Rechtsform: UG

Rechtsform: UG

UG: Deine kleine GmbH? – Ein Sprungbrett für Gründerträume

Aber die GmbH erscheint Dir als zu große Hürde am Anfang? Dann könnte die Unternehmergesellschaft (UG) genau das Richtige für Dich sein! In diesem Artikel erfährst Du, was eine UG ist, welche Vor- und Nachteile sie hat und ob sie das passende Sprungbrett für Deinen Weg in die Selbstständigkeit sein könnte.

Was ist eine UG überhaupt?

Die UG, auch liebevoll „Mini-GmbH“ genannt, ist eine spezielle Form der GmbH, die speziell für Gründer mit kleinem Budget entwickelt wurde. Der größte Unterschied zur klassischen GmbH liegt im Stammkapital: Während Du für eine GmbH mindestens 25.000 Euro Stammkapital benötigst, kannst Du eine UG bereits mit einem Euro gründen. Klingt verlockend, oder?

Die Vorteile der UG: Deine Startrampe in die Selbstständigkeit

  • Geringes Startkapital: Der größte Vorteil der UG ist zweifellos das niedrige Stammkapital. Du kannst Deine Geschäftsidee also auch dann umsetzen, wenn Du nicht über große finanzielle Mittel verfügst.
  • Haftungsbeschränkung: Wie bei der GmbH haftet auch bei der UG nur das Gesellschaftsvermögen. Dein Privatvermögen ist also geschützt, falls es mal wirtschaftlich schwierig wird.
  • Imagegewinn: Die UG verleiht Deinem Unternehmen eine seriöse und professionelle Außenwirkung, ähnlich wie die GmbH. Das kann Dir bei Kunden und Geschäftspartnern einen Vertrauensvorschuss verschaffen.
  • Flexibilität: Die UG bietet Dir eine hohe Flexibilität bei der Gestaltung Deiner Gesellschaftsverträge. Du kannst also Deine individuellen Bedürfnisse und Vorstellungen berücksichtigen.
  • Umwandlung in eine GmbH: Wenn Dein Unternehmen wächst und Du das notwendige Stammkapital gangesemallt hast, kannst Du Deine UG jederzeit in eine GmbH umwandeln.

Über die Themen Stammkapital und Haftungsbeschränkung haben wir in unserem Blogartikel zur Rechtsform der GmbH berichtet. Den Blogartikel und alle Informationen findest du hier.

 

Die Nachteile der UG: Es ist nicht alles Gold, was glänzt

  • Thesaurierungspflicht: Ein Viertel Deines jährlichen Gewinns muss in eine Rücklage fließen, bis Du das Stammkapital von 25.000 Euro erreicht hast. Das kann Deine finanzielle Flexibilität in der Anfangsphase einschränken.
  • Image: Obwohl die UG eine seriöse Rechtsform ist, genießt sie bei manchen Geschäftspartnern und Banken noch nicht das gleiche Ansehen wie die GmbH.
  • Gründungskosten: Die Gründungskosten einer UG sind zwar niedriger als bei einer GmbH, aber dennoch nicht zu unterschätzen. Du musst zum Beispiel Notarkosten und Gebühren für die Eintragung ins Handelsregister einkalkulieren. In der Realität zeigt sich also, dass eine UG nicht mit einem Euro gegründet wird, sondern dies nur dem Stammkapital entspricht!
  • Bürokratie: Wie bei jeder Kapitalgesellschaft gibt es auch bei der UG einige bürokratische Hürden zu überwinden. Du musst zum Beispiel eine Bilanz erstellen und diese beim Handelsregister einreichen.

Da die UG umgangssprachlich neben “Mini-GmbH” auch “1-Euro-GmbH” genannt wird, erleben wir es immer wieder, dass bei vielen Gründern der Eindruck entsteht, dass ein Euro reichen würde, um in diese Kapitalgesellschaft zu gründen. So leicht ist es allerdings leider nicht. Die “1-Euro” beziehen sich ausschließlich auf das Stammkapital. Kosten für den Notar, ggf. die Erstellung eines Gesellschaftsvertrages und die Eintragung ins Handelsregister entstehen auch bei der UG und belaufen sich schnell auf 500 bis 1.500 €. Auch bei der späteren Umfirmierung deines Unternehmens in eine GmbH fallen diese Kosten erneut an.

Um nicht über solche Stolpersteine zu stürzen, empfehlen wir dir mit deinem Steuerberater ausführlich über die Gründung einer Kapitalgesellschaft zu sprechen oder eine Gründungsberatung in Anspruch zu nehmen.

Schritt für Schritt zur eigenen UG

1. Erstellung eines Gesellschaftsvertrags: Der Gesellschaftsvertrag legt die grundlegenden Regeln deiner UG fest, wie z.B. den Firmennamen, den Sitz, den Gegenstand des Unternehmens und die Höhe des Stammkapitals. Du kannst einen Mustervertrag nutzen oder einen Anwalt hinzuziehen.

2. Einzahlung des Stammkapitals: Mindestens ein Euro muss als Stammkapital muss ein spezielles Bankkonto eingezahlt werden. Die Bank stellt eine Bescheinigung über die Einzahlung aus, die du für die Handelsregistereintragung benötigst. Dieses Konto wirst du mit einem Viertel Deines jährlichen Gewinns weiter füllen müssen, bis das Stammkapital 25.000 Euro erreicht. Das Konto für das Stammkapital führst du normalerweise dort, wo du auch dein Geschäftskonto hast-

3. Notarielle Beurkundung: Der Gesellschaftsvertrag muss von einem Notar beurkundet werden. Dabei werden auch die Geschäftsführer bestellt.

4. Eintragung ins Handelsregister: Die UG wird erst mit der Eintragung ins Handelsregister rechtskräftig. Dazu musst du beim zuständigen Amtsgericht einen Antrag stellen und verschiedene Unterlagen einreichen.

5. Anmeldung beim Gewerbeamt: Du musst dein Gewerbe beim Gewerbeamt anmelden. Die Gewerbeanmeldung kostet je nach Gemeinde zwischen 26 und 60 Euro.

6. Anmeldung beim Finanzamt: Melde deine UG beim Finanzamt an und beantrage eine Steuernummer. Du musst regelmäßig Umsatzsteuer- und Gewerbesteuererklärungen abgeben.

 

UG oder GmbH: Welche Rechtsform passt zu Dir?

Die Entscheidung für die richtige Rechtsform hängt von Deinen individuellen Bedürfnissen und Zielen ab. Wenn Du mit wenig Kapital starten möchtest und eine haftungsbeschränkte Rechtsform suchst, ist die UG eine gute Option. Wenn Du jedoch von Anfang an ein hohes Stammkapital zur Verfügung hast, ein besonders seriöses Image aufbauen möchtest und dir die später anfallenden Kosten für die Umfirmierung sparen möchtest, könnte die GmbH die bessere Wahl sein.

Fazit: Die UG als Sprungbrett für Deine Gründung

Die UG bietet Dir eine hervorragende Möglichkeit, Deine Geschäftsidee mit relativ geringem finanziellen Aufwand und Haftungsbeschränkung umzusetzen. Sie ist eine attraktive Alternative zur GmbH, insbesondere für Gründer mit kleinem Budget. Bedenke jedoch auch die Nachteile, wie die Thesaurierungspflicht und das möglicherweise geringere Ansehen im Vergleich zur GmbH.

Du willst noch mehr wissen?

In unseren weiteren Blogartikeln findest du hilfreiche Tipps und Informationen rund um die Themen Existenzgründung, Selbstständigkeit und Unternehmensführung. Außerdem kannst du dich jederzeit mit uns in Verbindung setzen. Unsere erfahrenen Gründungsberater stehen dir gerne zur Seite.

Rechtsform: GmbH

Rechtsform: GmbH

Du träumst vom eigenen Unternehmen? Die Sicherheit der GmbH kann dir vielleicht bei der Gründung helfen!

Die GmbH ist in Deutschland eine beliebte Wahl, vor allem für Gründer, die langfristig denken und ihr persönliches Risiko minimieren möchten. Lass uns gemeinsam herausfinden, ob die GmbH auch für dich der richtige Weg ist!

In diesem Blogartikel erfährst du alles Wichtige über die GmbH-Gründung: von den Vorteilen und Voraussetzungen bis hin zum Gründungsprozess und den laufenden Pflichten. Wir erklären dir Schritt für Schritt, was du beachten musst, um dein Unternehmen erfolgreich auf den Weg zu bringen.

Bereit, dein Unternehmen auf ein solides Fundament zu stellen? Dann lass uns eintauchen in die Welt der GmbH!

 

Was ist eine GmbH und warum ist sie so beliebt?

Die GmbH, kurz für Gesellschaft mit beschränkter Haftung, ist eine Kapitalgesellschaft, die von einer oder mehreren Personen gegründet werden kann. Das Besondere an der GmbH ist die Haftungsbeschränkung: Im Falle einer Insolvenz haften die Gesellschafter nur mit ihrer Einlage, nicht aber mit ihrem Privatvermögen. Das macht die GmbH zu einer attraktiven Rechtsform für Gründer, die ihr persönliches Risiko minimieren möchten.

 

Weitere Vorteile der GmbH:

  • Haftungsbeschränkung: Die GmbH sorgt dafür, dass alle Gesellschafter nicht mit ihrem privaten Vermögen haften. Dies ist der häufigste Grund warum sich Gründer für diese Rechtsform entscheiden.
  • Seriöses Image: Die GmbH gilt als seriöse und vertrauenswürdige Rechtsform, was bei Kunden, Geschäftspartnern und Investoren einen positiven Eindruck hinterlassen kann.
  • Flexibilität: Die GmbH bietet flexible Gestaltungsmöglichkeiten, sowohl bei der Geschäftsführung als auch bei der Gewinnverteilung.
  • Klare Strukturen: Die GmbH hat klare gesetzliche Regelungen, was für Rechtssicherheit und Transparenz sorgt.
  • Nachfolgeplanung: Die GmbH erleichtert die Unternehmensnachfolge, da die Anteile übertragen werden können.

Da die Haftungsbeschränkung ein Thema ist, auf welches wir häufig angesprochen werden und leider häufig die Ausnahmen von dieser nicht betrachtet werden, geben wir dir direkt weitere Informationen dazu.

 

Die Haftungsbeschränkung: Dein persönlicher Schutzschild

Die Haftungsbeschränkung ist eines der zentralen Merkmale der GmbH und ein entscheidender Grund für ihre Beliebtheit bei Gründern. Sie bietet dir als Gesellschafter einen wichtigen Schutz, indem sie dein persönliches Vermögen von den Geschäftsrisiken trennt. Lass uns genauer betrachten, wie die Haftungsbeschränkung funktioniert und welche Vorteile sie dir bietet:

 

Was bedeutet Haftungsbeschränkung?

  • Im Falle einer Insolvenz oder bei Schulden der GmbH haften die Gesellschafter grundsätzlich nur mit ihrer Einlage, also dem Betrag, den sie in das Stammkapital der GmbH eingebracht haben.
  • Dein Privatvermögen bleibt in der Regel unangetastet, selbst wenn die GmbH zahlungsunfähig wird.
  • Das schafft eine klare Trennung zwischen deinem persönlichen Vermögen und dem Geschäftsvermögen der GmbH.

 

Ausnahmen von der Haftungsbeschränkung

Es gibt einige Ausnahmen, in denen Gesellschafter auch mit ihrem Privatvermögen haften können:

  • Bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung, z.B. bei Verstößen gegen das GmbH-Gesetz oder den Gesellschaftsvertrag.
  • Bei persönlichen Bürgschaften oder Garantien, die ein Gesellschafter für die GmbH übernimmt. Viele Unternehmen, wie bspw. Lieferanten oder Partner verlangen in der Zusammenarbeit mit einer neu gegründeten GmbH von den Gesellschaftern oder zumindest vom geschäftsführenden Gesellschafter eine Bürgschaft, wodurch die Haftungsbeschränkung in diesem Rahmen unwirksam wird.
  • Bei bestimmten Steuerverbindlichkeiten, z.B. bei nicht abgeführter Lohnsteuer oder Umsatzsteuer.

 

Vorteile der Haftungsbeschränkung

  • Risikominimierung: Die Haftungsbeschränkung schützt dein Privatvermögen vor den finanziellen Risiken des Unternehmens.
  • Kreditwürdigkeit: Die Haftungsbeschränkung kann die Kreditwürdigkeit der GmbH erhöhen, da Gläubiger wissen, dass sie auf das Gesellschaftsvermögen zurückgreifen können.
  • Unternehmerische Freiheit: Die Haftungsbeschränkung ermöglicht es dir, unternehmerische Entscheidungen zu treffen, ohne Angst vor persönlicher Haftung haben zu müssen.
  • Attraktivität für Investoren: Die Haftungsbeschränkung macht die GmbH für Investoren attraktiver, da ihr Risiko begrenzt ist.

 

Bedeutung der Haftungsbeschränkung

Die Haftungsbeschränkung ist ein entscheidender Vorteil der GmbH und bietet dir als Gründer einen wichtigen Schutz. Sie ermöglicht es dir, unternehmerische Risiken einzugehen, ohne dein persönliches Vermögen zu gefährden. Dennoch solltest du dir der Ausnahmen von der Haftungsbeschränkung bewusst sein und verantwortungsvoll handeln, um dein Unternehmen und dich selbst zu schützen.

Denke daran: Die Haftungsbeschränkung ist ein wertvolles Instrument, aber kein Freifahrtschein für leichtsinniges Handeln!

Wenn du eine GmbH gründen möchtest, dann nimm gerne Kontakt zu uns auf, damit wir dich dabei unterstützen können, alle nötigen Planungsschritte zu gehen.

 

Voraussetzungen für die GmbH-Gründung

Bevor du deine GmbH gründen kannst, musst du einige Voraussetzungen erfüllen:

  • Mindestens ein Gesellschafter: Du kannst die GmbH alleine gründen oder mit mehreren Gesellschaftern.
  • Stammkapital: Das Mindeststammkapital beträgt 25.000 Euro. Davon muss mindestens die Hälfte bei der Gründung eingezahlt werden.
  • Gesellschaftsvertrag: Der Gesellschaftsvertrag regelt die Rechte und Pflichten der Gesellschafter. Er muss notariell beurkundet werden.
  • Eintragung ins Handelsregister: Die GmbH muss ins Handelsregister eingetragen werden, um rechtsfähig zu sein.

Da das Stammkapital, unserer Erfahrung nach, meist ein sehr großes und wichtiges Thema ist, wollen wir dir hierzu direkt einige Informationen mehr mitgeben.

 

Das Stammkapital: Das finanzielle Fundament deiner GmbH

Das Stammkapital ist das finanzielle Fundament deiner GmbH und spielt eine zentrale Rolle bei der Gründung. Es stellt das Eigenkapital dar, mit dem dein Unternehmen startet, und dient als Sicherheit für Gläubiger. Lass uns genauer betrachten, was du über das Stammkapital wissen musst:

 

Mindesthöhe und Einzahlung:

  • Das Mindeststammkapital für eine GmbH beträgt 25.000 Euro.
  • Bei der Gründung muss mindestens die Hälfte des Stammkapitals, also 12.500 Euro, eingezahlt werden.
  • Die Einzahlung erfolgt auf ein spezielles Bankkonto, das für die GmbH eröffnet wird.
  • Die Bank stellt eine Bescheinigung über die Einzahlung aus, die für die Handelsregistereintragung benötigt wird.
  • Der Rest des Stammkapitals kann später eingezahlt werden.

 

Geschäftsanteile:

  • Das Stammkapital wird in Geschäftsanteile aufgeteilt.
  • Jeder Gesellschafter erhält mindestens einen Geschäftsanteil.
  • Die Höhe der Geschäftsanteile bestimmt die Beteiligung der Gesellschafter am Unternehmen und ihre Stimmrechte in der Gesellschafterversammlung.
  • Der Nennbetrag eines Geschäftsanteils muss mindestens 1 Euro betragen.

 

Sacheinlagen:

  • Neben Bareinlagen können auch Sacheinlagen zum Stammkapital geleistet werden.
  • Sacheinlagen sind Vermögensgegenstände wie Maschinen, Fahrzeuge oder Patente, die in das Unternehmen eingebracht werden.
  • Sacheinlagen müssen von einem Sachverständigen bewertet werden, um ihren Wert zu ermitteln.
  • Die Bewertung muss im Gesellschaftsvertrag festgehalten werden.
  • Der Anteil an Sacheinlagen am Stammkapital einer GmbH darf maximal 50% betragen.

 

Bedeutung des Stammkapitals:

Das Stammkapital ist ein wichtiger Bestandteil der GmbH-Gründung. Es stellt das finanzielle Fundament deines Unternehmens dar und sollte sorgfältig geplant werden. Wenn du Fragen zur Höhe des Stammkapitals oder zur Leistung von Sacheinlagen hast, zögere nicht, deinen Steuerberater danach zu fragen oder nimm Kontakt zu uns auf.

 

Der GmbH-Gründungsprozess Schritt für Schritt

Die GmbH-Gründung erfordert einige Schritte, die du sorgfältig planen solltest:

1. Erstellung des Gesellschaftsvertrags: Der Gesellschaftsvertrag ist das Herzstück deiner GmbH. Er legt die grundlegenden Regeln fest, wie zum Beispiel den Firmennamen, den Sitz der Gesellschaft, den Gegenstand des Unternehmens, die Höhe des Stammkapitals und die Rechte und Pflichten der Gesellschafter. Ein Notar muss den Gesellschaftsvertrag beurkunden.

2. Einzahlung des Stammkapitals: Mindestens die Hälfte des Stammkapitals muss auf ein spezielles Bankkonto eingezahlt werden. Die Bank stellt eine Bescheinigung über die Einzahlung aus, die du für die Handelsregistereintragung benötigst.

3. Notarielle Beurkundung: Der Gesellschaftsvertrag muss von einem Notar beurkundet werden. Dabei werden auch die Geschäftsführer bestellt.

4. Handelsregistereintragung: Die GmbH wird erst mit der Eintragung ins Handelsregister rechtsfähig. Der Notar kümmert sich in der Regel um die Anmeldung beim Handelsregister. Die Kosten für die Handelsregistereintragung betragen etwa 200 Euro.

5. Anmeldung beim Gewerbeamt: Du musst dein Gewerbe beim Gewerbeamt anmelden. Die Gewerbeanmeldung kostet je nach Gemeinde zwischen 26 und 60 Euro.

6. Steuerliche Anmeldung: Nach der Handelsregistereintragung erhältst du automatisch eine Steuernummer vom Finanzamt. Du musst dich dann noch gesondert für die Körperschaftsteuer und die Gewerbesteuer anmelden.

 

Laufende Pflichten einer GmbH

Auch nach der Gründung hat eine GmbH einige Pflichten zu erfüllen:

  • Buchführung und Jahresabschluss: Die GmbH ist zur doppelten Buchführung verpflichtet und muss jährlich einen Jahresabschluss erstellen.
  • Steuererklärungen: Die GmbH muss Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer und Umsatzsteuererklärungen abgeben.
  • Veröffentlichungspflichten: Der Jahresabschluss muss beim elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht werden.
  • Gesellschafterversammlung: Mindestens einmal im Jahr muss eine Gesellschafterversammlung stattfinden.

 

Fazit: Ist die GmbH die richtige Rechtsform für dich?

Die GmbH bietet viele Vorteile, insbesondere für Gründer, die langfristig denken und ihr persönliches Risiko minimieren möchten. Allerdings ist die Gründung einer GmbH mit einigen Formalitäten und Kosten verbunden. Wenn du dir unsicher bist, ob die GmbH die richtige Rechtsform für dich ist, empfehlen wir dir, eine Gründungsberatung in Anspruch zu nehmen.

 

Du willst noch mehr wissen?

In unseren weiteren Blogartikeln findest du hilfreiche Tipps und Informationen rund um die Themen Existenzgründung, Selbstständigkeit und Unternehmensführung. Außerdem kannst du dich jederzeit mit uns in Verbindung setzen. Unsere erfahrenen Gründungsberater stehen dir gerne zur Seite.

Rechtsform: Einzelunternehmen

Rechtsform: Einzelunternehmen

Bist du bereit für den Sprung in die Selbstständigkeit? Mit dem Einzelunternehmen legst du den Grundstein!

Als angehender Gründer träumst du von der Freiheit und Flexibilität der Selbstständigkeit? Dann ist die Rechtsform des Einzelunternehmens vielleicht genau das Richtige für dich, denn diese Rechtsform ist die einfachste und schnellste Möglichkeit, dein eigenes Unternehmen zu gründen! 

In diesem Blogartikel erfährst du alles, was du über diese beliebte Gründungsoption wissen musst.

 

Der Einzelunternehmer: Dein Unternehmen, deine Verantwortung

Im Einzelunternehmen bist du dein Chef. Du übernimmst die volle Verantwortung für dein Geschäft, von der Akquise über die Buchhaltung bis zur Geschäftsentwicklung. Aber keine Sorge: Das musst du nicht alleine machen! Als Gründungsberatung stellen wir dir gerne auf unserem Blog Online-Ressourcen zur Verfügung und über das Kontaktformular kannst du uns jederzeit Fragen stellen.

 

Die Vorteile des Einzelunternehmens:

  • Schnelle und einfache Gründung: Mit wenigen Formalitäten und geringem Startkapital kannst du dein Unternehmen ins Leben rufen. Du meldest dich beim Finanz- oder beim Gewerbeamt an, je nachdem ob du Freiberufler oder Gewerbetreibender sein wirst.
  • Unkomplizierte Führung: Du genießt unternehmerische Freiheit und musst keine komplexen Gesellschaftsstrukturen beachten.
  • Volle Kontrolle: Alle Entscheidungen liegen in deiner Hand. Du bestimmst den Kurs deines Unternehmens.
  • Geringere Steuerbelastung: Im Vergleich zu anderen Rechtsformen profitierst du oft von Steuervorteilen wie z.B. dem Gewerbesteuerfreibertrag von 24.500 Euro.

 

Die Nachteile des Einzelunternehmens:

  • Unbegrenzte Haftung: Bei einem Einzelunternehmen gibt es keine Trennung von Privat- und Betriebsvermögen. Das bedeutet, dass du mit deinem Privatvermögen haftest, solltest du in deiner selbstständigen Tätigkeit Verbindlichkeiten nicht nachkommen.
  • Kein Firmenmantel: Du handelst unter deinem eigenen Namen. Das kann deine Reputation beeinflussen.

 

Ist das Einzelunternehmen die richtige Wahl für dich?

Ob das Einzelunternehmen die richtige Rechtsform für dich ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Du solltest dir vor der Gründung genau überlegen, ob du bereit bist, mit deinem Privatvermögen zu haften und die alleinige Verantwortung für das Unternehmen zu tragen.. Beantworte dir folgende Fragen, um Klarheit zu gewinnen:

  • Wie viel Risiko bist du bereit einzugehen?
  • Benötigst du fremdes Kapital für deine Gründung?
  • Wie wichtig ist dir der Schutz deines Privatvermögens?
  • Planst du, dein Unternehmen mit anderen Personen zu führen?

Bei der Beantwortung dieser und vieler weiterer Fragen können die Experten helfen. Wir empfehlen dir daher vorher mit deinem Steuerberater, der IHK, einer Wirtschaftsförderung oder mit uns Kontakt aufzunehmen, bevor du deine Selbstständigkeit anmeldest.

 

Die Kleinunternehmerregelung: Eine Erleichterung für Einzelunternehmer

Die Kleinunternehmerregelung ist eine Sonderregelung in der Umsatzsteuer, die speziell für kleine Unternehmen mit geringem Umsatz eingeführt wurde und besonders häufig bei nebenberuflichen Selbstständigkeiten genutzt wird. 

Einzelunternehmer, die im aktuellen Geschäftsjahr voraussichtlich nicht mehr als 22.000 Euro Umsatz erwirtschaften werden und deren Umsatz im folgenden Jahr 50.000 Euro voraussichtlich nicht überschreiten wird, können die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen. Hierbei ist die Umsatzgrenze an die Person gebunden. Das bedeutet, dass auch wenn du mehrere Unternehmen führst, du nur in der Kleinunternehmerregelung sein darfst, solange der addierte Umsatz aller Unternehmen nicht die Grenze von 22.000 Euro überschreitet. Der Gewinn, also dein letztendlicher Verdienst, ist hierbei egal.

 

Vorteile der Kleinunternehmerregelung:

  • Keine Umsatzsteuerpflicht: Einzelunternehmer, die die Kleinunternehmerregelung anwenden, müssen keine Umsatzsteuer auf ihre Leistungen berechnen und an das Finanzamt abführen.
  • Keine Umsatzsteuervoranmeldung: Einzelunternehmer, welche die Kleinunternehmerregelung nicht an Anspruch nehmen, sind dazu verpflichtet regelmäßige Umsatzsteuervoranmeldungen beim Finanzamt einzureichen.
  • Vereinfachte Buchführung: Die Buchführungspflichten für Einzelunternehmer, die die Kleinunternehmerregelung anwenden, sind vereinfacht. Sie müssen lediglich ein einfaches Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) erstellen.

 

Nachteile der Kleinunternehmerregelung:

  • Kein Vorsteuerabzug: Einzelunternehmer, die die Kleinunternehmerregelung anwenden, können keine Vorsteuer auf ihre Eingangsleistungen abziehen. Das bedeutet, dass sie die Kosten für ihre Einkäufe und Leistungen vollumfänglich selbst tragen müssen.
  • Ausweis der Kleinunternehmerregelung auf Rechnungen: Einzelunternehmer, die die Kleinunternehmerregelung anwenden, müssen dies nach § 19 Umsatzsteuergesetz (UStG) auf ihren Rechnungen vermerken. Das kann für einige Kunden abschreckend wirken.

 

Fazit: Der Start für deine unternehmerische Zukunft

Das Einzelunternehmen bietet eine gute Möglichkeit, um schnell und einfach in die Selbstständigkeit einzusteigen. Mit seinen Vorteilen in puncto Gründungsaufwand, Führung und Steuerbelastung ist es besonders für Gründer mit überschaubaren Geschäftsmodellen und geringerem Investitionsbedarf geeignet. Du solltest hierbei nur trotzdem nicht vergessen, dein Geschäftskonzept gründlich auszuarbeiten, insbesondere wenn aus deiner Selbstständigkeit dein Haupterwerb werden soll.

 

Du willst noch mehr wissen?

In unseren weiteren Blogartikeln findest du hilfreiche Tipps und Informationen rund um die Themen Existenzgründung, Selbstständigkeit und Unternehmensführung. Außerdem kannst du dich jederzeit mit uns in Verbindung setzen. Unsere erfahrenen Gründungsberater stehen dir gerne zur Seite.

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Unsere Webseite nutzt das Google Conversion-Tracking. Betreibergesellschaft der Dienste von Google AdWords ist die Google LLC, 1600 Amphitheatre Parkway, Mountain View, CA 94043, USA. Sind Sie über eine von Google geschaltete Anzeige auf unsere Webseite gelangt, wird von Google Adwords ein Cookie auf Ihrem Rechner gesetzt. Das Cookie für Conversion-Tracking wird gesetzt, wenn ein Nutzer auf eine von Google geschaltete Anzeige klickt. Besucht der Nutzer bestimmte Seiten unserer Website und das Cookie ist noch nicht abgelaufen, können wir und Google erkennen, dass der Nutzer auf die Anzeige geklickt hat und zu dieser Seite weitergeleitet wurde. Jeder Google AdWords-Kunde erhält ein anderes Cookie. Cookies können somit nicht über die Websites von AdWords-Kunden nachverfolgt werden. Die mithilfe des Conversion-Cookies eingeholten Informationen dienen dazu, Conversion-Statistiken für AdWords-Kunden zu erstellen, die sich für Conversion-Tracking entschieden haben. Die Kunden erfahren die Gesamtanzahl der Nutzer, die auf ihre Anzeige geklickt haben und zu einer mit einem Conversion-Tracking-Tag versehenen Seite weitergeleitet wurden. Sie erhalten jedoch keine Informationen, mit denen sich Nutzer persönlich identifizieren lassen.

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Rechtsgrundlage für die Einbindung von Google AdWords und dem damit verbundenen Datentransfer zu Google ist Ihre Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO).

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Google verarbeitet Ihre Daten in den USA und hat sich dem EU_US Privacy Shield unterworfen https://www.privacyshield.gov/EU-US-Framework.

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