BAFA Unternehmensberatung für KMU

BAFA Unternehmensberatung für KMU

BAFA – Förderung von Unternehmensberatungen für KMU

Wusstest du, dass es staatliche Förderungen gibt, die dich bei deiner Gründung unterstützen? Eine davon ist die BAFA-Förderung für Unternehmensberatungen. In diesem Artikel erfährst du alles, was du wissen musst, um diese Förderung für dein Vorhaben zu nutzen.

Was ist die BAFA-Förderung?

Die BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) bietet kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) die Möglichkeit, sich Beratungsleistungen finanziell unterstützen zu lassen. Diese Förderung ist besonders für Gründer interessant, da sie bei der Erstellung eines soliden Businessplans, der Auswahl der richtigen Rechtsform oder der Entwicklung einer passenden Marketingstrategie helfen kann.

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) unterstützt kleine und mittlere Unternehmen (KMU) dabei, sich weiterzuentwickeln. Ein wichtiger Baustein dieser Unterstützung ist die Förderung von Unternehmensberatungen. Das bedeutet, dass du einen Teil der Kosten für eine professionelle Beratung zu deiner Gründung zurückbekommen kannst. Die Förderhöhe ist abhängig vom Standort des Beraters und den anfallenden Beratungskosten. Betriebe in den neuen Bundesländern, sowie in den Regionen Trier und Lüneburg erhalten 80% der Kosten erstattet, während Unternehmen in den alten Bundesländern, einschließlich Berlin und Leipzig, mit 50% gefördert werden. Die maximale Bemessungsgrundlage, also die Gesamtkosten pro Beratung, beträgt 3.500 €. Übersteigen die Beratungskosten diesen Wert, bemisst sich der Zuschuss dennoch nach dem Maximalwert, also nach 3.500 €.

Siehe hierzu das folgende Beispiel: 

Nettoberatungskosten Fördersatz (alte Bundesländer) Zuschuss
3.000 € 50% 1.500 €
4.000 € 50% 1.750 €

Die Förderung von Unternehmensberatungen ist pro antragstellendes Unternehmen auf zwei Beratungen jährlich sowie insgesamt fünf Beratungen während der Geltungsdauer der aktuellen Förderrichtlinie möglich. Die aktuelle Geltungsdauer ist aktuell noch bis zum 31.12.2026.

Mit dem 01.01.2023 ist diese Förderrichtlinie in Kraft getreten. Wer zuvor über das Förderprogramm Beratungen in Anspruch genommen hat, kann nun erneut bis zu fünf Beratungen in Anspruch nehmen.

Voraussetzungen:

KMU-Kriterien müssen erfüllt sein: 

  • weniger als 250 Mitarbeiter
  • Bilanzsumme nicht mehr als 43 Millionen Euro
  • Jahresumsatz nicht mehr als 50 Millionen Euro

Neben der Erfüllung der KMU-Kriterien gibt es noch weitere Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen:

  • Das Unternehmen muss seinen Sitz in Deutschland haben
  • Das Unternehmen darf nicht selbst in der Unternehmens- oder Wirtschaftsberatung, der Wirtschafts- oder Buchprüfung, der Steuerberatung oder als Rechtsanwältin oder Rechtsanwalt, als Notarin oder Notar, als Insolvenzverwalterin oder Insolvenzverwalter oder in ähnlicher Weise beratend oder schulend tätig sein oder tätig werden wollen
  • Art der Beratung: Die Beratung muss von einem unabhängigen Berater durchgeführt werden, der bei der BAFA gelistet ist

Häufige Ausschlussgründe:

  • Großunternehmen: Unternehmen, die die KMU-Kriterien überschreiten, sind von der Förderung ausgeschlossen.
  • Öffentliche Einrichtungen: Staatliche Einrichtungen und kommunale Unternehmen können keine BAFA-Förderung beantragen.
  • Ausländische Unternehmen: Unternehmen mit Sitz im Ausland haben in der Regel keinen Anspruch auf die Förderung.
  • Unternehmen in bestimmten Branchen: Einige Branchen sind von der Förderung ausgeschlossen oder unterliegen besonderen Bedingungen. Dies kann beispielsweise für Unternehmen gelten, die in Bereichen tätig sind, die als umweltschädlich eingestuft werden.
  • Unternehmen mit finanziellen Schwierigkeiten: Unternehmen, die sich in einer finanziellen Schieflage befinden oder bereits Insolvenz angemeldet haben, sind in der Regel nicht förderfähig.
  • Projekte, die bereits begonnen haben: Die Förderung wird nur für Projekte bewilligt, die noch nicht begonnen haben.

Weitere Informationen hierzu kannst du aus dem Flyer des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz entnehmen.

Warum ist eine Unternehmensberatung so wichtig?

Eine gute Beratung kann dir helfen,

  • erfolgreich einen Bankkredit zu beantragen: In enger Zusammenarbeit mit dir entwickeln wir einen maßgeschneiderten Finanzplan, der dich bei der erfolgreichen Beantragung eines Bankkredits begleitet.
  • Fehler zu vermeiden: Ein erfahrener Berater kennt die häufigsten Stolpersteine bei Gründungen und kann dich davor warnen.
  • Potenziale zu erkennen: Gemeinsam mit einem Berater kannst du deine Stärken und Schwächen analysieren und deine Geschäftsidee optimieren.
  • erfolgreicher zu sein: Eine professionelle Beratung erhöht deine Chancen auf einen erfolgreichen Markteintritt.

Welche Leistungen werden gefördert?

Gefördert werden Beratungsleistungen zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung. Das kann beispielsweise die Konzeption eines Businessplans, eine Marktanalyse, eine Rechtsformberatung oder eine Finanzplanung sein. 

Konkret handelt es sich bei den förderfähigen Kosten um:

  • das Honorar des Beratungsunternehmens
  • eventuell angefallene Reisekosten des Beratungsunternehmens

Nicht förderfähige Beratungskosten sind Umsatzsteuer und anfallende Zertifizierungskosten. 

Werfe hierfür einen Blick auf das folgende Merkblatt der BAFA:
Merkblatt Zuschuss, Zahlung und Zahlungsnachweis

Weitere Informationen zur BAFA-Förderung findest du hier.

Gelistete Berater der BAFA – Dein Schlüssel zum erfolgreichen Förderantrag

Wer eine Unternehmensberatung in Anspruch nehmen möchte, um von der BAFA-Förderung zu profitieren, sollte unbedingt auf die Zusammenarbeit mit einem gelisteten Berater setzen.

Was bedeutet „gelistet“?

Die BAFA führt eine Liste von Beratern, die bestimmte Qualifikationsanforderungen erfüllen und sich auf die Beratung von KMU spezialisiert haben. Diese Berater besitzen nachweislich ein implementiertes Qualitätssicherungssystem und  sind besonders erfahren in der Antragstellung für Fördermittel und können dich optimal bei deinem Vorhaben unterstützen.

Das Qualitätssicherungssystem umfasst ein selbst erstelltes Handbuch, das die Qualitätsstandards und -prozesse detailliert beschreibt. Alternativ sind gelistete Berater im Besitz eines entsprechenden Zertifikats (z. B. DIN ISO-Normen) oder sind Mitglied eines Beraterverbandes (z. B. DDU, IBWF, KMU-Berater). Zudem können sie ihr Fachwissen durch eine entsprechende Bildung und Expertise nachweisen.

Das Handbuch zum Qualitätssicherungssystems beinhaltet unter anderem eine detaillierte Dokumentation über das Unternehmen, das Tätigkeitsfeld, das Leistungsangebot, die Zielgruppe, die Fachliche Kompetenz, Weiterbildungen und vieles mehr. 

Wir haben durch unsere Gründungsberatung zahlreiche angehende KMU-Berater dabei unterstützt, nicht nur ein solides Qualitätssicherungssystem aufzubauen, sondern auch erfolgreich als BAFA-gelistete Berater tätig zu werden.

Du machst dich als Berater selbstständig?  

Dann kannst du die BAFA-Förderung leider selbst nicht in Anspruch nehmen, jedoch kannst du dich listen lassen und sie dann als Vertriebsmittel nutzen, denn mal ganz ehrlich: Welcher Kunde sagt nein zu einer 50%igen Erstattung der Kosten durch ein Bundesamt?

Da der Weg zur Listung nicht ganz leicht ist, unterstützen wir dich gerne dabei:

Wir prüfen für dich, ob deine Leistung mindestens zu 50% förderfähig ist und wie du durch die BAFA-Förderung deine Kunden noch besser beraten sowie neue Geschäftsfelder erschließen kannst. Gleichzeitig unterstützen wir dich bei der Erstellung deines Qualitätssicherungssystems. 

Diese Begleitung bieten wir im Rahmen unserer Nachgründungsberatung an, sodass wir alle Formalien mit dir erledigen, damit du die Förderung direkt in der Akquise nutzen kannst.

Informationen zu unserer Nachgründungsberatung findest du unter hier.

Du wirst dich nicht als Berater selbstständig machen?

Dann nutze die BAFA-Förderung für dich und lasse dich von unseren BAFA-gelisteten Beratern unterstützen, um deine individuellen Herausforderungen zu meistern und dein Unternehmen zu optimieren.

Fazit:

Die Selbstständigkeit ist ein großer Schritt, der gut geplant sein sollte. Nutze die Möglichkeiten der staatlichen Förderung, um dein Vorhaben zu sichern. Eine Unternehmensberatung kann dir dabei helfen, deine Ziele zu erreichen und deine Geschäftsidee erfolgreich am Markt zu positionieren.

Du möchtest mehr über die BAFA-Förderung erfahren oder hast noch Fragen? Dann melde dich gerne bei uns! Unsere erfahrenen Berater unterstützen dich gerne bei deinem Gründungsprojekt. Schau dir auch unsere anderen Blogartikel an, in denen wir weitere wichtige Themen rund um die Gründung behandeln.

Meistergründungsprämie

Meistergründungsprämie

Meistergründungsprämie: So finanzierst du deinen Meisterbetrieb!

 

Du hast deinen Meisterbrief in der Tasche und träumst davon, dein eigenes Unternehmen zu gründen? Dann haben wir gute Nachrichten für dich: Die Meistergründungsprämie könnte genau die finanzielle Unterstützung sein, die du für deinen Start in die Selbstständigkeit benötigst. In diesem Artikel erfährst du alles, was du wissen musst, um davon zu profitieren.

 

Was ist die Meistergründungsprämie?

Die Meistergründungsprämie ist eine staatliche Förderung, die speziell für Handwerker gedacht ist, die nach bestandener Meisterprüfung ihren eigenen Betrieb gründen möchten. Sie soll dir helfen, die Anfangsinvestitionen zu stemmen, die bei der Gründung eines eigenen Betriebs anfallen – von der Anschaffung von Werkzeugen bis hin zur Ausstattung einer Werkstatt. 

Ziel der Prämie ist es, das Handwerk zu stärken, Arbeitsplätze zu schaffen und die regionale Wirtschaft zu fördern. Zusätzlich verringert die Meistergründungsprämie am Anfang den finanziellen Druck für dich als Gründer und gibt dir den notwendigen Rückenwind zum Start.

 

Wer kann die Meistergründungsprämie beantragen?

Nicht jeder ist für diese Förderung qualifiziert. Die Meistergründungsprämie richtet sich an Handwerksmeister, die folgende Bedingungen erfüllen:

  • Handwerksmeister mit einem gültigen Meisterbrief
  • Handwerksmeister, die ein neues Unternehmen starten oder einen bestehenden Betrieb übernehmen wollen
  • Handwerksmeister, die ihren Hauptsitz und ihr Unternehmen in dem Bundesland haben, das die Prämie anbietet

Wichtig dabei: Jedes Bundesland hat seine eigenen Regelungen, was die Vergabe der Prämie angeht. Prüfe daher unbedingt die spezifischen Voraussetzungen deines Bundeslandes. Die notwendigen Infos hierzu findest du online oder vor Ort bei den zuständigen Ansprechpartnern (z.B. IHK, HWK, Landesbanken) in deinem Bundesland.

 

Wie hoch ist die Förderung und wo finde ich weitere Informationen?

Die genaue Höhe der Meistergründungsprämie unterscheidet sich je nach Bundesland. Hier findest du eine Auflistung für alle Bundesländer:

Eine Karte die die Bundesländer zeigt, in denen die Meistergründungsprämie beantragt werden kann

Baden-Württemberg

  • Höhe: Baden-Württemberg bietet eine Meistergründungsprämie an, die 10% des Bruttodarlehens oder bis zu 10.000 Euro beträgt. Gewährt wird sie als Tilgungszuschuss auf die bestehenden Finanzhilfen der L-Bank, die Programme “Startfinanzierung 80” oder “Gründungsfinanzierung”. 
  • Bedingungen: Die Prämie können Jungmeister beantragen, die sich in Baden-Württemberg selbstständig machen und innerhalb von 24 Monaten nach ihrer Meisterprüfung die Darlehensförderung nach dem Programm “Gründungsfinanzierung” bei der L-Bank beantragen. 
  • Besonderheiten: Absolventen einer bestandenen Meisterprüfung können ab dem 01.01.2020 zusätzlich eine Meisterprämie in Höhe von 1.500 Euro erhalten.
  • Zuständige Stelle: Die Antragstellung erfolgt über die Hausbanken. Weitere Informationen findest du bei der L-Bank.

 

Bayern

  • In Bayern wird keine Meistergründungsprämie angeboten, stattdessen gibt es den Meisterbonus in Höhe von 2.000-3.000 Euro für jeden erfolgreichen Abschluss zum Meister oder einer gleichwertigen Qualifikation. 
  • Bedingungen: Zusätzlich zum Hauptwohnsitz oder Beschäftigungsort in Bayern muss die Meisterprüfung in Bayern abgelegt worden sein, es sei denn, die Prüfung wurde nicht in Bayern angeboten oder die Wartezeit auf die Prüfung betrug länger als ein Jahr.
  • Zuständige Stelle: Die Zuständigkeit der Ansprechpartner ändert sich je nach Abschluss. Eine genaue Auflistung für die jeweiligen Abschlüsse findest du beim Bayerischen Ministerium für Wirtschaft.

 

Berlin

  • Höhe: In Berlin kann die Meistergründungsprämie von bis zu 25.000 Euro in zwei Stufen beantragt werden: Die Basisförderung der 1. Stufe beträgt bis zu 10.000 Euro und ist bedingt rückzahlbar. Nach Ablauf von drei Jahren kann dann eine Arbeits- oder Ausbildungsplatzförderung (2. Stufe) in Höhe von 6.000, bzw. 7.500 Euro beantragt werden.
  • Bedingungen: Du musst dich innerhalb von 4 Jahren nach Abschluss deiner Meisterprüfung in dem Handwerk selbstständig machen, in dem du die Prüfung absolviert hast. Zusätzlich muss deine Gründung in Berlin erfolgen und mindestens 3 Jahre bestehen bleiben.
  • Besonderheiten: Im Falle einer Gründung durch eine Frau kann sich die Förderung in der 1. Stufe auf 15.000 Euro erhöhen. Falls ein Ausbildungsplatz in einem frauenatypischen Handwerksberuf mit einer Frau besetzt werden kann, kann die Förderung in der 2. Stufe ebenfalls auf 10.000 Euro erhöht werden (Frauenbonus). Außerdem können beide Geschlechter vom 01.01.2024-31.12.2025 zusätzlich einen Meisterbonus erhalten, der grundsätzlich 5.000 Euro beträgt.
  • Zuständige Stelle: Die Handwerkskammer Berlin ist zuständig für die Gewährung der Förderung.

 

Brandenburg

  • Höhe: In Brandenburg können Handwerksmeister eine Förderung von bis zu 19.000 Euro erhalten. Die Basisförderung beträgt 12.000 Euro, bei Schaffung von weiteren Arbeits- und/oder Ausbildungsplätzen erhöht sich die Förderung um zusätzliche 5.000 Euro. Falls ein Arbeits- oder Ausbildungsplatz sogar mit einer Frau besetzt werden kann, erhöht sich die Förderung auf bis zu 7.000 Euro.
  • Bedingungen: Für die Förderung musst du in Brandenburg ein eigenes Unternehmen im Handwerk gründen, eine bestehende Firma im Handwerk übernehmen oder dich an einem bestehenden Handwerksunternehmen beteiligen und dessen Geschäftsführung übernehmen.
  • Zuständige Stelle: Zuständig für die Gewährung der Meistergründungsprämie sind die lokale Handwerkskammer und die ILB.

 

Bremen

  • In Bremen wird keine Meistergründungsprämie gezahlt, allerdings gibt es mit der Aufstiegsfortbildungsprämie ähnlich wie bei der Meisterprämie eine alternative Förderung in Höhe von 4.000 Euro.
  • Bedingungen: Die Aufstiegfortbildungsprämie kannst du beantragen, wenn du die Aufstiegsfortbildungsprüfung erfolgreich absolviert hast, spätestens 6 Monate nach Abschlusszeugnisdatum den Antrag stellst und deinen Hauptwohnsitz oder Arbeitsplatz in Bremen hast.
  • Besonderheiten: Die Aufstiegsfortbildungsprämie wird nicht auf das Aufstiegs-BAföG (AFBG) angerechnet.
  • Zuständige Stelle: Weitere Informationen zur Antragstellung erhältst du bei der NBank.

 

Hamburg

  • Anstatt einer Meistergründungsprämie wird in Hamburg eine Meisterprämie in Höhe von 1.300 Euro gezahlt.
  • Bedingungen: Erhalten kann die Prämie jeder, der die Abschlussprüfung seit dem 1. Januar 2019 insgesamt abgeschlossen hat. Dabei muss die Prüfung vor einer fachlich und örtlich zuständigen Stelle in Hamburg abgelegt und von dieser ein Zeugnis ausgestellt worden sein.
  • Zuständige Stelle: Zuständig für die Gewährung der Prämie ist die Handwerkskammer Hamburg.

 

Hessen

  • Auch in Hessen wird nur eine Meisterprämie gezahlt, die insgesamt 3.500 Euro beträgt. 
  • Bedingungen: Du kannst die Prämie erhalten, wenn du nach dem 01.06.2024 deine Meisterprüfung abgeschlossen hast und deinen Hauptwohnsitz und/oder deinen Arbeitsplatz in Hessen hast. Beachte, dass du den Antrag innerhalb von 6 Wochen nach Erhalt deines Zeugnisses stellen musst.
  • Zuständige Stelle: Weitere Informationen erhältst du bei der lokalen Handwerkskammer.

 

Mecklenburg-Vorpommern

  • Höhe: In Mecklenburg-Vorpommern wird eine Meistergründungsprämie von bis zu 10.000 Euro gezahlt, die in 2 Stufen gewährt wird: Die Basisförderung beträgt 7.500 Euro, wohingegen die 2. Stufe in Höhe von 2.500 Euro nur dann gezahlt wird, wenn du innerhalb von 12 Monaten nach dem Eintritt in die Selbstständigkeit mindestens einen neuen Arbeitsplatz in branchenüblicher Vollzeit geschaffen hast.
  • Bedingungen: Du musst deinen Betriebssitz in Mecklenburg-Vorpommern haben, erstmalig eine Existenzgründung durch Betriebsübernahme, Neugründung oder Beteiligung anstreben und Handwerks- oder Industriemeister sein.
  • Besonderheiten: Bei erfolgreichem Abschluss als Handwerks- oder Industriemeister kannst du eine Meister-Extra-Prämie in Höhe von 2.000 Euro erhalten. Die besten 50 Absolventen eines Jahres erhalten darüber hinaus eine weitere Prämie von 3.000 Euro.
  • Zuständige Stelle: Weitere Informationen erhältst du beim Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern oder den lokalen Handwerkskammern.

 

Niedersachsen

  • Höhe: Die Meistergründungsprämie in Niedersachsen ist mit einer Förderhöhe von 10.000 Euro auf die Förderung der Schaffung eines neuen, unbefristeten, sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplatzes in Vollzeit beschränkt.
  • Bedingungen: Du musst deine Betriebsstätte in Niedersachsen haben, die du innerhalb der letzten 3,5 Jahre im Haupterwerb gegründet oder übernommen hast. Alternativ muss eine tätige Beteiligung vorliegen.
  • Besonderheiten: Bei Abschluss deiner Meisterprüfung zwischen dem 01.07.2023 und dem 31.12.2026 kannst du zusätzlich eine Meisterprämie in Höhe von 4.000 Euro  erhalten, die nicht an die Schaffung eines Arbeitsplatzes gebunden ist.
  • Zuständige Stelle: Weitere Informationen zur Meistergründungsprämie erhältst du bei der NBank.

 

Nordrhein-Westfalen

  • Höhe: In Nordrhein-Westfalen beträgt die Höhe der Meistergründungsprämie in der Regel maximal 11.500 Euro. Sie ist daran geknüpft, dass für Investitionen und Betriebsmittel mindestens 12.000 Euro aufgewendet werden und du mindestens einen unbefristeten, sozialversicherungspflichtigen Vollarbeits- oder Ausbildungsplatz schaffst, den du für mindestens 12 Monate besetzt.
  • Bedingungen: Neben den bereits genannten Bedingungen musst du bei der zuständigen Handwerkskammer an einer Existenzgründungsberatung teilnehmen und ein Gründungskonzept vorlegen, das die Schaffung der erforderlichen Arbeits- bzw. Ausbildungsplätze nachweist. Zudem muss deine Betriebsstätte mindestens 36 Monate nach Auszahlung der Zuwendung in Nordrhein-Westfalen bleiben.
  • Besonderheiten: Bei der Übernahme eines Betriebs steigt die Förderung auf maximal 13.500 Euro. Sogar 14.000 Euro kannst du erhalten, wenn du als Frau in einem frauenatypischen Handwerksberuf gründest. Zusätzlich können beide Geschlechter ab dem 01.07.2023 eine zusätzliche Meisterprämie in Höhe von 2.500 Euro erhalten.
  • Zuständige Stelle: Weitere Informationen zur Meistergründungsprämie erhältst du bei der lokalen Handwerkskammer, der NRW.Bank oder bei der LGH.

 

Rheinland-Pfalz

  • Höhe: Rheinland-Pfalz zahlt eine Meistergründungsprämie in Form des Aufstiegsbonus II. Die Höhe der Gründungsprämie beträgt dabei 2.500 Euro pro Person.
  • Bedingungen: Gefördert werden Existenzgründungen, Übernahmen eines bestehenden Betriebs, tätige Beteiligungen und sogar eine nebenberufliche Selbstständigkeit neben der Anstellung. Dafür musst du die Abschlussprüfung in Rheinland-Pfalz abgelegt haben und bis zu 12 Monate nach Gründung den Antrag stellen.
  • Besonderheiten: Neben dem Aufstiegsbonus II kannst du auch den Aufstiegsbonus I erhalten, wenn du erfolgreich eine Prüfung vor einer HWK, IHK oder LWK in Rheinland-Pfalz abgelegt hast. Dabei erhältst du einen Zuschuss in Höhe von  2.000 Euro, sofern du innerhalb von 4 Monaten nach Abschlussdatum den Antrag einreichst.  
  • Zuständige Stelle: Weitere Informationen erhältst du bei den lokalen Handwerkskammern, Industriehandelskammern oder der Landwirtschaftskammer.

Saarland

  • Im Saarland gibt es zwar keine Option auf eine Meistergründungsprämie, aber du kannst nach Abschluss deiner Meister- oder Aufstiegsprüfung im gewerblich-technischen, kaufmännischen oder landwirtschaftlichen Bereich einen Aufstiegsbonus in Höhe von 1.000 Euro erhalten.
  • Bedingungen: Voraussetzung ist, dass du die Prüfung vor einer IHK, HWK oder LWK nach dem 01.01.2018 im Saarland erfolgreich abgelegt hast und dein Arbeitsplatz oder Hauptwohnsitz zum Zeitpunkt der Feststellung des Prüfungsergebnisses im Saarland lag. Zudem musst du den Antrag innerhalb von 3 Monaten nach Erhalt des Prüfungsergebnisses stellen.
  • Zuständige Stelle: Zuständig für die Bewilligung und Auszahlung sind die jeweiligen Kammern und Träger der privaten Fachschulen für Technik im Saarland. Weitere Informationen erhältst du beim Ministerium für Bildung und Kultur.

 

Sachsen

  • In Sachsen gibt es statt der Meistergründungsprämie den Meisterbonus. Es handelt sich um einen nicht rückzahlbaren Zuschuss in Höhe von 2.000 Euro für einen erfolgreichen Abschluss als Handwerksmeister, Industriemeister oder Fachmeister.
  • Bedingungen: Um den Meisterbonus zu erhalten, musst du deine Meisterprüfung in Sachsen abgelegt und beurkundet haben. Zudem muss dein Hauptwohnsitz oder Beschäftigungsort zum Zeitpunkt der Prüfungsanmeldung oder Feststellung des Prüfungsergebnisses in Sachsen gewesen sein. Zuletzt darf deine Meisterprüfung nicht länger als ein Jahr zurückliegen.
  • Besonderheiten: Du kannst den Bonus ebenfalls erhalten, falls du zum Zeitpunkt der Antragstellung als selbstständiger oder angestellter Meister in Sachsen gearbeitet hast, selbst wenn du deine Meisterprüfung nicht in Sachsen abgelegt hast und dort deinen Hauptwohnsitz hattest.
  • Zuständige Stelle: Die Antragstellung erfolgt über die lokale HWK oder IHK bei der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank (SAB)

 

Sachsen-Anhalt

  • Höhe: Sachsen-Anhalt bietet für Handwerksmeister eine Meistergründungsprämie in Höhe von 10.000 Euro an, sofern der Finanzierungsbedarf deines Betriebs für Investitionen und Betriebsmittel mindestens 15.000 Euro beträgt.
  • Bedingungen: Voraussetzung für eine Förderung ist, dass du in Sachsen-Anhalt einen Betrieb neu gründest oder übernimmst. Zudem musst du sicherstellen, dass dein Betrieb für mindestens 3 Jahre im Bundesland besteht. Schließlich muss deine fachliche und persönliche Eignung, die wirtschaftliche Tragfähigkeit und Nachhaltigkeit deines Unternehmens durch die zuständige Handwerkskammer bescheinigt werden.
  • Besonderheiten: Meisterabsolventen können ebenfalls den Meisterbonus Plus in Höhe von 1.000 Euro beantragen, solange das Abschlussdatum nicht länger als 6 Monate vor der Antragstellung zurückliegt.
  • Zuständige Stelle: Zuständig für den Antrag ist die lokale HWK. Diese leitet ihn dann an die Investitionsbank Sachsen-Anhalt weiter.


Schleswig-Holstein

  • Höhe: Schleswig-Holstein bietet Gründern im Handwerk eine Meistergründungsprämie von bis zu 10.000 Euro an. Die Basisförderung beträgt 7.500 Euro und stellt die erste Stufe dar. Die zweite Stufe in Höhe von 2.500 Euro wird gewährt, wenn du einen Ausbildungs- oder Arbeitsplatz in deinem Betrieb schaffst und ihn für mindestens 12 Monate besetzt.
  • Bedingungen: Für die Beantragung musst du Handwerksmeister sein, der noch nicht in Vollzeit selbstständig war und in Schleswig-Holstein ein Handwerksunternehmen neu gründen oder übernehmen möchte. Zudem benötigst du von deiner zuständigen Handwerkskammer eine fachliche Stellungnahme, die du dann bei der Investitionsbank Schleswig-Holstein einreichst.
  • Zuständige Stelle: Zuständig für den Antrag sind die lokale Handwerkskammer sowie die Investitionsbank Schleswig-Holstein.

 

Thüringen

  • Höhe: Thüringen bietet Handwerksunternehmen mit Betriebsstätte in Thüringen eine Meistergründungsprämie für insgesamt 7.500 Euro in zwei Stufen an: In der Grundförderung erhältst du 5.000 Euro für die erstmalige Gründung, Übernahme eines bzw. Beteiligung an einem Handwerksunternehmen. Weitere 2.500 Euro erhältst du für die Schaffung und Besetzung eines Ausbildungs- oder Arbeitsplatzes für mindestens 12 Monate.
  • Bedingungen: Für den Erhalt der Grundförderung benötigst du einen erfolgreichen Meisterabschluss, die Eintragung in die Handwerksrolle, eine Gewerbeanmeldung im Haupterwerb sowie eine fachliche Stellungnahme der zuständigen Handwerkskammer (Tragfähigkeitsbescheinigung).
  • Besonderheiten: Solange dein Meisterabschluss nicht länger als zwei Jahre zurückliegt, kannst du zusätzlich einen Meisterbonus in Höhe von 1.000 Euro erhalten. Solltest du sogar als Jahrgangsbester in deinem Gewerb die Prüfung abgeschlossen haben, gibt es für dich noch eine weitere Meisterprämie in Höhe von 1.000 Euro dazu.
  • Zuständige Stelle: Weitere Informationen erhältst du bei deiner lokalen Handwerkskammer und der Thüringer Aufbaubank.

 

 

Welche Kosten werden gefördert?

Die Meistergründungsprämie deckt vor allem die Investitionen ab, die direkt mit der Gründung oder Übernahme eines Handwerksbetriebs verbunden sind. Dazu gehören unter anderem:

  • Ausstattung und Werkzeuge: Kosten für Maschinen, Geräte und spezielle Werkzeuge, die du für deinen Betrieb benötigst.
  • Betriebsräume: Investitionen in die Einrichtung deiner Werkstatt, deines Ladens oder deiner Büros, wie z. B. Regale, Arbeitsflächen oder Schreibtische.
  • Fahrzeuge: Anschaffungskosten für Firmenfahrzeuge, die im Betrieb notwendig sind, wie Lieferwagen oder Servicefahrzeuge.
  • Technik: Kosten für IT-Ausstattung, Software oder Kassensysteme, die zur Organisation oder Abwicklung deiner Aufträge dienen.
  • Modernisierungen: Wenn du einen bestehenden Handwerksbetrieb übernimmst, können auch Übernahmekosten oder notwendige Modernisierungen gefördert werden.

Wichtig: Die Meistergründungsprämie kann nicht für laufende Betriebskosten wie Miete, Gehälter oder Verbrauchsmaterialien verwendet werden. Prüfe daher genau, welche Ausgaben förderfähig sind und halte Rücksprache mit deiner Handwerkskammer, um Missverständnisse zu vermeiden.

Im Rahmen unserer Gründungsberatung unterstützen unsere Gründungsberater dich gerne dabei, genau zu erfassen, welche deiner Ausgaben durch die Meistergründungsprämie abgedeckt werden können. Nimm hierfür einfach Kontakt zu uns auf!

 

Wie beantrage ich die Prämie?

Damit du von der Meistergründungsprämie profitieren kannst, solltest du strukturiert vorgehen:

  1. Informiere dich über die Voraussetzungen in deinem Bundesland

Recherchiere auf der Website der Handwerkskammer oder den offiziellen Seiten deines Bundeslandes, welche Voraussetzungen für die Förderung erfüllt sein müssen. Allgemein sind es folgende:

  • Bestandene deutsche Meisterprüfung oder gleichwertige ausländische Berufsqualifikation
  • Du gründest erstmalig einen Handwerksbetrieb, übernimmst einen Handwerksbetrieb oder hast eine aktive Beteiligung an einem Handwerksbetrieb mit mindestens 30 %
  • Die Gründung erfolgt in dem Bundesland, in dem die Meistergründungsprämie beantragt wurde

Darüber hinaus hat jedes Bundesland weitere spezifische Förderbedingungen, die erfüllt werden müssen.

  1. Erstelle einen überzeugenden Businessplan

Ein solider Businessplan ist oft Voraussetzung für die Förderung. Er zeigt, dass du gut vorbereitet bist und eine klare Strategie für dein Unternehmen hast.

Hinweis: Als Gründungsberatung unterstützen wir dich gerne bei der Erstellung deines Businessplans. Dabei stehen wir dir mit unserer Erfahrung aus hunderten erfolgreichen Beratungen zur Seite, damit dein Businessplan alle Anforderungen für die Meistergründungsprämie erfüllt.

  1. Beantrage die Prämie rechtzeitig

Die meisten Bundesländer verlangen, dass du die Meistergründungsprämie beantragst, bevor du mit der Gründung beginnst. Bereite daher alle erforderlichen Unterlagen vor, wie z. B.:

  • Ausgefüllter Antrag auf Meistergründungsprämie
  • Kopie deines Meisterbriefs
  • Businessplan
  • Fachliche Stellungnahme der Handwerkskammer zu deinem Gründungsvorhaben
  • Investitions-, Finanzierungs- und Rentabilitätsplan
  1. Starte deinen Meisterbetrieb!

Nach der Bewilligung kannst du mit deinem Unternehmen durchstarten. Hebe alle Belege und Nachweise auf, denn du wirst später nachweisen müssen, wie du die Förderung verwendet hast.

Empfehlung: Damit all deine Belege gut aufbewahrt sind, empfehlen wir dir ein professionelles Buchhaltungsprogramm zu nutzen. Unsere Empfehlung ist hier normalerweise Lexware Office, aber für dich kann auch eine Software speziell für das Handwerk eine gute Option sein!

 

Fazit

Die Meistergründungsprämie ist eine tolle Möglichkeit für Handwerker, ihren Traum von der Selbstständigkeit zu verwirklichen. Sie verschafft dir finanziellen Spielraum und hilft dir, die hohen Anfangsinvestitionen für einen eigenen Betrieb stark zu reduzieren. Wenn du die Voraussetzungen erfüllst und alle Schritte sorgfältig geplant hast, solltest du unbedingt die Meistergründungsprämie beantragen. 

Du möchtest mehr über die Meistergründungsprämie erfahren oder hast noch Fragen? Dann melde dich bei uns! Unsere erfahrenen Berater unterstützen dich gerne bei deinem Gründungsprojekt. Schau dir auch unsere anderen Blogartikel an, in denen wir weitere wichtige Themen rund um die Gründung behandeln.

Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS)

Mit dem AVGS in die Selbstständigkeit: So fördert dich die Agentur für Arbeit!

Wusstest du, dass die Agentur für Arbeit dich auf deinem Weg in die Selbstständigkeit unterstützen kann? Mit dem Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) erhältst du Zugang zu vielfältigen Leistungen, die deine Gründung erfolgreich gestalten können. In diesem Blogartikel erfährst du alles Wissenswerte rund um den AVGS und wie er dir bei der Verwirklichung deiner Geschäftsidee helfen kann.

 

Was genau ist der AVGS?

Der AVGS ist ein Förderinstrument der Agentur für Arbeit, das die Heranführung an eine selbstständige Tätigkeit unterstützt. Er richtet sich an Arbeitslose und Arbeitssuchende, die konkrete Gründungsabsichten haben. Mit dem AVGS kannst du beispielsweise folgende Leistungen in Anspruch nehmen:

  • Beratung und Coaching: Ein erfahrener Gründungsberater unterstützt dich bei der Erstellung deines Businessplans, der Akquise von Fördermitteln und der Entwicklung deiner unternehmerischen Kompetenzen.
  • Qualifizierung: Du kannst an Seminaren und Workshops teilnehmen, um deine fachlichen und betriebswirtschaftlichen Kenntnisse zu erweitern.
  • Förderung von Gründungsvorhaben: In einer professionellen Beratung über den AVGS kannst du Unterstützung dabei erhalten, alle notwendigen Unterlagen für den Gründungszuschuss zusammenzustellen und diesen zu beantragen.

Ein AVGS wird normalerweise für einen bestimmten, zeitlichen Leistungsumfang ausgestellt. Dieser Leistungsumfang wird in Form von Unterrichtseinheiten ausgedrückt (UEs) und bemisst sich nach deinem Unterstützungsbedarf.

 

Welche Voraussetzungen musst du erfüllen?

Um den AVGS in Anspruch nehmen zu können, musst du folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Du bist arbeitslos oder arbeitssuchend und bei der Agentur für Arbeit gemeldet.
  • Du hast konkrete Gründungsabsichten.
  • Du verfügst über die grundsätzlich notwendigen Fähigkeiten, welche deine Gründungsidee benötigt.
  • Du hast die Aussicht, deine Geschäftsidee erfolgreich umzusetzen.

 

Wie kannst du den AVGS beantragen?

Wenn du die Voraussetzungen erfüllst, kannst du den AVGS bei deiner zuständigen Agentur für Arbeit beantragen. Dafür sprichst du einfach deine Sachbearbeitung auf den Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein zur Heranführung an eine selbstständige Tätigkeit an. Deine Sachbearbeitung wird dann deinen Bedarf mit dir klären und dir einen entsprechenden Gutschein ausstellen.

Am Besten kannst du uns, als Experten für Gründung, vorab eine Nachricht schreiben und dann können wir dir eine Empfehlung für den Umfang deines AVGS ausstellen, mit welcher du dich direkt an deine Sachbearbeitung wenden kannst. Dies erleichtert dir die Erklärung deines Anliegens und gibt der Sachbearbeitung eine klare Grundlage zur Einschätzung.

 

Welche Vorteile bietet dir der AVGS?

Der AVGS bietet dir zahlreiche Vorteile, die deine Gründung erfolgreich gestalten können:

  • Finanzielle Unterstützung: Der AVGS reduziert deine finanziellen Risiken, indem die Agentur für Arbeit die Kosten für eine professionelle Beratung übernimmt.
  • Fachliche Expertise: Du erhältst professionelle Beratung und Begleitung durch einen erfahrenen Gründungsberater.
  • Erweiterung deiner Kompetenzen: Durch Qualifizierungsmaßnahmen stärkst du deine unternehmerischen Fähigkeiten.
  • Erhöhte Erfolgschancen: Mit dem AVGS steigerst du die Erfolgschancen deiner Gründung und bekommst die Unterstützung, welche du zur Beantragung des Gründungszuschusses brauchst.

 

Fazit:

Der AVGS ist ein wertvolles Instrument für alle, die den Schritt in die Selbstständigkeit wagen möchten. Mit der Unterstützung durch eine Gründungsberatung und die Agentur für Arbeit kannst du deine Gründungsidee erfolgreich umsetzen und deine unternehmerischen Ziele erreichen.

 

Nächste Schritte:

  1. Informiere dich bei uns oder deiner Sachbearbeitung umfassend über den AVGS und die weiteren Fördermöglichkeiten für Gründer. 
  2. Lasse dir von uns eine Empfehlung für den Umfang deines AVGS ausstellen. 
  3. Vereinbare einen Beratungstermin bei deiner zuständigen Agentur für Arbeit, um deinen Antrag auf den AVGS zu stellen.
  4. Gehe anschließend mit dem AVGS zur Gründungsberatung deines Vertrauens und verwirkliche deinen Traum von der Selbstständigkeit.

 

Grundsätzliche Informationen zum AVGS findest du auch auf der Website der Agentur für Arbeit: https://www.arbeitsagentur.de/arbeitslos-arbeit-finden/aktivierungs-vermittlungsgutschein-avgs

 

Du willst noch mehr wissen?

In unseren weiteren Blogartikeln findest du hilfreiche Tipps und Informationen rund um die Themen Existenzgründung, Selbstständigkeit und Unternehmensführung. Außerdem kannst du dich jederzeit mit uns in Verbindung setzen. Unsere erfahrenen Gründungsberater stehen dir gerne zur Seite.

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  • Widerspruch gegen die Verarbeitung Ihrer Daten bei uns (Art. 21 DSGVO) und
  • Datenübertragbarkeit, sofern Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben oder einen Vertrag mit uns abgeschlossen haben (Art. 20 DSGVO).
Sofern Sie uns eine Einwilligung erteilt haben, können Sie diese jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Sie können sich jederzeit mit einer Beschwerde an eine Aufsichtsbehörde wenden, z. B. an die zuständige Aufsichtsbehörde des Bundeslands Ihres Wohnsitzes oder an die für uns als verantwortliche Stelle zuständige Behörde. Eine Liste der Aufsichtsbehörden (für den nichtöffentlichen Bereich) mit Anschrift finden Sie unter: https://www.bfdi.bund.de/DE/Infothek/Anschriften_Links/anschriften_links-node.html.

ERFASSUNG ALLGEMEINER INFORMATIONEN BEIM BESUCH UNSERER WEBSITE

ART UND ZWECK DER VERARBEITUNG:

Wenn Sie auf unsere Website zugreifen, d.h., wenn Sie sich nicht registrieren oder anderweitig Informationen übermitteln, werden automatisch Informationen allgemeiner Natur erfasst. Diese Informationen (Server-Logfiles) beinhalten etwa die Art des Webbrowsers, das verwendete Betriebssystem, den Domainnamen Ihres Internet-Service-Providers, Ihre IP-Adresse und ähnliches. Sie werden insbesondere zu folgenden Zwecken verarbeitet:
  • Sicherstellung eines problemlosen Verbindungsaufbaus der Website,
  • Sicherstellung einer reibungslosen Nutzung unserer Website,
  • Auswertung der Systemsicherheit und -stabilität sowie
  • zu weiteren administrativen Zwecken.
Wir verwenden Ihre Daten nicht, um Rückschlüsse auf Ihre Person zu ziehen. Informationen dieser Art werden von uns ggfs. statistisch ausgewertet, um unseren Internetauftritt und die dahinterstehende Technik zu optimieren.

RECHTSGRUNDLAGE:

Die Verarbeitung erfolgt gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO auf Basis unseres berechtigten Interesses an der Verbesserung der Stabilität und Funktionalität unserer Website.

EMPFÄNGER:

Empfänger der Daten sind ggf. technische Dienstleister, die für den Betrieb und die Wartung unserer Webseite als Auftragsverarbeiter tätig werden.

SPEICHERDAUER:

Die Daten werden gelöscht, sobald diese für den Zweck der Erhebung nicht mehr erforderlich sind. Dies ist für die Daten, die der Bereitstellung der Webseite dienen, grundsätzlich der Fall, wenn die jeweilige Sitzung beendet ist.

BEREITSTELLUNG VORGESCHRIEBEN ODER ERFORDERLICH:

Die Bereitstellung der vorgenannten personenbezogenen Daten ist weder gesetzlich noch vertraglich vorgeschrieben. Ohne die IP-Adresse ist jedoch der Dienst und die Funktionsfähigkeit unserer Website nicht gewährleistet. Zudem können einzelne Dienste und Services nicht verfügbar oder eingeschränkt sein. Aus diesem Grund ist ein Widerspruch ausgeschlossen.

KONTAKTFORMULAR

ART UND ZWECK DER VERARBEITUNG:

Die von Ihnen eingegebenen Daten werden zum Zweck der individuellen Kommunikation mit Ihnen gespeichert. Hierfür ist die Angabe einer validen E-Mail-Adresse sowie Ihres Namens erforderlich. Diese dient der Zuordnung der Anfrage und der anschließenden Beantwortung derselben. Die Angabe weiterer Daten ist optional.

RECHTSGRUNDLAGE:

Die Verarbeitung der in das Kontaktformular eingegebenen Daten erfolgt auf der Grundlage eines berechtigten Interesses (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO). Durch Bereitstellung des Kontaktformulars möchten wir Ihnen eine unkomplizierte Kontaktaufnahme ermöglichen. Ihre gemachten Angaben werden zum Zwecke der Bearbeitung der Anfrage sowie für mögliche Anschlussfragen gespeichert. Sofern Sie mit uns Kontakt aufnehmen, um ein Angebot zu erfragen, erfolgt die Verarbeitung der in das Kontaktformular eingegebenen Daten zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO).

EMPFÄNGER:

Empfänger der Daten sind ggf. Auftragsverarbeiter.

SPEICHERDAUER:

Daten werden spätestens 6 Monate nach Bearbeitung der Anfrage gelöscht. Sofern es zu einem Vertragsverhältnis kommt, unterliegen wir den gesetzlichen Aufbewahrungsfristen nach HGB und löschen Ihre Daten nach Ablauf dieser Fristen.

BEREITSTELLUNG VORGESCHRIEBEN ODER ERFORDERLICH:

Die Bereitstellung Ihrer personenbezogenen Daten erfolgt freiwillig. Wir können Ihre Anfrage jedoch nur bearbeiten, sofern Sie uns Ihren Namen, Ihre E-Mail-Adresse und den Grund der Anfrage mitteilen.

VERWENDUNG VON GOOGLE ANALYTICS

ART UND ZWECK DER VERARBEITUNG:

Diese Website benutzt Google Analytics, einen Webanalysedienst der Google LLC, 1600 Amphitheatre Parkway, Mountain View, CA 94043 USA (nachfolgend: „Google“). Google Analytics verwendet sog. „Cookies“, also Textdateien, die auf Ihrem Computer gespeichert werden und die eine Analyse der Benutzung der Webseite durch Sie ermöglichen. Die durch das Cookie erzeugten Informationen über Ihre Benutzung dieser Webseite werden in der Regel an einen Server von Google in den USA übertragen und dort gespeichert. Aufgrund der Aktivierung der IP-Anonymisierung auf diesen Webseiten, wird Ihre IP-Adresse von Google jedoch innerhalb von Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder in anderen Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zuvor gekürzt. Nur in Ausnahmefällen wird die volle IP-Adresse an einen Server von Google in den USA übertragen und dort gekürzt. Im Auftrag des Betreibers dieser Website wird Google diese Informationen benutzen, um Ihre Nutzung der Webseite auszuwerten, um Reports über die Webseitenaktivitäten zusammenzustellen und um weitere mit der Websitenutzung und der Internetnutzung verbundene Dienstleistungen gegenüber dem Webseitenbetreiber zu erbringen. Die im Rahmen von Google Analytics von Ihrem Browser übermittelte IP-Adresse wird nicht mit anderen Daten von Google zusammengeführt. Die Zwecke der Datenverarbeitung liegen in der Auswertung der Nutzung der Website und in der Zusammenstellung von Reports über Aktivitäten auf der Website. Auf Grundlage der Nutzung der Website und des Internets sollen dann weitere verbundene Dienstleistungen erbracht werden.

RECHTSGRUNDLAGE:

Die Verarbeitung der Daten erfolgt auf Grundlage einer Einwilligung des Nutzers (Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO).

EMPFÄNGER:

Empfänger der Daten ist Google als Auftragsverarbeiter. Hierfür haben wir mit Google den entsprechenden Auftragsverarbeitungsvertrag abgeschlossen.

SPEICHERDAUER:

Die Löschung der Daten erfolgt, sobald diese für unsere Aufzeichnungszwecke nicht mehr erforderlich sind.

DRITTLANDTRANSFER:

Google verarbeitet Ihre Daten in den USA und hat sich dem EU_US Privacy Shield unterworfen https://www.privacyshield.gov/EU-US-Framework.

BEREITSTELLUNG VORGESCHRIEBEN ODER ERFORDERLICH:

Die Bereitstellung Ihrer personenbezogenen Daten erfolgt freiwillig, allein auf Basis Ihrer Einwilligung. Sofern Sie den Zugriff unterbinden, kann es hierdurch zu Funktionseinschränkungen auf der Website kommen.

WIDERRUF DER EINWILLIGUNG:

Sie können die Speicherung der Cookies durch eine entsprechende Einstellung Ihrer Browser-Software verhindern; wir weisen Sie jedoch darauf hin, dass Sie in diesem Fall gegebenenfalls nicht sämtliche Funktionen dieser Website vollumfänglich werden nutzen können. Sie können darüber hinaus die Erfassung der durch das Cookie erzeugten und auf Ihre Nutzung der Webseite bezogenen Daten (inkl. Ihrer IP-Adresse) an Google sowie die Verarbeitung dieser Daten durch Google verhindern, indem sie das unter dem folgenden Link verfügbare Browser-Plugin herunterladen und installieren: Browser Add On zur Deaktivierung von Google Analytics. Zusätzlich oder als Alternative zum Browser-Add-On können Sie das Tracking durch Google Analytics auf unseren Seiten unterbinden, indem Sie diesen Link anklicken. Dabei wird ein Opt-out-Cookie auf Ihrem Gerät installiert. Damit wird die Erfassung durch Google Analytics für diese Website und für diesen Browser zukünftig verhindert, so lange das Cookie in Ihrem Browser installiert bleibt.

PROFILING:

Mit Hilfe des Tracking-Tools Google Analytics kann das Verhalten der Besucher der Webseite bewertet und die Interessen analysiert werden. Hierzu erstellen wir ein pseudonymes Nutzerprofil.

VERWENDUNG VON SCRIPTBIBLIOTHEKEN (GOOGLE WEBFONTS)

ART UND ZWECK DER VERARBEITUNG:

Um unsere Inhalte browserübergreifend korrekt und grafisch ansprechend darzustellen, verwenden wir auf dieser Website „Google Web Fonts“ der Google LLC (1600 Amphitheatre Parkway, Mountain View, CA 94043, USA; nachfolgend „Google“) zur Darstellung von Schriften. Die Datenschutzrichtlinie des Bibliothekbetreibers Google finden Sie hier: https://www.google.com/policies/privacy/

RECHTSGRUNDLAGE:

Rechtsgrundlage für die Einbindung von Google Webfonts und dem damit verbundenen Datentransfer zu Google ist Ihre Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO).

EMPFÄNGER:

Der Aufruf von Scriptbibliotheken oder Schriftbibliotheken löst automatisch eine Verbindung zum Betreiber der Bibliothek aus. Dabei ist es theoretisch möglich – aktuell allerdings auch unklar ob und ggf. zu welchen Zwecken – dass der Betreiber in diesem Fall Google Daten erhebt.

SPEICHERDAUER:

Wir erheben keine personenbezogenen Daten, durch die Einbindung von Google Webfonts. Weitere Informationen zu Google Web Fonts finden Sie unter https://developers.google.com/fonts/faq und in der Datenschutzerklärung von Google: https://www.google.com/policies/privacy/.

DRITTLANDTRANSFER:

Google verarbeitet Ihre Daten in den USA und hat sich dem EU_US Privacy Shield unterworfen https://www.privacyshield.gov/EU-US-Framework.

BEREITSTELLUNG VORGESCHRIEBEN ODER ERFORDERLICH:

Die Bereitstellung der personenbezogenen Daten ist weder gesetzlich, noch vertraglich vorgeschrieben. Allerdings kann ggfs. die korrekte Darstellung der Inhalte durch Standardschriften nicht möglich sein.

WIDERRUF DER EINWILLIGUNG:

Zur Darstellung der Inhalte wird regelmäßig die Programmiersprache JavaScript verwendet. Sie können der Datenverarbeitung daher widersprechen, indem Sie die Ausführung von JavaScript in Ihrem Browser deaktivieren oder einen JavaScript-Blocker installieren. Bitte beachten Sie, dass es hierdurch zu Funktionseinschränkungen auf der Website kommen kann.

VERWENDUNG VON GOOGLE MAPS

ART UND ZWECK DER VERARBEITUNG:

Auf dieser Webseite nutzen wir das Angebot von Google Maps. Google Maps wird von Google LLC, 1600 Amphitheatre Parkway, Mountain View, CA 94043, USA (nachfolgend „Google“) betrieben. Dadurch können wir Ihnen interaktive Karten direkt in der Webseite anzeigen und ermöglichen Ihnen die komfortable Nutzung der Karten-Funktion. Nähere Informationen über die Datenverarbeitung durch Google können Sie den Google-Datenschutzhinweisen entnehmen. Dort können Sie im Datenschutzcenter auch Ihre persönlichen Datenschutz-Einstellungen verändern. Ausführliche Anleitungen zur Verwaltung der eigenen Daten im Zusammenhang mit Google-Produkten finden Sie hier.

RECHTSGRUNDLAGE:

Rechtsgrundlage für die Einbindung von Google Maps und dem damit verbundenen Datentransfer zu Google ist Ihre Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO).

EMPFÄNGER:

Durch den Besuch der Webseite erhält Google Informationen, dass Sie die entsprechende Unterseite unserer Webseite aufgerufen haben. Dies erfolgt unabhängig davon, ob Google ein Nutzerkonto bereitstellt, über das Sie eingeloggt sind, oder ob keine Nutzerkonto besteht. Wenn Sie bei Google eingeloggt sind, werden Ihre Daten direkt Ihrem Konto zugeordnet. Wenn Sie die Zuordnung in Ihrem Profil bei Google nicht wünschen, müssen Sie sich vor Aktivierung des Buttons bei Google ausloggen. Google speichert Ihre Daten als Nutzungsprofile und nutzt sie für Zwecke der Werbung, Marktforschung und/oder bedarfsgerechter Gestaltung seiner Webseite. Eine solche Auswertung erfolgt insbesondere (selbst für nicht eingeloggte Nutzer) zur Erbringung bedarfsgerechter Werbung und um andere Nutzer des sozialen Netzwerks über Ihre Aktivitäten auf unserer Webseite zu informieren. Ihnen steht ein Widerspruchsrecht zu gegen die Bildung dieser Nutzerprofile, wobei Sie sich zur Ausübung dessen an Google richten müssen.

SPEICHERDAUER:

Wir erheben keine personenbezogenen Daten, durch die Einbindung von Google Maps.

DRITTLANDTRANSFER:

Google verarbeitet Ihre Daten in den USA und hat sich dem EU_US Privacy Shield unterworfen https://www.privacyshield.gov/EU-US-Framework.

WIDERRUF DER EINWILLIGUNG:

Wenn Sie nicht möchten, dass Google über unseren Internetauftritt Daten über Sie erhebt, verarbeitet oder nutzt, können Sie in Ihrem Browsereinstellungen JavaScript deaktivieren. In diesem Fall können Sie unsere Webseite jedoch nicht oder nur eingeschränkt nutzen.

BEREITSTELLUNG VORGESCHRIEBEN ODER ERFORDERLICH:

Die Bereitstellung Ihrer personenbezogenen Daten erfolgt freiwillig, allein auf Basis Ihrer Einwilligung. Sofern Sie den Zugriff unterbinden, kann es hierdurch zu Funktionseinschränkungen auf der Website kommen.

GOOGLE ADWORDS

ART UND ZWECK DER VERARBEITUNG:

Unsere Webseite nutzt das Google Conversion-Tracking. Betreibergesellschaft der Dienste von Google AdWords ist die Google LLC, 1600 Amphitheatre Parkway, Mountain View, CA 94043, USA. Sind Sie über eine von Google geschaltete Anzeige auf unsere Webseite gelangt, wird von Google Adwords ein Cookie auf Ihrem Rechner gesetzt. Das Cookie für Conversion-Tracking wird gesetzt, wenn ein Nutzer auf eine von Google geschaltete Anzeige klickt. Besucht der Nutzer bestimmte Seiten unserer Website und das Cookie ist noch nicht abgelaufen, können wir und Google erkennen, dass der Nutzer auf die Anzeige geklickt hat und zu dieser Seite weitergeleitet wurde. Jeder Google AdWords-Kunde erhält ein anderes Cookie. Cookies können somit nicht über die Websites von AdWords-Kunden nachverfolgt werden. Die mithilfe des Conversion-Cookies eingeholten Informationen dienen dazu, Conversion-Statistiken für AdWords-Kunden zu erstellen, die sich für Conversion-Tracking entschieden haben. Die Kunden erfahren die Gesamtanzahl der Nutzer, die auf ihre Anzeige geklickt haben und zu einer mit einem Conversion-Tracking-Tag versehenen Seite weitergeleitet wurden. Sie erhalten jedoch keine Informationen, mit denen sich Nutzer persönlich identifizieren lassen.

RECHTSGRUNDLAGE:

Rechtsgrundlage für die Einbindung von Google AdWords und dem damit verbundenen Datentransfer zu Google ist Ihre Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO).

EMPFÄNGER:

Bei jedem Besuch unsere Webseite werden personenbezogene Daten, einschließlich Ihrer IP-Adresse an Google in die USA übertragen. Diese personenbezogenen Daten werden durch Google gespeichert. Google gibt diese über das technische Verfahren erhobenen personenbezogenen Daten unter Umständen an Dritte weiter. Unser Unternehmen enthält keine Informationen von Google, mittels derer die betroffene Person identifiziert werden könnte.

SPEICHERDAUER:

Diese Cookies verlieren nach 30 Tagen ihre Gültigkeit und dienen nicht der persönlichen Identifizierung.

DRITTLANDTRANSFER:

Google verarbeitet Ihre Daten in den USA und hat sich dem EU_US Privacy Shield unterworfen https://www.privacyshield.gov/EU-US-Framework.

WIDERRUF DER EINWILLIGUNG:

Möchten Sie nicht am Tracking teilnehmen, können Sie das hierfür erforderliche Setzen eines Cookies ablehnen – etwa per Browser-Einstellung, die das automatische Setzen von Cookies generell deaktiviert oder Ihren Browser so einstellen, dass Cookies von der Domain „googleleadservices.com“ blockiert werden. Bitte beachten Sie, dass Sie die Opt-out-Cookies nicht löschen dürfen, solange Sie keine Aufzeichnung von Messdaten wünschen. Haben Sie alle Ihre Cookies im Browser gelöscht, müssen Sie das jeweilige Opt-out Cookie erneut setzen.

BEREITSTELLUNG VORGESCHRIEBEN ODER ERFORDERLICH:

Die Bereitstellung Ihrer personenbezogenen Daten erfolgt freiwillig, allein auf Basis Ihrer Einwilligung. Sofern Sie den Zugriff unterbinden, kann es hierdurch zu Funktionseinschränkungen auf der Website kommen.

SSL-VERSCHLÜSSELUNG

Um die Sicherheit Ihrer Daten bei der Übertragung zu schützen, verwenden wir dem aktuellen Stand der Technik entsprechende Verschlüsselungsverfahren (z. B. SSL) über HTTPS.

ÄNDERUNG UNSERER DATENSCHUTZBESTIMMUNGEN

Wir behalten uns vor, diese Datenschutzerklärung anzupassen, damit sie stets den aktuellen rechtlichen Anforderungen entspricht oder um Änderungen unserer Leistungen in der Datenschutzerklärung umzusetzen, z.B. bei der Einführung neuer Services. Für Ihren erneuten Besuch gilt dann die neue Datenschutzerklärung.

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