BAFA Unternehmensberatung für KMU

BAFA Unternehmensberatung für KMU

BAFA – Förderung von Unternehmensberatungen für KMU

Wusstest du, dass es staatliche Förderungen gibt, die dich bei deiner Gründung unterstützen? Eine davon ist die BAFA-Förderung für Unternehmensberatungen. In diesem Artikel erfährst du alles, was du wissen musst, um diese Förderung für dein Vorhaben zu nutzen.

Was ist die BAFA-Förderung?

Die BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) bietet kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) die Möglichkeit, sich Beratungsleistungen finanziell unterstützen zu lassen. Diese Förderung ist besonders für Gründer interessant, da sie bei der Erstellung eines soliden Businessplans, der Auswahl der richtigen Rechtsform oder der Entwicklung einer passenden Marketingstrategie helfen kann.

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) unterstützt kleine und mittlere Unternehmen (KMU) dabei, sich weiterzuentwickeln. Ein wichtiger Baustein dieser Unterstützung ist die Förderung von Unternehmensberatungen. Das bedeutet, dass du einen Teil der Kosten für eine professionelle Beratung zu deiner Gründung zurückbekommen kannst. Die Förderhöhe ist abhängig vom Standort des Beraters und den anfallenden Beratungskosten. Betriebe in den neuen Bundesländern, sowie in den Regionen Trier und Lüneburg erhalten 80% der Kosten erstattet, während Unternehmen in den alten Bundesländern, einschließlich Berlin und Leipzig, mit 50% gefördert werden. Die maximale Bemessungsgrundlage, also die Gesamtkosten pro Beratung, beträgt 3.500 €. Übersteigen die Beratungskosten diesen Wert, bemisst sich der Zuschuss dennoch nach dem Maximalwert, also nach 3.500 €.

Siehe hierzu das folgende Beispiel: 

Nettoberatungskosten Fördersatz (alte Bundesländer) Zuschuss
3.000 € 50% 1.500 €
4.000 € 50% 1.750 €

Die Förderung von Unternehmensberatungen ist pro antragstellendes Unternehmen auf zwei Beratungen jährlich sowie insgesamt fünf Beratungen während der Geltungsdauer der aktuellen Förderrichtlinie möglich. Die aktuelle Geltungsdauer ist aktuell noch bis zum 31.12.2026.

Mit dem 01.01.2023 ist diese Förderrichtlinie in Kraft getreten. Wer zuvor über das Förderprogramm Beratungen in Anspruch genommen hat, kann nun erneut bis zu fünf Beratungen in Anspruch nehmen.

Voraussetzungen:

KMU-Kriterien müssen erfüllt sein: 

  • weniger als 250 Mitarbeiter
  • Bilanzsumme nicht mehr als 43 Millionen Euro
  • Jahresumsatz nicht mehr als 50 Millionen Euro

Neben der Erfüllung der KMU-Kriterien gibt es noch weitere Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen:

  • Das Unternehmen muss seinen Sitz in Deutschland haben
  • Das Unternehmen darf nicht selbst in der Unternehmens- oder Wirtschaftsberatung, der Wirtschafts- oder Buchprüfung, der Steuerberatung oder als Rechtsanwältin oder Rechtsanwalt, als Notarin oder Notar, als Insolvenzverwalterin oder Insolvenzverwalter oder in ähnlicher Weise beratend oder schulend tätig sein oder tätig werden wollen
  • Art der Beratung: Die Beratung muss von einem unabhängigen Berater durchgeführt werden, der bei der BAFA gelistet ist

Häufige Ausschlussgründe:

  • Großunternehmen: Unternehmen, die die KMU-Kriterien überschreiten, sind von der Förderung ausgeschlossen.
  • Öffentliche Einrichtungen: Staatliche Einrichtungen und kommunale Unternehmen können keine BAFA-Förderung beantragen.
  • Ausländische Unternehmen: Unternehmen mit Sitz im Ausland haben in der Regel keinen Anspruch auf die Förderung.
  • Unternehmen in bestimmten Branchen: Einige Branchen sind von der Förderung ausgeschlossen oder unterliegen besonderen Bedingungen. Dies kann beispielsweise für Unternehmen gelten, die in Bereichen tätig sind, die als umweltschädlich eingestuft werden.
  • Unternehmen mit finanziellen Schwierigkeiten: Unternehmen, die sich in einer finanziellen Schieflage befinden oder bereits Insolvenz angemeldet haben, sind in der Regel nicht förderfähig.
  • Projekte, die bereits begonnen haben: Die Förderung wird nur für Projekte bewilligt, die noch nicht begonnen haben.

Weitere Informationen hierzu kannst du aus dem Flyer des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz entnehmen.

Warum ist eine Unternehmensberatung so wichtig?

Eine gute Beratung kann dir helfen,

  • erfolgreich einen Bankkredit zu beantragen: In enger Zusammenarbeit mit dir entwickeln wir einen maßgeschneiderten Finanzplan, der dich bei der erfolgreichen Beantragung eines Bankkredits begleitet.
  • Fehler zu vermeiden: Ein erfahrener Berater kennt die häufigsten Stolpersteine bei Gründungen und kann dich davor warnen.
  • Potenziale zu erkennen: Gemeinsam mit einem Berater kannst du deine Stärken und Schwächen analysieren und deine Geschäftsidee optimieren.
  • erfolgreicher zu sein: Eine professionelle Beratung erhöht deine Chancen auf einen erfolgreichen Markteintritt.

Welche Leistungen werden gefördert?

Gefördert werden Beratungsleistungen zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung. Das kann beispielsweise die Konzeption eines Businessplans, eine Marktanalyse, eine Rechtsformberatung oder eine Finanzplanung sein. 

Konkret handelt es sich bei den förderfähigen Kosten um:

  • das Honorar des Beratungsunternehmens
  • eventuell angefallene Reisekosten des Beratungsunternehmens

Nicht förderfähige Beratungskosten sind Umsatzsteuer und anfallende Zertifizierungskosten. 

Werfe hierfür einen Blick auf das folgende Merkblatt der BAFA:
Merkblatt Zuschuss, Zahlung und Zahlungsnachweis

Weitere Informationen zur BAFA-Förderung findest du hier.

Gelistete Berater der BAFA – Dein Schlüssel zum erfolgreichen Förderantrag

Wer eine Unternehmensberatung in Anspruch nehmen möchte, um von der BAFA-Förderung zu profitieren, sollte unbedingt auf die Zusammenarbeit mit einem gelisteten Berater setzen.

Was bedeutet „gelistet“?

Die BAFA führt eine Liste von Beratern, die bestimmte Qualifikationsanforderungen erfüllen und sich auf die Beratung von KMU spezialisiert haben. Diese Berater besitzen nachweislich ein implementiertes Qualitätssicherungssystem und  sind besonders erfahren in der Antragstellung für Fördermittel und können dich optimal bei deinem Vorhaben unterstützen.

Das Qualitätssicherungssystem umfasst ein selbst erstelltes Handbuch, das die Qualitätsstandards und -prozesse detailliert beschreibt. Alternativ sind gelistete Berater im Besitz eines entsprechenden Zertifikats (z. B. DIN ISO-Normen) oder sind Mitglied eines Beraterverbandes (z. B. DDU, IBWF, KMU-Berater). Zudem können sie ihr Fachwissen durch eine entsprechende Bildung und Expertise nachweisen.

Das Handbuch zum Qualitätssicherungssystems beinhaltet unter anderem eine detaillierte Dokumentation über das Unternehmen, das Tätigkeitsfeld, das Leistungsangebot, die Zielgruppe, die Fachliche Kompetenz, Weiterbildungen und vieles mehr. 

Wir haben durch unsere Gründungsberatung zahlreiche angehende KMU-Berater dabei unterstützt, nicht nur ein solides Qualitätssicherungssystem aufzubauen, sondern auch erfolgreich als BAFA-gelistete Berater tätig zu werden.

Du machst dich als Berater selbstständig?  

Dann kannst du die BAFA-Förderung leider selbst nicht in Anspruch nehmen, jedoch kannst du dich listen lassen und sie dann als Vertriebsmittel nutzen, denn mal ganz ehrlich: Welcher Kunde sagt nein zu einer 50%igen Erstattung der Kosten durch ein Bundesamt?

Da der Weg zur Listung nicht ganz leicht ist, unterstützen wir dich gerne dabei:

Wir prüfen für dich, ob deine Leistung mindestens zu 50% förderfähig ist und wie du durch die BAFA-Förderung deine Kunden noch besser beraten sowie neue Geschäftsfelder erschließen kannst. Gleichzeitig unterstützen wir dich bei der Erstellung deines Qualitätssicherungssystems. 

Diese Begleitung bieten wir im Rahmen unserer Nachgründungsberatung an, sodass wir alle Formalien mit dir erledigen, damit du die Förderung direkt in der Akquise nutzen kannst.

Informationen zu unserer Nachgründungsberatung findest du unter hier.

Du wirst dich nicht als Berater selbstständig machen?

Dann nutze die BAFA-Förderung für dich und lasse dich von unseren BAFA-gelisteten Beratern unterstützen, um deine individuellen Herausforderungen zu meistern und dein Unternehmen zu optimieren.

Fazit:

Die Selbstständigkeit ist ein großer Schritt, der gut geplant sein sollte. Nutze die Möglichkeiten der staatlichen Förderung, um dein Vorhaben zu sichern. Eine Unternehmensberatung kann dir dabei helfen, deine Ziele zu erreichen und deine Geschäftsidee erfolgreich am Markt zu positionieren.

Du möchtest mehr über die BAFA-Förderung erfahren oder hast noch Fragen? Dann melde dich gerne bei uns! Unsere erfahrenen Berater unterstützen dich gerne bei deinem Gründungsprojekt. Schau dir auch unsere anderen Blogartikel an, in denen wir weitere wichtige Themen rund um die Gründung behandeln.

Meistergründungsprämie

Meistergründungsprämie

Meistergründungsprämie: So finanzierst du deinen Meisterbetrieb!

 

Du hast deinen Meisterbrief in der Tasche und träumst davon, dein eigenes Unternehmen zu gründen? Dann haben wir gute Nachrichten für dich: Die Meistergründungsprämie könnte genau die finanzielle Unterstützung sein, die du für deinen Start in die Selbstständigkeit benötigst. In diesem Artikel erfährst du alles, was du wissen musst, um davon zu profitieren.

 

Was ist die Meistergründungsprämie?

Die Meistergründungsprämie ist eine staatliche Förderung, die speziell für Handwerker gedacht ist, die nach bestandener Meisterprüfung ihren eigenen Betrieb gründen möchten. Sie soll dir helfen, die Anfangsinvestitionen zu stemmen, die bei der Gründung eines eigenen Betriebs anfallen – von der Anschaffung von Werkzeugen bis hin zur Ausstattung einer Werkstatt. 

Ziel der Prämie ist es, das Handwerk zu stärken, Arbeitsplätze zu schaffen und die regionale Wirtschaft zu fördern. Zusätzlich verringert die Meistergründungsprämie am Anfang den finanziellen Druck für dich als Gründer und gibt dir den notwendigen Rückenwind zum Start.

 

Wer kann die Meistergründungsprämie beantragen?

Nicht jeder ist für diese Förderung qualifiziert. Die Meistergründungsprämie richtet sich an Handwerksmeister, die folgende Bedingungen erfüllen:

  • Handwerksmeister mit einem gültigen Meisterbrief
  • Handwerksmeister, die ein neues Unternehmen starten oder einen bestehenden Betrieb übernehmen wollen
  • Handwerksmeister, die ihren Hauptsitz und ihr Unternehmen in dem Bundesland haben, das die Prämie anbietet

Wichtig dabei: Jedes Bundesland hat seine eigenen Regelungen, was die Vergabe der Prämie angeht. Prüfe daher unbedingt die spezifischen Voraussetzungen deines Bundeslandes. Die notwendigen Infos hierzu findest du online oder vor Ort bei den zuständigen Ansprechpartnern (z.B. IHK, HWK, Landesbanken) in deinem Bundesland.

 

Wie hoch ist die Förderung und wo finde ich weitere Informationen?

Die genaue Höhe der Meistergründungsprämie unterscheidet sich je nach Bundesland. Hier findest du eine Auflistung für alle Bundesländer:

Eine Karte die die Bundesländer zeigt, in denen die Meistergründungsprämie beantragt werden kann

Baden-Württemberg

  • Höhe: Baden-Württemberg bietet eine Meistergründungsprämie an, die 10% des Bruttodarlehens oder bis zu 10.000 Euro beträgt. Gewährt wird sie als Tilgungszuschuss auf die bestehenden Finanzhilfen der L-Bank, die Programme “Startfinanzierung 80” oder “Gründungsfinanzierung”. 
  • Bedingungen: Die Prämie können Jungmeister beantragen, die sich in Baden-Württemberg selbstständig machen und innerhalb von 24 Monaten nach ihrer Meisterprüfung die Darlehensförderung nach dem Programm “Gründungsfinanzierung” bei der L-Bank beantragen. 
  • Besonderheiten: Absolventen einer bestandenen Meisterprüfung können ab dem 01.01.2020 zusätzlich eine Meisterprämie in Höhe von 1.500 Euro erhalten.
  • Zuständige Stelle: Die Antragstellung erfolgt über die Hausbanken. Weitere Informationen findest du bei der L-Bank.

 

Bayern

  • In Bayern wird keine Meistergründungsprämie angeboten, stattdessen gibt es den Meisterbonus in Höhe von 2.000-3.000 Euro für jeden erfolgreichen Abschluss zum Meister oder einer gleichwertigen Qualifikation. 
  • Bedingungen: Zusätzlich zum Hauptwohnsitz oder Beschäftigungsort in Bayern muss die Meisterprüfung in Bayern abgelegt worden sein, es sei denn, die Prüfung wurde nicht in Bayern angeboten oder die Wartezeit auf die Prüfung betrug länger als ein Jahr.
  • Zuständige Stelle: Die Zuständigkeit der Ansprechpartner ändert sich je nach Abschluss. Eine genaue Auflistung für die jeweiligen Abschlüsse findest du beim Bayerischen Ministerium für Wirtschaft.

 

Berlin

  • Höhe: In Berlin kann die Meistergründungsprämie von bis zu 25.000 Euro in zwei Stufen beantragt werden: Die Basisförderung der 1. Stufe beträgt bis zu 10.000 Euro und ist bedingt rückzahlbar. Nach Ablauf von drei Jahren kann dann eine Arbeits- oder Ausbildungsplatzförderung (2. Stufe) in Höhe von 6.000, bzw. 7.500 Euro beantragt werden.
  • Bedingungen: Du musst dich innerhalb von 4 Jahren nach Abschluss deiner Meisterprüfung in dem Handwerk selbstständig machen, in dem du die Prüfung absolviert hast. Zusätzlich muss deine Gründung in Berlin erfolgen und mindestens 3 Jahre bestehen bleiben.
  • Besonderheiten: Im Falle einer Gründung durch eine Frau kann sich die Förderung in der 1. Stufe auf 15.000 Euro erhöhen. Falls ein Ausbildungsplatz in einem frauenatypischen Handwerksberuf mit einer Frau besetzt werden kann, kann die Förderung in der 2. Stufe ebenfalls auf 10.000 Euro erhöht werden (Frauenbonus). Außerdem können beide Geschlechter vom 01.01.2024-31.12.2025 zusätzlich einen Meisterbonus erhalten, der grundsätzlich 5.000 Euro beträgt.
  • Zuständige Stelle: Die Handwerkskammer Berlin ist zuständig für die Gewährung der Förderung.

 

Brandenburg

  • Höhe: In Brandenburg können Handwerksmeister eine Förderung von bis zu 19.000 Euro erhalten. Die Basisförderung beträgt 12.000 Euro, bei Schaffung von weiteren Arbeits- und/oder Ausbildungsplätzen erhöht sich die Förderung um zusätzliche 5.000 Euro. Falls ein Arbeits- oder Ausbildungsplatz sogar mit einer Frau besetzt werden kann, erhöht sich die Förderung auf bis zu 7.000 Euro.
  • Bedingungen: Für die Förderung musst du in Brandenburg ein eigenes Unternehmen im Handwerk gründen, eine bestehende Firma im Handwerk übernehmen oder dich an einem bestehenden Handwerksunternehmen beteiligen und dessen Geschäftsführung übernehmen.
  • Zuständige Stelle: Zuständig für die Gewährung der Meistergründungsprämie sind die lokale Handwerkskammer und die ILB.

 

Bremen

  • In Bremen wird keine Meistergründungsprämie gezahlt, allerdings gibt es mit der Aufstiegsfortbildungsprämie ähnlich wie bei der Meisterprämie eine alternative Förderung in Höhe von 4.000 Euro.
  • Bedingungen: Die Aufstiegfortbildungsprämie kannst du beantragen, wenn du die Aufstiegsfortbildungsprüfung erfolgreich absolviert hast, spätestens 6 Monate nach Abschlusszeugnisdatum den Antrag stellst und deinen Hauptwohnsitz oder Arbeitsplatz in Bremen hast.
  • Besonderheiten: Die Aufstiegsfortbildungsprämie wird nicht auf das Aufstiegs-BAföG (AFBG) angerechnet.
  • Zuständige Stelle: Weitere Informationen zur Antragstellung erhältst du bei der NBank.

 

Hamburg

  • Anstatt einer Meistergründungsprämie wird in Hamburg eine Meisterprämie in Höhe von 1.300 Euro gezahlt.
  • Bedingungen: Erhalten kann die Prämie jeder, der die Abschlussprüfung seit dem 1. Januar 2019 insgesamt abgeschlossen hat. Dabei muss die Prüfung vor einer fachlich und örtlich zuständigen Stelle in Hamburg abgelegt und von dieser ein Zeugnis ausgestellt worden sein.
  • Zuständige Stelle: Zuständig für die Gewährung der Prämie ist die Handwerkskammer Hamburg.

 

Hessen

  • Auch in Hessen wird nur eine Meisterprämie gezahlt, die insgesamt 3.500 Euro beträgt. 
  • Bedingungen: Du kannst die Prämie erhalten, wenn du nach dem 01.06.2024 deine Meisterprüfung abgeschlossen hast und deinen Hauptwohnsitz und/oder deinen Arbeitsplatz in Hessen hast. Beachte, dass du den Antrag innerhalb von 6 Wochen nach Erhalt deines Zeugnisses stellen musst.
  • Zuständige Stelle: Weitere Informationen erhältst du bei der lokalen Handwerkskammer.

 

Mecklenburg-Vorpommern

  • Höhe: In Mecklenburg-Vorpommern wird eine Meistergründungsprämie von bis zu 10.000 Euro gezahlt, die in 2 Stufen gewährt wird: Die Basisförderung beträgt 7.500 Euro, wohingegen die 2. Stufe in Höhe von 2.500 Euro nur dann gezahlt wird, wenn du innerhalb von 12 Monaten nach dem Eintritt in die Selbstständigkeit mindestens einen neuen Arbeitsplatz in branchenüblicher Vollzeit geschaffen hast.
  • Bedingungen: Du musst deinen Betriebssitz in Mecklenburg-Vorpommern haben, erstmalig eine Existenzgründung durch Betriebsübernahme, Neugründung oder Beteiligung anstreben und Handwerks- oder Industriemeister sein.
  • Besonderheiten: Bei erfolgreichem Abschluss als Handwerks- oder Industriemeister kannst du eine Meister-Extra-Prämie in Höhe von 2.000 Euro erhalten. Die besten 50 Absolventen eines Jahres erhalten darüber hinaus eine weitere Prämie von 3.000 Euro.
  • Zuständige Stelle: Weitere Informationen erhältst du beim Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern oder den lokalen Handwerkskammern.

 

Niedersachsen

  • Höhe: Die Meistergründungsprämie in Niedersachsen ist mit einer Förderhöhe von 10.000 Euro auf die Förderung der Schaffung eines neuen, unbefristeten, sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplatzes in Vollzeit beschränkt.
  • Bedingungen: Du musst deine Betriebsstätte in Niedersachsen haben, die du innerhalb der letzten 3,5 Jahre im Haupterwerb gegründet oder übernommen hast. Alternativ muss eine tätige Beteiligung vorliegen.
  • Besonderheiten: Bei Abschluss deiner Meisterprüfung zwischen dem 01.07.2023 und dem 31.12.2026 kannst du zusätzlich eine Meisterprämie in Höhe von 4.000 Euro  erhalten, die nicht an die Schaffung eines Arbeitsplatzes gebunden ist.
  • Zuständige Stelle: Weitere Informationen zur Meistergründungsprämie erhältst du bei der NBank.

 

Nordrhein-Westfalen

  • Höhe: In Nordrhein-Westfalen beträgt die Höhe der Meistergründungsprämie in der Regel maximal 11.500 Euro. Sie ist daran geknüpft, dass für Investitionen und Betriebsmittel mindestens 12.000 Euro aufgewendet werden und du mindestens einen unbefristeten, sozialversicherungspflichtigen Vollarbeits- oder Ausbildungsplatz schaffst, den du für mindestens 12 Monate besetzt.
  • Bedingungen: Neben den bereits genannten Bedingungen musst du bei der zuständigen Handwerkskammer an einer Existenzgründungsberatung teilnehmen und ein Gründungskonzept vorlegen, das die Schaffung der erforderlichen Arbeits- bzw. Ausbildungsplätze nachweist. Zudem muss deine Betriebsstätte mindestens 36 Monate nach Auszahlung der Zuwendung in Nordrhein-Westfalen bleiben.
  • Besonderheiten: Bei der Übernahme eines Betriebs steigt die Förderung auf maximal 13.500 Euro. Sogar 14.000 Euro kannst du erhalten, wenn du als Frau in einem frauenatypischen Handwerksberuf gründest. Zusätzlich können beide Geschlechter ab dem 01.07.2023 eine zusätzliche Meisterprämie in Höhe von 2.500 Euro erhalten.
  • Zuständige Stelle: Weitere Informationen zur Meistergründungsprämie erhältst du bei der lokalen Handwerkskammer, der NRW.Bank oder bei der LGH.

 

Rheinland-Pfalz

  • Höhe: Rheinland-Pfalz zahlt eine Meistergründungsprämie in Form des Aufstiegsbonus II. Die Höhe der Gründungsprämie beträgt dabei 2.500 Euro pro Person.
  • Bedingungen: Gefördert werden Existenzgründungen, Übernahmen eines bestehenden Betriebs, tätige Beteiligungen und sogar eine nebenberufliche Selbstständigkeit neben der Anstellung. Dafür musst du die Abschlussprüfung in Rheinland-Pfalz abgelegt haben und bis zu 12 Monate nach Gründung den Antrag stellen.
  • Besonderheiten: Neben dem Aufstiegsbonus II kannst du auch den Aufstiegsbonus I erhalten, wenn du erfolgreich eine Prüfung vor einer HWK, IHK oder LWK in Rheinland-Pfalz abgelegt hast. Dabei erhältst du einen Zuschuss in Höhe von  2.000 Euro, sofern du innerhalb von 4 Monaten nach Abschlussdatum den Antrag einreichst.  
  • Zuständige Stelle: Weitere Informationen erhältst du bei den lokalen Handwerkskammern, Industriehandelskammern oder der Landwirtschaftskammer.

Saarland

  • Im Saarland gibt es zwar keine Option auf eine Meistergründungsprämie, aber du kannst nach Abschluss deiner Meister- oder Aufstiegsprüfung im gewerblich-technischen, kaufmännischen oder landwirtschaftlichen Bereich einen Aufstiegsbonus in Höhe von 1.000 Euro erhalten.
  • Bedingungen: Voraussetzung ist, dass du die Prüfung vor einer IHK, HWK oder LWK nach dem 01.01.2018 im Saarland erfolgreich abgelegt hast und dein Arbeitsplatz oder Hauptwohnsitz zum Zeitpunkt der Feststellung des Prüfungsergebnisses im Saarland lag. Zudem musst du den Antrag innerhalb von 3 Monaten nach Erhalt des Prüfungsergebnisses stellen.
  • Zuständige Stelle: Zuständig für die Bewilligung und Auszahlung sind die jeweiligen Kammern und Träger der privaten Fachschulen für Technik im Saarland. Weitere Informationen erhältst du beim Ministerium für Bildung und Kultur.

 

Sachsen

  • In Sachsen gibt es statt der Meistergründungsprämie den Meisterbonus. Es handelt sich um einen nicht rückzahlbaren Zuschuss in Höhe von 2.000 Euro für einen erfolgreichen Abschluss als Handwerksmeister, Industriemeister oder Fachmeister.
  • Bedingungen: Um den Meisterbonus zu erhalten, musst du deine Meisterprüfung in Sachsen abgelegt und beurkundet haben. Zudem muss dein Hauptwohnsitz oder Beschäftigungsort zum Zeitpunkt der Prüfungsanmeldung oder Feststellung des Prüfungsergebnisses in Sachsen gewesen sein. Zuletzt darf deine Meisterprüfung nicht länger als ein Jahr zurückliegen.
  • Besonderheiten: Du kannst den Bonus ebenfalls erhalten, falls du zum Zeitpunkt der Antragstellung als selbstständiger oder angestellter Meister in Sachsen gearbeitet hast, selbst wenn du deine Meisterprüfung nicht in Sachsen abgelegt hast und dort deinen Hauptwohnsitz hattest.
  • Zuständige Stelle: Die Antragstellung erfolgt über die lokale HWK oder IHK bei der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank (SAB)

 

Sachsen-Anhalt

  • Höhe: Sachsen-Anhalt bietet für Handwerksmeister eine Meistergründungsprämie in Höhe von 10.000 Euro an, sofern der Finanzierungsbedarf deines Betriebs für Investitionen und Betriebsmittel mindestens 15.000 Euro beträgt.
  • Bedingungen: Voraussetzung für eine Förderung ist, dass du in Sachsen-Anhalt einen Betrieb neu gründest oder übernimmst. Zudem musst du sicherstellen, dass dein Betrieb für mindestens 3 Jahre im Bundesland besteht. Schließlich muss deine fachliche und persönliche Eignung, die wirtschaftliche Tragfähigkeit und Nachhaltigkeit deines Unternehmens durch die zuständige Handwerkskammer bescheinigt werden.
  • Besonderheiten: Meisterabsolventen können ebenfalls den Meisterbonus Plus in Höhe von 1.000 Euro beantragen, solange das Abschlussdatum nicht länger als 6 Monate vor der Antragstellung zurückliegt.
  • Zuständige Stelle: Zuständig für den Antrag ist die lokale HWK. Diese leitet ihn dann an die Investitionsbank Sachsen-Anhalt weiter.


Schleswig-Holstein

  • Höhe: Schleswig-Holstein bietet Gründern im Handwerk eine Meistergründungsprämie von bis zu 10.000 Euro an. Die Basisförderung beträgt 7.500 Euro und stellt die erste Stufe dar. Die zweite Stufe in Höhe von 2.500 Euro wird gewährt, wenn du einen Ausbildungs- oder Arbeitsplatz in deinem Betrieb schaffst und ihn für mindestens 12 Monate besetzt.
  • Bedingungen: Für die Beantragung musst du Handwerksmeister sein, der noch nicht in Vollzeit selbstständig war und in Schleswig-Holstein ein Handwerksunternehmen neu gründen oder übernehmen möchte. Zudem benötigst du von deiner zuständigen Handwerkskammer eine fachliche Stellungnahme, die du dann bei der Investitionsbank Schleswig-Holstein einreichst.
  • Zuständige Stelle: Zuständig für den Antrag sind die lokale Handwerkskammer sowie die Investitionsbank Schleswig-Holstein.

 

Thüringen

  • Höhe: Thüringen bietet Handwerksunternehmen mit Betriebsstätte in Thüringen eine Meistergründungsprämie für insgesamt 7.500 Euro in zwei Stufen an: In der Grundförderung erhältst du 5.000 Euro für die erstmalige Gründung, Übernahme eines bzw. Beteiligung an einem Handwerksunternehmen. Weitere 2.500 Euro erhältst du für die Schaffung und Besetzung eines Ausbildungs- oder Arbeitsplatzes für mindestens 12 Monate.
  • Bedingungen: Für den Erhalt der Grundförderung benötigst du einen erfolgreichen Meisterabschluss, die Eintragung in die Handwerksrolle, eine Gewerbeanmeldung im Haupterwerb sowie eine fachliche Stellungnahme der zuständigen Handwerkskammer (Tragfähigkeitsbescheinigung).
  • Besonderheiten: Solange dein Meisterabschluss nicht länger als zwei Jahre zurückliegt, kannst du zusätzlich einen Meisterbonus in Höhe von 1.000 Euro erhalten. Solltest du sogar als Jahrgangsbester in deinem Gewerb die Prüfung abgeschlossen haben, gibt es für dich noch eine weitere Meisterprämie in Höhe von 1.000 Euro dazu.
  • Zuständige Stelle: Weitere Informationen erhältst du bei deiner lokalen Handwerkskammer und der Thüringer Aufbaubank.

 

 

Welche Kosten werden gefördert?

Die Meistergründungsprämie deckt vor allem die Investitionen ab, die direkt mit der Gründung oder Übernahme eines Handwerksbetriebs verbunden sind. Dazu gehören unter anderem:

  • Ausstattung und Werkzeuge: Kosten für Maschinen, Geräte und spezielle Werkzeuge, die du für deinen Betrieb benötigst.
  • Betriebsräume: Investitionen in die Einrichtung deiner Werkstatt, deines Ladens oder deiner Büros, wie z. B. Regale, Arbeitsflächen oder Schreibtische.
  • Fahrzeuge: Anschaffungskosten für Firmenfahrzeuge, die im Betrieb notwendig sind, wie Lieferwagen oder Servicefahrzeuge.
  • Technik: Kosten für IT-Ausstattung, Software oder Kassensysteme, die zur Organisation oder Abwicklung deiner Aufträge dienen.
  • Modernisierungen: Wenn du einen bestehenden Handwerksbetrieb übernimmst, können auch Übernahmekosten oder notwendige Modernisierungen gefördert werden.

Wichtig: Die Meistergründungsprämie kann nicht für laufende Betriebskosten wie Miete, Gehälter oder Verbrauchsmaterialien verwendet werden. Prüfe daher genau, welche Ausgaben förderfähig sind und halte Rücksprache mit deiner Handwerkskammer, um Missverständnisse zu vermeiden.

Im Rahmen unserer Gründungsberatung unterstützen unsere Gründungsberater dich gerne dabei, genau zu erfassen, welche deiner Ausgaben durch die Meistergründungsprämie abgedeckt werden können. Nimm hierfür einfach Kontakt zu uns auf!

 

Wie beantrage ich die Prämie?

Damit du von der Meistergründungsprämie profitieren kannst, solltest du strukturiert vorgehen:

  1. Informiere dich über die Voraussetzungen in deinem Bundesland

Recherchiere auf der Website der Handwerkskammer oder den offiziellen Seiten deines Bundeslandes, welche Voraussetzungen für die Förderung erfüllt sein müssen. Allgemein sind es folgende:

  • Bestandene deutsche Meisterprüfung oder gleichwertige ausländische Berufsqualifikation
  • Du gründest erstmalig einen Handwerksbetrieb, übernimmst einen Handwerksbetrieb oder hast eine aktive Beteiligung an einem Handwerksbetrieb mit mindestens 30 %
  • Die Gründung erfolgt in dem Bundesland, in dem die Meistergründungsprämie beantragt wurde

Darüber hinaus hat jedes Bundesland weitere spezifische Förderbedingungen, die erfüllt werden müssen.

  1. Erstelle einen überzeugenden Businessplan

Ein solider Businessplan ist oft Voraussetzung für die Förderung. Er zeigt, dass du gut vorbereitet bist und eine klare Strategie für dein Unternehmen hast.

Hinweis: Als Gründungsberatung unterstützen wir dich gerne bei der Erstellung deines Businessplans. Dabei stehen wir dir mit unserer Erfahrung aus hunderten erfolgreichen Beratungen zur Seite, damit dein Businessplan alle Anforderungen für die Meistergründungsprämie erfüllt.

  1. Beantrage die Prämie rechtzeitig

Die meisten Bundesländer verlangen, dass du die Meistergründungsprämie beantragst, bevor du mit der Gründung beginnst. Bereite daher alle erforderlichen Unterlagen vor, wie z. B.:

  • Ausgefüllter Antrag auf Meistergründungsprämie
  • Kopie deines Meisterbriefs
  • Businessplan
  • Fachliche Stellungnahme der Handwerkskammer zu deinem Gründungsvorhaben
  • Investitions-, Finanzierungs- und Rentabilitätsplan
  1. Starte deinen Meisterbetrieb!

Nach der Bewilligung kannst du mit deinem Unternehmen durchstarten. Hebe alle Belege und Nachweise auf, denn du wirst später nachweisen müssen, wie du die Förderung verwendet hast.

Empfehlung: Damit all deine Belege gut aufbewahrt sind, empfehlen wir dir ein professionelles Buchhaltungsprogramm zu nutzen. Unsere Empfehlung ist hier normalerweise Lexware Office, aber für dich kann auch eine Software speziell für das Handwerk eine gute Option sein!

 

Fazit

Die Meistergründungsprämie ist eine tolle Möglichkeit für Handwerker, ihren Traum von der Selbstständigkeit zu verwirklichen. Sie verschafft dir finanziellen Spielraum und hilft dir, die hohen Anfangsinvestitionen für einen eigenen Betrieb stark zu reduzieren. Wenn du die Voraussetzungen erfüllst und alle Schritte sorgfältig geplant hast, solltest du unbedingt die Meistergründungsprämie beantragen. 

Du möchtest mehr über die Meistergründungsprämie erfahren oder hast noch Fragen? Dann melde dich bei uns! Unsere erfahrenen Berater unterstützen dich gerne bei deinem Gründungsprojekt. Schau dir auch unsere anderen Blogartikel an, in denen wir weitere wichtige Themen rund um die Gründung behandeln.

Customer Journey

Customer Journey

Erfolgreiches Marketing: So priorisiert du deine Marketingaktivitäten mit der Kundenreise (Customer Journey)

 

Du stehst kurz vor dem Sprung in die Selbstständigkeit und fragst dich, wie du deine ersten Kunden gewinnst?  Bevor du dich in eine Flut von Marketingaktivitäten stürzt, solltest du einen Schritt zurücktreten und deine Kundenreise genau unter die Lupe nehmen. Denn nur wenn du verstehst, welche Schritte deine potenziellen Kunden durchlaufen, bevor sie bei dir kaufen, kannst du dein Marketing gezielt ausrichten und so deinen Erfolg maximieren. In diesem Artikel zeigen wir dir, wie du deine Kundenreise pragmatisch nutzt, um deine Marketingaktivitäten zu priorisieren, um deinen Erfolg zu steigern.

 

Was ist die Kundenreise und welchen Vorteil verschafft sie dir?

Stell dir vor, deine Kunden sind auf einer Reise. Diese Reise beginnt mit dem ersten Kontakt mit deiner Marke und endet idealerweise mit einem Kauf oder einer langfristigen Kundenbeziehung. Die Kundenreise beschreibt genau diesen Weg und alle Berührungspunkte, an denen deine Kunden mit deinem Unternehmen in Berührung kommen (können).

 

Deine Aufgabe: Die Kundenreise analysieren 

Für jede Phase der Kundenreise solltest du folgende Fragen beantworten:

  • Welche Informationen sucht mein Kunde?
  • Welche Kanäle nutzt er? (Social Media, Suchmaschinen, etc.)
  • Wie kann ich ihn am besten ansprechen?
  • Wo habe ich einen Wettbewerbsvorteil?
  • Welche Kennzahlen sind wichtig? (Websitebesuche, Leads, Umsatz)

Tipp:  Denke daran, in jeder Phase wirklich jede Frage erneut zu stellen und zu beantworten.

Die einzelnen Phasen der Kundenreise

  1. Bewusstsein: Hier wird dein Kunde auf dein Produkt oder deine Dienstleistung aufmerksam.
    • Deine Aufgabe: Erreiche potenzielle Kunden, die noch gar nicht nach deiner Lösung suchen.
    • Mögliche Marketingmaßnahmen: Content Marketing (Blogartikel, Social Media), SEO, bezahlte Werbung.
  2. Überlegung: Dein Kunde informiert sich über deine Angebote und vergleicht sie mit denen deiner Konkurrenz.
    • Deine Aufgabe: Zeige deinen potenziellen Kunden, dass du die beste Lösung für ihr Problem bist.
    • Mögliche Marketing-Maßnahmen: E-Mail-Marketing, Webinare, Produktdemos, Social Media Advertising.
  3. Entscheidung: Dein Kunde trifft die Kaufentscheidung.
    • Deine Aufgabe: Überzeuge deine potenziellen Kunden, bei dir zu kaufen.
    • Mögliche Marketingmaßnahmen: Sonderangebote, kostenlose Beratungen, Kundenbewertungen.
  4. Kauf: Der Kunde tätigt den Kauf.
    • Deine Aufgabe: Mache den Kaufprozess so einfach wie möglich.
    • Mögliche Marketingmaßnahmen: Optimierter Checkout-Prozess, Zahlungsoptionen.
  5. Bindung und Weiterempfehlung Erfahrung: Der Kunde nutzt deine Leistung, bewertet seine Erfahrung und empfiehlt dich weiter.
    • Deine Aufgabe: Baue eine langfristige Beziehung zu deinen Kunden auf.
    • Mögliche Marketingmaßnahmen: Treueprogramme, personalisierte Angebote, Kundenservice.

Tipp: Fragen stellen ist schon schwierig – Alle Fragen mit Mehrwert zu beantworten ist eine Herausforderung. Wir unterstützen dich bei der Meisterung dieser Herausforderung gerne in unserer strukturierten Gründungsberatung – die Beratungskosten können bis zu 100 % durch Förderungen gedeckt werden.

    So priorisierst du deine Marketingaktivitäten

    • Fokus auf die wichtigsten Touchpoints: Konzentriere deine Marketinganstrengungen auf die Phasen der Kundenreise, die für deinen Erfolg am entscheidendsten sind. Präferiert weniger, aber effektivere Aktivitäten über zu viele unfokussierte Aktivitäten – hierbei zeigt unsere Erfahrung, dass am Anfang 2 – 5 durchdachte und fokussierte Marketingaktivitäten optimal sind.
    • Personalisierung: Passe deine Botschaften und Angebote an die Bedürfnisse und Interessen deiner Zielgruppe an.
    • Daten analysieren: Nutze Daten / Ergebnisse, um das Verhalten deiner Kunden zu analysieren und deine Marketingmaßnahmen kontinuierlich zu optimieren.

    Tipp: Da wir bei der Positionierung und Priorisierung immer wieder von Gründern gesagt bekommen, dass sie in diesem Bereich sehr unsicher sind, möchten wir dir hier direkt noch einige Tipps aus unserer Erfahrung mitgeben: 

    1. Nimm dir die Zeit zu planen, damit du genau weißt was du machst. Nutze hierzu neben der Customer Journey z.B. auch das Business Model Canvas
    2. Wenn du versuchst möglichst viel zu machen und alles anzubieten, dann wirst du in nichts herausstechen und dich immer wieder verzetteln. Fokus und Standards machen dich effizient und Effizienz ist die beste Zutat für deinen unternehmerischen Erfolg!

      Die größten Fehler

      Die fünf größten Fehler, die Unternehmen bei der Gestaltung der Kundenreise machen:

      1. Fehlende Kundenorientierung:
        • Problem: Das Unternehmen richtet seine Handlungen nicht konsequent an den Bedürfnissen und Wünschen der Kunden aus.
        • Folgen: Kunden fühlen sich nicht verstanden und wechseln zu Wettbewerbern.
      2. Inkonsistente Customer Experience:
        • Problem: Die Kundenerfahrung ist über verschiedene Kanäle und Touchpoints hinweg nicht einheitlich.
        • Folgen: Kunden sind verwirrt und frustriert, da sie an verschiedenen Stellen unterschiedliche Informationen oder Behandlungen erfahren.
      3. Mangelnde Personalisierung:
        • Problem: Das Unternehmen spricht seine Kunden nicht individuell an, sondern verwendet generische Botschaften.
        • Folgen: Kunden fühlen sich nicht wertgeschätzt und sehen keine persönliche Verbindung zum Unternehmen.
      4. Keine Messung des Erfolgs:
        • Problem: Es werden keine Kennzahlen erhoben, um den Erfolg der Marketingmaßnahmen zu messen.
        • Folgen: Es können keine Verbesserungen vorgenommen werden, da keine Daten über die Wirksamkeit der Maßnahmen vorliegen.
      5. Ignorieren von Kundenfeedback:
        • Problem: Negatives Feedback wird nicht ernst genommen oder ignoriert.
        • Folgen: Kunden fühlen sich nicht gehört und das Unternehmen versäumt die Chance, seine Produkte oder Dienstleistungen zu verbessern.

       

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      Rechtsform: UG

      Rechtsform: UG

      UG: Deine kleine GmbH? – Ein Sprungbrett für Gründerträume

      Aber die GmbH erscheint Dir als zu große Hürde am Anfang? Dann könnte die Unternehmergesellschaft (UG) genau das Richtige für Dich sein! In diesem Artikel erfährst Du, was eine UG ist, welche Vor- und Nachteile sie hat und ob sie das passende Sprungbrett für Deinen Weg in die Selbstständigkeit sein könnte.

      Was ist eine UG überhaupt?

      Die UG, auch liebevoll „Mini-GmbH“ genannt, ist eine spezielle Form der GmbH, die speziell für Gründer mit kleinem Budget entwickelt wurde. Der größte Unterschied zur klassischen GmbH liegt im Stammkapital: Während Du für eine GmbH mindestens 25.000 Euro Stammkapital benötigst, kannst Du eine UG bereits mit einem Euro gründen. Klingt verlockend, oder?

      Die Vorteile der UG: Deine Startrampe in die Selbstständigkeit

      • Geringes Startkapital: Der größte Vorteil der UG ist zweifellos das niedrige Stammkapital. Du kannst Deine Geschäftsidee also auch dann umsetzen, wenn Du nicht über große finanzielle Mittel verfügst.
      • Haftungsbeschränkung: Wie bei der GmbH haftet auch bei der UG nur das Gesellschaftsvermögen. Dein Privatvermögen ist also geschützt, falls es mal wirtschaftlich schwierig wird.
      • Imagegewinn: Die UG verleiht Deinem Unternehmen eine seriöse und professionelle Außenwirkung, ähnlich wie die GmbH. Das kann Dir bei Kunden und Geschäftspartnern einen Vertrauensvorschuss verschaffen.
      • Flexibilität: Die UG bietet Dir eine hohe Flexibilität bei der Gestaltung Deiner Gesellschaftsverträge. Du kannst also Deine individuellen Bedürfnisse und Vorstellungen berücksichtigen.
      • Umwandlung in eine GmbH: Wenn Dein Unternehmen wächst und Du das notwendige Stammkapital gangesemallt hast, kannst Du Deine UG jederzeit in eine GmbH umwandeln.

      Über die Themen Stammkapital und Haftungsbeschränkung haben wir in unserem Blogartikel zur Rechtsform der GmbH berichtet. Den Blogartikel und alle Informationen findest du hier.

       

      Die Nachteile der UG: Es ist nicht alles Gold, was glänzt

      • Thesaurierungspflicht: Ein Viertel Deines jährlichen Gewinns muss in eine Rücklage fließen, bis Du das Stammkapital von 25.000 Euro erreicht hast. Das kann Deine finanzielle Flexibilität in der Anfangsphase einschränken.
      • Image: Obwohl die UG eine seriöse Rechtsform ist, genießt sie bei manchen Geschäftspartnern und Banken noch nicht das gleiche Ansehen wie die GmbH.
      • Gründungskosten: Die Gründungskosten einer UG sind zwar niedriger als bei einer GmbH, aber dennoch nicht zu unterschätzen. Du musst zum Beispiel Notarkosten und Gebühren für die Eintragung ins Handelsregister einkalkulieren. In der Realität zeigt sich also, dass eine UG nicht mit einem Euro gegründet wird, sondern dies nur dem Stammkapital entspricht!
      • Bürokratie: Wie bei jeder Kapitalgesellschaft gibt es auch bei der UG einige bürokratische Hürden zu überwinden. Du musst zum Beispiel eine Bilanz erstellen und diese beim Handelsregister einreichen.

      Da die UG umgangssprachlich neben “Mini-GmbH” auch “1-Euro-GmbH” genannt wird, erleben wir es immer wieder, dass bei vielen Gründern der Eindruck entsteht, dass ein Euro reichen würde, um in diese Kapitalgesellschaft zu gründen. So leicht ist es allerdings leider nicht. Die “1-Euro” beziehen sich ausschließlich auf das Stammkapital. Kosten für den Notar, ggf. die Erstellung eines Gesellschaftsvertrages und die Eintragung ins Handelsregister entstehen auch bei der UG und belaufen sich schnell auf 500 bis 1.500 €. Auch bei der späteren Umfirmierung deines Unternehmens in eine GmbH fallen diese Kosten erneut an.

      Um nicht über solche Stolpersteine zu stürzen, empfehlen wir dir mit deinem Steuerberater ausführlich über die Gründung einer Kapitalgesellschaft zu sprechen oder eine Gründungsberatung in Anspruch zu nehmen.

      Schritt für Schritt zur eigenen UG

      1. Erstellung eines Gesellschaftsvertrags: Der Gesellschaftsvertrag legt die grundlegenden Regeln deiner UG fest, wie z.B. den Firmennamen, den Sitz, den Gegenstand des Unternehmens und die Höhe des Stammkapitals. Du kannst einen Mustervertrag nutzen oder einen Anwalt hinzuziehen.

      2. Einzahlung des Stammkapitals: Mindestens ein Euro muss als Stammkapital muss ein spezielles Bankkonto eingezahlt werden. Die Bank stellt eine Bescheinigung über die Einzahlung aus, die du für die Handelsregistereintragung benötigst. Dieses Konto wirst du mit einem Viertel Deines jährlichen Gewinns weiter füllen müssen, bis das Stammkapital 25.000 Euro erreicht. Das Konto für das Stammkapital führst du normalerweise dort, wo du auch dein Geschäftskonto hast-

      3. Notarielle Beurkundung: Der Gesellschaftsvertrag muss von einem Notar beurkundet werden. Dabei werden auch die Geschäftsführer bestellt.

      4. Eintragung ins Handelsregister: Die UG wird erst mit der Eintragung ins Handelsregister rechtskräftig. Dazu musst du beim zuständigen Amtsgericht einen Antrag stellen und verschiedene Unterlagen einreichen.

      5. Anmeldung beim Gewerbeamt: Du musst dein Gewerbe beim Gewerbeamt anmelden. Die Gewerbeanmeldung kostet je nach Gemeinde zwischen 26 und 60 Euro.

      6. Anmeldung beim Finanzamt: Melde deine UG beim Finanzamt an und beantrage eine Steuernummer. Du musst regelmäßig Umsatzsteuer- und Gewerbesteuererklärungen abgeben.

       

      UG oder GmbH: Welche Rechtsform passt zu Dir?

      Die Entscheidung für die richtige Rechtsform hängt von Deinen individuellen Bedürfnissen und Zielen ab. Wenn Du mit wenig Kapital starten möchtest und eine haftungsbeschränkte Rechtsform suchst, ist die UG eine gute Option. Wenn Du jedoch von Anfang an ein hohes Stammkapital zur Verfügung hast, ein besonders seriöses Image aufbauen möchtest und dir die später anfallenden Kosten für die Umfirmierung sparen möchtest, könnte die GmbH die bessere Wahl sein.

      Fazit: Die UG als Sprungbrett für Deine Gründung

      Die UG bietet Dir eine hervorragende Möglichkeit, Deine Geschäftsidee mit relativ geringem finanziellen Aufwand und Haftungsbeschränkung umzusetzen. Sie ist eine attraktive Alternative zur GmbH, insbesondere für Gründer mit kleinem Budget. Bedenke jedoch auch die Nachteile, wie die Thesaurierungspflicht und das möglicherweise geringere Ansehen im Vergleich zur GmbH.

      Du willst noch mehr wissen?

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      Rechtsform: GmbH

      Rechtsform: GmbH

      Du träumst vom eigenen Unternehmen? Die Sicherheit der GmbH kann dir vielleicht bei der Gründung helfen!

      Die GmbH ist in Deutschland eine beliebte Wahl, vor allem für Gründer, die langfristig denken und ihr persönliches Risiko minimieren möchten. Lass uns gemeinsam herausfinden, ob die GmbH auch für dich der richtige Weg ist!

      In diesem Blogartikel erfährst du alles Wichtige über die GmbH-Gründung: von den Vorteilen und Voraussetzungen bis hin zum Gründungsprozess und den laufenden Pflichten. Wir erklären dir Schritt für Schritt, was du beachten musst, um dein Unternehmen erfolgreich auf den Weg zu bringen.

      Bereit, dein Unternehmen auf ein solides Fundament zu stellen? Dann lass uns eintauchen in die Welt der GmbH!

       

      Was ist eine GmbH und warum ist sie so beliebt?

      Die GmbH, kurz für Gesellschaft mit beschränkter Haftung, ist eine Kapitalgesellschaft, die von einer oder mehreren Personen gegründet werden kann. Das Besondere an der GmbH ist die Haftungsbeschränkung: Im Falle einer Insolvenz haften die Gesellschafter nur mit ihrer Einlage, nicht aber mit ihrem Privatvermögen. Das macht die GmbH zu einer attraktiven Rechtsform für Gründer, die ihr persönliches Risiko minimieren möchten.

       

      Weitere Vorteile der GmbH:

      • Haftungsbeschränkung: Die GmbH sorgt dafür, dass alle Gesellschafter nicht mit ihrem privaten Vermögen haften. Dies ist der häufigste Grund warum sich Gründer für diese Rechtsform entscheiden.
      • Seriöses Image: Die GmbH gilt als seriöse und vertrauenswürdige Rechtsform, was bei Kunden, Geschäftspartnern und Investoren einen positiven Eindruck hinterlassen kann.
      • Flexibilität: Die GmbH bietet flexible Gestaltungsmöglichkeiten, sowohl bei der Geschäftsführung als auch bei der Gewinnverteilung.
      • Klare Strukturen: Die GmbH hat klare gesetzliche Regelungen, was für Rechtssicherheit und Transparenz sorgt.
      • Nachfolgeplanung: Die GmbH erleichtert die Unternehmensnachfolge, da die Anteile übertragen werden können.

      Da die Haftungsbeschränkung ein Thema ist, auf welches wir häufig angesprochen werden und leider häufig die Ausnahmen von dieser nicht betrachtet werden, geben wir dir direkt weitere Informationen dazu.

       

      Die Haftungsbeschränkung: Dein persönlicher Schutzschild

      Die Haftungsbeschränkung ist eines der zentralen Merkmale der GmbH und ein entscheidender Grund für ihre Beliebtheit bei Gründern. Sie bietet dir als Gesellschafter einen wichtigen Schutz, indem sie dein persönliches Vermögen von den Geschäftsrisiken trennt. Lass uns genauer betrachten, wie die Haftungsbeschränkung funktioniert und welche Vorteile sie dir bietet:

       

      Was bedeutet Haftungsbeschränkung?

      • Im Falle einer Insolvenz oder bei Schulden der GmbH haften die Gesellschafter grundsätzlich nur mit ihrer Einlage, also dem Betrag, den sie in das Stammkapital der GmbH eingebracht haben.
      • Dein Privatvermögen bleibt in der Regel unangetastet, selbst wenn die GmbH zahlungsunfähig wird.
      • Das schafft eine klare Trennung zwischen deinem persönlichen Vermögen und dem Geschäftsvermögen der GmbH.

       

      Ausnahmen von der Haftungsbeschränkung

      Es gibt einige Ausnahmen, in denen Gesellschafter auch mit ihrem Privatvermögen haften können:

      • Bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung, z.B. bei Verstößen gegen das GmbH-Gesetz oder den Gesellschaftsvertrag.
      • Bei persönlichen Bürgschaften oder Garantien, die ein Gesellschafter für die GmbH übernimmt. Viele Unternehmen, wie bspw. Lieferanten oder Partner verlangen in der Zusammenarbeit mit einer neu gegründeten GmbH von den Gesellschaftern oder zumindest vom geschäftsführenden Gesellschafter eine Bürgschaft, wodurch die Haftungsbeschränkung in diesem Rahmen unwirksam wird.
      • Bei bestimmten Steuerverbindlichkeiten, z.B. bei nicht abgeführter Lohnsteuer oder Umsatzsteuer.

       

      Vorteile der Haftungsbeschränkung

      • Risikominimierung: Die Haftungsbeschränkung schützt dein Privatvermögen vor den finanziellen Risiken des Unternehmens.
      • Kreditwürdigkeit: Die Haftungsbeschränkung kann die Kreditwürdigkeit der GmbH erhöhen, da Gläubiger wissen, dass sie auf das Gesellschaftsvermögen zurückgreifen können.
      • Unternehmerische Freiheit: Die Haftungsbeschränkung ermöglicht es dir, unternehmerische Entscheidungen zu treffen, ohne Angst vor persönlicher Haftung haben zu müssen.
      • Attraktivität für Investoren: Die Haftungsbeschränkung macht die GmbH für Investoren attraktiver, da ihr Risiko begrenzt ist.

       

      Bedeutung der Haftungsbeschränkung

      Die Haftungsbeschränkung ist ein entscheidender Vorteil der GmbH und bietet dir als Gründer einen wichtigen Schutz. Sie ermöglicht es dir, unternehmerische Risiken einzugehen, ohne dein persönliches Vermögen zu gefährden. Dennoch solltest du dir der Ausnahmen von der Haftungsbeschränkung bewusst sein und verantwortungsvoll handeln, um dein Unternehmen und dich selbst zu schützen.

      Denke daran: Die Haftungsbeschränkung ist ein wertvolles Instrument, aber kein Freifahrtschein für leichtsinniges Handeln!

      Wenn du eine GmbH gründen möchtest, dann nimm gerne Kontakt zu uns auf, damit wir dich dabei unterstützen können, alle nötigen Planungsschritte zu gehen.

       

      Voraussetzungen für die GmbH-Gründung

      Bevor du deine GmbH gründen kannst, musst du einige Voraussetzungen erfüllen:

      • Mindestens ein Gesellschafter: Du kannst die GmbH alleine gründen oder mit mehreren Gesellschaftern.
      • Stammkapital: Das Mindeststammkapital beträgt 25.000 Euro. Davon muss mindestens die Hälfte bei der Gründung eingezahlt werden.
      • Gesellschaftsvertrag: Der Gesellschaftsvertrag regelt die Rechte und Pflichten der Gesellschafter. Er muss notariell beurkundet werden.
      • Eintragung ins Handelsregister: Die GmbH muss ins Handelsregister eingetragen werden, um rechtsfähig zu sein.

      Da das Stammkapital, unserer Erfahrung nach, meist ein sehr großes und wichtiges Thema ist, wollen wir dir hierzu direkt einige Informationen mehr mitgeben.

       

      Das Stammkapital: Das finanzielle Fundament deiner GmbH

      Das Stammkapital ist das finanzielle Fundament deiner GmbH und spielt eine zentrale Rolle bei der Gründung. Es stellt das Eigenkapital dar, mit dem dein Unternehmen startet, und dient als Sicherheit für Gläubiger. Lass uns genauer betrachten, was du über das Stammkapital wissen musst:

       

      Mindesthöhe und Einzahlung:

      • Das Mindeststammkapital für eine GmbH beträgt 25.000 Euro.
      • Bei der Gründung muss mindestens die Hälfte des Stammkapitals, also 12.500 Euro, eingezahlt werden.
      • Die Einzahlung erfolgt auf ein spezielles Bankkonto, das für die GmbH eröffnet wird.
      • Die Bank stellt eine Bescheinigung über die Einzahlung aus, die für die Handelsregistereintragung benötigt wird.
      • Der Rest des Stammkapitals kann später eingezahlt werden.

       

      Geschäftsanteile:

      • Das Stammkapital wird in Geschäftsanteile aufgeteilt.
      • Jeder Gesellschafter erhält mindestens einen Geschäftsanteil.
      • Die Höhe der Geschäftsanteile bestimmt die Beteiligung der Gesellschafter am Unternehmen und ihre Stimmrechte in der Gesellschafterversammlung.
      • Der Nennbetrag eines Geschäftsanteils muss mindestens 1 Euro betragen.

       

      Sacheinlagen:

      • Neben Bareinlagen können auch Sacheinlagen zum Stammkapital geleistet werden.
      • Sacheinlagen sind Vermögensgegenstände wie Maschinen, Fahrzeuge oder Patente, die in das Unternehmen eingebracht werden.
      • Sacheinlagen müssen von einem Sachverständigen bewertet werden, um ihren Wert zu ermitteln.
      • Die Bewertung muss im Gesellschaftsvertrag festgehalten werden.
      • Der Anteil an Sacheinlagen am Stammkapital einer GmbH darf maximal 50% betragen.

       

      Bedeutung des Stammkapitals:

      Das Stammkapital ist ein wichtiger Bestandteil der GmbH-Gründung. Es stellt das finanzielle Fundament deines Unternehmens dar und sollte sorgfältig geplant werden. Wenn du Fragen zur Höhe des Stammkapitals oder zur Leistung von Sacheinlagen hast, zögere nicht, deinen Steuerberater danach zu fragen oder nimm Kontakt zu uns auf.

       

      Der GmbH-Gründungsprozess Schritt für Schritt

      Die GmbH-Gründung erfordert einige Schritte, die du sorgfältig planen solltest:

      1. Erstellung des Gesellschaftsvertrags: Der Gesellschaftsvertrag ist das Herzstück deiner GmbH. Er legt die grundlegenden Regeln fest, wie zum Beispiel den Firmennamen, den Sitz der Gesellschaft, den Gegenstand des Unternehmens, die Höhe des Stammkapitals und die Rechte und Pflichten der Gesellschafter. Ein Notar muss den Gesellschaftsvertrag beurkunden.

      2. Einzahlung des Stammkapitals: Mindestens die Hälfte des Stammkapitals muss auf ein spezielles Bankkonto eingezahlt werden. Die Bank stellt eine Bescheinigung über die Einzahlung aus, die du für die Handelsregistereintragung benötigst.

      3. Notarielle Beurkundung: Der Gesellschaftsvertrag muss von einem Notar beurkundet werden. Dabei werden auch die Geschäftsführer bestellt.

      4. Handelsregistereintragung: Die GmbH wird erst mit der Eintragung ins Handelsregister rechtsfähig. Der Notar kümmert sich in der Regel um die Anmeldung beim Handelsregister. Die Kosten für die Handelsregistereintragung betragen etwa 200 Euro.

      5. Anmeldung beim Gewerbeamt: Du musst dein Gewerbe beim Gewerbeamt anmelden. Die Gewerbeanmeldung kostet je nach Gemeinde zwischen 26 und 60 Euro.

      6. Steuerliche Anmeldung: Nach der Handelsregistereintragung erhältst du automatisch eine Steuernummer vom Finanzamt. Du musst dich dann noch gesondert für die Körperschaftsteuer und die Gewerbesteuer anmelden.

       

      Laufende Pflichten einer GmbH

      Auch nach der Gründung hat eine GmbH einige Pflichten zu erfüllen:

      • Buchführung und Jahresabschluss: Die GmbH ist zur doppelten Buchführung verpflichtet und muss jährlich einen Jahresabschluss erstellen.
      • Steuererklärungen: Die GmbH muss Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer und Umsatzsteuererklärungen abgeben.
      • Veröffentlichungspflichten: Der Jahresabschluss muss beim elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht werden.
      • Gesellschafterversammlung: Mindestens einmal im Jahr muss eine Gesellschafterversammlung stattfinden.

       

      Fazit: Ist die GmbH die richtige Rechtsform für dich?

      Die GmbH bietet viele Vorteile, insbesondere für Gründer, die langfristig denken und ihr persönliches Risiko minimieren möchten. Allerdings ist die Gründung einer GmbH mit einigen Formalitäten und Kosten verbunden. Wenn du dir unsicher bist, ob die GmbH die richtige Rechtsform für dich ist, empfehlen wir dir, eine Gründungsberatung in Anspruch zu nehmen.

       

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