Umsatzsteuer- und Gewerbesteuererklärungen abgeben.

 

UG oder GmbH: Welche Rechtsform passt zu Dir?

Die Entscheidung für die richtige Rechtsform hängt von Deinen individuellen Bedürfnissen und Zielen ab. Wenn Du mit wenig Kapital starten möchtest und eine haftungsbeschränkte Rechtsform suchst, ist die UG eine gute Option. Wenn Du jedoch von Anfang an ein hohes Stammkapital zur Verfügung hast, ein besonders seriöses Image aufbauen möchtest und dir die später anfallenden Kosten für die Umfirmierung sparen möchtest, könnte die GmbH die bessere Wahl sein.

Fazit: Die UG als Sprungbrett für Deine Gründung

Die UG bietet Dir eine hervorragende Möglichkeit, Deine Geschäftsidee mit relativ geringem finanziellen Aufwand und Haftungsbeschränkung umzusetzen. Sie ist eine attraktive Alternative zur GmbH, insbesondere für Gründer mit kleinem Budget. Bedenke jedoch auch die Nachteile, wie die Thesaurierungspflicht und das möglicherweise geringere Ansehen im Vergleich zur GmbH.

Du willst noch mehr wissen?

In unseren weiteren Blogartikeln findest du hilfreiche Tipps und Informationen rund um die Themen Existenzgründung, Selbstständigkeit und Unternehmensführung. Außerdem kannst du dich jederzeit mit uns in Verbindung setzen. Unsere erfahrenen Gründungsberater stehen dir gerne zur Seite.

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