Deine Konkurrenz: Eine gründliche Analyse lohnt sich!

Deine Konkurrenz: Eine gründliche Analyse lohnt sich!

Deine Konkurrenz: Eine gründliche Analyse lohnt sich!


Bevor du den Schritt in die Selbstständigkeit wagst, ist eine gründliche Wettbewerbsanalyse unerlässlich. Sie gibt dir einen klaren Überblick über deine Mitbewerber und hilft dir, deine eigene Position am Markt zu stärken. In diesem Artikel zeigen wir dir, wie du eine erfolgreiche Wettbewerbsanalyse durchführst und welche Vorteile sie für dich bringt.

Warum eine Wettbewerbsanalyse so wichtig ist

Stell dir vor, du möchtest ein neues Fitnessstudio eröffnen. Ohne eine gründliche Wettbewerbsanalyse könntest du schnell feststellen, dass es in deiner Gegend bereits mehrere Studios gibt, die sich auf Crossfit spezialisiert haben. Vielleicht gibt es aber eine größere Nachfrage nach Kursen für Senioren oder Yoga. Eine Wettbewerbsanalyse hilft dir, diese Lücke zu identifizieren und dein Angebot entsprechend anzupassen. 

Eine kontinuierliche Analyse des Wettbewerbs ist für einen nachhaltigen Erfolg nicht wegzudenken, da sie es ermöglicht, frühzeitig auf Veränderungen im Markt zu reagieren und die eigene Position kontinuierlich zu optimieren und um neue Chancen zu identifizieren und potenzielle Risiken abzuwenden.

Um eine fundierte Grundlage für strategische Entscheidungen zu schaffen, ist es sinnvoll, die Stärken, Schwächen, Chancen und Risiken des Unternehmens systematisch zu betrachten. Die SWOT-Analyse bietet hierbei eine strukturierte Methode, um interne Potenziale und externe Einflussfaktoren gezielt zu bewerten.

Was ist eine Wettbewerbsanalyse?
Die Wettbewerbsanalyse ist eine Methode, um die Stärken und Schwächen deiner direkten, indirekten und potenziellen Konkurrenten zu verstehen. Sie hilft dir dabei, deine Position im Markt zu definieren und Strategien zu entwickeln, die dich von der Konkurrenz abheben.

Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Wettbewerbsanalyse

1. Definiere deine Kategorien
Analysiere sowohl interne als auch externe Faktoren:

  • Stärken: Welche Vorteile hat dein Unternehmen im Vergleich zu deinen Konkurrenten? (z.B. innovative Produkte, schnellerer Kundenservice, spezifisches Expertenwissen)
  • Schwächen: Welche Schwächen hat dein Unternehmen im Vergleich zu anderen? (z.B. geringere Markenbekanntheit, weniger Ressourcen, kleinere Reichweite)
  • Chancen: Welche Markttrends oder Veränderungen bieten Potenzial? (z.B. neue Kundenbedürfnisse, wachsender Markt, technologische Entwicklungen)
  • Risiken: Welche externen Gefahren könnten deine Position gefährden? (z.B. neue Mitbewerber, sich ändernde gesetzliche Rahmenbedingungen, Preisdruck)

2. Vergleiche dich mit der Konkurrenz

  • Wer sind deine Wettbewerber? Identifiziere deine direkten, indirekten und potenziellen Wettbewerber. Achte darauf, nicht nur direkte Mitbewerber zu berücksichtigen, sondern auch solche, die die Probleme deiner Kunden durch eine andere Leistung lösen.
  • Vergleich: Vergleiche deine Stärken und Schwächen mit denen deiner Konkurrenten. Untersuche, welche Strategien und Geschäftsmodelle sie verfolgen und wo du Vorteile erzielen kannst.
  • Deine Position: Was macht dein Angebot einzigartig? Finde heraus, wie du dich von der Konkurrenz abheben kannst. Überlege, welche spezifischen Bedürfnisse deiner idealen Kunden du besonders gut adressierst und wie du diese Zielgruppe optimal ansprechen kannst.
  • Marktbeobachtung: Bleibe ständig auf dem Laufenden und beobachte relevante Markttrends, Veränderungen in der Gesetzgebung und technologische Neuerungen, die Einfluss auf deinen Wettbewerb haben könnten.
  • Online-Präsenz analysieren
    Untersuche die Webseiten und Social-Media-Kanäle deiner Konkurrenten. Welche Inhalte und Marketingstrategien funktionieren besonders gut? Wo gibt es Potenziale für dich, dich von ihnen abzuheben?
  • Kundenmeinungen auswerten
    Lies Bewertungen und Rezensionen von Kunden, um zu verstehen, was deine Konkurrenten richtig machen und wo es Schwächen gibt. Welche Aspekte werden von den Kunden am meisten geschätzt und welche werden negativ hervorgehoben?
  • Mystery Shopping
    Teste das Angebot deiner Wettbewerber aus der Perspektive eines Kunden. Achte auf die Qualität der Produkte, die Serviceerfahrung und den gesamten Kaufprozess. Welche Prozesse funktionieren gut und welche sind verbesserungswürdig?
  • Netzwerke und Branchenevents nutzen
    Tausche dich regelmäßig mit anderen Unternehmern und Experten aus der Branche aus. So kannst du wertvolle Einblicke gewinnen und dich über die neuesten Entwicklungen im Markt informieren.


3. Erstelle deine SWOT-Matrix

  • Übersichtlich darstellen: Erstelle eine Matrix, um deine Stärken, Schwächen, Chancen und Risiken übersichtlich darzustellen.
  • Zusammenhänge erkennen: Finde Zusammenhänge zwischen den einzelnen Elementen.

Beispiel für eine SWOT-Analyse

Stärken

Schwächen

Chancen

Risiken

Hohe Nachfrage nach Fitnessstudio mit Yogakursen

Geringe Bekanntheit

Wachsende Bedeutung von Achtsamkeit

Starke Konkurrenz durch etablierte Marken

Sehr gut ausgebildete Trainer

Begrenztes Budget für Marketing

Neue Zielgruppen erschließen

Änderungen in der Gesetzgebung


4. Die Ergebnisse deiner Analyse nutzen

Eine umfassende Wettbewerbsanalyse liefert dir wertvolle Erkenntnisse, aus denen du Maßnahmen ableiten und für deine Geschäftsstrategie nutzen kannst. Du kannst:

  • Deine Produkte/Dienstleistungen optimieren: Bringe dein Angebot auf den neuesten Stand und hebe dich von der Konkurrenz ab.
  • Deine Marketingstrategie anpassen: Entwickle ein effektives Marketingkonzept, das deine Zielgruppe erreicht.
  • Deine Preise festlegen: Setze wettbewerbsfähige Preise, ohne deine Margen zu gefährden.
  • Neue Geschäftsfelder erschließen: Identifiziere ungenutzte Marktsegmente.

Tipps für eine erfolgreiche Wettbewerbsanalyse

Immer wieder hören wir von unseren Gründern, dass sie bei der Wettbewerbsanalyse auf Herausforderungen stoßen. Um dir diesen Prozess zu erleichtern, haben wir die häufigsten Stolpersteine identifiziert und praktische Tipps zusammengestellt:

  • Sei umfassend: Betrachte nicht nur deine direkten Konkurrenten, sondern auch indirekte und potenzielle Wettbewerber.
  • Nutze digitale Tools: Es gibt zahlreiche Tools und Software, die dir bei der Datenerhebung und -auswertung helfen können (z.B. Google Analytics, Social Media Monitoring Tools).
  • Bleib am Ball: Eine Wettbewerbsanalyse ist kein einmaliger Vorgang. Wiederhole sie regelmäßig, um auf Veränderungen im Markt reagieren zu können. Mit deiner steigenden Erfahrung im Bereich der Wettbewerbsanalyse wirst du schneller bessere Ergebnisse erzielen, die dir immer mehr Erkenntnisse liefern.
  • Sei objektiv: Vermeide es, deine Konkurrenten zu idealisieren oder zu unterschätzen.
  • Kooperiere mit deinem Team: Ein gemeinsamer Blick auf die Konkurrenz kann zu neuen Erkenntnissen und kreativen Ideen führen. Solltest du kein Team haben, dann sprich mit befreundeten Selbstständigen über deine Analyse.

Die 3 häufigsten Fehler bei der Wettbewerbsanalyse

  1. Falsche oder unvollständige Daten: Veraltete oder ungenaue Daten führen zu falschen Schlussfolgerungen.
  2. Zu starker Fokus auf einzelne Wettbewerber: Betrachte das gesamte Wettbewerbsumfeld, um ein umfassendes Bild zu erhalten.
  3. Vernachlässigung der eigenen Stärken: Konzentriere dich nicht nur auf die Schwächen deiner Konkurrenten, sondern auch auf deine eigenen Stärken.

Beispiel aus unserer Gründungsberatung:
Ein Unternehmensberater wollte sich mit Online-Marketing für kleine und mittelständische Unternehmen selbstständig machen. Doch wie sich gegen die vielen etablierten Agenturen durchsetzen? Die Marktanalyse, die wir gemeinsam durchgeführt haben, zeigte ihm, dass viele KMU bezahlbare, individuell zugeschnittene Marketingstrategien suchten.

Seine SWOT-Analyse bestätigte: Er punktet mit praxisnahen Ansätzen, hat aber eine geringere Reichweite als die Großen. Die Chancen? Wachsende Nachfrage nach gezieltem Online-Marketing. Risiken? Starke Konkurrenz und sich rasant ändernde Trends.

Seine Lösung: Er entwickelte eine Strategie, die sich gezielt an KMU richtete, jedoch darauf achtete, effiziente Prozesse und skalierbare Angebote zu schaffen. Dazu gehörten automatisierte Workflows für Kundenanfragen, standardisierte Dienstleistungspakete und der Einsatz von digitalen Tools zur Optimierung der Kommunikation und Abwicklung.

Er verschaffte sich also einen Vorteil durch die Standardisierung von Prozessen und die Nutzung digitaler Hilfsmittel. So brauchte er von nun an weniger Zeit pro Auftrag und konnte damit verbunden den Geldbeutel seiner Kunden schonen.

Fazit

Eine Wettbewerbsanalyse ist ein unverzichtbares Instrument für jeden Gründer. Sie hilft dir, deine Stärken zu nutzen, deine Schwächen zu minimieren und deine Chancen auf Erfolg zu maximieren.

Indem du deine Mitbewerber genau unter die Lupe nimmst, kannst du deine eigene Position am Markt stärken und dich von der Masse abheben. Eine gründliche Wettbewerbsanalyse ist der erste Schritt zu einem erfolgreichen Unternehmen.

Möchtest du noch tiefer in das Thema Wettbewerbsanalyse eintauchen? Wir unterstützen dich bei der Meisterung dieser Herausforderung gerne in unserer strukturierten Gründungsberatung – die Beratungskosten können bis zu 100 % durch Förderungen gedeckt werden.

Außergerichtliches Mahnwesen: So bleibst du als Selbstständiger finanziell auf der sicheren Seite

Außergerichtliches Mahnwesen: So bleibst du als Selbstständiger finanziell auf der sicheren Seite

AUßergerichtliches Mahnwesen: So bleibst du als Selbstständiger finanziell auf der sicheren Seite


Rechnungen zu stellen gehört zu den wichtigsten Aufgaben in deinem Business – doch was passiert, wenn deine Kunden nicht rechtzeitig zahlen? Genau hier kommt das Mahnwesen ins Spiel. In diesem Artikel erfährst du, warum ein gut organisiertes Mahnwesen entscheidend für deinen Erfolg ist, wie es funktioniert und welche Schritte du beachten musst, um ausstehenden Zahlungen konsequent und rechtssicher nachzugehen.

Was ist Mahnwesen und warum ist es wichtig?

Das Mahnwesen umfasst alle Maßnahmen, die du ergreifen kannst, um in Verzug geratene Kundinnen an ihre Zahlungsfrist zu erinnern und offene Forderungen einzutreiben. Für dich als Selbstständiger oder Gründer ist es entscheidend, dass Rechnungen pünktlich bezahlt werden, damit du deine eigenen Kosten decken und liquide bleiben kannst.

Ein professionelles Mahnwesen sorgt dafür, dass:
Liquiditätsengpässe vermieden werden: Du stellst sicher, dass dir das Geld für laufende Ausgaben wie Miete, Gehälter oder Materialien zur Verfügung steht.
Deine Arbeitsleistung honoriert wird: Deine Kunden sollen dich fristgerecht für die Leistungen bezahlen, die du erbracht hast – das ist dein gutes Recht.
Kundenbeziehungen gewahrt bleiben: Mit einem freundlichen und klaren Mahnprozess verhinderst du, dass Missverständnisse deine Geschäftsbeziehungen belasten.

 

Wie funktioniert ein effektives Mahnwesen?

Ein gut strukturiertes Mahnwesen beginnt bereits da, bevor es überhaupt zu einer gerichtlichen Mahnung gekommen ist. Mit den folgenden Schritten bist du optimal vorbereitet:

  1. Rechnungen korrekt und übersichtlich stellen

Achte darauf, dass jede Rechnung vollständig und fehlerfrei ist:
– Vollständige Rechnungsanschrift des Senders und Empfängers
– Steuernummer oder Umsatzidentifikationsnummer
– Rechnungsdatum
– Rechnungsnummer
– Leistungsbeschreibung
– Zahlungsziel
– Keine Pflicht, aber empfohlen: Deine Bankdaten

Klare Fristen helfen deinen Kunden, den Überblick zu behalten. Üblich sind meistens 14 oder 30 Tage. Abhängig von der Branche können auch kürzere oder längere Zahlungsfristen infrage kommen. Für weitere Informationen kannst du dich gerne an unserem Merkblatt zu Pflichtangaben in der Rechnung orientieren.

  1. Zahlungseingänge regelmäßig prüfen

Kontrolliere die Zahlungen auf deinem Bankkonto regelmäßig, um offene Beträge sofort zu erkennen. Nutze dafür digitale Tools wie Lexware Office, die dich automatisch an ausstehende Zahlungen erinnern. Achte auch darauf, dass dein Geschäftskonto eine kompatible Schnittstelle zu deiner Buchhaltungssoftware aufweist, damit die Ein- und Ausgänge auf deinem Konto automatisch erfasst werden können.

  1. Schriftliche Zahlungserinnerung senden (Nach Fristüberschreitung)

Bevor du dem Kunden eine schriftliche Zahlungserinnerung sendest, solltest du versuchen, den Kunden telefonisch zu erreichen. Wenn diese Bemühung aber nicht erfolgreich ist, solltest du eine freundliche Zahlungserinnerung senden, die deinen Kunden darüber informiert, die Zahlung zum vereinbarten Datum nachzuholen. 

Beispiel:
Bei der Durchsicht unserer Buchhaltung ist uns aufgefallen, dass die folgende Rechnung RE-12345 bisher noch nicht beglichen wurde.

Vielleicht ist die Zahlung übersehen worden – Wir möchten Sie deshalb freundlich daran erinnern, den ausstehenden Betrag bis zum [Neues Datum, z.B. 7 Tage ab Versand dieses Schreibens] zu begleichen.

  1. Erste Mahnung (Nach 7 Tagen)

Erfolgt auf die Zahlungserinnerung keine Reaktion, schicke eine schriftliche Mahnung. Als Daumenregel können 7 Tage nach Verstreichen der ursprünglichen Zahlungsfrist verwendet werden.

Formuliere klar, um welche Rechnung es geht, und setze eine neue Zahlungsfrist. Weise auch auf mögliche Verzugszinsen hin.

Beispiel:
Trotz unserer Zahlungsaufforderung vom [Datum der Zahlungserinnerung] haben wir bisher keinen Zahlungseingang der Rechnung RE-12345 feststellen können

Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass Sie sich mit der Zahlung im Verzug befinden. Gemäß § 288 BGB sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von [Basiszins plus 5 Prozentpunkte bei Privatpersonen/ plus 9 Prozentpunkte bei Unternehmen] sowie eine Mahngebühr in Höhe von [z.B. 5–10, maximal 40 EUR] zu berechnen. 

Wir fordern Sie auf, den vollständigen Betrag bis spätestens [neue Frist, z.B. 7 Tage ab Versand der Mahnung] zu überweisen.

  1. Zweite und letzte Mahnung (spätestens nach 4 Wochen)

Bleibt die Zahlung weiter aus, solltest du deutlicher im Ton werden. Weise darauf hin, dass du bei ausbleibender Zahlung rechtliche Schritte einleiten wirst.

Die 2. Mahnung sollte spätestens 4 Wochen nach Verstreichen der ursprünglichen Zahlungsfrist erfolgen. Hier kann man definitiv eine Mahngebühr verlangen und Verzugszinsen in Rechnung stellen. 

Zahlt der Kunde danach immer noch nicht, musst du ein Inkassobüro oder ein gerichtliches Mahnverfahren einschalten. 

Beispiel:
Trotz unserer bisherigen Schreiben vom [Datum der Zahlungsaufforderung] und [Datum der ersten Mahnung] konnten wir bis heute keinen Zahlungseingang zur Rechnung RE-12345 feststellen.

Wir fordern Sie hiermit letztmalig auf, den offenen Betrag in Höhe von [Betrag inkl. Mahngebühren und Verzugszinsen] bis spätestens [Datum, z.B. 7 Tage ab Versand der letzten Mahnung] auf unser untenstehendes Konto zu überweisen:

Bankverbindung:
Kontoinhaber: [Ihr Name/Firmenname]
IBAN: [Ihre IBAN]
BIC: [Ihre BIC]
Bank: [Ihre Bank]

Bitte geben Sie die Rechnungsnummer RE-12345 als Verwendungszweck an.

Gemäß § 288 BGB befinden Sie sich in Zahlungsverzug. Daher haben wir Verzugszinsen in Höhe  [Basiszins plus 5 Prozentpunkte bei Privatpersonen/ plus 9 Prozentpunkte bei Unternehmen] sowie eine Mahngebühr in Höhe von [z.B. 10, maximal 40 EUR] berechnet. 

Sollten wir bis zum genannten Datum keine Zahlung feststellen, sehen wir uns gezwungen, rechtliche Schritte einzuleiten. Dies könnte die Beauftragung eines Inkassounternehmens oder die Einleitung eines gerichtlichen Mahnverfahrens umfassen. Dadurch entstehen zusätzliche Kosten, die wir Ihnen in Rechnung stellen müssten.

Was tun, wenn die Mahnungen nicht wirken?

  1. Inkassobüro beauftragen

Ein professionelles Inkassobüro übernimmt die Einziehung der Forderungen für dich. Sie kennen die rechtlichen Rahmenbedingungen und haben oft mehr Druckmittel zur Verfügung.

Vorteile:
– Geringe eigene Arbeitsbelastung – das Büro übernimmt den Schriftverkehr
– Psychologischer Druck auf den Schuldner steigt (Briefkopf wirkt oft „ernster“)
– In vielen Fällen erfolgreich, besonders bei kleineren bis mittleren Beträgen
– Zahlungsausfallversicherung oder Factoring teilweise integrierbar

Nachteile
– Zusätzliche Kosten (teilweise nicht vollständig erstattbar)
– Manche Schuldner reagieren empfindlich auf Inkassoschreiben – Das ist ein Risiko für die Kundenbeziehung.
– Nicht alle Anbieter sind seriös – treffe deine Auswahl also mit Bedacht.

Unsere Empfehlung: Setze auf Inkassodienstleister, die im BDIU – Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen gelistet sind. 

  1. Gerichtliches Mahnverfahren einleiten

Das gerichtliche Mahnverfahren ist eine alternative Möglichkeit, offene Rechnungen einzutreiben. Dafür musst du einen Mahnbescheid bei deinem zuständigen Amtsgericht beantragen. Bleibt dieser unbeantwortet, folgt ein Vollstreckungsbescheid. Zum Ablauf des gerichtlichen Mahnverfahrens haben wir dir ein zusammengestellt.

Vorteile:
– Rechtssicher und kostengünstig
– Der Vollstreckungsbescheid kann als Grundlage für Zwangsvollstreckung dienen
– Kein Anwalt nötig – Antrag kann online (über Online-Mahnantrag.de) gestellt werden

Nachteile:
– Dauert – besonders bei Widerspruch oder Einspruch
– Schuldner kann widersprechen → Verfahren zieht sich hin oder endet ohne Erfolg
– Nicht geeignet bei strittigen Forderungen oder unklarer Vertragslage

Unsere Empfehlung:
Wenn du dich für diesen Weg entscheidest, schau dir unser Merkblatt zum gerichtlichen Mahnbescheid an – dort erklären wir den Ablauf Schritt für Schritt. 

  1. Anwalt einschalten

Für komplexere Fälle oder hohe Forderungen kann es sinnvoll sein, einen Anwalt einzuschalten, der deine Rechte durchsetzt.

Vorteile:
– Rechtlich fundierte Einschätzung deiner Erfolgsaussichten
– Durchsetzungsstark bei Widerspruch oder rechtlich strittigen Forderungen
– Klage und weitere juristische Schritte aus einer Hand möglich

Nachteile:
– Höhere Kosten (nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz)
– Aufwand und Zeitrahmen oft größer
– Erst sinnvoll, wenn Inkasso und Mahnverfahren nicht fruchten – oder bereits ein Streitfall besteht

Unsere Empfehlung:
Je komplexer der Fall und je höher die Summe, desto eher solltest du einen Anwalt ins Boot holen. 

Tipps für ein erfolgreiches Mahnwesen:
Kommunikation ist der Schlüssel: Sprich säumige Kunden frühzeitig an. Oft liegt es an Missverständnissen oder vergessenen Zahlungen.
Kläre die Vertragsbedingungen: Stelle sicher, dass in deinen Verträgen Zahlungsziele und mögliche Verzugszinsen klar definiert sind.
Nutze professionelle Tools: Software wie Lexware Office, SumUp oder sevDesk helfen dir, dein Mahnwesen automatisiert und übersichtlich zu organisieren.
Beachte rechtliche Vorgaben: Halte dich an die gesetzlichen Regelungen, z.B. wann Verzugszinsen geltend gemacht werden dürfen (in der Regel automatisch nach Ablauf der gesetzten Zahlungsfrist von 14, bzw. 30 Tagen, ansonsten dann, sobald der Kunde mit dem Erhalt der 1. Mahnung in Verzug gesetzt wurde).

Fazit

Ein gut organisiertes Mahnwesen ist unverzichtbar, um als Selbstständiger finanziell handlungsfähig zu bleiben. Indem du klare Prozesse etablierst, bleibst du liquide und sicherst deine Einnahmen – ohne deine Kundenbeziehungen zu gefährden. 

Überprüfe daher noch heute dein Mahnwesen: Lies hier unser Merkblatt zu Pflichtangaben in der Rechnung durch und lade dir unser Merkblatt zum gerichtlichen Mahnbescheid herunter.

Du willst noch mehr wissen?
In unseren weiteren Blogartikeln findest du hilfreiche Tipps und Informationen rund um die Themen Existenzgründung, Selbstständigkeit und Unternehmensführung. Außerdem kannst du dich jederzeit mit uns in Verbindung setzen. Unsere erfahrenen Gründungsberater stehen dir gerne zur Seite.

BAFA Unternehmensberatung für KMU

BAFA Unternehmensberatung für KMU

BAFA – Förderung von Unternehmensberatungen für KMU

Wusstest du, dass es staatliche Förderungen gibt, die dich bei deiner Gründung unterstützen? Eine davon ist die BAFA-Förderung für Unternehmensberatungen. In diesem Artikel erfährst du alles, was du wissen musst, um diese Förderung für dein Vorhaben zu nutzen.

Was ist die BAFA-Förderung?

Die BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) bietet kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) die Möglichkeit, sich Beratungsleistungen finanziell unterstützen zu lassen. Diese Förderung ist besonders für Gründer interessant, da sie bei der Erstellung eines soliden Businessplans, der Auswahl der richtigen Rechtsform oder der Entwicklung einer passenden Marketingstrategie helfen kann.

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) unterstützt kleine und mittlere Unternehmen (KMU) dabei, sich weiterzuentwickeln. Ein wichtiger Baustein dieser Unterstützung ist die Förderung von Unternehmensberatungen. Das bedeutet, dass du einen Teil der Kosten für eine professionelle Beratung zu deiner Gründung zurückbekommen kannst. Die Förderhöhe ist abhängig vom Standort des Beraters und den anfallenden Beratungskosten. Betriebe in den neuen Bundesländern, sowie in den Regionen Trier und Lüneburg erhalten 80% der Kosten erstattet, während Unternehmen in den alten Bundesländern, einschließlich Berlin und Leipzig, mit 50% gefördert werden. Die maximale Bemessungsgrundlage, also die Gesamtkosten pro Beratung, beträgt 3.500 €. Übersteigen die Beratungskosten diesen Wert, bemisst sich der Zuschuss dennoch nach dem Maximalwert, also nach 3.500 €.

Siehe hierzu das folgende Beispiel: 

Nettoberatungskosten Fördersatz (alte Bundesländer) Zuschuss
3.000 € 50% 1.500 €
4.000 € 50% 1.750 €

Die Förderung von Unternehmensberatungen ist pro antragstellendes Unternehmen auf zwei Beratungen jährlich sowie insgesamt fünf Beratungen während der Geltungsdauer der aktuellen Förderrichtlinie möglich. Die aktuelle Geltungsdauer ist aktuell noch bis zum 31.12.2026.

Mit dem 01.01.2023 ist diese Förderrichtlinie in Kraft getreten. Wer zuvor über das Förderprogramm Beratungen in Anspruch genommen hat, kann nun erneut bis zu fünf Beratungen in Anspruch nehmen.

Voraussetzungen:

KMU-Kriterien müssen erfüllt sein: 

  • weniger als 250 Mitarbeiter
  • Bilanzsumme nicht mehr als 43 Millionen Euro
  • Jahresumsatz nicht mehr als 50 Millionen Euro

Neben der Erfüllung der KMU-Kriterien gibt es noch weitere Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen:

  • Das Unternehmen muss seinen Sitz in Deutschland haben
  • Das Unternehmen darf nicht selbst in der Unternehmens- oder Wirtschaftsberatung, der Wirtschafts- oder Buchprüfung, der Steuerberatung oder als Rechtsanwältin oder Rechtsanwalt, als Notarin oder Notar, als Insolvenzverwalterin oder Insolvenzverwalter oder in ähnlicher Weise beratend oder schulend tätig sein oder tätig werden wollen
  • Art der Beratung: Die Beratung muss von einem unabhängigen Berater durchgeführt werden, der bei der BAFA gelistet ist

Häufige Ausschlussgründe:

  • Großunternehmen: Unternehmen, die die KMU-Kriterien überschreiten, sind von der Förderung ausgeschlossen.
  • Öffentliche Einrichtungen: Staatliche Einrichtungen und kommunale Unternehmen können keine BAFA-Förderung beantragen.
  • Ausländische Unternehmen: Unternehmen mit Sitz im Ausland haben in der Regel keinen Anspruch auf die Förderung.
  • Unternehmen in bestimmten Branchen: Einige Branchen sind von der Förderung ausgeschlossen oder unterliegen besonderen Bedingungen. Dies kann beispielsweise für Unternehmen gelten, die in Bereichen tätig sind, die als umweltschädlich eingestuft werden.
  • Unternehmen mit finanziellen Schwierigkeiten: Unternehmen, die sich in einer finanziellen Schieflage befinden oder bereits Insolvenz angemeldet haben, sind in der Regel nicht förderfähig.
  • Projekte, die bereits begonnen haben: Die Förderung wird nur für Projekte bewilligt, die noch nicht begonnen haben.

Weitere Informationen hierzu kannst du aus dem Flyer des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz entnehmen.

Warum ist eine Unternehmensberatung so wichtig?

Eine gute Beratung kann dir helfen,

  • erfolgreich einen Bankkredit zu beantragen: In enger Zusammenarbeit mit dir entwickeln wir einen maßgeschneiderten Finanzplan, der dich bei der erfolgreichen Beantragung eines Bankkredits begleitet.
  • Fehler zu vermeiden: Ein erfahrener Berater kennt die häufigsten Stolpersteine bei Gründungen und kann dich davor warnen.
  • Potenziale zu erkennen: Gemeinsam mit einem Berater kannst du deine Stärken und Schwächen analysieren und deine Geschäftsidee optimieren.
  • erfolgreicher zu sein: Eine professionelle Beratung erhöht deine Chancen auf einen erfolgreichen Markteintritt.

Welche Leistungen werden gefördert?

Gefördert werden Beratungsleistungen zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung. Das kann beispielsweise die Konzeption eines Businessplans, eine Marktanalyse, eine Rechtsformberatung oder eine Finanzplanung sein. 

Konkret handelt es sich bei den förderfähigen Kosten um:

  • das Honorar des Beratungsunternehmens
  • eventuell angefallene Reisekosten des Beratungsunternehmens

Nicht förderfähige Beratungskosten sind Umsatzsteuer und anfallende Zertifizierungskosten. 

Werfe hierfür einen Blick auf das folgende Merkblatt der BAFA:
Merkblatt Zuschuss, Zahlung und Zahlungsnachweis

Weitere Informationen zur BAFA-Förderung findest du hier.

Gelistete Berater der BAFA – Dein Schlüssel zum erfolgreichen Förderantrag

Wer eine Unternehmensberatung in Anspruch nehmen möchte, um von der BAFA-Förderung zu profitieren, sollte unbedingt auf die Zusammenarbeit mit einem gelisteten Berater setzen.

Was bedeutet „gelistet“?

Die BAFA führt eine Liste von Beratern, die bestimmte Qualifikationsanforderungen erfüllen und sich auf die Beratung von KMU spezialisiert haben. Diese Berater besitzen nachweislich ein implementiertes Qualitätssicherungssystem und  sind besonders erfahren in der Antragstellung für Fördermittel und können dich optimal bei deinem Vorhaben unterstützen.

Das Qualitätssicherungssystem umfasst ein selbst erstelltes Handbuch, das die Qualitätsstandards und -prozesse detailliert beschreibt. Alternativ sind gelistete Berater im Besitz eines entsprechenden Zertifikats (z. B. DIN ISO-Normen) oder sind Mitglied eines Beraterverbandes (z. B. DDU, IBWF, KMU-Berater). Zudem können sie ihr Fachwissen durch eine entsprechende Bildung und Expertise nachweisen.

Das Handbuch zum Qualitätssicherungssystems beinhaltet unter anderem eine detaillierte Dokumentation über das Unternehmen, das Tätigkeitsfeld, das Leistungsangebot, die Zielgruppe, die Fachliche Kompetenz, Weiterbildungen und vieles mehr. 

Wir haben durch unsere Gründungsberatung zahlreiche angehende KMU-Berater dabei unterstützt, nicht nur ein solides Qualitätssicherungssystem aufzubauen, sondern auch erfolgreich als BAFA-gelistete Berater tätig zu werden.

Du machst dich als Berater selbstständig?  

Dann kannst du die BAFA-Förderung leider selbst nicht in Anspruch nehmen, jedoch kannst du dich listen lassen und sie dann als Vertriebsmittel nutzen, denn mal ganz ehrlich: Welcher Kunde sagt nein zu einer 50%igen Erstattung der Kosten durch ein Bundesamt?

Da der Weg zur Listung nicht ganz leicht ist, unterstützen wir dich gerne dabei:

Wir prüfen für dich, ob deine Leistung mindestens zu 50% förderfähig ist und wie du durch die BAFA-Förderung deine Kunden noch besser beraten sowie neue Geschäftsfelder erschließen kannst. Gleichzeitig unterstützen wir dich bei der Erstellung deines Qualitätssicherungssystems. 

Diese Begleitung bieten wir im Rahmen unserer Nachgründungsberatung an, sodass wir alle Formalien mit dir erledigen, damit du die Förderung direkt in der Akquise nutzen kannst.

Informationen zu unserer Nachgründungsberatung findest du unter hier.

Du wirst dich nicht als Berater selbstständig machen?

Dann nutze die BAFA-Förderung für dich und lasse dich von unseren BAFA-gelisteten Beratern unterstützen, um deine individuellen Herausforderungen zu meistern und dein Unternehmen zu optimieren.

Fazit:

Die Selbstständigkeit ist ein großer Schritt, der gut geplant sein sollte. Nutze die Möglichkeiten der staatlichen Förderung, um dein Vorhaben zu sichern. Eine Unternehmensberatung kann dir dabei helfen, deine Ziele zu erreichen und deine Geschäftsidee erfolgreich am Markt zu positionieren.

Du möchtest mehr über die BAFA-Förderung erfahren oder hast noch Fragen? Dann melde dich gerne bei uns! Unsere erfahrenen Berater unterstützen dich gerne bei deinem Gründungsprojekt. Schau dir auch unsere anderen Blogartikel an, in denen wir weitere wichtige Themen rund um die Gründung behandeln.

Meistergründungsprämie

Meistergründungsprämie

Meistergründungsprämie: So finanzierst du deinen Meisterbetrieb!

 

Du hast deinen Meisterbrief in der Tasche und träumst davon, dein eigenes Unternehmen zu gründen? Dann haben wir gute Nachrichten für dich: Die Meistergründungsprämie könnte genau die finanzielle Unterstützung sein, die du für deinen Start in die Selbstständigkeit benötigst. In diesem Artikel erfährst du alles, was du wissen musst, um davon zu profitieren.

 

Was ist die Meistergründungsprämie?

Die Meistergründungsprämie ist eine staatliche Förderung, die speziell für Handwerker gedacht ist, die nach bestandener Meisterprüfung ihren eigenen Betrieb gründen möchten. Sie soll dir helfen, die Anfangsinvestitionen zu stemmen, die bei der Gründung eines eigenen Betriebs anfallen – von der Anschaffung von Werkzeugen bis hin zur Ausstattung einer Werkstatt. 

Ziel der Prämie ist es, das Handwerk zu stärken, Arbeitsplätze zu schaffen und die regionale Wirtschaft zu fördern. Zusätzlich verringert die Meistergründungsprämie am Anfang den finanziellen Druck für dich als Gründer und gibt dir den notwendigen Rückenwind zum Start.

 

Wer kann die Meistergründungsprämie beantragen?

Nicht jeder ist für diese Förderung qualifiziert. Die Meistergründungsprämie richtet sich an Handwerksmeister, die folgende Bedingungen erfüllen:

  • Handwerksmeister mit einem gültigen Meisterbrief
  • Handwerksmeister, die ein neues Unternehmen starten oder einen bestehenden Betrieb übernehmen wollen
  • Handwerksmeister, die ihren Hauptsitz und ihr Unternehmen in dem Bundesland haben, das die Prämie anbietet

Wichtig dabei: Jedes Bundesland hat seine eigenen Regelungen, was die Vergabe der Prämie angeht. Prüfe daher unbedingt die spezifischen Voraussetzungen deines Bundeslandes. Die notwendigen Infos hierzu findest du online oder vor Ort bei den zuständigen Ansprechpartnern (z.B. IHK, HWK, Landesbanken) in deinem Bundesland.

 

Wie hoch ist die Förderung und wo finde ich weitere Informationen?

Die genaue Höhe der Meistergründungsprämie unterscheidet sich je nach Bundesland. Hier findest du eine Auflistung für alle Bundesländer:

Eine Karte die die Bundesländer zeigt, in denen die Meistergründungsprämie beantragt werden kann

Baden-Württemberg

  • Höhe: Baden-Württemberg bietet eine Meistergründungsprämie an, die 10% des Bruttodarlehens oder bis zu 10.000 Euro beträgt. Gewährt wird sie als Tilgungszuschuss auf die bestehenden Finanzhilfen der L-Bank, die Programme “Startfinanzierung 80” oder “Gründungsfinanzierung”. 
  • Bedingungen: Die Prämie können Jungmeister beantragen, die sich in Baden-Württemberg selbstständig machen und innerhalb von 24 Monaten nach ihrer Meisterprüfung die Darlehensförderung nach dem Programm “Gründungsfinanzierung” bei der L-Bank beantragen. 
  • Besonderheiten: Absolventen einer bestandenen Meisterprüfung können ab dem 01.01.2020 zusätzlich eine Meisterprämie in Höhe von 1.500 Euro erhalten.
  • Zuständige Stelle: Die Antragstellung erfolgt über die Hausbanken. Weitere Informationen findest du bei der L-Bank.

 

Bayern

  • In Bayern wird keine Meistergründungsprämie angeboten, stattdessen gibt es den Meisterbonus in Höhe von 2.000-3.000 Euro für jeden erfolgreichen Abschluss zum Meister oder einer gleichwertigen Qualifikation. 
  • Bedingungen: Zusätzlich zum Hauptwohnsitz oder Beschäftigungsort in Bayern muss die Meisterprüfung in Bayern abgelegt worden sein, es sei denn, die Prüfung wurde nicht in Bayern angeboten oder die Wartezeit auf die Prüfung betrug länger als ein Jahr.
  • Zuständige Stelle: Die Zuständigkeit der Ansprechpartner ändert sich je nach Abschluss. Eine genaue Auflistung für die jeweiligen Abschlüsse findest du beim Bayerischen Ministerium für Wirtschaft.

 

Berlin

  • Höhe: In Berlin kann die Meistergründungsprämie von bis zu 25.000 Euro in zwei Stufen beantragt werden: Die Basisförderung der 1. Stufe beträgt bis zu 10.000 Euro und ist bedingt rückzahlbar. Nach Ablauf von drei Jahren kann dann eine Arbeits- oder Ausbildungsplatzförderung (2. Stufe) in Höhe von 6.000, bzw. 7.500 Euro beantragt werden.
  • Bedingungen: Du musst dich innerhalb von 4 Jahren nach Abschluss deiner Meisterprüfung in dem Handwerk selbstständig machen, in dem du die Prüfung absolviert hast. Zusätzlich muss deine Gründung in Berlin erfolgen und mindestens 3 Jahre bestehen bleiben.
  • Besonderheiten: Im Falle einer Gründung durch eine Frau kann sich die Förderung in der 1. Stufe auf 15.000 Euro erhöhen. Falls ein Ausbildungsplatz in einem frauenatypischen Handwerksberuf mit einer Frau besetzt werden kann, kann die Förderung in der 2. Stufe ebenfalls auf 10.000 Euro erhöht werden (Frauenbonus). Außerdem können beide Geschlechter vom 01.01.2024-31.12.2025 zusätzlich einen Meisterbonus erhalten, der grundsätzlich 5.000 Euro beträgt.
  • Zuständige Stelle: Die Handwerkskammer Berlin ist zuständig für die Gewährung der Förderung.

 

Brandenburg

  • Höhe: In Brandenburg können Handwerksmeister eine Förderung von bis zu 19.000 Euro erhalten. Die Basisförderung beträgt 12.000 Euro, bei Schaffung von weiteren Arbeits- und/oder Ausbildungsplätzen erhöht sich die Förderung um zusätzliche 5.000 Euro. Falls ein Arbeits- oder Ausbildungsplatz sogar mit einer Frau besetzt werden kann, erhöht sich die Förderung auf bis zu 7.000 Euro.
  • Bedingungen: Für die Förderung musst du in Brandenburg ein eigenes Unternehmen im Handwerk gründen, eine bestehende Firma im Handwerk übernehmen oder dich an einem bestehenden Handwerksunternehmen beteiligen und dessen Geschäftsführung übernehmen.
  • Zuständige Stelle: Zuständig für die Gewährung der Meistergründungsprämie sind die lokale Handwerkskammer und die ILB.

 

Bremen

  • In Bremen wird keine Meistergründungsprämie gezahlt, allerdings gibt es mit der Aufstiegsfortbildungsprämie ähnlich wie bei der Meisterprämie eine alternative Förderung in Höhe von 4.000 Euro.
  • Bedingungen: Die Aufstiegfortbildungsprämie kannst du beantragen, wenn du die Aufstiegsfortbildungsprüfung erfolgreich absolviert hast, spätestens 6 Monate nach Abschlusszeugnisdatum den Antrag stellst und deinen Hauptwohnsitz oder Arbeitsplatz in Bremen hast.
  • Besonderheiten: Die Aufstiegsfortbildungsprämie wird nicht auf das Aufstiegs-BAföG (AFBG) angerechnet.
  • Zuständige Stelle: Weitere Informationen zur Antragstellung erhältst du bei der NBank.

 

Hamburg

  • Anstatt einer Meistergründungsprämie wird in Hamburg eine Meisterprämie in Höhe von 1.300 Euro gezahlt.
  • Bedingungen: Erhalten kann die Prämie jeder, der die Abschlussprüfung seit dem 1. Januar 2019 insgesamt abgeschlossen hat. Dabei muss die Prüfung vor einer fachlich und örtlich zuständigen Stelle in Hamburg abgelegt und von dieser ein Zeugnis ausgestellt worden sein.
  • Zuständige Stelle: Zuständig für die Gewährung der Prämie ist die Handwerkskammer Hamburg.

 

Hessen

  • Auch in Hessen wird nur eine Meisterprämie gezahlt, die insgesamt 3.500 Euro beträgt. 
  • Bedingungen: Du kannst die Prämie erhalten, wenn du nach dem 01.06.2024 deine Meisterprüfung abgeschlossen hast und deinen Hauptwohnsitz und/oder deinen Arbeitsplatz in Hessen hast. Beachte, dass du den Antrag innerhalb von 6 Wochen nach Erhalt deines Zeugnisses stellen musst.
  • Zuständige Stelle: Weitere Informationen erhältst du bei der lokalen Handwerkskammer.

 

Mecklenburg-Vorpommern

  • Höhe: In Mecklenburg-Vorpommern wird eine Meistergründungsprämie von bis zu 10.000 Euro gezahlt, die in 2 Stufen gewährt wird: Die Basisförderung beträgt 7.500 Euro, wohingegen die 2. Stufe in Höhe von 2.500 Euro nur dann gezahlt wird, wenn du innerhalb von 12 Monaten nach dem Eintritt in die Selbstständigkeit mindestens einen neuen Arbeitsplatz in branchenüblicher Vollzeit geschaffen hast.
  • Bedingungen: Du musst deinen Betriebssitz in Mecklenburg-Vorpommern haben, erstmalig eine Existenzgründung durch Betriebsübernahme, Neugründung oder Beteiligung anstreben und Handwerks- oder Industriemeister sein.
  • Besonderheiten: Bei erfolgreichem Abschluss als Handwerks- oder Industriemeister kannst du eine Meister-Extra-Prämie in Höhe von 2.000 Euro erhalten. Die besten 50 Absolventen eines Jahres erhalten darüber hinaus eine weitere Prämie von 3.000 Euro.
  • Zuständige Stelle: Weitere Informationen erhältst du beim Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern oder den lokalen Handwerkskammern.

 

Niedersachsen

  • Höhe: Die Meistergründungsprämie in Niedersachsen ist mit einer Förderhöhe von 10.000 Euro auf die Förderung der Schaffung eines neuen, unbefristeten, sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplatzes in Vollzeit beschränkt.
  • Bedingungen: Du musst deine Betriebsstätte in Niedersachsen haben, die du innerhalb der letzten 3,5 Jahre im Haupterwerb gegründet oder übernommen hast. Alternativ muss eine tätige Beteiligung vorliegen.
  • Besonderheiten: Bei Abschluss deiner Meisterprüfung zwischen dem 01.07.2023 und dem 31.12.2026 kannst du zusätzlich eine Meisterprämie in Höhe von 4.000 Euro  erhalten, die nicht an die Schaffung eines Arbeitsplatzes gebunden ist.
  • Zuständige Stelle: Weitere Informationen zur Meistergründungsprämie erhältst du bei der NBank.

 

Nordrhein-Westfalen

  • Höhe: In Nordrhein-Westfalen beträgt die Höhe der Meistergründungsprämie in der Regel maximal 11.500 Euro. Sie ist daran geknüpft, dass für Investitionen und Betriebsmittel mindestens 12.000 Euro aufgewendet werden und du mindestens einen unbefristeten, sozialversicherungspflichtigen Vollarbeits- oder Ausbildungsplatz schaffst, den du für mindestens 12 Monate besetzt.
  • Bedingungen: Neben den bereits genannten Bedingungen musst du bei der zuständigen Handwerkskammer an einer Existenzgründungsberatung teilnehmen und ein Gründungskonzept vorlegen, das die Schaffung der erforderlichen Arbeits- bzw. Ausbildungsplätze nachweist. Zudem muss deine Betriebsstätte mindestens 36 Monate nach Auszahlung der Zuwendung in Nordrhein-Westfalen bleiben.
  • Besonderheiten: Bei der Übernahme eines Betriebs steigt die Förderung auf maximal 13.500 Euro. Sogar 14.000 Euro kannst du erhalten, wenn du als Frau in einem frauenatypischen Handwerksberuf gründest. Zusätzlich können beide Geschlechter ab dem 01.07.2023 eine zusätzliche Meisterprämie in Höhe von 2.500 Euro erhalten.
  • Zuständige Stelle: Weitere Informationen zur Meistergründungsprämie erhältst du bei der lokalen Handwerkskammer, der NRW.Bank oder bei der LGH.

 

Rheinland-Pfalz

  • Höhe: Rheinland-Pfalz zahlt eine Meistergründungsprämie in Form des Aufstiegsbonus II. Die Höhe der Gründungsprämie beträgt dabei 2.500 Euro pro Person.
  • Bedingungen: Gefördert werden Existenzgründungen, Übernahmen eines bestehenden Betriebs, tätige Beteiligungen und sogar eine nebenberufliche Selbstständigkeit neben der Anstellung. Dafür musst du die Abschlussprüfung in Rheinland-Pfalz abgelegt haben und bis zu 12 Monate nach Gründung den Antrag stellen.
  • Besonderheiten: Neben dem Aufstiegsbonus II kannst du auch den Aufstiegsbonus I erhalten, wenn du erfolgreich eine Prüfung vor einer HWK, IHK oder LWK in Rheinland-Pfalz abgelegt hast. Dabei erhältst du einen Zuschuss in Höhe von  2.000 Euro, sofern du innerhalb von 4 Monaten nach Abschlussdatum den Antrag einreichst.  
  • Zuständige Stelle: Weitere Informationen erhältst du bei den lokalen Handwerkskammern, Industriehandelskammern oder der Landwirtschaftskammer.

Saarland

  • Im Saarland gibt es zwar keine Option auf eine Meistergründungsprämie, aber du kannst nach Abschluss deiner Meister- oder Aufstiegsprüfung im gewerblich-technischen, kaufmännischen oder landwirtschaftlichen Bereich einen Aufstiegsbonus in Höhe von 1.000 Euro erhalten.
  • Bedingungen: Voraussetzung ist, dass du die Prüfung vor einer IHK, HWK oder LWK nach dem 01.01.2018 im Saarland erfolgreich abgelegt hast und dein Arbeitsplatz oder Hauptwohnsitz zum Zeitpunkt der Feststellung des Prüfungsergebnisses im Saarland lag. Zudem musst du den Antrag innerhalb von 3 Monaten nach Erhalt des Prüfungsergebnisses stellen.
  • Zuständige Stelle: Zuständig für die Bewilligung und Auszahlung sind die jeweiligen Kammern und Träger der privaten Fachschulen für Technik im Saarland. Weitere Informationen erhältst du beim Ministerium für Bildung und Kultur.

 

Sachsen

  • In Sachsen gibt es statt der Meistergründungsprämie den Meisterbonus. Es handelt sich um einen nicht rückzahlbaren Zuschuss in Höhe von 2.000 Euro für einen erfolgreichen Abschluss als Handwerksmeister, Industriemeister oder Fachmeister.
  • Bedingungen: Um den Meisterbonus zu erhalten, musst du deine Meisterprüfung in Sachsen abgelegt und beurkundet haben. Zudem muss dein Hauptwohnsitz oder Beschäftigungsort zum Zeitpunkt der Prüfungsanmeldung oder Feststellung des Prüfungsergebnisses in Sachsen gewesen sein. Zuletzt darf deine Meisterprüfung nicht länger als ein Jahr zurückliegen.
  • Besonderheiten: Du kannst den Bonus ebenfalls erhalten, falls du zum Zeitpunkt der Antragstellung als selbstständiger oder angestellter Meister in Sachsen gearbeitet hast, selbst wenn du deine Meisterprüfung nicht in Sachsen abgelegt hast und dort deinen Hauptwohnsitz hattest.
  • Zuständige Stelle: Die Antragstellung erfolgt über die lokale HWK oder IHK bei der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank (SAB)

 

Sachsen-Anhalt

  • Höhe: Sachsen-Anhalt bietet für Handwerksmeister eine Meistergründungsprämie in Höhe von 10.000 Euro an, sofern der Finanzierungsbedarf deines Betriebs für Investitionen und Betriebsmittel mindestens 15.000 Euro beträgt.
  • Bedingungen: Voraussetzung für eine Förderung ist, dass du in Sachsen-Anhalt einen Betrieb neu gründest oder übernimmst. Zudem musst du sicherstellen, dass dein Betrieb für mindestens 3 Jahre im Bundesland besteht. Schließlich muss deine fachliche und persönliche Eignung, die wirtschaftliche Tragfähigkeit und Nachhaltigkeit deines Unternehmens durch die zuständige Handwerkskammer bescheinigt werden.
  • Besonderheiten: Meisterabsolventen können ebenfalls den Meisterbonus Plus in Höhe von 1.000 Euro beantragen, solange das Abschlussdatum nicht länger als 6 Monate vor der Antragstellung zurückliegt.
  • Zuständige Stelle: Zuständig für den Antrag ist die lokale HWK. Diese leitet ihn dann an die Investitionsbank Sachsen-Anhalt weiter.


Schleswig-Holstein

  • Höhe: Schleswig-Holstein bietet Gründern im Handwerk eine Meistergründungsprämie von bis zu 10.000 Euro an. Die Basisförderung beträgt 7.500 Euro und stellt die erste Stufe dar. Die zweite Stufe in Höhe von 2.500 Euro wird gewährt, wenn du einen Ausbildungs- oder Arbeitsplatz in deinem Betrieb schaffst und ihn für mindestens 12 Monate besetzt.
  • Bedingungen: Für die Beantragung musst du Handwerksmeister sein, der noch nicht in Vollzeit selbstständig war und in Schleswig-Holstein ein Handwerksunternehmen neu gründen oder übernehmen möchte. Zudem benötigst du von deiner zuständigen Handwerkskammer eine fachliche Stellungnahme, die du dann bei der Investitionsbank Schleswig-Holstein einreichst.
  • Zuständige Stelle: Zuständig für den Antrag sind die lokale Handwerkskammer sowie die Investitionsbank Schleswig-Holstein.

 

Thüringen

  • Höhe: Thüringen bietet Handwerksunternehmen mit Betriebsstätte in Thüringen eine Meistergründungsprämie für insgesamt 7.500 Euro in zwei Stufen an: In der Grundförderung erhältst du 5.000 Euro für die erstmalige Gründung, Übernahme eines bzw. Beteiligung an einem Handwerksunternehmen. Weitere 2.500 Euro erhältst du für die Schaffung und Besetzung eines Ausbildungs- oder Arbeitsplatzes für mindestens 12 Monate.
  • Bedingungen: Für den Erhalt der Grundförderung benötigst du einen erfolgreichen Meisterabschluss, die Eintragung in die Handwerksrolle, eine Gewerbeanmeldung im Haupterwerb sowie eine fachliche Stellungnahme der zuständigen Handwerkskammer (Tragfähigkeitsbescheinigung).
  • Besonderheiten: Solange dein Meisterabschluss nicht länger als zwei Jahre zurückliegt, kannst du zusätzlich einen Meisterbonus in Höhe von 1.000 Euro erhalten. Solltest du sogar als Jahrgangsbester in deinem Gewerb die Prüfung abgeschlossen haben, gibt es für dich noch eine weitere Meisterprämie in Höhe von 1.000 Euro dazu.
  • Zuständige Stelle: Weitere Informationen erhältst du bei deiner lokalen Handwerkskammer und der Thüringer Aufbaubank.

 

 

Welche Kosten werden gefördert?

Die Meistergründungsprämie deckt vor allem die Investitionen ab, die direkt mit der Gründung oder Übernahme eines Handwerksbetriebs verbunden sind. Dazu gehören unter anderem:

  • Ausstattung und Werkzeuge: Kosten für Maschinen, Geräte und spezielle Werkzeuge, die du für deinen Betrieb benötigst.
  • Betriebsräume: Investitionen in die Einrichtung deiner Werkstatt, deines Ladens oder deiner Büros, wie z. B. Regale, Arbeitsflächen oder Schreibtische.
  • Fahrzeuge: Anschaffungskosten für Firmenfahrzeuge, die im Betrieb notwendig sind, wie Lieferwagen oder Servicefahrzeuge.
  • Technik: Kosten für IT-Ausstattung, Software oder Kassensysteme, die zur Organisation oder Abwicklung deiner Aufträge dienen.
  • Modernisierungen: Wenn du einen bestehenden Handwerksbetrieb übernimmst, können auch Übernahmekosten oder notwendige Modernisierungen gefördert werden.

Wichtig: Die Meistergründungsprämie kann nicht für laufende Betriebskosten wie Miete, Gehälter oder Verbrauchsmaterialien verwendet werden. Prüfe daher genau, welche Ausgaben förderfähig sind und halte Rücksprache mit deiner Handwerkskammer, um Missverständnisse zu vermeiden.

Im Rahmen unserer Gründungsberatung unterstützen unsere Gründungsberater dich gerne dabei, genau zu erfassen, welche deiner Ausgaben durch die Meistergründungsprämie abgedeckt werden können. Nimm hierfür einfach Kontakt zu uns auf!

 

Wie beantrage ich die Prämie?

Damit du von der Meistergründungsprämie profitieren kannst, solltest du strukturiert vorgehen:

  1. Informiere dich über die Voraussetzungen in deinem Bundesland

Recherchiere auf der Website der Handwerkskammer oder den offiziellen Seiten deines Bundeslandes, welche Voraussetzungen für die Förderung erfüllt sein müssen. Allgemein sind es folgende:

  • Bestandene deutsche Meisterprüfung oder gleichwertige ausländische Berufsqualifikation
  • Du gründest erstmalig einen Handwerksbetrieb, übernimmst einen Handwerksbetrieb oder hast eine aktive Beteiligung an einem Handwerksbetrieb mit mindestens 30 %
  • Die Gründung erfolgt in dem Bundesland, in dem die Meistergründungsprämie beantragt wurde

Darüber hinaus hat jedes Bundesland weitere spezifische Förderbedingungen, die erfüllt werden müssen.

  1. Erstelle einen überzeugenden Businessplan

Ein solider Businessplan ist oft Voraussetzung für die Förderung. Er zeigt, dass du gut vorbereitet bist und eine klare Strategie für dein Unternehmen hast.

Hinweis: Als Gründungsberatung unterstützen wir dich gerne bei der Erstellung deines Businessplans. Dabei stehen wir dir mit unserer Erfahrung aus hunderten erfolgreichen Beratungen zur Seite, damit dein Businessplan alle Anforderungen für die Meistergründungsprämie erfüllt.

  1. Beantrage die Prämie rechtzeitig

Die meisten Bundesländer verlangen, dass du die Meistergründungsprämie beantragst, bevor du mit der Gründung beginnst. Bereite daher alle erforderlichen Unterlagen vor, wie z. B.:

  • Ausgefüllter Antrag auf Meistergründungsprämie
  • Kopie deines Meisterbriefs
  • Businessplan
  • Fachliche Stellungnahme der Handwerkskammer zu deinem Gründungsvorhaben
  • Investitions-, Finanzierungs- und Rentabilitätsplan
  1. Starte deinen Meisterbetrieb!

Nach der Bewilligung kannst du mit deinem Unternehmen durchstarten. Hebe alle Belege und Nachweise auf, denn du wirst später nachweisen müssen, wie du die Förderung verwendet hast.

Empfehlung: Damit all deine Belege gut aufbewahrt sind, empfehlen wir dir ein professionelles Buchhaltungsprogramm zu nutzen. Unsere Empfehlung ist hier normalerweise Lexware Office, aber für dich kann auch eine Software speziell für das Handwerk eine gute Option sein!

 

Fazit

Die Meistergründungsprämie ist eine tolle Möglichkeit für Handwerker, ihren Traum von der Selbstständigkeit zu verwirklichen. Sie verschafft dir finanziellen Spielraum und hilft dir, die hohen Anfangsinvestitionen für einen eigenen Betrieb stark zu reduzieren. Wenn du die Voraussetzungen erfüllst und alle Schritte sorgfältig geplant hast, solltest du unbedingt die Meistergründungsprämie beantragen. 

Du möchtest mehr über die Meistergründungsprämie erfahren oder hast noch Fragen? Dann melde dich bei uns! Unsere erfahrenen Berater unterstützen dich gerne bei deinem Gründungsprojekt. Schau dir auch unsere anderen Blogartikel an, in denen wir weitere wichtige Themen rund um die Gründung behandeln.

Berufsgenossenschaft

Berufsgenossenschaft

Berufsgenossenschaft: Dein Sicherheitsnetz in der Selbstständigkeit

Du stehst kurz davor, den aufregenden Schritt in die Selbstständigkeit zu wagen? Herzlichen Glückwunsch! Neben wichtigen Themen wie der Entwicklung deiner Geschäftsidee oder der Beantragung von Zuschüssen wie dem Gründungszuschuss gibt es noch zahlreiche weitere relevante Themen, mit denen du dich beschäftigen musst. 

Um eines dieser Themen, welches unserer Erfahrung nach oft vergessen wird, soll es in diesem Blogbeitrag gehen: die Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft. 

Klingt erstmal trocken, oder? Aber glaub uns, sie kann dir im Ernstfall den Rücken freihalten. In diesem Blogartikel erklären wir dir alles, was du als angehender Gründer über die Berufsgenossenschaft wissen musst und ob sie für dich relevant ist.

Warum ist die Berufsgenossenschaft so wichtig?

Die Berufsgenossenschaft ist deine Versicherung gegen Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten. Klingt erstmal nicht so spannend, aber stell dir vor, du verletzt dich bei der Arbeit oder wirst krank. Ohne die Berufsgenossenschaft müsstest du die Kosten für Behandlungen, Reha oder sogar Verdienstausfall selbst tragen. Und das kann ganz schön teuer werden!

Wer muss Mitglied werden?

Grundsätzlich gilt: Wenn du Angestellte hast, bist du automatisch Mitglied in der Berufsgenossenschaft. Aber auch als Solo-Selbstständiger ohne Mitarbeiter kann eine Mitgliedschaft Pflicht sein, je nach Branche und Tätigkeit. Das gilt für bestimmte Berufsgruppen, die ein höheres Risiko für Arbeitsunfälle oder Berufskrankheiten haben.

Hier sind einige Beispiele für Solo-Selbstständige, die Pflichtmitglieder in der Berufsgenossenschaft sind:

  • Baugewerbe: Handwerker, Bauarbeiter, Dachdecker, Elektriker usw.
  • Land- und Forstwirtschaft: Landwirte, Gärtner, Forstwirte usw.
  • Gesundheitswesen: Ärzte, Zahnärzte, Physiotherapeuten, Hebammen usw.
  • Transport und Logistik: Spediteure, Kurierfahrer, Taxifahrer usw.
  • Reinigung: Gebäudereiniger, Fensterputzer usw.

Aber auch in anderen Branchen kann eine Pflichtmitgliedschaft bestehen, wenn du bestimmte Tätigkeiten ausübst, wie zum Beispiel:

  • Arbeiten mit gefährlichen Maschinen oder Werkzeugen
  • Arbeiten in großer Höhe
  • Arbeiten mit Chemikalien oder anderen gefährlichen Stoffen
  • Arbeiten unter Tage

Unsicher, ob du Pflichtmitglied bist?

Wenn du dir unsicher bist, ob du als Solo-Selbstständiger Pflichtmitglied in der Berufsgenossenschaft werden musst, kannst du dich bei der für deine Branche zuständigen Berufsgenossenschaft informieren. Auch in unserer Gründungsberatung schauen wir uns genau an, welche Berufsgenossenschaft für dich zuständig ist.

Freiwillige Mitgliedschaft: Auch für Solo-Selbstständige eine Option

Auch wenn du nicht zu den oben genannten Berufsgruppen gehörst, kann eine freiwillige Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft sinnvoll sein. So bist du auch als Solo-Selbstständiger im Falle eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit finanziell abgesichert.

Welche Leistungen bietet die Berufsgenossenschaft?

Die Berufsgenossenschaft übernimmt im Falle eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit eine Vielzahl von Leistungen. Dazu gehören:

  • Heilbehandlung: Kosten für Ärzte, Medikamente, Krankenhausaufenthalte usw.
  • Rehabilitation: Maßnahmen zur Wiederherstellung deiner Arbeitsfähigkeit
  • Verletztengeld: Ersatz für deinen Verdienstausfall
  • Rente: Wenn du aufgrund des Unfalls oder der Krankheit dauerhaft nicht mehr arbeiten kannst

Wie hoch sind die Beiträge?

Die Höhe der Beiträge richtet sich nach deiner Branche, deiner Tätigkeit und deinem Einkommen. In der Regel zahlst du einen jährlichen Beitrag.

Die Beiträge zur Berufsgenossenschaft werden nach einem einfachen Prinzip berechnet:

  • Beitrag = Lohnsumme x Gefahrklasse x Umlageziffer
  • Lohnsumme: Das ist die Summe aller Gehälter, die du an deine Angestellten zahlst (bei Solo-Selbstständigen wird das eigene Arbeitseinkommen berücksichtigt).
  • Gefahrklasse: Jede Branche und Tätigkeit wird einer bestimmten Gefahrklasse zugeordnet, je nachdem, wie hoch das Risiko für Arbeitsunfälle oder Berufskrankheiten ist. Je höher die Gefahrklasse, desto höher der Beitrag. Die Gefahrklasse ist bei jeder Berufsgenossenschaft einsehbar.
  • Umlageziffer: Diese wird jährlich von der Berufsgenossenschaft festgelegt und dient dazu, die Kosten für Leistungen und Verwaltung zu decken.

Was bedeutet das für dich konkret?

  • Als Arbeitgeber: Du zahlst den Beitrag für deine Angestellten. Die Höhe hängt von der jeweiligen Branche, der Gefahrklasse und der Lohnsumme ab.
  • Als Solo-Selbstständiger: Auch du zahlst einen Beitrag, der sich nach deinem geschätzten Arbeitseinkommen und der Gefahrklasse deiner Tätigkeit richtet. Oft gibt es Mindestbeiträge, auch wenn dein Einkommen niedrig ist.

Wie werde ich Mitglied?

Als Selbstständiger bist du dazu verpflichtet, die Berufsgenossenschaft darüber zu informieren, dass du nun mit deiner Tätigkeit gestartet bist. Ob du dich dann auch bei dieser für den Versicherungsschutz anmeldest und Beiträge zahlst, hängt entweder damit zusammen, ob du Pflichtmitglied bist oder ob du dich freiwillig versichern möchtest.

In beiden Fällen ist die Anmeldung recht simpel und ist inzwischen meist online möglich. In Ausnahmefällen kann es postalisch notwendig sein. Rufe am besten einfach bei deiner Berufsgenossenschaft an und erkundige dich, wie die Anmeldung vorgenommen werden soll.

Berufsgenossenschaften

Hier findest du eine Liste der aktuell bestehenden Berufsgenossenschaften in Deutschland mit den entsprechenden Links zu ihren Websites. Bitte beachte, dass sich diese Informationen ändern können. Es empfiehlt sich daher, und auch im Falle, dass du dir unsicher bist welcher Berufsgenossenschaft du angehörst, immer die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) für die aktuellen Informationen zu konsultieren.

Sonstige Träger der gesetzlichen Unfallversicherung:

 Was passiert, wenn ich mich nicht anmelde?

Die Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft ist in vielen Fällen Pflicht. Wenn du dich nicht anmeldest, riskierst du hohe Bußgelder. Diese können mehrere tausend Euro betragen und werden von der Berufsgenossenschaft verhängt.

Fazit: Die Berufsgenossenschaft gibt dir Sicherheit

Die Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft ist für viele Gründerinnen und Gründer in Deutschland wichtig. Sie bietet dir im Falle eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit umfassenden Schutz und finanzielle Sicherheit, daher solltest du dir intensiv darüber Gedanken machen, ob du ein besonderes Risiko trägst. Informiere dich rechtzeitig über die für dich zuständige Berufsgenossenschaft und die entsprechenden Beiträge. So kannst du dich ganz auf deine Geschäftsidee konzentrieren und musst dir keine Sorgen um die Zukunft machen.

Du willst noch mehr wissen?

In unseren weiteren Blogartikeln findest du hilfreiche Tipps und Informationen rund um die Themen Existenzgründung, Selbstständigkeit und Unternehmensführung. Außerdem kannst du dich jederzeit mit uns in Verbindung setzen. Unsere erfahrenen Gründungsberater stehen dir gerne zur Seite.

Diese Website verwendet Cookies, um dir die bestmögliche Nutzungserfahrung zu bieten. View more
Cookies settings
Akzeptieren
Datenschutzerklärung
Privacy & Cookies policy
Cookie name Active

DATENSCHUTZERKLÄRUNG

Verantwortlicher im Sinne der Datenschutzgesetze, insbesondere der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), ist: Gordon Gemein Burgring 65 47906 Kempen

IHRE BETROFFENENRECHTE

Unter den angegebenen Kontaktdaten unseres Datenschutzbeauftragten können Sie jederzeit folgende Rechte ausüben:
  • Auskunft über Ihre bei uns gespeicherten Daten und deren Verarbeitung (Art. 15 DSGVO),
  • Berichtigung unrichtiger personenbezogener Daten (Art. 16 DSGVO),
  • Löschung Ihrer bei uns gespeicherten Daten (Art. 17 DSGVO),
  • Einschränkung der Datenverarbeitung, sofern wir Ihre Daten aufgrund gesetzlicher Pflichten noch nicht löschen dürfen (Art. 18 DSGVO),
  • Widerspruch gegen die Verarbeitung Ihrer Daten bei uns (Art. 21 DSGVO) und
  • Datenübertragbarkeit, sofern Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben oder einen Vertrag mit uns abgeschlossen haben (Art. 20 DSGVO).
Sofern Sie uns eine Einwilligung erteilt haben, können Sie diese jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Sie können sich jederzeit mit einer Beschwerde an eine Aufsichtsbehörde wenden, z. B. an die zuständige Aufsichtsbehörde des Bundeslands Ihres Wohnsitzes oder an die für uns als verantwortliche Stelle zuständige Behörde. Eine Liste der Aufsichtsbehörden (für den nichtöffentlichen Bereich) mit Anschrift finden Sie unter: https://www.bfdi.bund.de/DE/Infothek/Anschriften_Links/anschriften_links-node.html.

ERFASSUNG ALLGEMEINER INFORMATIONEN BEIM BESUCH UNSERER WEBSITE

ART UND ZWECK DER VERARBEITUNG:

Wenn Sie auf unsere Website zugreifen, d.h., wenn Sie sich nicht registrieren oder anderweitig Informationen übermitteln, werden automatisch Informationen allgemeiner Natur erfasst. Diese Informationen (Server-Logfiles) beinhalten etwa die Art des Webbrowsers, das verwendete Betriebssystem, den Domainnamen Ihres Internet-Service-Providers, Ihre IP-Adresse und ähnliches. Sie werden insbesondere zu folgenden Zwecken verarbeitet:
  • Sicherstellung eines problemlosen Verbindungsaufbaus der Website,
  • Sicherstellung einer reibungslosen Nutzung unserer Website,
  • Auswertung der Systemsicherheit und -stabilität sowie
  • zu weiteren administrativen Zwecken.
Wir verwenden Ihre Daten nicht, um Rückschlüsse auf Ihre Person zu ziehen. Informationen dieser Art werden von uns ggfs. statistisch ausgewertet, um unseren Internetauftritt und die dahinterstehende Technik zu optimieren.

RECHTSGRUNDLAGE:

Die Verarbeitung erfolgt gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO auf Basis unseres berechtigten Interesses an der Verbesserung der Stabilität und Funktionalität unserer Website.

EMPFÄNGER:

Empfänger der Daten sind ggf. technische Dienstleister, die für den Betrieb und die Wartung unserer Webseite als Auftragsverarbeiter tätig werden.

SPEICHERDAUER:

Die Daten werden gelöscht, sobald diese für den Zweck der Erhebung nicht mehr erforderlich sind. Dies ist für die Daten, die der Bereitstellung der Webseite dienen, grundsätzlich der Fall, wenn die jeweilige Sitzung beendet ist.

BEREITSTELLUNG VORGESCHRIEBEN ODER ERFORDERLICH:

Die Bereitstellung der vorgenannten personenbezogenen Daten ist weder gesetzlich noch vertraglich vorgeschrieben. Ohne die IP-Adresse ist jedoch der Dienst und die Funktionsfähigkeit unserer Website nicht gewährleistet. Zudem können einzelne Dienste und Services nicht verfügbar oder eingeschränkt sein. Aus diesem Grund ist ein Widerspruch ausgeschlossen.

KONTAKTFORMULAR

ART UND ZWECK DER VERARBEITUNG:

Die von Ihnen eingegebenen Daten werden zum Zweck der individuellen Kommunikation mit Ihnen gespeichert. Hierfür ist die Angabe einer validen E-Mail-Adresse sowie Ihres Namens erforderlich. Diese dient der Zuordnung der Anfrage und der anschließenden Beantwortung derselben. Die Angabe weiterer Daten ist optional.

RECHTSGRUNDLAGE:

Die Verarbeitung der in das Kontaktformular eingegebenen Daten erfolgt auf der Grundlage eines berechtigten Interesses (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO). Durch Bereitstellung des Kontaktformulars möchten wir Ihnen eine unkomplizierte Kontaktaufnahme ermöglichen. Ihre gemachten Angaben werden zum Zwecke der Bearbeitung der Anfrage sowie für mögliche Anschlussfragen gespeichert. Sofern Sie mit uns Kontakt aufnehmen, um ein Angebot zu erfragen, erfolgt die Verarbeitung der in das Kontaktformular eingegebenen Daten zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO).

EMPFÄNGER:

Empfänger der Daten sind ggf. Auftragsverarbeiter.

SPEICHERDAUER:

Daten werden spätestens 6 Monate nach Bearbeitung der Anfrage gelöscht. Sofern es zu einem Vertragsverhältnis kommt, unterliegen wir den gesetzlichen Aufbewahrungsfristen nach HGB und löschen Ihre Daten nach Ablauf dieser Fristen.

BEREITSTELLUNG VORGESCHRIEBEN ODER ERFORDERLICH:

Die Bereitstellung Ihrer personenbezogenen Daten erfolgt freiwillig. Wir können Ihre Anfrage jedoch nur bearbeiten, sofern Sie uns Ihren Namen, Ihre E-Mail-Adresse und den Grund der Anfrage mitteilen.

VERWENDUNG VON GOOGLE ANALYTICS

ART UND ZWECK DER VERARBEITUNG:

Diese Website benutzt Google Analytics, einen Webanalysedienst der Google LLC, 1600 Amphitheatre Parkway, Mountain View, CA 94043 USA (nachfolgend: „Google“). Google Analytics verwendet sog. „Cookies“, also Textdateien, die auf Ihrem Computer gespeichert werden und die eine Analyse der Benutzung der Webseite durch Sie ermöglichen. Die durch das Cookie erzeugten Informationen über Ihre Benutzung dieser Webseite werden in der Regel an einen Server von Google in den USA übertragen und dort gespeichert. Aufgrund der Aktivierung der IP-Anonymisierung auf diesen Webseiten, wird Ihre IP-Adresse von Google jedoch innerhalb von Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder in anderen Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zuvor gekürzt. Nur in Ausnahmefällen wird die volle IP-Adresse an einen Server von Google in den USA übertragen und dort gekürzt. Im Auftrag des Betreibers dieser Website wird Google diese Informationen benutzen, um Ihre Nutzung der Webseite auszuwerten, um Reports über die Webseitenaktivitäten zusammenzustellen und um weitere mit der Websitenutzung und der Internetnutzung verbundene Dienstleistungen gegenüber dem Webseitenbetreiber zu erbringen. Die im Rahmen von Google Analytics von Ihrem Browser übermittelte IP-Adresse wird nicht mit anderen Daten von Google zusammengeführt. Die Zwecke der Datenverarbeitung liegen in der Auswertung der Nutzung der Website und in der Zusammenstellung von Reports über Aktivitäten auf der Website. Auf Grundlage der Nutzung der Website und des Internets sollen dann weitere verbundene Dienstleistungen erbracht werden.

RECHTSGRUNDLAGE:

Die Verarbeitung der Daten erfolgt auf Grundlage einer Einwilligung des Nutzers (Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO).

EMPFÄNGER:

Empfänger der Daten ist Google als Auftragsverarbeiter. Hierfür haben wir mit Google den entsprechenden Auftragsverarbeitungsvertrag abgeschlossen.

SPEICHERDAUER:

Die Löschung der Daten erfolgt, sobald diese für unsere Aufzeichnungszwecke nicht mehr erforderlich sind.

DRITTLANDTRANSFER:

Google verarbeitet Ihre Daten in den USA und hat sich dem EU_US Privacy Shield unterworfen https://www.privacyshield.gov/EU-US-Framework.

BEREITSTELLUNG VORGESCHRIEBEN ODER ERFORDERLICH:

Die Bereitstellung Ihrer personenbezogenen Daten erfolgt freiwillig, allein auf Basis Ihrer Einwilligung. Sofern Sie den Zugriff unterbinden, kann es hierdurch zu Funktionseinschränkungen auf der Website kommen.

WIDERRUF DER EINWILLIGUNG:

Sie können die Speicherung der Cookies durch eine entsprechende Einstellung Ihrer Browser-Software verhindern; wir weisen Sie jedoch darauf hin, dass Sie in diesem Fall gegebenenfalls nicht sämtliche Funktionen dieser Website vollumfänglich werden nutzen können. Sie können darüber hinaus die Erfassung der durch das Cookie erzeugten und auf Ihre Nutzung der Webseite bezogenen Daten (inkl. Ihrer IP-Adresse) an Google sowie die Verarbeitung dieser Daten durch Google verhindern, indem sie das unter dem folgenden Link verfügbare Browser-Plugin herunterladen und installieren: Browser Add On zur Deaktivierung von Google Analytics. Zusätzlich oder als Alternative zum Browser-Add-On können Sie das Tracking durch Google Analytics auf unseren Seiten unterbinden, indem Sie diesen Link anklicken. Dabei wird ein Opt-out-Cookie auf Ihrem Gerät installiert. Damit wird die Erfassung durch Google Analytics für diese Website und für diesen Browser zukünftig verhindert, so lange das Cookie in Ihrem Browser installiert bleibt.

PROFILING:

Mit Hilfe des Tracking-Tools Google Analytics kann das Verhalten der Besucher der Webseite bewertet und die Interessen analysiert werden. Hierzu erstellen wir ein pseudonymes Nutzerprofil.

VERWENDUNG VON SCRIPTBIBLIOTHEKEN (GOOGLE WEBFONTS)

ART UND ZWECK DER VERARBEITUNG:

Um unsere Inhalte browserübergreifend korrekt und grafisch ansprechend darzustellen, verwenden wir auf dieser Website „Google Web Fonts“ der Google LLC (1600 Amphitheatre Parkway, Mountain View, CA 94043, USA; nachfolgend „Google“) zur Darstellung von Schriften. Die Datenschutzrichtlinie des Bibliothekbetreibers Google finden Sie hier: https://www.google.com/policies/privacy/

RECHTSGRUNDLAGE:

Rechtsgrundlage für die Einbindung von Google Webfonts und dem damit verbundenen Datentransfer zu Google ist Ihre Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO).

EMPFÄNGER:

Der Aufruf von Scriptbibliotheken oder Schriftbibliotheken löst automatisch eine Verbindung zum Betreiber der Bibliothek aus. Dabei ist es theoretisch möglich – aktuell allerdings auch unklar ob und ggf. zu welchen Zwecken – dass der Betreiber in diesem Fall Google Daten erhebt.

SPEICHERDAUER:

Wir erheben keine personenbezogenen Daten, durch die Einbindung von Google Webfonts. Weitere Informationen zu Google Web Fonts finden Sie unter https://developers.google.com/fonts/faq und in der Datenschutzerklärung von Google: https://www.google.com/policies/privacy/.

DRITTLANDTRANSFER:

Google verarbeitet Ihre Daten in den USA und hat sich dem EU_US Privacy Shield unterworfen https://www.privacyshield.gov/EU-US-Framework.

BEREITSTELLUNG VORGESCHRIEBEN ODER ERFORDERLICH:

Die Bereitstellung der personenbezogenen Daten ist weder gesetzlich, noch vertraglich vorgeschrieben. Allerdings kann ggfs. die korrekte Darstellung der Inhalte durch Standardschriften nicht möglich sein.

WIDERRUF DER EINWILLIGUNG:

Zur Darstellung der Inhalte wird regelmäßig die Programmiersprache JavaScript verwendet. Sie können der Datenverarbeitung daher widersprechen, indem Sie die Ausführung von JavaScript in Ihrem Browser deaktivieren oder einen JavaScript-Blocker installieren. Bitte beachten Sie, dass es hierdurch zu Funktionseinschränkungen auf der Website kommen kann.

VERWENDUNG VON GOOGLE MAPS

ART UND ZWECK DER VERARBEITUNG:

Auf dieser Webseite nutzen wir das Angebot von Google Maps. Google Maps wird von Google LLC, 1600 Amphitheatre Parkway, Mountain View, CA 94043, USA (nachfolgend „Google“) betrieben. Dadurch können wir Ihnen interaktive Karten direkt in der Webseite anzeigen und ermöglichen Ihnen die komfortable Nutzung der Karten-Funktion. Nähere Informationen über die Datenverarbeitung durch Google können Sie den Google-Datenschutzhinweisen entnehmen. Dort können Sie im Datenschutzcenter auch Ihre persönlichen Datenschutz-Einstellungen verändern. Ausführliche Anleitungen zur Verwaltung der eigenen Daten im Zusammenhang mit Google-Produkten finden Sie hier.

RECHTSGRUNDLAGE:

Rechtsgrundlage für die Einbindung von Google Maps und dem damit verbundenen Datentransfer zu Google ist Ihre Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO).

EMPFÄNGER:

Durch den Besuch der Webseite erhält Google Informationen, dass Sie die entsprechende Unterseite unserer Webseite aufgerufen haben. Dies erfolgt unabhängig davon, ob Google ein Nutzerkonto bereitstellt, über das Sie eingeloggt sind, oder ob keine Nutzerkonto besteht. Wenn Sie bei Google eingeloggt sind, werden Ihre Daten direkt Ihrem Konto zugeordnet. Wenn Sie die Zuordnung in Ihrem Profil bei Google nicht wünschen, müssen Sie sich vor Aktivierung des Buttons bei Google ausloggen. Google speichert Ihre Daten als Nutzungsprofile und nutzt sie für Zwecke der Werbung, Marktforschung und/oder bedarfsgerechter Gestaltung seiner Webseite. Eine solche Auswertung erfolgt insbesondere (selbst für nicht eingeloggte Nutzer) zur Erbringung bedarfsgerechter Werbung und um andere Nutzer des sozialen Netzwerks über Ihre Aktivitäten auf unserer Webseite zu informieren. Ihnen steht ein Widerspruchsrecht zu gegen die Bildung dieser Nutzerprofile, wobei Sie sich zur Ausübung dessen an Google richten müssen.

SPEICHERDAUER:

Wir erheben keine personenbezogenen Daten, durch die Einbindung von Google Maps.

DRITTLANDTRANSFER:

Google verarbeitet Ihre Daten in den USA und hat sich dem EU_US Privacy Shield unterworfen https://www.privacyshield.gov/EU-US-Framework.

WIDERRUF DER EINWILLIGUNG:

Wenn Sie nicht möchten, dass Google über unseren Internetauftritt Daten über Sie erhebt, verarbeitet oder nutzt, können Sie in Ihrem Browsereinstellungen JavaScript deaktivieren. In diesem Fall können Sie unsere Webseite jedoch nicht oder nur eingeschränkt nutzen.

BEREITSTELLUNG VORGESCHRIEBEN ODER ERFORDERLICH:

Die Bereitstellung Ihrer personenbezogenen Daten erfolgt freiwillig, allein auf Basis Ihrer Einwilligung. Sofern Sie den Zugriff unterbinden, kann es hierdurch zu Funktionseinschränkungen auf der Website kommen.

GOOGLE ADWORDS

ART UND ZWECK DER VERARBEITUNG:

Unsere Webseite nutzt das Google Conversion-Tracking. Betreibergesellschaft der Dienste von Google AdWords ist die Google LLC, 1600 Amphitheatre Parkway, Mountain View, CA 94043, USA. Sind Sie über eine von Google geschaltete Anzeige auf unsere Webseite gelangt, wird von Google Adwords ein Cookie auf Ihrem Rechner gesetzt. Das Cookie für Conversion-Tracking wird gesetzt, wenn ein Nutzer auf eine von Google geschaltete Anzeige klickt. Besucht der Nutzer bestimmte Seiten unserer Website und das Cookie ist noch nicht abgelaufen, können wir und Google erkennen, dass der Nutzer auf die Anzeige geklickt hat und zu dieser Seite weitergeleitet wurde. Jeder Google AdWords-Kunde erhält ein anderes Cookie. Cookies können somit nicht über die Websites von AdWords-Kunden nachverfolgt werden. Die mithilfe des Conversion-Cookies eingeholten Informationen dienen dazu, Conversion-Statistiken für AdWords-Kunden zu erstellen, die sich für Conversion-Tracking entschieden haben. Die Kunden erfahren die Gesamtanzahl der Nutzer, die auf ihre Anzeige geklickt haben und zu einer mit einem Conversion-Tracking-Tag versehenen Seite weitergeleitet wurden. Sie erhalten jedoch keine Informationen, mit denen sich Nutzer persönlich identifizieren lassen.

RECHTSGRUNDLAGE:

Rechtsgrundlage für die Einbindung von Google AdWords und dem damit verbundenen Datentransfer zu Google ist Ihre Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO).

EMPFÄNGER:

Bei jedem Besuch unsere Webseite werden personenbezogene Daten, einschließlich Ihrer IP-Adresse an Google in die USA übertragen. Diese personenbezogenen Daten werden durch Google gespeichert. Google gibt diese über das technische Verfahren erhobenen personenbezogenen Daten unter Umständen an Dritte weiter. Unser Unternehmen enthält keine Informationen von Google, mittels derer die betroffene Person identifiziert werden könnte.

SPEICHERDAUER:

Diese Cookies verlieren nach 30 Tagen ihre Gültigkeit und dienen nicht der persönlichen Identifizierung.

DRITTLANDTRANSFER:

Google verarbeitet Ihre Daten in den USA und hat sich dem EU_US Privacy Shield unterworfen https://www.privacyshield.gov/EU-US-Framework.

WIDERRUF DER EINWILLIGUNG:

Möchten Sie nicht am Tracking teilnehmen, können Sie das hierfür erforderliche Setzen eines Cookies ablehnen – etwa per Browser-Einstellung, die das automatische Setzen von Cookies generell deaktiviert oder Ihren Browser so einstellen, dass Cookies von der Domain „googleleadservices.com“ blockiert werden. Bitte beachten Sie, dass Sie die Opt-out-Cookies nicht löschen dürfen, solange Sie keine Aufzeichnung von Messdaten wünschen. Haben Sie alle Ihre Cookies im Browser gelöscht, müssen Sie das jeweilige Opt-out Cookie erneut setzen.

BEREITSTELLUNG VORGESCHRIEBEN ODER ERFORDERLICH:

Die Bereitstellung Ihrer personenbezogenen Daten erfolgt freiwillig, allein auf Basis Ihrer Einwilligung. Sofern Sie den Zugriff unterbinden, kann es hierdurch zu Funktionseinschränkungen auf der Website kommen.

SSL-VERSCHLÜSSELUNG

Um die Sicherheit Ihrer Daten bei der Übertragung zu schützen, verwenden wir dem aktuellen Stand der Technik entsprechende Verschlüsselungsverfahren (z. B. SSL) über HTTPS.

ÄNDERUNG UNSERER DATENSCHUTZBESTIMMUNGEN

Wir behalten uns vor, diese Datenschutzerklärung anzupassen, damit sie stets den aktuellen rechtlichen Anforderungen entspricht oder um Änderungen unserer Leistungen in der Datenschutzerklärung umzusetzen, z.B. bei der Einführung neuer Services. Für Ihren erneuten Besuch gilt dann die neue Datenschutzerklärung.

FRAGEN AN DEN DATENSCHUTZBEAUFTRAGTEN

Wenn Sie Fragen zum Datenschutz haben, schreiben Sie uns bitte eine E-Mail.
Save settings
Cookies settings